Titelschutz-Magazin September 2025

06. Oktober 2025
In der 129. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, September 2025, wurden 74 neue Titel in 43 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

74 neue Titel

  • achtsam pflegen
  • AD(HAHA)S
  • Alterslos für Anfänger
  • Augenhöhe beruht auf Gegenseitigkeit.
  • Band Beach
  • Band Beach - Ergänzungstext -
  • Benny und die Vierpfotenbande
  • Coming Home for Christmess
  • Das Frederick-Prinzip
  • Der ZEIT Manufakturenführer
  • Die Drahtzieher hinter deinem Heißhunger
  • Die stille Enteignung – Wie Familienunternehmer ihr Lebenswerk schützen und die Kontrolle behalten
  • Die Unglaublichen4, Wo ist Jan?
  • Easy Peasy – Nix für Erbsenzähler!
  • F*ck Aging - die Rebellion gegen das Altern
  • Fremden und Bekannten sicher begegnen
  • Gen Z Aprooved
  • Gen Z geprüft
  • Gen Z Proofed
  • Gen Z Tipps and Tools
  • GENERATION Z Aprooved
  • Generation Z geprüfed
  • GENERATION Z Proofed
  • Generation Z Tipps and Tools
  • Hangover – Wo ist Sam?
  • Happy Double - No Risk, no Run!
  • Happy Me
  • Hinter Gitter
  • Hinter Gitter - das Leben
  • Hinter Gitter - der Beruf
  • Hinter Gitter - die Liebe
  • Im Zickzack der Zeit und Ruckzuck der Räume
  • Je ne fume pas une baguette
  • Kein Bock auf Bullshit - Ein radikal ehrliches Buch über das Aufgeben und Weitermachen
  • Kein Bock auf Sunshine Bullshit
  • Kritik des Veganismus
  • Kunst des Kümmerns
  • Lohbrüggeorgonenwellenfunktionsdekohärenzkatastrophenersatztraumprotokoll
  • Lost in Diversity
  • Mafia der Essgelüste
  • Manifest des Veganismus
  • Markenrestrukturierung
  • MarKo-Film** Home Entertainment
  • Mein Leben mit AD(HAHA)S
  • MitMenschen
  • Mord mit Tee und Kluntje
  • Mrs. April - Café Nummer 5
  • Never love darkness
  • Nur einen Moment lang wir
  • Raw Temperature
  • Recht Generalistische Pflege
  • Roots on Tour
  • Roots on Tours
  • Schinderfluch
  • Secrets of German Family Businesses: From Unsung Heroes to World Market Leaders
  • SixSteps Facilitation – Designs, Methoden, Settings für professionelle Moderation
  • Solange man uns noch hört.
  • Temperatur Pur
  • The Sheriff of Roverton City
  • Time will end
  • Time will show
  • Time will tell
  • Tiroler Blut
  • Tirolerblut
  • Walk the Talk? Better perform it!
  • Wandern mit dem Wind
  • Was du (nicht) alles denkst
  • Wir enden in unendlichkeit
  • Wir enden in unsterblichkeit
  • Wir enden in unvergessenheit
  • Wir enden in unvollkommenheit
  • Wir sollten für immer sein
  • YOGAMINO
  • You-Fit-You

KI Grundsatzverfahren in München

Die GEMA hat mit ihrer Klage gegen OpenAI einen entscheidenden Schritt im europäischen Urheberrecht getan. Vor dem Landgericht München wurde erstmals ausführlich verhandelt, inwieweit generative KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden dürfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob OpenAI für das Training von ChatGPT Liedtexte aus dem Repertoire der GEMA-Mitglieder ohne Lizenz genutzt hat. Die Gesellschaft vertritt rund 100.000 Urheberinnen und Urheber, deren Werke nach eigenen Angaben in großem Umfang für KI-Zwecke herangezogen wurden, ohne dass dafür Vergütungen gezahlt wurden.
Mit der Klage verfolgt die GEMA das Ziel, grundlegende Rechtsfragen zu klären und eine faire Beteiligung der Kreativen an der Nutzung ihrer Werke sicherzustellen. Sie fordert nicht nur Unterlassung, sondern die Einführung eines Lizenzmodells, das die wirtschaftliche Nutzung geschützter Inhalte durch KI regelt. Bereits im Herbst 2024 hatte die GEMA ein solches Modell vorgestellt, das sowohl die Verwendung im Trainingsprozess als auch die spätere Ausgabe (Output) berücksichtigt. So sollen Urheber künftig an der Wertschöpfung durch KI-Systeme beteiligt werden.
Die Verhandlung vor dem Landgericht München wurde mit großem Interesse verfolgt. Nach Einschätzung der GEMA machte das Gericht deutlich, dass auch die internen Vorgänge in KI-Systemen urheberrechtliche Relevanz haben können. Damit wird erstmals anerkannt, dass nicht nur der sichtbare Output einer KI, sondern auch der technische Lernprozess rechtlich relevant sein könnte. Die GEMA sieht darin einen entscheidenden Durchbruch, denn bislang argumentierten viele KI-Unternehmen, dass das Training selbst keinen urheberrechtlichen Eingriff darstelle.
OpenAI wird voraussichtlich geltend machen, dass ChatGPT keine einzelnen Texte speichere, sondern lediglich Muster analysiere und daraus neue Inhalte generiere. Damit, so die Argumentation, liege keine Vervielfältigung im rechtlichen Sinne vor. Zudem sei das System so konzipiert, dass bei Anfragen nach geschützten Texten in der Regel eine Ablehnung erfolge. Die GEMA hält dem entgegen, dass ChatGPT bei einfachen Prompts teilweise nahezu identische Liedtexte ausgeben könne, was auf eine Speicherung und Reproduktion urheberrechtlich geschützter Inhalte hindeute.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Urheber und Rechteinhaber bereits Nutzungsvorbehalte erklärt haben, die eine Verwendung ihrer Werke durch KI ausdrücklich ausschließen. Damit greife auch keine Ausnahme für Text- und Data-Mining, die in der EU-Richtlinie für Forschung und nicht-kommerzielle Zwecke vorgesehen ist. Da OpenAI jedoch als kommerzieller Anbieter agiert, sei eine Nutzung ohne Lizenz nicht zulässig.
Unterstützt wird die GEMA-Klage von einer Reihe prominenter Künstler, darunter Herbert Grönemeyer, Kristina Bach, Inga Humpe, Reinhard Mey, Rolf Zuckowski, Tommi Eckart, Ulf Sommer und Peter Plate. Damit erhält das Verfahren nicht nur juristische, sondern auch symbolische Bedeutung. Es steht stellvertretend für eine wachsende Sorge in der Kreativwirtschaft, dass KI-Unternehmen enorme wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung geschützter Werke ziehen, ohne die Schöpfer angemessen zu beteiligen.
Parallel zur Klage gegen OpenAI führt die GEMA ein weiteres Verfahren gegen den Anbieter Suno AI, dessen Systeme vollständige Songs generieren können. Auch hier wirft die GEMA unlizenzierte Nutzung geschützter Werke vor. Beide Verfahren sollen die gleichen Grundsatzfragen klären: Dürfen KI-Systeme mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert werden, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Das Verfahren gegen OpenAI hat weitreichende Bedeutung über den Musikbereich hinaus. Es könnte richtungsweisend für alle Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft werden, in denen KI-Systeme auf Texte, Bilder oder audiovisuelle Werke zugreifen. Sollte das Gericht zugunsten der GEMA entscheiden, müssten KI-Anbieter künftig für die Nutzung geschützter Werke Lizenzen erwerben und Vergütungen zahlen. Das würde neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen – sowohl für Technologieunternehmen als auch für Verlage, Autoren und Komponisten.
Für Verlage eröffnet sich dadurch eine neue Perspektive. Wenn KI-Anbieter verpflichtet werden, Lizenzen zu erwerben, könnten Verlage eine Schlüsselrolle in der Lizenzvergabe und Rechteverwaltung übernehmen. Das würde nicht nur den Schutz ihrer Kataloge stärken, sondern auch neue Einnahmequellen erschließen. Gleichzeitig wären Verlage gefordert, ihre Rechteportfolios technisch und rechtlich so zu organisieren, dass sie gegenüber KI-Unternehmen klar durchsetzbar sind.
Das Urteil könnte aber auch die Innovationslandschaft verändern. Kritiker warnen, dass zu strenge Lizenzpflichten die Entwicklung neuer KI-Anwendungen behindern könnten. Besonders kleinere Unternehmen könnten sich die erforderlichen Rechteerwerbe nicht leisten. Befürworter hingegen betonen, dass nur durch klare rechtliche Rahmenbedingungen ein fairer Wettbewerb entstehen könne, in dem technologische Innovation und geistiges Eigentum in Einklang stehen.
Eine besondere Bedeutung hat das Verfahren auch auf europäischer Ebene. Da OpenAI seinen europäischen Sitz in Irland hat und das Verfahren in Deutschland geführt wird, könnte das Landgericht München grundlegende Fragen an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. Dieser würde dann über die Auslegung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie im Kontext von KI entscheiden. Damit hätte das Verfahren potenziell europaweite Signalwirkung.
Die GEMA sieht sich in der Rolle einer Stellvertreterin für die gesamte Kreativbranche. Ihr Ziel ist es, ein Modell zu schaffen, das die Interessen von Künstlern und Urhebern in die digitale Zukunft überführt. Das von der GEMA entwickelte Lizenzmodell soll einen rechtlich sauberen und wirtschaftlich fairen Rahmen bieten, in dem KI-Anbieter gegen Gebühr auf geschützte Werke zugreifen können. Es soll verhindern, dass künstlerische Leistungen unentgeltlich in den Datensätzen großer Konzerne verschwinden.
Für die Musikbranche und insbesondere für Verlage bedeutet das Verfahren eine Zeitenwende. Bislang war der Umgang mit KI oft von Unsicherheit und mangelnder Transparenz geprägt. Ein Urteil, das die urheberrechtliche Relevanz von KI-Prozessen anerkennt, würde endlich Klarheit schaffen. Verlage könnten sich dann gezielter auf künftige Lizenzerlöse einstellen und ihre Autoren besser vertreten.
Das Landgericht München hat angekündigt, seine Entscheidung am 11. November 2025 zu verkünden. Ob das Urteil endgültig oder zunächst als Teilentscheidung erfolgt, bleibt offen. Möglich ist auch, dass das Gericht einzelne Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorlegt. Unabhängig vom konkreten Ausgang steht schon jetzt fest, dass dieses Verfahren die rechtliche Landschaft im Umgang mit KI nachhaltig verändern wird.
Die GEMA hat mit ihrem Vorgehen ein starkes Signal gesendet: Künstliche Intelligenz darf nicht auf dem Rücken der Urheberinnen und Urheber entstehen. Sie fordert, dass kreative Leistung auch im digitalen Zeitalter ihren Wert behält. Das Verfahren gegen OpenAI ist damit nicht nur ein Streit um juristische Details, sondern ein Grundsatzkonflikt über den Platz des Menschen in einer zunehmend automatisierten Kulturproduktion.
Für Verlegerinnen und Verleger bedeutet das: Jetzt ist der Zeitpunkt, sich aktiv mit der Frage auseinanderzusetzen, wie eigene Inhalte geschützt, lizenziert und wirtschaftlich genutzt werden können. KI ist keine ferne Zukunftstechnologie mehr – sie ist längst Realität. Wer heute klare Rechte definiert und strategisch handelt, wird morgen von den neuen Lizenzmodellen profitieren. Das Verfahren der GEMA gegen OpenAI könnte dafür den rechtlichen Rahmen schaffen.

Christine Lavant Preis 2025

Ulrike Draesner erhält den Christine-Lavant-Preis 2025. Die Jury zeichnet damit eine Autorin aus, deren Werk Sprache, Denken und Körper in vielschichtiger Weise verbindet. Sie würdigt die poetische Genauigkeit ihrer Texte und die ethische Haltung, die aus ihrem Schreiben spricht. Draesners Arbeiten verbinden wissenschaftliche Präzision und emotionale Tiefe. Sie erforschen Erinnerung, Geschlecht, Gewalt, Migration und Verlust. Ihr Stil verbindet Reflexion mit sinnlicher Wahrnehmung. Die Jury betont, dass Draesner Themen von Flucht und Entwurzelung mit formaler Offenheit behandelt. Ihre Prosa und Lyrik greifen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts auf und stellen Bezüge zur Gegenwart her. Sie schreibt über Sprache als Ort der Identität und der Veränderung. Das Werk zeige Mut zur Vielstimmigkeit und ein Bewusstsein für Grenzen und Übergänge.
Der Christine-Lavant-Preis wird seit 2016 jährlich vergeben. Er erinnert an die Kärntner Dichterin Christine Lavant, die 1915 in Großedling geboren wurde und 1973 in Wolfsberg starb. Lavant gilt als eine der wichtigsten österreichischen Lyrikerinnen des 20. Jahrhunderts. Ihr Werk verbindet religiöse und existenzielle Fragen mit poetischer Strenge. Der Preis richtet sich an Schriftstellerinnen und Schriftsteller, deren Arbeiten eine ähnliche geistige und sprachliche Haltung erkennen lassen. Die Auszeichnung soll eine literarische Haltung fördern, die Verletzlichkeit und Wahrhaftigkeit verbindet. Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert und wird von der Christine-Lavant-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Land Kärnten und dem ORF Kärnten verliehen. Er würdigt nicht nur ein Werk, sondern auch eine Haltung, die Sprache als Ausdruck von Freiheit versteht.
Namensgeberin des Preises ist Christine Lavant, die mit bürgerlichem Namen Christine Thonhauser hieß. Sie entstammte einfachen Verhältnissen und lebte ein Leben zwischen Krankheit, Armut und künstlerischer Leidenschaft. Ihre Gedichte sind geprägt von religiöser Symbolik und psychologischer Genauigkeit. Das Preisprojekt möchte ihre künstlerische Unabhängigkeit bewahren und zugleich den Blick auf gegenwärtige Literatur lenken. Die Preisvergabe findet in St. Stefan im Lavanttal statt, dem Geburtsort der Dichterin. Dort wird das literarische Erbe gepflegt, und die jährliche Preisverleihung zieht Autorinnen, Kritiker und Leser an.
Ulrike Draesner, geboren 1962 in München, ist Autorin, Übersetzerin und Professorin für Deutsche Literatur in Berlin. Sie veröffentlichte Romane, Gedichtbände und Essays. Zu ihren bekanntesten Büchern zählen „Sieben Sprünge vom Rand der Welt“, „Schwitters“ und „Die Verwandelten“. Ihr jüngster Band „penelopes sch( )iff“ erschien 2023 bei Penguin. Darin reflektiert sie mythische Stoffe und weibliche Perspektiven auf Krieg, Verlust und Wiederkehr. Die Jury bezeichnet ihr Schreiben als poetisch und zugleich präzise, als mutig und analytisch.

Nelly Sachs Preis 2025

Die japanisch-deutsche Autorin Yoko Tawada erhält den Nelly-Sachs-Preis 2025 der Stadt Dortmund. Die Jury würdigt ihr Werk, das zwischen Sprachen und Kulturen vermittelt. Sie betont Tawadas spielerischen Umgang mit Sprache und ihre poetische Erforschung von Grenzen und Identität. Tawada schreibe mit Humor und Ernst zugleich. Ihre Texte verbinden Fantasie, Dokumentation und philosophische Reflexion. Die Jury hebt hervor, dass Tawada Sprache demontiere und neu zusammensetze. Ihre Literatur mache Fremdheit erfahrbar und produktiv.
Yoko Tawada wurde 1960 in Tokio geboren und lebt in Berlin. Sie schreibt auf Japanisch und Deutsch. Ihr Werk umfasst Romane, Essays, Gedichte und Theaterstücke. Themen wie Umwelt, Macht, Geschlechterrollen und Transformation ziehen sich durch ihr Schreiben. In ihren Texten löse sie Grenzen auf und zeige Sprache als offenes System. Heimat und Identität seien bei ihr beweglich. Sie verstehe den Menschen als Teil eines größeren ökologischen Zusammenhangs. Tawada veröffentlichte seit 1985 zahlreiche Werke, darunter „Abenteuer der deutschen Grammatik“, „akzentfrei“ und „Nur da wo du bist da ist nichts“. Ihr neuer Roman „Eine Affäre ohne Menschen“ erscheint im Oktober 2025.
Der Nelly-Sachs-Preis wird von der Stadt Dortmund seit 1961 vergeben. Er erinnert an die deutsch-schwedische Schriftstellerin und Nobelpreisträgerin Nelly Sachs. Der Preis ehrt literarische Leistungen, die zur Verständigung zwischen den Völkern beitragen. Er ist mit 15.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre verliehen. Die Preisverleihung 2025 findet am 14. Dezember im Rathaus Dortmund statt, dem Geburtstag von Nelly Sachs. Die Laudatio hält die Verlegerin und Publizistin Jona Elisa Krützfeld.
Zu den bisherigen Preisträgerinnen und Preisträgern zählen Nadine Gordimer, Milan Kundera, Christa Wolf, Margaret Atwood, Marie N’Diaye und Saša Stanišić. Die Jury steht unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Barbara Brunsing und Kulturdezernent Jörg Stüdemann. Mitglieder sind Dr. Jörg Albrecht, Jona Elisa Krützfeld, Arnold Maxwill und Dr. Slata Roschal.
Der Preis trägt den Namen der 1891 in Berlin geborenen Nelly Sachs, die 1966 den Literaturnobelpreis erhielt. Ihr Werk kreist um Verfolgung, Sprache und menschliche Würde. Die Stadt Dortmund stiftet den Preis, um ihr Andenken zu bewahren und literarische Stimmen zu fördern, die sich für Toleranz, Frieden und kulturelle Verständigung einsetzen.

Anzeige Breuer - Lehmann

Kanzlei Breuer-Lehmann

Nachwuchspreis für Bilderbuchillustration

Der Buntspecht ist ein Preis für unveröffentlichte Kinderbuchprojekte. Er richtet sich an junge Illustrator:innen im deutschsprachigen Raum. Der Preis ist mit 2.000 Euro dotiert. Zusätzlich werden die zehn besten Projekte in einer Ausstellung gezeigt. Die Preisverleihung findet in Berlin statt.
Vergeben wird der Preis von der Akademie für Illustration und Design Berlin. Kooperationspartner ist der Annette Betz Verlag aus der Ueberreuter Verlagsgruppe. Der Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt. 2026 wird der Preis zum fünften Mal vergeben. Ziel ist es, neue Talente im Bereich Bilderbuch zu fördern.
Teilnehmen können Illustrator:innen mit maximal drei veröffentlichten Büchern. Eingereicht werden müssen vier farbige Doppelseiten im geplanten Buchformat. Außerdem erforderlich: ein vollständiges Storyboard in Schwarz-Weiß, eine kolorierte Cover-Skizze sowie der Text des Buchprojekts. Auch ein Lebenslauf und das Teilnahmeformular müssen beiliegen.
Das Buchprojekt soll zwischen 12 und 24 Doppelseiten umfassen. Inhaltlich soll es sich an Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren richten. Die Umsetzung kann frei gewählt werden, es sind keine Themen oder Stile vorgegeben. Alle Beiträge werden von einer Fachjury bewertet.
Bewerbungsschluss: 12.01.2026

Boccaccio Preis beste Erzähung 2025

Der Boccaccio.cc Preis wird 2025 zum zweiten Mal vergeben. Ausgezeichnet werden deutschsprachige Erzähltexte, die zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. Oktober 2025 erstmals erschienen sind. Zugelassen sind Veröffentlichungen in Büchern, Literaturzeitschriften oder auf literarischen Websites, sofern es sich um Originaltexte handelt.
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Zusätzlich erscheinen die nominierten Texte in der Literaturzeitschrift VOLLTEXT. Ziel der Auszeichnung ist es, erzählerische Kurzformen stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Vorschläge können von Autoren selbst sowie von Verlagen, Agenturen oder Lesern eingereicht werden. Pro Autor dürfen bis zu drei Texte nominiert werden. Die Erzählungen sollen maximal 50.000 Zeichen inklusive Leerzeichen oder etwa 1 bis 25 Buchseiten umfassen.
Die Redaktion vonVOLLTEXT trifft die Auswahl der nominierten Beiträge. Die Shortlist wird am 30. November 2025 veröffentlicht. Die Preisvergabe erfolgt im Januar 2026. Der Preis wird von der Textmanufaktur, dem Korrektur Verlag und der Kulturabteilung der Stadt Wien unterstützt.
Bewerbungsschluss: 15. November 2025

PDF-Version herunterladen

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter mit dem Titelschutz-Magazin als PDF.

Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.