Titelschutz-Magazin Mai 2025

10. Juni 2025

In der 125. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Mai 2025, wurden 102 neue Titel in 51 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

102 neue Titel

  • 70 Jahre Olympische Winterspiele im Zeitfenster Cortina 1956-2026 aus österr. u. Südtiroler Sicht
  • Alpiner Schilauf im Wandel Entwicklungen-Erfolge-Erinnerungen 70 Jahre Olympische Spiele
  • An almost true story - beinah wahr
  • Arcanus
  • Arcanus Weg
  • Broken by Guilt
  • Broken by Hope
  • Brookfield
  • Business Continuity Strategy
  • Dark Angels Stärker als die Erinnerung
  • Dark Angels Stärker als die Ewigkeit
  • Dark Angels Stärker als die Fehde
  • Dark Angels Stärker als die Hoffnung
  • Dark Angels Stärker als die Schuld
  • Dark Angels Stärker als die Verdammnis
  • Dark Angels Stärker als die Vergangenheit
  • Das Markt-Psychogramm
  • Das Markt-Psychogramm - Menschen, Marken, Medien
  • Das Musical von Harold Faltermeyer und Phil LaZebnik
  • Dein Führungsstil, dein Erfolg!
  • Dein Job, dein Rhythmus!
  • Dein Stress, deine Regeln!
  • Dein Wert bist du
  • Deinhypnoseanker
  • Der Club der starken Frauen
  • Der innere Pilgerweg
  • Der Meisterplan für die Löwin in DIR
  • DER PHOENIX EFFEKT
  • Die drei Weisen: Sprachen & Alpine Abenteuer
  • Die Geschichte von Jemand
  • Die Kilohelden
  • Die Ostsee liegt nicht am Mittelmeer
  • Die Seherin
  • Digitale Aufrüstung
  • dr.med
  • Ein Schritt nach dem anderen, mit Krebs durchs Leben wandern
  • Erfolg ist dein Geburtsrecht
  • Familie Weißbescheid – Herzverwandt
  • Fernwärme oder Das Spiel der sieben Steine
  • Gabby's Odyssey
  • Geschichten von Jemand
  • Gesundheitskompass
  • Grenzen töten
  • Haltungshelden
  • Hypnoseanker
  • Ich war nicht mehr bereit.
  • Im Atem der Ewigkeit
  • Im Duft der Maronen
  • Im Schatten des Rauschs - Ein Leben zwischen Hoffnung und Angst
  • Kilo-Helden
  • Kilohelden
  • Komplimente
  • Laurel & Chocolate
  • Leben mit seltenem Krebs
  • Lyrische Lichtblicke
  • Markt-Psychogramm
  • Mein Leben mit Castleman und Blutkrebs
  • Menschen, Marken, Medien
  • Mindscape
  • Mission Santa
  • Mission Santa: Yoyo to the rescue
  • Mord aus Gnade
  • Müde vom Kämpfen in der Liebe
  • Nicht gelebt habe ich schon
  • Nicht gelebt hast du schon
  • Niemandsmeer
  • Niemandsmehr
  • No-Stalk-Notfallplan
  • Normal kann jeder
  • Null-Zeit-Raum-Blase
  • Nur ein Herzschlag von dir entfernt
  • Oktoberfest A Musical
  • QS24 Gesundheitskompass
  • QS24.Sprechstunde
  • QS24.TV Gesundheitskompass
  • Raben spät verlegen
  • Raubtiere wie wir
  • Raus aus Deutschland
  • RETURN
  • RETURN-Magazin
  • Schneewittchen und die sieben Berge
  • SoulSafe Circle by Anja Schönborn
  • Sprechstunde
  • Stärker als das Erinnern
  • Stärker als die Erinnering
  • Stärker als die Ewigkeit
  • Stärker als die Fehde
  • Stärker als die Hoffnung
  • Stärker als die Schuld
  • Stärker als die Schuld
  • Stärker als die Verdammnis
  • Stärker als die Vergangenheit
  • stimmen afrikas
  • Trails & Times
  • Triebschnee
  • Unser Angebot für dein bestes Golf
  • Vitracis – Der kleine Wegweiser auf dem Pfad des Lichts
  • Vor dem Tod kommt auch noch Leben!
  • Weites Land - die Geschichte der Harpers
  • Wine & Things
  • Würschtlkrimi
  • www.dr.med

OLG Köln verurteilt Bildagentur

Mit Urteil vom 23. Mai 2025 hat der für Urheberrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 U 61/24) eine Bildagentur zur Zahlung von rund 35.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Der Hintergrund: Die Agentur hatte ohne entsprechende Lizenzen Fotografien aus dem Innenraum des Kölner Doms, darunter auch das von Gerhard Richter gestaltete "Richter-Fenster", zur kommerziellen Nutzung über ihre Plattform angeboten. Das Urteil bestätigt eine klare Rechtsverletzung, wirft jedoch mit Blick auf die Schadenshöhe Fragen auf.
Insgesamt hatte die Bildagentur 220 Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms in ihrer Bilddatenbank gelistet. Ein erheblicher Teil dieser Aufnahmen zeigte das international bekannte Richter-Fenster im Südquerhaus, ein bedeutendes Werk moderner Glasgestaltung. Diese Bilder wurden kommerziell zur Lizenzierung angeboten, obwohl der Agentur dafür weder urheberrechtliche noch eigentumsrechtliche Lizenzen vorlagen.
Bereits im Jahr 2022 war in einem separaten Verfahren (Az. 8 O 419/19 – LG Köln; 19 U 130/21 – OLG Köln) rechtskräftig festgestellt worden, dass die Agentur nicht berechtigt war, die betreffenden Bilder ohne Zustimmung der Dombesitzerin zu verwerten. Die nun entschiedene Klage bezieht sich auf die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser unrechtmäßigen Nutzung.
Das Landgericht Köln hatte die Bildagentur am 23. Mai 2024 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 100.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Agentur als auch die Klägerin Berufung ein. Das Oberlandesgericht bestätigte in der Folge zwar die grundsätzliche Haftung, reduzierte jedoch die Schadensersatzsumme auf rund 35.000 Euro.
Ein Teil des Betrags steht dem Künstler Gerhard Richter zu, dessen urheberrechtlich geschütztes Werk auf vielen der verwendeten Bilder zu sehen war. Ihm wurde ein Schadensersatz im knapp fünfstelligen Bereich zugesprochen.
Das Gericht stellte klar: Die Agentur kann sich nicht darauf berufen, dass die Einhaltung urheberrechtlicher Anforderungen allein in der Verantwortung der Fotografen liege. Vielmehr lässt sich die Agentur die Nutzungsrechte aktiv übertragen, versieht die Bilder mit einem eigenen Markenkennzeichen sowie Identifikationsnummern und bietet diese anschließend zur Lizenzierung an.
Nach übereinstimmender Ansicht des Landgerichts und des Oberlandesgerichts hat die Bildagentur ihre rechtlichen Prüfpflichten in erheblichem Maße verletzt. Diese Pflichtverletzung war mindestens fahrlässig, da entweder keine oder keine ausreichende Prüfung der Rechteinhaberschaft erfolgte.
Die Höhe des zugesprochenen Schadensersatzes wurde anhand der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur fiktiven Lizenzgebühr bemessen. Diese Methode dient dazu, den Betrag zu bestimmen, der bei ordnungsgemäßer Lizenzierung zu zahlen gewesen wäre. Dabei spielen Umfang, Art und Dauer der Nutzung sowie der wirtschaftliche Wert der Motive eine zentrale Rolle.
Trotz der anerkannten Verletzung urheberrechtlicher und eigentumsrechtlicher Positionen fiel der Schadensersatz mit rund 35.000 Euro vergleichsweise niedrig aus. Kritiker bemängeln, dass diese Summe der Schwere des Eingriffs und der kommerziellen Dimension der Nutzung nicht gerecht werde.
Gerade angesichts der internationalen Bedeutung Gerhard Richters und der systematischen Nutzung seines Werks in einer kommerziellen Bilddatenbank erscheint die zugesprochene Summe vielen Beobachtern als zu gering. Die Entscheidung lasse eine klare Signalwirkung vermissen, wie sie bei Verletzungen geistigen Eigentums im großen Stil angebracht wäre.
Ein höherer Schadensersatz hätte nach Ansicht verschiedener Stimmen nicht nur den wirtschaftlichen Eingriff angemessener kompensiert, sondern auch eine deutlich stärkere abschreckende Wirkung gegenüber kommerziellen Anbietern entfalten können. Die aktuelle Entscheidung könne den Eindruck vermitteln, dass sich Rechteverletzungen im Zweifel finanziell lohnen können, sofern sie in großer Zahl und mit geringem Risiko betrieben werden.
Das Urteil des OLG Köln unterstreicht dennoch eindrucksvoll die rechtliche Verantwortung von Bildagenturen und Plattformen, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material vertreiben. Die Verlagerung der Verantwortung auf Dritte, etwa einzelne Fotografen oder Kooperationspartner, ist rechtlich nicht haltbar.
Insbesondere bei Motiven aus dem öffentlichen oder sakralen Raum, in denen zusätzlich eigentumsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, ist eine besonders sorgfältige Rechteprüfung erforderlich. Dies gilt umso mehr, wenn Werke von international renommierten Künstlern wie Gerhard Richter betroffen sind.
Die Entscheidung sendet zudem eine klare Botschaft an die Branche: Plattformen, die mit der Lizenzierung von Bildern Gewinne erzielen, müssen sich ihrer Verantwortung stellen und geeignete interne Prozesse zur Rechteprüfung implementieren.
Die Revision gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht nicht zugelassen. Der Bildagentur bleibt lediglich die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Diese muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingereicht werden.
Die Entscheidung des OLG Köln zeigt exemplarisch, wie komplex die rechtliche Bewertung bei der Verwertung von Fotografien mit urheberrechtlichem und eigentumsrechtlichem Bezug ist. Zwar wurde die grundsätzliche Haftung der Bildagentur bestätigt, doch die reduzierte Höhe des Schadensersatzes bleibt diskussionswürdig.
Für die Praxis bedeutet das Urteil: Lizenzierung erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch juristische Sorgfalt. Nur so lassen sich Konflikte, Prozesse und Reputationsschäden vermeiden.
Quelle: Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23. Mai 2025, Az. 6 U 61/24.

Alfred Döblin Preis 2025

Der Alfred-Döblin-Preis 2025 wurde an die Autorin Sophia Merwald verliehen. Sie überzeugte die Jury mit ihrem Manuskript Lusthansa, das eine poetisch-surreal verfremdete Welt erschafft, in der „die Kristalloma herrscht und der Vanillemond scheint“. Merwalds Sprache sei „wie frisch erfunden“ und schaffe einen Ort, in dem „die Sehnsüchte und Nöte unserer Wirklichkeit immer gegenwärtig sind“, so die Jury, bestehend aus Ekkehard Knörer, Lara Sielmann und Shirin Sojitrawalla.
Sophia Merwald wurde 1998 in Weiden geboren, studierte u.a. Journalistik und Literaturwissenschaft und wurde bereits mehrfach für ihr Werk ausgezeichnet. Der mit 15.000 Euro dotierte Preis wird alle zwei Jahre für ein noch unveröffentlichtes Prosamanuskript vergeben. Er wurde 1979 von Günter Grass gestiftet und erinnert an Alfred Döblin, einen der bedeutendsten Erzähler der literarischen Moderne.

Preis für Nature Writing 2025

Franziska Füchsl erhält den Deutschen Preis für Nature Writing 2025 für ihr Prosaprojekt *Am Rande der Müh*. In ihrer „Grenzlandprosa“ erschafft sie entlang des Flusses Große Mühl eine poetisch verdichtete Landschaft, die Natur- und Kulturgeschichte eng miteinander verwebt. Die Jury würdigt eine Sprache, die geologische Formationen, Dialekte und Grenzgeschichten gleichermaßen umfasst und dabei zwischen Menschen, Pflanzen und Flüssen changiert. Füchsls Text sei „hochgradig artifiziell“, voller klanglicher Assoziationen und metonymischer Verzweigungen – ein „Ort des Denkens“ über das Verhältnis von Mensch und Natur.
Zusätzlich zum Hauptpreis vergibt die Stiftung Kunst und Natur zwei Stipendien für die Teilnahme am Nature-Writing-Seminar im Dezember 2025 südlich von München. Sie gehen an Elgin Hertel und Laura Vogt, deren eingereichte Texte ebenfalls durch literarische Qualität und eine originelle Auseinandersetzung mit Natur überzeugten.
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und beinhaltet einen sechswöchigen Schreibaufenthalt im bayerischen Voralpenland. Vergeben wird er vom Verlag Matthes & Seitz Berlin, dem Umweltbundesamt und der Stiftung Kunst und Natur.
Franziska Füchsl, geboren 1991 in Putzleinsdorf, lebt in Wien und Kiel. Sie schreibt, übersetzt und arbeitet an buchkünstlerischen Projekten. 2024 erhielt sie den Förderpreis für Literatur der Stadt Wien.

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Selfpublishing-Buchpreis 2025

Der Selfpublishing-Buchpreis geht in eine neue Runde: Ab dem 15. Juni 2025 können unabhängige Autoren ihre Werke für den Wettbewerb 2025/26 einreichen. Der Preis wird in den drei Hauptkategorien Belletristik, Kinder- und Jugendbuch sowie Sachbuch & Ratgeber vergeben. Dotiert ist der Wettbewerb mit insgesamt rund 15.000 Euro. Die Sieger jeder Kategorie erhalten 3.000 Euro sowie umfangreiche Marketingpakete von Partnern und Sponsoren.
Teilnahmeberechtigt sind gedruckte Bücher, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 15. Juni 2025 erstmals im Selfpublishing erschienen sind und im Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) gelistet sind. Die Preisverleihung findet im März 2026 im Rahmen der Leipziger Buchmesse statt.
Veranstaltet wird der Wettbewerb vom Selfpublisher-Verband, der mit über 1.700 Mitgliedern die größte Interessenvertretung unabhängiger Autoren im deutschsprachigen Raum bildet.
Einsendeschluss: 08.08.2025

Stadtschreiber Dortmund 2026

Die Stadt Dortmund schreibt erneut ihr Literaturstipendium „Stadtbeschreiber für Dortmund“ aus. Gesucht wird ein Autor, der von Mai bis Oktober 2026 in Dortmund leben und arbeiten möchte. Thematisch steht der Wandel städtischer Lebensräume im Mittelpunkt – von neuer Urbanität bis zu gesellschaftlichen und kulturellen Transformationsprozessen.
Das Stipendium bietet eine möblierte Wohnung im Zentrum der Stadt, eine monatliche Förderung in Höhe von 2.125 Euro netto sowie ein Veranstaltungsbudget und eine Fahrtkostenpauschale. Während der sechsmonatigen Residenz besteht Präsenzpflicht. Die literarische Auseinandersetzung mit Stadt und Gesellschaft soll auch im Austausch mit der lokalen Literaturszene stattfinden.
Bewerben können sich deutschsprachige Autoren mit mindestens einer Veröffentlichung in einem Publikumsverlag oder gleichwertigen Arbeiten in angrenzenden Medien wie Drehbuch, Hörspiel oder Comic.
Bewerbungsschluss:20.07.2025

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.