FAQ zum Thema Titelschutz

Werktitel ist der Name oder die besondere Bezeichnung von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken, z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Radio-, TV-Sendungen, Filme, Software, Spiele, Blogs, Theaterstücke, Veranstaltungen, Events oder Messen.
Der Schutz eines Titels als geschäftliche Bezeichnung nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG entsteht grundsätzlich erst mit der tatsächlichen Aufnahme und Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr, vorausgesetzt, dieser besitzt die nötige Unterscheidungskraft. Bei Druckschriften erfolgt die Benutzungsaufnahme regelmäßig mit dem Erscheinen des Werkes. Durch die Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige können Sie den Zeitpunkt des Schutzes Ihres Titels vorverlagern.
Die Dauer des Titelschutzes besteht solange der Titel für ein bestimmtes Werk benutzt wird. Der Titelschutz endet erst mit endgültiger Aufgabe des Gebrauchs für das Werk, für das der Titelschutz begründet worden ist. Bei Büchern gilt der Titelschutz unabhängig davon, ob ein Buch vergriffen ist, solange eine Neuauflage in Betracht kommt. Bei Fernsehsendungen gilt der Titelschutz weiter, solange noch Wiederholungen ausgestrahlt werden.
Titelberechtigter ist jeder, der den Titel für das betreffende Werk rechtmäßig nutzt, z.B. der Autor, Verleger, der Herausgeber oder der Produzent.
Titelschutz in Deutschland ist gesetzlich in § 5 Abs. 3 MarkenG definiert. Der Titelschutz in Österreich ist gesetzlich in § 80 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und § 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
Mit einer Titelschutzanzeige kann der Schutz eines Werktitels vorverlagert werden. Dies setzt voraus, dass das Werk in branchenüblicher Weise angekündigt wird und in angemessener Frist unter dem Titel erscheint (BGH, Urteil vom 22.06.1989 – I ZR 39/87 – Titelschutzanzeige).
Nein. Wir machen das üblicherweise nicht. Wir bieten allerdings professionelle Titelschutzrecherchen, um die Risiken bei Nutzung eines Titels im Vorfeld zu minimieren. Beauftragen können Sie dies hier: Titelschutz Profi.
Ja. Schon aus dem Grund um doppelte Werktitel zu vermeiden und Ihr Werk von anderen unterscheidbar zu machen. Aber auch, um nicht in mitunter kostspieligen Konflikt mit Inhabern älterer Titel zu kommen. Beauftragen können Sie eine professionelle Titelschutzrecherche hier: Titelschutz Profi.
Der angemessene Zeitraum bis zur Veröffentlichung richtet sich nach der üblichen Vorbereitungsdauer für die Realisierung von entsprechenden Projekten, beträgt aber in der Regel nicht mehr als 6 Monate.