Titelschutz-Magazin August 2026

10. September 2026

In der 140. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, August 2026, wurden 89 neue Titel in 54 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

89 neue Titel

  • Abgeschrieben- aber trotzdem oben angekommen
  • "Wo kommt die Liebe her - Wo geht die Liebe hin?"
  • Agnethas Sommer …
  • Arkenschlüssel
  • Belichtungszeit: 90 Jahre
  • Beste Jahre voraus
  • Bildfehler
  • Bittere Zitronen
  • Blödheit ist gratis
  • CardioFlash extra
  • Das Magic Muffin
  • Das Rätsel von Memmert Sand
  • Das Vegane Manifest
  • Der Arkenschlüssel
  • Der Arkenschlüssel – Schattentage in Rasaan
  • Der letzte Muffin
  • Der Mythos Generationenkonflikt - Warum wir seit 5.000 Jahren dieselbe Geschichte erzählen
  • Der Vogel in meinem Bauch
  • Die Bergpredigt – Mit den Augen des Herzens
  • Die Frequenz der Befreiung
  • Die Lüge in der Kunst - The Lie in Art
  • Die Nachtfalterin Eclosion
  • Die Zitrone im Spinnennetz
  • DogWorld
  • Ein Muffin zuviel
  • Einfach ›nur‹ Lucy - Verliebt in dein unsichtbares Ich
  • EL(B)TON(E) CONCERT
  • EL(B)TON(E) FESTIVAL
  • Elias und Eloise
  • ELTON(E)
  • Erfolgreich im Kampf gegen Narzissmus und toxische Beziehungen
  • Frag ruhig die KI - aber glaub ihr nicht alles
  • Fuji, ich komme!
  • Gespräche mit Jesus auf der Holzbank an der Nordsee
  • Guess it if you can!
  • Hitler - der "fabrizierte Führer"
  • Hörner & Herzen im Nashornland
  • Horns & Hearts in Rhino Country
  • Horns & Hearts in Rhino Land
  • In der Mitte des Seins
  • In Schlappen auf dem Jakobsweg
  • Kein Muffin für Verrat
  • KI trennt die Spreu vom Weizen – Warum menschliche Führung unersetzlich wird.
  • Klar. Mutig. Menschlich. Wie du wirksam führst, ohne dich zu verbiegen
  • Komplimente
  • Kritik des Veganismus
  • Lisa Loop
  • Mandat fürs Herz - Eine Anwältin zu Weihnachten
  • Manifest des Veganismus
  • Mit den Walen atmen-Katinas Weg aus der Trauer
  • Nakshatrayana
  • Nazariah & Nazareoh
  • Nicht mehr verfügbar für Selbstverrat
  • Nimm Du das
  • Nonnen auf der Flucht - Lauf, Schwester, lauf!
  • PAW
  • Paw and Leisure
  • PAW!
  • PAW! a dog's world
  • Paw! A Dog's World
  • PAW! Lifestyle auf vier Pfoten
  • PAW! Lifestyle und Design
  • PharmazieFlash
  • RICHTUNGSWECHSEL - WENN EIN ENDE EINEN NEUANFANG BEDEUTET.
  • Robin on the Job
  • Schnelle Nummer - Nichts für Hochstapler!
  • schön hier – Freizeitguide | Erlebnisregion Nationalpark Eifel
  • schön hier. - Freizeitguide
  • schön hier. – Freizeitguide | Erlebnisregion Nürburgring & Vulkaneifel
  • Sei wie die Eiche im Sturm – Menschliche Führung im Zeitalter von KI
  • SYLT Momente
  • The Arken Key
  • The Arken Key – Shadow Days in Rasaan
  • The Arkenkey
  • Time will end
  • Time will show
  • Time will tell
  • Triebschnee
  • Unten ganz oben
  • Verfluchter Tod - Ein Charlie Marquardt Roman
  • Wendepunkt – Der Unternehmens-Check
  • Wir enden in unendlichkeit
  • Wir enden in unsterblichkeit
  • Wir enden in unvergessenheit
  • Wir enden in unvollkommenheit
  • Zapfing
  • ZEHN LEBEN
  • Zu viel Herz für diesen Scheiß
  • Zwei Städte ein Weg

EuGH: Social Posts können Werke sein

Ein kurzer Post auf Facebook, LinkedIn oder einem anderen sozialen Netzwerk ist nicht automatisch urheberrechtlich schutzlos. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 3. September 2026 klargestellt, dass auch kurze Social-Media-Texte als urheberrechtlich geschützte Werke einzustufen sein können. Entscheidend ist, ob sich in der konkreten sprachlichen Gestaltung freie kreative Entscheidungen des Urhebers widerspiegeln. Zugleich konkretisiert der Gerichtshof, unter welchen Voraussetzungen Medien solche Inhalte im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse übernehmen dürfen – und welche Grenzen für eine vollständige Wiedergabe gelten.
Sachverhalt und Verfahrensgang
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Facebook-Beitrag der rumänischen Lehrerin CY. Sie veröffentlichte im September 2021 einen 22 Zeilen langen Text mit dem Titel „Kleiner Leitfaden für Eltern zu Beginn des Schuljahres“, in dem sie im Wesentlichen erklärte, von den Eltern ihrer Schüler keine Geschenke erhalten zu wollen.
Wenige Tage später veröffentlichte der Journalist HO auf der Website der Online-Zeitung Gândul einen Artikel, in dem der Facebook-Text ohne vorherige Zustimmung von CY vollständig wiedergegeben wurde. Name und Quelle des Textes in Form eines Hyperlinks zur Facebook-Seite wurden nach den Angaben im Vorlagebeschluss erst später ergänzt.
CY klagte wegen Verletzung ihres Urheberrechts. Nachdem die Klage in den ersten beiden Instanzen mit der Begründung abgewiesen worden war, der Text sei nicht urheberrechtlich geschützt, gelangte der Rechtsstreit zum Obersten Kassations- und Gerichtshof Rumäniens. Dieser legte dem EuGH Fragen zum urheberrechtlichen Werkbegriff und zur Ausnahme für die Berichterstattung über Tagesereignisse vor.
Auch ein kurzer Facebook-Beitrag kann ein „Werk“ sein
Im Mittelpunkt der ersten Vorlagefrage stand der Begriff des „Werks“ im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29. Nach der Rechtsprechung des EuGH müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der betreffende Gegenstand muss eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellen und diese Schöpfung muss in einem mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbaren Gegenstand zum Ausdruck kommen.
Der Gerichtshof stellte klar, dass auch ein in einem sozialen Netzwerk veröffentlichter Text, der eine persönliche Meinung zu gesellschaftlichen Gepflogenheiten enthält, diese Voraussetzungen erfüllen kann. Die Länge des Textes entscheidet dabei für sich genommen ebenso wenig über dessen Schutzfähigkeit wie seine Veröffentlichung im Internet oder seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten literarischen Gattung.
Entscheidend ist die konkrete Gestaltung. Das nationale Gericht muss prüfen, ob der Urheber bei der Ausarbeitung des Textes freie kreative Entscheidungen treffen konnte. Die erforderliche Originalität kann sich insbesondere aus der Auswahl, Anordnung und Kombination der verwendeten Wörter ergeben. Für den Facebook-Beitrag von CY deutete der EuGH an, dass solche kreativen Entscheidungen nach den Angaben des vorlegenden Gerichts offenbar vorlagen. Die abschließende Beurteilung bleibt Sache des nationalen Gerichts.
Berichterstattung über Tagesereignisse als mögliche Ausnahme
Die zweite Vorlagefrage betraf die urheberrechtliche Ausnahme für die Berichterstattung über Tagesereignisse nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29. Eine „Berichterstattung“ liegt nach der Rechtsprechung des EuGH vor, wenn Informationen über ein Tagesereignis bereitgestellt werden. Eine eingehende Analyse ist dafür nicht erforderlich. Ein „Tagesereignis“ setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht.
Nach Auffassung des EuGH ist nicht ausgeschlossen, dass die Übernahme des Facebook-Beitrags der Lehrerin durch eine Online-Zeitung unter diese Ausnahme fällt. Das Funktionieren des Schulsystems könne ein Thema sein, an dem ein öffentliches Informationsinteresse bestehe. Es sei auch nicht erforderlich, dass die Leser ausdrücklich zu einer Reaktion oder öffentlichen Debatte aufgefordert werden. Ob im konkreten Fall tatsächlich ein Tagesereignis vorlag, muss das nationale Gericht feststellen.
Vollständige Übernahme oder nur kurze Auszüge?
Für Medienunternehmen besonders relevant sind die Ausführungen zum Umfang einer zulässigen Übernahme. Die Richtlinie legt keine bestimmte Länge fest, verlangt jedoch, dass die Nutzung nur erfolgt, „soweit es der Informationszweck rechtfertigt“. Sie darf daher nicht weiter gehen, als es für die Berichterstattung erforderlich ist.
Der EuGH hält es grundsätzlich für zulässig, wenn ein Mitgliedstaat die Ausnahme auf kurze Auszüge beschränkt. Die Regelung muss allerdings verhältnismäßig bleiben und die praktische Wirksamkeit der Ausnahme gewährleisten. Bei sehr kurzen Texten kann die Verwendung lediglich eines Auszugs praktisch unmöglich sein. Umgekehrt kann eine vollständige Wiedergabe die normale Verwertung eines Werks beeinträchtigen, weil für die Leser der Anlass entfallen kann, die ursprüngliche Veröffentlichung aufzurufen.
Kommerzielle Medien dürfen nicht generell ausgeschlossen werden
Eine Grenze zieht der EuGH bei einem generellen Verbot kommerzieller Nutzungen. Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der aus der Übernahme eines Werks zur Berichterstattung über Tagesereignisse kein unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteil gezogen werden darf.
Der EuGH berücksichtigt dabei, dass Presseorgane neben ihrer Aufgabe, die Öffentlichkeit zu informieren, regelmäßig wirtschaftlich tätig sind. Würde die Ausnahme nur nichtkommerziellen Veröffentlichungen offenstehen, könnte dies ihre praktische Wirksamkeit beeinträchtigen und den Ausgleich zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der Meinungs- und Pressefreiheit stören.
Quellenangabe
Gerichtshof der Europäischen Union (Zweite Kammer), Urteil vom 3. September 2026, Rechtssache C-598/24

Literaturpreis der Stadt Wiesbaden 2026

Judith Kuckart erhält den „Literaturpreis der Landeshauptstadt Wiesbaden 2026“. Die Schriftstellerin, Regisseurin, Tänzerin und Choreografin wird für ihr intermediales Schaffen ausgezeichnet. Die Jury hebt besonders die Verbindung von Tanz und Erzählen in ihrem Werk hervor. Dadurch entwickle Kuckart literarische Choreografien. Als exemplarisch nennt die Jury den 2024 erschienenen Roman „Die Welt zwischen den Nachrichten“. Darin verbindet Kuckart Nachkriegsgeschichte und Künstlerinnenbiografie mit verschiedenen weiblichen Lebenswegen. Die Jury bilden Moritz Baßler, Katharina Borchardt und Wiebke Porombka. Porombka hält bei der Preisverleihung die Laudatio.

Der „Literaturpreis der Landeshauptstadt Wiesbaden“ wird seit 2020 alle zwei Jahre vergeben. Er richtet sich an Autorinnen und Autoren, die intermedial arbeiten. Ihre Werke sollen Bezüge zu anderen Künsten, Medien oder Diskursen herstellen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Judith Kuckart wurde 1959 geboren und wuchs in Schwelm am Rand des Ruhrgebiets auf. Sie lebt heute in Berlin und Zürich. Kuckart studierte Literatur- und Theaterwissenschaften und absolvierte eine Tanzausbildung. 1984 gründete sie das „Tanztheater Skoronel“. Bis 1998 entstanden mit der Gruppe 17 Produktionen. Seit 1999 arbeitet Kuckart als freie Regisseurin. Ihr erster Roman „Wahl der Waffen“ erschien 1990. Es folgten weitere Romane, Hörspiele und Theaterstücke. 2021 präsentierte sie bei den Wiesbadener Literaturtagen „DIE ERDE IST GEWALTIG SCHÖN, DOCH SICHER IST SIE NICHT“. Zu ihren Auszeichnungen zählen der „Literaturpreis Ruhr 2009“ und der „Annette-von-Droste-Hülshoff-Preis 2012“. 2026 war Kuckart Stadtschreiberin in Chemnitz und Bergen-Enkheim.

Großer Preis des Deutschen Literaturfonds

Esther Dischereit erhält den mit 50.000 Euro dotierten „Großen Preis des Deutschen Literaturfonds 2026“. Die Jury zeichnet die Schriftstellerin für ihr Gesamtwerk aus. Ihr gehören Maryam Aras, Matthias Kniep und Miriam Zeh an. Dischereit wurde aus dem Kreis der bisher vom Deutschen Literaturfonds geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten gewählt. Die Jury würdigt besonders ihre Auseinandersetzung mit verschwiegenen Kapiteln deutscher Geschichte und weiblicher jüdischer Identität. Ihr Werk umfasst Prosa, Lyrik, Hörstücke, Gesänge und Essays. Dabei überschreite sie wiederholt formale und diskursive Grenzen. Die Preisverleihung findet am 26. November 2026 im Literarischen Colloquium Berlin statt.

Der „Große Preis des Deutschen Literaturfonds“ wurde erstmals 2020 vergeben. Anlass war das 40-jährige Bestehen des Deutschen Literaturfonds. Dieser widmet sich seit 1980 der Förderung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur. Der „Große Preis des Deutschen Literaturfonds“ ging aus dem „Kranichsteiner Literaturpreis“ hervor. Dieser wurde zwischen 1983 und 2019 jährlich in Darmstadt verliehen. Zuletzt war der „Kranichsteiner Literaturpreis“ mit 30.000 Euro dotiert. Der heutige Preis ist mit 50.000 Euro ausgestattet.

Die Jury verweist auf Dischereits Gedichte und deren Verbindung von historischen Erfahrungen und alltäglichen Beobachtungen. Genannt werden „Als mir mein Golem öffnete“, „Rauhreifiger Mund oder andere Nachrichten“ und „Im Toaster steckt eine Scheibe Brot“. Auch die Folgen des NSU-Terrors behandelt Dischereit in ihrem Werk. Im Opernlibretto „Blumen für Otello. Über die Verbrechen von Jena“ thematisiert sie Schmerz und ausbleibende Gerechtigkeit. Ihr jüngster Roman „Ein Haufen Dollarscheine“ erschien 2024. Er erzählt eine Familiengeschichte zwischen Heppenheim, Berlin, Managua und Chicago. Im Mittelpunkt stehen auch die Folgen der NS-Zeit für jüdische Menschen und ihre Familien. Die Jury sieht in Dischereits Werk eine literarische Sprache für lange verschwiegene Erfahrungen.

Kranichsteiner Literaturförderpreis 2026

Sophia Merwald erhält 2026 den „Kranichsteiner Literaturförderpreis“ für ihr Romandebüt „Sperrgut“. Der Deutsche Literaturfonds vergibt die Auszeichnung am 26. November 2026 im Literarischen Colloquium Berlin. Der Jury gehören Maryam Aras, Matthias Kniep und Miriam Zeh an. Sie würdigt Merwalds Roman als Buch über Widerstand, Verlust und Erinnerung. Im Mittelpunkt steht ein Gegenort zur Mehrheitsgesellschaft. Die Jury hebt besonders Merwalds eigenständige Sprache und ungewöhnliche Formulierungen hervor. Die eigentliche Utopie des Romans liege dabei weniger im beschriebenen Ort als im Fabulieren selbst. „Sperrgut“ erzähle zudem davon, wie Menschen ihre eigene Form finden und zugleich aus gewohnten Ordnungen geraten.
Der „Kranichsteiner Literaturförderpreis“ wird seit 2003 jährlich vom Deutschen Literaturfonds vergeben. Ausgezeichnet wird eine Autorin oder ein Autor unter 35 Jahren. Voraussetzung ist mindestens eine Buchveröffentlichung. Der Preis unterstützt damit jüngere Schreibende, die bereits mit einem veröffentlichten Werk hervorgetreten sind. Sophia Merwald erhält die Auszeichnung für ein Debüt, das 2026 erschienen ist. Ihr Roman entwirft mit dem „Lusthansa“ einen Zufluchtsort in einem Gewerbegebiet. Dort findet die Ich-Erzählerin Stevie Unterschlupf. Gemeinsam mit ihrer Geliebten Maj erkundet sie persönliche Verletzungen und die Geschichte dieses Ortes.
Der „Kranichsteiner Literaturförderpreis“ ist seit 2024 mit 10.000 Euro dotiert. Stifter und Vergabestelle ist der Deutsche Literaturfonds. Die jährliche Auszeichnung gehört zu den Literaturpreisen des Fonds für Autorinnen und Autoren verschiedener Karrierephasen. Mit der Vergabe 2026 geht das Preisgeld an Sophia Merwald.

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Das politische Buch 2027

Die Friedrich-Ebert-Stiftung schreibt den Preis „Das politische Buch“ für herausragende politische Neuerscheinungen aus. Der Preis wird seit 1982 jährlich vergeben. Er würdigt die Bedeutung politischer Literatur für eine lebendige Demokratie.
Gesucht werden Bücher, die sich kritisch mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen auseinandersetzen. Die Werke sollen richtungsweisende Denkanstöße geben. Zugleich sollen sie politische und gesellschaftliche Themen einem breiten Publikum zugänglich machen.
Der Preis „Das politische Buch“ ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Auszeichnung wird jährlich im Mai im Rahmen eines Festaktes in Berlin verliehen. Die Verleihung erinnert an die nationalsozialistische Bücherverbrennung vom 10. Mai 1933.
Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Sie wählt das auszuzeichnende politische Buch aus den eingereichten Neuerscheinungen aus. Zusätzlich erstellt die Jury eine Liste mit weiteren empfehlenswerten politischen Büchern.
Zu den bisherigen Preisträgern gehören Politiker, Publizisten und Wissenschaftler. Ausgezeichnet wurden unter anderem Helmut Schmidt, Michael Gorbatschow, Václav Havel und Erhard Eppler. Weitere Preisträger sind Hans Magnus Enzensberger, Norberto Bobbio, Richard Sennett und Carolin Emcke.
Die Bewerbung beziehungsweise Einreichung erfolgt über das Teilnahmeformular der Friedrich-Ebert-Stiftung. Berücksichtigt werden Neuerscheinungen, welche die genannten inhaltlichen Kriterien erfüllen. 
Bewerbungsschluss: 31.10.2026

Aufenthaltsstipendium in München

Die Landeshauptstadt München schreibt gemeinsam mit der Hermann-Lenz-Stiftung das „Hanne-und-Hermann-Lenz-Aufenthaltsstipendium“ aus. Es richtet sich an Autor*innen aus dem deutschsprachigen Raum. Der erste Aufenthalt beginnt im März 2027.
Das Stipendium ermöglicht einen dreimonatigen Aufenthalt im ehemaligen Wohnhaus von Hanne und Hermann Lenz in München-Schwabing.
Die Aufenthaltspauschale beträgt 2.500 Euro pro Monat. Sie wird vom Kulturreferat der Landeshauptstadt München bereitgestellt. Der Förderzeitraum umfasst drei Monate.
Idealerweise haben die Bewerber, ihr Werk oder ihr Schreibvorhaben einen Bezug zum Werk von Hermann Lenz. Während des Aufenthalts ist eine öffentliche Veranstaltung zur eigenen Arbeit oder einem selbst gewählten Thema erwünscht. Die Stiftung unterstützt diese organisatorisch.
Die Bewerbung erfolgt über die Landeshauptstadt München. Weitere Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen sind dem dortigen Bewerbungsformular zu entnehmen.
Bewerbungsschluss: 01.11.2027

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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

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