Leitsatz:
Für einen Warenkatalog kann Werktitelschutz i. S. von § 5 Abs. 3 MarkenG begründet sein, weil die Auswahl, Zusammenstellung und Präsentation der in ihm abgebildeten Waren regelmäßig eine eigenständige geistige Leistung darstellt.
BGH, Urteil vom 07.07.2005 – I ZR 115/01 – FACTS II
MarkenG § 5 Abs. 1 und Abs. 3, § 15 Abs. 2 und Abs. 4
Der I. Zivilsenat des …
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Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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