Titelschutz-Magazin Juni 2021

12. Juli 2021

In der 78. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Juni 2021, wurden 114 neue Titel in 62 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

114 neue Titel

  • Alles auf Ende - ohne mich!
  • Aroma 1x1
  • Aromatherapie Schnupperkurs
  • Ätherische Öle Basics für AnfängerInnen
  • Ätherische Öle Basics für EinsteigerInnen
  • Aufbruch Deutschland
  • bilder sprechen
  • Bildiphon
  • Corporate Newsroom
  • Darknessy
  • Das Erwachen des dunklen Herzens
  • Das Fressgehirn
  • das gesprochene bild
  • Das kleine Buch über den großen Mut und wo man ihn findet
  • Das Leuchten des Waldes
  • Das Nietod Bewusstsein
  • Das Schulsekretariat
  • Das wunderbarste Wesen der Welt
  • Der Glanz der Ewigkeit
  • Der Jäger Ohne Waffe
  • Der Schwur beim Fasanenfest
  • Der waffenlose Jäger
  • Der Wald der Gepfählten
  • Die Gefährten des Grünen Zeltes
  • Die Hörner von Uri
  • Die Jungfrau vom Tränenbrunnen
  • Die Kanzlerin
  • Die Königin vom Feuereisen
  • Die Kopfgeburt
  • Die Narbe von Monthléry
  • Die Plüschpiraten
  • Die tote Hand von Niklashausen
  • Die Türme von Gent
  • Die Unabhängigen
  • DraKuhs Abenteuer
  • Dufte Geschenke mit ätherischen Ölen selbermachen
  • Durch die Sterne zum Glück
  • Editha, ich liebe Du
  • EGOVERSUM
  • Elsa- ein Frau sucht das Glück
  • Erfolg in Kaarst
  • ERFOLGreich mit MUTmachern und NETZwerkern
  • es geht nicht, weil..
  • Fierce Self-Compassion
  • Flynn und das kleine Stück vom großen Glück
  • Flynn und die Gedankenmonster
  • Flynn – Die erste Liebe und ganz viele andere Gefühle
  • Fortschritt Deutschland
  • Gearheads
  • Gedankenmüsli
  • Gedankenmüsli auf poetisch
  • Glüxfall
  • Glüxgriff
  • Glüxkeks
  • Haushaltsdetox mit ätherischen Ölen
  • Hoffnungen
  • Homo Oeconomicus
  • how to create innovation
  • JoGo Team
  • JULANA - ENDLICH ICH!
  • Kaarster Erfolgsmomente
  • Kochen für den kleinen Mann
  • Kopfgeburt
  • Learn Invest Repeat
  • Learn. Invest. Repeat.
  • Leben gelingt durch Liebe, Heilung auch! Warum Krankheit in Wahrheit ein Beziehungsproblem ist
  • Leitsatz-Lexika gerichtlicher Entscheidungen
  • Leitsatz-Lexikon gerichtlicher Entscheidungen
  • Lexika Deutscher Rechtsprechung
  • Lexikon Deutscher Rechtsprechung
  • Lokführer Max & die Detektive
  • Magali
  • Meine rosarote Brille ist ein China Fake
  • Mia entdeckt ihre Superkraft
  • Mord ohne Reue
  • mypresent
  • Mypresent
  • Nach der Grenze
  • Natürlich Gesund mit ätherischen Ölen
  • Natürlich Leben mit ätherischen Ölen
  • Natürlich Schön mit ätherischen Ölen
  • Nebenan56
  • Oh Hell
  • people & work
  • Psychopathologie der Geschichte
  • Rain Over Me
  • Rechtsprechung in Leitsätzen
  • Rechtsprechung-Lexikon
  • Rendezvous mit Deinem Glück
  • Rettet uns!
  • ring frei
  • Ring Frei
  • Ring frei
  • Rspr-Lexikon der deutschen Gerichte
  • Sallys - Kochen für jeden Anlass
  • Schneller als die Angst
  • SERENDIPITY - EIN KRIMINALSPIEL AUS DEM REICH DER HALBGÖTTER IN WEIß
  • Shopping Places
  • Slowflowers. Von wilden Gärten & ungezähmten Bouquets
  • Sommerklopfen
  • Sommertouch
  • Sternenpfad zu dir
  • The Investor
  • Todesschaum
  • TouchyPoints
  • Transsoma
  • Transsoma Spirits
  • TUTZINGER NACHRICHTEN Das Magazin für Tutzing und seine Bürger
  • Unglaublich krank - Patienten ohne Diagnose
  • Venezianisches Herz
  • vertriebsverrückt
  • Wie du mit Geld richtig umgehst & es in Immobilien, Aktien, ETFs, Kryptowährungen & NFTs investierst
  • Wundervoll toll, so wie Du bist
  • Zerstörung meiner Seele - Rette mich

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Internetportal einer Stadt vs. Presse

Darf eine Stadt auf ihrem Internetportal in Wettbewerb zur privaten Presse treten? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamm zu befassen. Die Klägerin war ein Verlag aus Dortmund die Beklagte die Stadt Dortmund. Die Stadt Dortmund ist verantwortlich für ein Internetportal, das – jedenfalls im Mai 2017 – in Teilen werbefinanziert gewesen ist. Der 4 Zivilsenat des OLG Hamm hat am Ende der mündlichen Verhandlung die Klage abgewiesen. Der klagende Verlag trägt die Kosten des Rechtsstreits, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Der klagende Verlag verlangt von der beklagten Stadt, ihr Telemedienangebot im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit auf die redaktionelle Darstellung der eigenen Aktivitäten zu beschränken. Er meint, das Gebot der Staatsferne der Presse würde es der öffentlichen Hand – und damit auch den Kommunen – untersagen, in Wettbewerb zur privaten Presse mit eigenen Angeboten zu treten. Ausgenommen hiervon seien Veröffentlichungen zur Öffentlichkeitsarbeit in einem gebotenen Umfang.
Die beklagte Stadt würde den Bereich kommunaler Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, wenn sie beispielsweise Artikel zum allgemeinen lokalen Stadtgeschehen veröffentliche. Dagegen vertritt die beklagte Stadt u. a. die Ansicht, sie erfülle durch das Internetportal ihre Verpflichtung zur öffentlichen Daseinsvorsorge.
Die zur Entscheidung anstehenden Sach- und Rechtsfragen hat der Senat in der mündlichen Verhandlung mit den anwesenden Parteien und ihren Anwälten ausführlich erörtert. Dabei hat der Senat zu erkennen gegeben, dass bei Vornahme einer wertenden Gesamtbetrachtung eine Verletzung des aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz folgenden Gebots der Staatsferne der Presse nicht feststellbar sei. Es könne nicht festgestellt werden, dass das Internetportal der Stadt in unzulässiger Weise die private Presse substituiere.
Im Hinblick auf den Umfang des Internetportals einschließlich der großen Anzahl an Haupt- und Unterseiten könne nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass durch den Betrieb des Stadtportals in der streitgegenständlichen Form ein Leseverlust bei der privaten Presse und eine damit dem Institut der freien Presse zuwider laufende Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten eintrete. Zwar würden einzelne Artikel gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoßen. Diese würden aber aufgrund der abrufbaren Fülle an Informationen „untergehen“.
Quelle: OLG Hamm Az. 4U1/20 vom 10.06.2021

Joseph Breitbach Preis 2021

Die Stiftung Joseph Breitbach und die Akademie der Wissenschaften und der Literatur verleihen den Joseph Breitbach-Preis 2021 an den Schriftsteller Karl-Heinz Ott. Er erhält den Preis für sein literarisches Gesamtwerk. Mit sechs Romanen, diversen literarischen Essays, Bühnenstücken und Übersetzungen aus dem Französischen und Englischen gehört Karl-Heinz Ott zu den intellektuell und sprachlich versiertesten Autoren seiner Generation.
Seit 1998 wird der Joseph-Breitbach-Preis von der Stiftung Joseph Breitbach und der Akademie der Wissenschaften und der Literatur vergeben; ausgezeichnet werden deutschsprachige Schriftstellerinnen und Schriftsteller für ihr Gesamtwerk – so wie es Joseph Breitbach testamentarisch 1977 festlegte. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert.

Friedenspreis des Deutschen Buchhandels

Die simbabwische Autorin und Filmemacherin Tsitsi Dangarembga erhält den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2021.
In der Begründung des Stiftungsrats heißt es: „Die Schriftstellerin und Filmemacherin aus Simbabwe verbindet in ihrem künstlerischen Werk ein einzigartiges Erzählen mit einem universellen Blick und ist deshalb nicht nur eine der wichtigsten Künstlerinnen ihres La des, sondern auch eine weithin hörbare Stimme Afrikas in der Gegenwartsliteratur. Als Autorin wurde sie vor allem mit der Romantrilogie über ein Kind und eine Frau namens Tambudzai bekannt, die in einem Zeitraum von dreißig Jahren entstand. Die Übersetzungen erschienen bei Rowohlt und dem Orlanda Verlag
Tsitsi Dangarembga wurde am 14. Februar 1959 in Mutoko im damaligen Rhodesien (heute Simbabwe) geboren und gehört zu den wichtigsten Schriftstellerinnen, Dramatikerinnen und Filmemacherinnen ihres Landes.
Der Friedenspreis wird seit 1950 vergeben und ist mit 25.000 Euro dotiert.

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Kanzlei Breuer-Lehmann

Projektförderung Literatur 2022

DerBerliner Senat fördert literarische Projekte, die experimentelle, interdisziplinäre und oder zielgruppenorientierte Ansätze und Formate im Bereich der Vermittlung der Gegenwartsliteratur verfolgen. Die Förderung von Veranstaltungen, die Online durchgeführt werden sollen, ist möglich. Auch die Förderung von Literaturzeitschriften ist möglich.
Der Projektzuschuß beträgt maximal 20.000 Euro.
Bewerbungsschluß: 17.08.2021

Deutscher Cartoonpreis

Jedes Jahr rufen der Lappan Verlag und die Frankfurter Buchmesse zum Deutschen Cartoonpreis auf. Aus allen Einsendungen erfolgt die Auswahl für das Buch „BESTE BILDER 12 – DIE CARTOONS DES JAHRES 2021“. Aus dieser Auswahl ermittelt die Jury die Gewinner des Deutschen Cartoonpreises 2021. Das Buch „Beste Bilder 12“ enthält auf 160 Seiten die ca. 250 besten Cartoons des Jahres erscheint Ende Oktober 2021 und wird vorab auf der Buchmesse in Frankfurt präsentiert. Alle Cartoonisten, deren Cartoons im Buch abgedruckt werden, erhalten einen Vertrag und ein angemessenes Honorar.
Die besten 3 Cartoons erhalten ein Preisgeld von insgesamt 6.000 Euro.
Berwerbungsschluß: 10.09.2021

Neuerscheinung - Sprache formt Realität

Was haben Vivaldi, Waschpulver, Zirkuselefanten und die eigene Schwiegermutter mit gelungener Kommunikation im Krankenhaus zu tun? Inwiefern beeinflussen Gesetzmäßigkeiten der Physik das Verhalten von Patienten? Erschaffen wir uns schwierige Patienten vielleicht manchmal selbst? Und woran denken eigentlich Angehörige, wenn sie hören, dass sie sich keine Sorgen machen müssen?
Eine stimmige Kommunikation bildet die Grundlage für die Verbindung von Professionalität und Menschlichkeit. Dieses Buch vermittelt verständlich und humorvoll, wie mithilfe einfacher Worte und Gesprächstechniken ein spürbar positiver Effekt auf das zwischenmenschliche Miteinander im Krankenhaus – und somit die Genesung von Patienten – erreicht wird. Theoretische Modelle werden dabei mit Erfahrungsberichten, praktischen Übungen und persönlichen Anekdoten veranschaulicht. Mithilfe der vorgestellten Methoden verbessert sich die Wirkung Ihrer Kommunikation in der alltäglichen Arbeit, da Sie gezielter, reflektierter und professioneller mit Patienten und Angehörigen umgehen. Gleichzeitig werden Sie entlastet, da Sie Werkzeuge erhalten, mit deren Hilfe Sie reibungsloser arbeiten können.

Corint Media neuer Linzenvertrag

Corint Media hat mit Europas größter News-App UPDAY als erstem Unternehmen dieser Art einen Lizenzvertrag über die Nutzungsrechte der von Corint Media vertretenen Presseverleger nach dem neuen Presseleistungsschutzrecht geschlossen.
Je nach Umfang der von Corint Media vertretenen Presseleistungsschutzrechte wird UPDAY bis zu 11 Prozent seiner in diesem Kontext relevanten Umsätze an Corint Media als angemessene Vergütung für die Nutzung der Rechte entrichten.
Für die Corint Media-Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke ist dieser Vertragsschluss zukunftsweisend und der Auftakt zu weiteren Lizenzverhandlungen mit Plattformen, wie u.a Google, die digitale Presseerzeugnisse nutzen. Der Abschluss von Verträgen nach dem bisherigen Strickmuster von Google News Showcase ist aus unserer Sicht kein Weg zu nachhaltigen und angemessenen Vergütungen für die Verleger.

Bamberger Verlagsgruppe übernimmt tiff.any

Mit der Übernahme des Mediendienstleiters tiff.any erweitert die Bamberger Verlagsguppe ihr Betätigungsfeld. Unter dem Dach der Bamberger Verlagsgruppe sind der Schulbuchverlag C.C. Buchner und der Kinder- und Jugendbuchverlag Magellan vereint.  Bei der Gestaltung von Schulbüchern arbeitet C.C. Buchner bereits bisher mit tiff.any zusammen.
Gemeinsam möchte man nun daran arbeiten, Bildungsinhalte so darzustellen, dass sie unabhängig von ihrem Medium gelesen und benutzt werden können. Die Corona-Pandemie habe deutlich gezeigt, wie wichtig digitale Medien in Klassenzimmern werden.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.