Die Verwendung der Bezeichnung "Stadt, Land, Fluss - Multiplayer" als Namen eines in einer App umgesetzten Spiels ist keine markenmäßige Benutzung. Denn die Bezeichnung diente, wie auch bei Gesellschaftsspielen oder Computerspielen weithin üblich, der Abgrenzung der Apps und des in ihr umgesetzten Spiels von anderen Apps und gegebenenfalls dort umgesetzten Spielen und zugleich als …
Grundsätzlich dient ein bloßer Werktitel zwar nur der Unterscheidung eines Werkes von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit eine bestimmte betriebliche Herkunft zu geben. Das kann jedoch dann anders sein, wenn der maßgebliche angesprochene Verkehr in dem Titel zugleich auch einen Hinweis unmittelbar auf ein bestimmtes Unternehmen oder mittelbar …
Die Bezeichnung einer App ist zwar grundsätzlich dem Werktitelschutz im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG zugänglich, die konkret gewählte Bezeichnung "wetter.de" ist aber nicht kennzeichnungskräftig.
OLG Köln, Urteil vom 05.09.2014 - 6 U 205/13 - App "wetter.de" (nicht rechtskräftig)
MarkenG § 5 Abs. 3
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.12.2013 verkündete Urteil der 33. …
Leitsätze:
Im Fall der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 945 ZPO scheidet eine Bindungswirkung des die Verfügung aufhebenden Urteils jedenfalls dann aus, wenn es sich um ein Verzichtsurteil handelt, das nicht mit Gründen versehen ist.
1. Eine zur Entstehung des Titelschutzes an einem Computerprogramm erforderliche Ingebrauchnahme des Titels durch Aufnahme des Vertriebs …
Leitsätze:
1. Für die Entstehung des Titelschutzes an einer Druckschrift ist die öffentliche Ankündigung des Werkes unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch Erscheinen gleichzustellen, wenn das Werk in angemessener Frist unter dem Titel erscheint. Die öffentliche Ankündigung muss in branchenüblicher Weise erfolgen.
2. Grundsätzlich ist auch die im Rahmen einer …
Der Bezeichnung "Festivalplaner" für ein (Print- und Online-) Magazin, das seinen Nutzern als (Termin-) "Planer" für den Besuch von (Musik-) "Festivals" dienen kann, fehlt von Hause aus jegliche markenrechtliche Unterscheidungskraft und es besteht daran zudem ein erhebliches Freihaltungsinteresse, weil sie die Zweckbestimmung des Produkts glatt beschreibt.
OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2010 …
Dem Titel des Lehrbuchs „Internetrecht" kommt angesichts seines rein beschreibenden Sinngehaltes keine Unterscheidungskraft zu, zudem liegt auch keine Verwechslungsfähigkeit mit dem unter dem Titel „Internetrecht" herausgegebenen „juris Praxiskommentar" mit dem Titel „Internetrecht" vor.
LG Berlin, Urteil vom 14.02.2008 - 52 O 416/07 - Internetrecht
§ 5 Abs 3 MarkenG, § 5 Abs 5 …
Der Bezeichnung "Country Music Messe" fehlt nicht die für den Schutz als Werktitel notwendige Kennzeichnungskraft. Die Anforderungen an die Kennzeichnungskraft sind bei Werktiteln eher gering, so dass auch Werktitel schutzfähig sein können, die als Marke nicht eintragbar wären. Gerade bei Messen ist der Verkehr daran gewöhnt, dass ihr Gegenstand bereits im Titel kurz und prägnant …
Titel und Titelschutzanzeige - Das sollten Sie wissen:
Ein Titel bezeichnet ein Werk und damit ein Produkt. Im Markengesetz ist der Schutz von Werktiteln in § 5 Abs. 3 MarkenG definiert: "Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken."
Eine Titelschutzanzeige hat, um wirksam zu sein, in einem für Titelschutzanzeigen üblicherweise benutzten Medium und damit in branchenüblicher Weise zu erfolgen.
LG München I, Urteil vom 11.12.2003 - Az: 4HK O 19371/03 - Lindau aktuell
§§ 5 Abs. 1 und 3 und 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenG
URTEIL
In dem Rechtsstreit
...
gegen
...
wegen einstweiliger Verfügung
erlässt das Landgericht …
Die Verwendung als Werktitel gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG kommt als markenmäßige Benutzung immer dann in Betracht, wenn der Titel als Hinweis auf die betriebliche Herkunft eines Produkts verstanden wird.
Eindeutig inhaltsbeschreibende und damit allenfalls werkidentifizierende, nicht aber herkunftshinweisende Titel stellen daher keine markenmäßige Benutzung dar. Bei Buchtiteln wird ein …
Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG kann nach der Rechtsprechung nicht nur für ganze Zeitungen und / oder Zeitschriften erworben werden, sondern auch für Teile der Zeitungen und / oder Zeitschriften. Typscherweise trifft dies z.B. auf Kolumnen zu, wenn sie denn entsprechend regelmäßig erscheinen, vom übrigen Text eine gewisse Verselbständigung durch Hervorhebung erfahren und …
Leitsatz:
Zur Anwendbarkeit von § 23 Nr. 2 MarkenG, wenn bei der Verfilmung eines gemeinfreien Romans als Titel des Films der gebräuchliche Titel der deutschsprachigen Übersetzung des Romans verwendet wird.
OLG München, Urteil vom 30.04.2009 - 29 U 4978/08
§ 5 Abs. 3, § 15, § 23 Nr. 2 MarkenG, § 64 UrhG
1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts München …
Anonyme Titelschutzanzeige durch Rechtsanwalt: Störerhaftung bei Aufgabe einer rechtswidrigen Titelschutzanzeige für einen Mandanten
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 02.03.2011 - 3 O 5593/10
§ 5 Abs 3 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.373,-- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über …
Ja, aber...
Das OLG Köln und das LG Hamburg haben in den vergangenen Monaten dazu Stellung genommen, inwieweit Titelschutz nach § 5 Abs. 3 Markengesetz auch für Titel von APPs besteht.
Grundsätzlich wird hier Titelschutz für APPs bejaht: "Die Bezeichnung einer App ist grundsätzlich dem Werktitelschutz im Sinne des § 5 III MarkenG fähig." (Leitsatz 1)
"Entgegen der Ansicht der Kl. …
Leitsatz:
Der kennzeichenrechtliche Werktitelschutz nach §§ 5, 15 MarkenG hat auch dann weiterhin Bestand, wenn das mit dem Titel bezeichnete ursprünglich urheberrechtlich geschützte Werk gemeinfrei geworden ist; es kommt allein darauf an, ob der Titel weiterhin Unterscheidungskraft besitzt und benutzt wird.
BGH, Urteil vom 23.01.2003 – I ZR 171/00 – Winnetous Rückkehr
MarkenG § 5 …
Leitsatz:
Eine gewisse klangliche Ähnlichkeit zwischen zwei Werktiteln kann eine Verwechslungsgefahr dann nicht begründen, wenn der dem Verkehr ohne weiteres erkennbare Sinngehalt eines der Titel als geflügeltes Wort (“1, 2, 3 im Sauseschritt”) von dem anderen Titel (“Eins, zwei, drei im Bärenschritt”) abweicht.
BGH, Urteil vom 06.06.2002 – I ZR 108/00 – 1, 2, 3 im Sauseschritt
Leitsatz:
Für einen Warenkatalog kann Werktitelschutz i. S. von § 5 Abs. 3 MarkenG begründet sein, weil die Auswahl, Zusammenstellung und Präsentation der in ihm abgebildeten Waren regelmäßig eine eigenständige geistige Leistung darstellt.
BGH, Urteil vom 07.07.2005 – I ZR 115/01 – FACTS II
MarkenG § 5 Abs. 1 und Abs. 3, § 15 Abs. 2 und Abs. 4
Der I. Zivilsenat des …
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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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