Der Bezeichnung "Country Music Messe" fehlt nicht die für den Schutz als Werktitel notwendige Kennzeichnungskraft. Die Anforderungen an die Kennzeichnungskraft sind bei Werktiteln eher gering, so dass auch Werktitel schutzfähig sein können, die als Marke nicht eintragbar wären. Gerade bei Messen ist der Verkehr daran gewöhnt, dass ihr Gegenstand bereits im Titel kurz und prägnant …
Titel und Titelschutzanzeige - Das sollten Sie wissen:
Ein Titel bezeichnet ein Werk und damit ein Produkt. Im Markengesetz ist der Schutz von Werktiteln in § 5 Abs. 3 MarkenG definiert: "Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken."
Eine Titelschutzanzeige hat, um wirksam zu sein, in einem für Titelschutzanzeigen üblicherweise benutzten Medium und damit in branchenüblicher Weise zu erfolgen.
LG München I, Urteil vom 11.12.2003 - Az: 4HK O 19371/03 - Lindau aktuell
§§ 5 Abs. 1 und 3 und 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenG
URTEIL
In dem Rechtsstreit
...
gegen
...
wegen einstweiliger Verfügung
erlässt das Landgericht …
Die Verwendung als Werktitel gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG kommt als markenmäßige Benutzung immer dann in Betracht, wenn der Titel als Hinweis auf die betriebliche Herkunft eines Produkts verstanden wird.
Eindeutig inhaltsbeschreibende und damit allenfalls werkidentifizierende, nicht aber herkunftshinweisende Titel stellen daher keine markenmäßige Benutzung dar. Bei Buchtiteln wird ein …
Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG kann nach der Rechtsprechung nicht nur für ganze Zeitungen und / oder Zeitschriften erworben werden, sondern auch für Teile der Zeitungen und / oder Zeitschriften. Typscherweise trifft dies z.B. auf Kolumnen zu, wenn sie denn entsprechend regelmäßig erscheinen, vom übrigen Text eine gewisse Verselbständigung durch Hervorhebung erfahren und …
Leitsatz:
Zur Anwendbarkeit von § 23 Nr. 2 MarkenG, wenn bei der Verfilmung eines gemeinfreien Romans als Titel des Films der gebräuchliche Titel der deutschsprachigen Übersetzung des Romans verwendet wird.
OLG München, Urteil vom 30.04.2009 - 29 U 4978/08
§ 5 Abs. 3, § 15, § 23 Nr. 2 MarkenG, § 64 UrhG
1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts München …
Anonyme Titelschutzanzeige durch Rechtsanwalt: Störerhaftung bei Aufgabe einer rechtswidrigen Titelschutzanzeige für einen Mandanten
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 02.03.2011 - 3 O 5593/10
§ 5 Abs 3 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.373,-- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über …
Ja, aber...
Das OLG Köln und das LG Hamburg haben in den vergangenen Monaten dazu Stellung genommen, inwieweit Titelschutz nach § 5 Abs. 3 Markengesetz auch für Titel von APPs besteht.
Grundsätzlich wird hier Titelschutz für APPs bejaht: "Die Bezeichnung einer App ist grundsätzlich dem Werktitelschutz im Sinne des § 5 III MarkenG fähig." (Leitsatz 1)
"Entgegen der Ansicht der Kl. …
Leitsatz:
Der kennzeichenrechtliche Werktitelschutz nach §§ 5, 15 MarkenG hat auch dann weiterhin Bestand, wenn das mit dem Titel bezeichnete ursprünglich urheberrechtlich geschützte Werk gemeinfrei geworden ist; es kommt allein darauf an, ob der Titel weiterhin Unterscheidungskraft besitzt und benutzt wird.
BGH, Urteil vom 23.01.2003 – I ZR 171/00 – Winnetous Rückkehr
MarkenG § 5 …
Leitsatz:
Eine gewisse klangliche Ähnlichkeit zwischen zwei Werktiteln kann eine Verwechslungsgefahr dann nicht begründen, wenn der dem Verkehr ohne weiteres erkennbare Sinngehalt eines der Titel als geflügeltes Wort (“1, 2, 3 im Sauseschritt”) von dem anderen Titel (“Eins, zwei, drei im Bärenschritt”) abweicht.
BGH, Urteil vom 06.06.2002 – I ZR 108/00 – 1, 2, 3 im Sauseschritt
Leitsatz:
Für einen Warenkatalog kann Werktitelschutz i. S. von § 5 Abs. 3 MarkenG begründet sein, weil die Auswahl, Zusammenstellung und Präsentation der in ihm abgebildeten Waren regelmäßig eine eigenständige geistige Leistung darstellt.
BGH, Urteil vom 07.07.2005 – I ZR 115/01 – FACTS II
MarkenG § 5 Abs. 1 und Abs. 3, § 15 Abs. 2 und Abs. 4
Der I. Zivilsenat des …
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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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