Die rasante Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz (KI) hat die Musikbranche vor neue Herausforderungen gestellt. Ein aktueller Fall verdeutlicht die Spannungen zwischen technologischer Innovation und dem Schutz geistigen Eigentums: Die GEMA, Deutschlands führende Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, hat eine Musterklage gegen OpenAI eingereicht. Im Zentrum steht die unlizenzierte Nutzung geschützter Songtexte durch den KI-Chatbot ChatGPT
Am 13. November 2024 reichte die GEMA beim Landgericht München Klage gegen OpenAI L.L.C. und deren europäische Tochtergesellschaft OpenAI Ireland Ltd. ein. Die GEMA wirft OpenAI vor, geschützte Songtexte deutscher Urheberinnen und Urheber ohne entsprechende Lizenzen in ChatGPT zu verwenden. Bei Eingabe bestimmter Prompts gibt der Chatbot Originaltexte wieder, was darauf hindeutet, dass das System mit diesen Inhalten trainiert wurde.
Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, betonte: „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten.“
OpenAI hat sich zum weltweit führenden Anbieter im Bereich generativer KI entwickelt und erwirtschaftet mittlerweile Umsätze in Höhe von mehr als 2 Milliarden Dollar jährlich. Im Jahr 2024 strebt das Unternehmen Umsätze von bis zu 5 Milliarden Dollar an.
Zahlreiche namhafte deutsche Musikschaffende, darunter Kristina Bach („Atemlos“), Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Inga Humpe, Tommi Eckart, Ulf Sommer und Peter Plate sowie deren Musikverlage, unterstützen die Klage der GEMA. Ihre Songtexte wurden nachweislich durch den Chatbot verwertet, ohne dass sie dafür eine Vergütung erhalten haben.
Für Verleger und Geschäftsführer in der Musikbranche hat dieses Verfahren weitreichende Implikationen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechte von Urheberinnen und Urhebern auch im digitalen Zeitalter zu schützen und angemessene Vergütungsmodelle für die Nutzung ihrer Werke durch KI-Systeme zu etablieren. Ein positives Urteil für die GEMA könnte einen Präzedenzfall schaffen und die Grundlage für zukünftige Lizenzierungsvereinbarungen mit KI-Anbietern bilden. Dies würde sicherstellen, dass kreative Leistungen nicht unentgeltlich für technologische Entwicklungen genutzt werden und die wirtschaftlichen Interessen der Kreativschaffenden gewahrt bleiben.