Im Titelschutz Magazin März 2019 wurden 65 neue Titelschutzanzeigen veröffentlich. In der 52. Ausgabe des Titelschutz Magazins wird auf ein Urteil des LG Karlsruhe zur Kennzeichung von Werbung bei Instagramm Beiträgen hingewiesen. Zu klären hatte das Gericht, ob Instagramm Beiträge auch dann als Werbung zu kennzeichnen sind, wenn der Beitragsersteller dafür keine Bezahlung erhält.