Vor dem BGH scheiterte die Klage von Tina Turner gegen den Veranstalter einer Tribute Show. Für die Show der Cofo Entertainment GmbH & Co. KG dürfe mit den Bildern der Turner ähnlich sehenden Hauptdarstellerin geworben werden, entschieden die Richter.
Die Sängerin Tina Turner hat einen Rechtsstreit mit dem Veranstalter der Tribute-Show "SIMPLY THE BEST - DIE tina turner STORY" verloren. In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschied der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Es ging um die Frage, ob das Double Dorothea "Coco" Fletcher dem Original zu ähnlich sieht - und ob Werbeplakate mit ihrem Foto und dem Titel den Eindruck erwecken, der Superstar selbst stehe auf der Bühne oder unterstütze die Show.
Die Werbung für eine Show, in der Lieder einer prominenten Sängerin von einer ihr täuschend ähnlich sehenden Darstellerin nachgesungen werden, mit einem Bildnis der Darstellerin, das den täuschend echten Eindruck erweckt, es handele sich um die prominente Sängerin selbst, ist grundsätzlich von der Kunstfreiheit gedeckt. Ein nicht gerechtfertigter Eingriff in den vermögenswerten Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des prominenten Originals ist mit der Werbung für eine solche Tribute-Show allerdings dann verbunden, wenn der unzutreffende Eindruck erweckt wird, das prominente Original unterstütze sie oder wirke sogar an ihr mit. Das Berufungsgericht ist zu dem zutreffenden Ergebnis gelangt, dass den Plakaten der Beklagten nicht die unwahre Tatsachenbehauptung zu entnehmen ist, die Klägerin unterstütze die Show der Beklagten oder wirke sogar an ihr mit. Die Plakate enthalten keine ausdrückliche Aussage darüber und sind auch nicht in diesem Sinne mehrdeutig.
Oliver Forster, Geschäftsführer der auf Unterlassung beklagten Firma Cofo Entertainment aus Passau, sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sei "überfroh, dass wir jetzt nach über zwei Jahren diesen Rechtsstreit endlich beilegen konnten". Das Urteil betreffe zwar den Einzelfall, sei aber für die gesamte Branche der Tribute-Shows, Musical-Biografien und die vielen Doppelgänger "richtungsweisend". Von Turners Anwältin gab es zunächst keine Reaktion.
Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 2/21
LG Köln - Urteil vom 22. Januar 2020 - 28 O 193/19
OLG Köln - Urteil vom 17. Dezember 2020 - 15 U 37/20