Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit einem Grundsatzstreit zwischen Meta Platforms Ireland, Betreiberin von Facebook, und der italienischen Kommunikationsbehörde AGCOM. Im Zentrum steht die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790) und das daraus abgeleitete Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Ziel dieser Regelungen ist es, den Verlagen einen gerechten Ausgleich für die Nutzung ihrer Inhalte durch digitale Plattformen zu sichern.
Die digitale Transformation hat die Medienbranche, insbesondere den Printsektor, stark unter Druck gesetzt. Sinkende Einnahmen, veränderte Nutzergewohnheiten und wachsende Konkurrenz durch digitale Kanäle gefährden das Geschäftsmodell vieler Verlage. Die EU reagierte darauf mit der Einführung neuer gewerblicher Schutzrechte zugunsten der Presseverlage.
Italien setzte diese Vorgaben um und ermächtigte AGCOM, die Einhaltung sicherzustellen. Dazu zählen Pflichten für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft wie Meta: Sie müssen mit Verlagen verhandeln, relevante Informationen bereitstellen und dürfen während laufender Gespräche die Sichtbarkeit von Verlagserzeugnissen nicht reduzieren. Meta sieht hierin einen Verstoß gegen Unionsrecht und die unternehmerische Freiheit und klagte vor dem Regionalen Verwaltungsgericht Latium.
Das italienische Gericht legte den Fall dem EuGH vor. In solchen Verfahren erstellt der Generalanwalt eine unabhängige rechtliche Analyse und Empfehlung, um den Richtern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben. Generalanwalt Maciej Szpunar kommt zu dem Ergebnis, dass solche Maßnahmen zulässig sind, sofern sie nicht zur zwingenden Vertragsunterzeichnung oder Zahlung ohne tatsächliche Nutzung verpflichten. Die Befugnisse der AGCOM – etwa zur Streitbeilegung oder Festlegung von Vergütungskriterien – seien legitim, da sie lediglich unterstützend wirken und ein Marktungleichgewicht zwischen Plattformen und Verlagen ausgleichen sollen.
Die Einschätzung des Generalanwalts ist rechtlich nicht bindend, hat aber oft erheblichen Einfluss auf das spätere Urteil, da sie die juristische Argumentationsrichtung vorgibt. Sollte der EuGH dem Vorschlag folgen, könnten nationale Behörden aktiv eingreifen, um faire Rahmenbedingungen für Verhandlungen mit großen Plattformen zu schaffen. Für Verlage bedeutet dies eine gestärkte Verhandlungsposition, verlässlichere Einnahmequellen und mehr Planungssicherheit – ein entscheidender Faktor für die Pressefreiheit und den demokratischen Diskurs.
Quelle: EuGH, Rechtssache C-797/23, Meta Platforms Ireland (Gerechter Ausgleich), Schlussanträge GA Szpunar vom 10.07.2025.
Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung verleiht den Georg‑Büchner‑Preis 2025 an die Schriftstellerin Ursula Krechel. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert. Die Verleihung findet am 1. November 2025 in Darmstadt statt.
Die Jury lobt Krechel als Autorin, die in Gedichten, Theaterstücken, Hörspielen, Romanen und Essays der deutschen Geschichte und gegenwärtigen Verhärtungen konsekutiv die Kraft ihrer Literatur entgegensetzt. Ihre Lyrik, etwa im Band "Die da" (2013), analysiert Redewendungen und beleuchtet Alltag, Klassenverhältnisse und seelische Versehrungen. Ihre Romantrilogie "Shanghai fern von wo" (2008), "Landgericht" (2012) und "Geisterbahn" (2018) erzählt von Vertreibung, Verfolgung und der Rückkehr nach Deutschland. Ein zentrales Thema ihres Werks ist die Selbstbehauptung und Weiterentwicklung weiblicher Autorschaft.
Ursula Krechel wurde 1947 in Trier geboren. Sie studierte Germanistik, Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte und promovierte 1971. Ihr Werk umfasst Theaterstücke, Lyrik, Romane, Essays und Hörspiele. Flucht, Exil, Gewalt und Feminismus prägen ihre Literatur von Beginn an. Zu ihren jüngsten Veröffentlichungen zählen "Beileibe und Zumute" (2021), "Gehen. Träumen. Sehen. Unter Bäumen" (2022), der Roman "Sehr geehrte Frau Ministerin" und der Band "Vom Herzasthma des Exils" (beide 2025).
Der Georg-Büchner-Preis wird seit 1951 verliehen. Er ist nach dem Schriftsteller Georg Büchner (1813–1837) benannt. Finanziert wird er vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie der Stadt Darmstadt.
Hape Kerkeling erhält den Ehrenpreis des Bayerischen Ministerpräsidenten beim Bayerischen Buchpreis 2025. Ministerpräsident Markus Söder überreicht die Auszeichnung am 28. Oktober 2025 in der Allerheiligen Hofkirche der Münchner Residenz. Die Jury würdigt Kerkelings unverwechselbaren Humor, seinen feinen Scharfsinn und seine Wärme. Er habe als Erzähler im Fernsehen, Kino und in Büchern sein Publikum begeistert. Seine Werke berührten, regten zum Nachdenken an und unterhielten zugleich.
Der Bayerische Buchpreis wird seit 2014 vergeben. Er zeichnet jährlich herausragende Werke in den Kategorien Belletristik und Sachbuch aus. Der Ehrenpreis des Ministerpräsidenten ehrt Persönlichkeiten, die mit ihrem Gesamtwerk das kulturelle Leben bereichern. In den vergangenen Jahren ging er an Donna Leon, Florian Illies, Christopher Clark und Frank Schätzing. Der Name des Preises verweist auf den Freistaat Bayern.
Die Hauptpreise sind mit jeweils 10.000 Euro dotiert. Sie werden zusammen mit einer Preisfigur aus Nymphenburger Porzellan verliehen. Über die Siegertitel entscheidet eine dreiköpfige Jury live während der Preisverleihung. Ausgezeichnet wird zudem eine Autorin oder ein Autor mit dem Bayern 2-Publikumspreis. Die Veranstaltung wird vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Sie erhält Förderung durch die Bayerische Staatskanzlei. Unterstützer sind zudem die ZEIT Verlagsgruppe, die Bayerische Sparkassenstiftung und der Verein zur Leseförderung.
Der Deutsche Jugendliteraturpreis zeichnet jährlich herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur aus. Er fördert die Entwicklung der Literatur für junge Leser und macht auf wichtige Neuerscheinungen aufmerksam. Der Preis soll Kinder und Jugendliche zur Auseinandersetzung mit Literatur anregen und das öffentliche Interesse stärken.
Die Kritikerjury vergibt Auszeichnungen in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch. Jede dieser Kategorien ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Jugendjury verleiht zusätzlich einen spartenübergreifenden „Preis der Jugendjury“, ebenfalls mit 10.000 Euro. Der Sonderpreis „Neue Talente“ 2026 ist für deutsche Autorinnen und Autoren bestimmt, die 2025 ein erstes herausragendes Werk veröffentlicht haben. Der Sonderpreis „Gesamtwerk“ ehrt Übersetzerinnen und Übersetzer, die Kinder- und Jugendliteratur aus anderen Sprachen ins Deutsche übertragen. Dieser Preis ist mit 12.000 Euro dotiert.
Der Deutsche Jugendliteraturpreis wird seit 1956 vergeben und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestiftet.
Bewerbungsschluss: 30.09.2025
Der Deutsche Literaturfonds fördert Projekte, Initiativen und Publikationen zur zeitgenössischen deutschsprachigen Literatur. Ziel ist es, literarische Traditionen zu sichern und neue Entwicklungen zu unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Editionsprojekte bis zum fertigen Manuskript, einschließlich Honoraren, Reisekosten, Lizenzgebühren, Text- und Bilderfassung sowie Korrekturarbeiten. Überregional wirksame Publikationen, die zur literarischen Entwicklung beitragen, können ebenfalls unterstützt werden, sofern Autorenhonorare eingeplant sind. Symposien und vergleichbare Veranstaltungen, die die Auseinandersetzung mit aktueller Literatur fördern, sind förderfähig. Internationale Modellvorhaben zur Vermittlung deutschsprachiger Literatur im In- und Ausland können ebenfalls Zuschüsse erhalten.
Im Fokus stehen Projekte, die Kontakte zwischen Autoren, Übersetzern und Verlegern ermöglichen und festigen. Zudem können bundesweit relevante Initiativen gefördert werden, die das Interesse an Literatur in der Jugend- oder Erwachsenenbildung stärken. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 100000 Euro pro Jahr. Druckkosten oder reine Verbreitungsausgaben werden nicht unterstützt, es sei denn, das Werk ist für die literarische Entwicklung im deutschsprachigen Raum besonders bedeutsam und ohne Zuschüsse wirtschaftlich nicht realisierbar. Anträge sind zweimal jährlich möglich.
Bewerbungsschluss: 30.09.2025
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Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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