Titelschutz-Magazin Juli 2024

08. August 2024
In der 115. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Juli 2024, wurden 46 neue Titel in 32 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

45 neue Titel

  • Achtsamkeits-Reiki
  • Arabian Affairs
  • AssistantOS
  • Auferstanden
  • Das Litfaß-Säule
  • Das Tor der Engel
  • Dem Schneidbrenner entkommen
  • Der Club der verlorenen Kinder
  • Der tiefe Fall
  • Die Bärenbande und ihre Abenteuer
  • Die Schlottermoos-Gespensterschule - Zimbis Prüfung
  • Entscheidung: Umfeld
  • Erinyes
  • Eumenida
  • EXOMANIA
  • Fähig
  • Flow
  • Horst Magazine
  • how to date a bookboyfriend
  • Informationen für Älterwerdende
  • Kein öffentliches Interesse
  • Komplimente
  • Lauter Stärker Dicker
  • Louder Stronger Digger
  • Mein Blut ist Rot
  • Mein Herz bei Ihm
  • Mein Herz bei Ihnen
  • Mein Herz bei Ihr
  • MyProcesswork
  • Ohne mich hätte ich es nicht geschafft
  • Pfeffer & Minz‘
  • Pfeffer und Minz‘
  • Putztalkshow
  • Rolle rückwärts DDR
  • Schalker Echo
  • Service as a Software
  • Smart Business Freipunkt
  • So putzen die Stars
  • Stadt Frankfurt im Blick
  • The deep fall
  • Triebschnee
  • VEM - VoicEnergy & more
  • Vocal Home - Gesundes Stimmtraining & Praxiswissen
  • Wenn die Welt ein Karussell...
  • Wie putzen die Stars

Urteil zu Sternebewertungen

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 143/23) beschäftigt sich mit der Frage, welche Angaben bei der Werbung mit Sternebewertungen gemacht werden müssen. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, die Kundenbewertungen in ihre Marketingstrategien einbinden. Insbesondere klärt das Urteil, dass die detaillierte Aufschlüsselung der Bewertungen nach Sterneklassen nicht notwendig ist, wenn bestimmte andere Informationen bereitgestellt werden.

Im vorliegenden Fall bot die Beklagte, eine Immobilienplattform, die Vermittlung von Immobilienverkäufern an Makler an und warb damit, dass die Makler durchschnittlich mit 4,7 von 5 Sternen bewertet worden seien. Die Klägerin, der Verein Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V., sah hierin eine irreführende Werbung und klagte auf Unterlassung. Sie argumentierte, dass die fehlende Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der Bewertungen sowie die Nicht-Aufschlüsselung der Bewertungen nach Sterneklassen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoße.

Das Landgericht Hamburg verurteilte die Beklagte teilweise und verlangte, dass die Gesamtzahl und der Zeitraum der Bewertungen angegeben werden müssen. Die Forderung nach einer detaillierten Aufschlüsselung der Sternebewertungen wurde jedoch abgelehnt. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte diese Entscheidung.

In der Revision vor dem Bundesgerichtshof hielt die Klägerin an ihrer Forderung nach einer detaillierten Aufschlüsselung fest. Der Bundesgerichtshof wies die Revision jedoch zurück und entschied, dass die Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der Bewertungen ausreichend sei. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Sterneklassen sei keine wesentliche Information im Sinne des UWG, da der Durchschnittsverbraucher wisse, dass einer Durchschnittsbewertung unterschiedliche Einzelbewertungen zugrunde liegen.

Der Bundesgerichtshof argumentierte weiter, dass der Durchschnittsverbraucher aus seiner Erfahrung weiß, dass Bewertungen variieren und eine durchschnittliche Sternebewertung nicht nur aus gleichbleibend guten oder schlechten Bewertungen besteht. Dem Verbraucher ist bewusst, dass auch bei einer guten Durchschnittsbewertung einige schlechte Bewertungen enthalten sein können. Die Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der Bewertungen ermöglicht es dem Verbraucher, die Aussagekraft der Durchschnittsbewertung einzuschätzen.

Die Klägerin hatte zudem argumentiert, dass eine fehlende Aufschlüsselung der Sternebewertungen nach den einzelnen Klassen den Verbraucher daran hindern könnte, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Das Berufungsgericht und letztlich auch der Bundesgerichtshof wiesen jedoch darauf hin, dass der Verbraucher aufgrund seiner eigenen Erfahrungen in der Lage sei, die durchschnittliche Sternebewertung richtig einzuordnen. Ein zusätzlicher Vorteil für die Unternehmen ist, dass sie sich durch die Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der Bewertungen auf die wesentlichen Informationen konzentrieren können, die für den Verbraucher entscheidend sind.

Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für alle Unternehmen, die in ihrer Werbung auf Kundenbewertungen setzen. Es gibt klare Richtlinien vor, welche Informationen zwingend angegeben werden müssen und welche nicht. Für Unternehmer bedeutet dies, dass sie mit Durchschnittsbewertungen werben können, ohne detaillierte Aufschlüsselungen vornehmen zu müssen, solange sie die Gesamtzahl und den Zeitraum der Bewertungen angeben.

Dies erleichtert die Nutzung von Kundenbewertungen in der Werbung erheblich und reduziert den damit verbundenen administrativen Aufwand. Unternehmer können sich auf die wichtigsten Angaben konzentrieren und dennoch rechtssicher werben. Dies schafft Klarheit und reduziert die rechtlichen Risiken, die mit der Nutzung von Kundenbewertungen verbunden sein können.

Darüber hinaus stärkt das Urteil die Position von Unternehmen im Wettbewerb, da es ihnen erlaubt, weiterhin auf die positive Wirkung von Kundenbewertungen zu setzen, ohne durch übermäßige Offenlegungspflichten belastet zu werden. Dies fördert ein transparentes und zugleich praktikables Werbeumfeld, in dem Verbraucher die wesentlichen Informationen erhalten, die sie für eine informierte Entscheidung benötigen.

Für Verlage und andere Unternehmen im digitalen und physischen Handel bedeutet dies, dass sie ihre Marketingstrategien klarer und effizienter gestalten können. Es wird einfacher, das Vertrauen der Kunden durch authentische Bewertungen zu gewinnen, ohne die Notwendigkeit, jede Einzelbewertung im Detail offenzulegen. Dies kann insbesondere in stark umkämpften Märkten einen erheblichen Vorteil darstellen.

Quelle:
BGH: 25. Juli 2024, Az. I ZR 143/23;
Vorinstanzen:
LG Hamburg: 16.09.2022 - 315 O 160/21;
OLG Hamburg: 21.09.2023 - 15 U 108/22.

Spiele des Jahres

Seit über vier Jahrzehnten ist das "Spiel des Jahres" ein fester Bestandteil der Brettspielwelt. Es ist eine Auszeichnung, die jedes Jahr an ein herausragendes Gesellschaftsspiel vergeben wird. Die Jury, bestehend aus erfahrenen Spielekritikern und -enthusiasten, wählt aus einer Vielzahl von Neuerscheinungen diejenigen aus, die durch innovative Mechanismen, ansprechende Gestaltung und unterhaltsame Spielbarkeit überzeugen.

-Spiel des Jahres: "Sky Team" von Autor Luc Rémond ist ein taktisch-kooperatives Spiel für zwei Spieler ab 10 Jahren. Hier schlüpfen die Spieler in die Rolle von Piloten, die gemeinsam ein Flugzeug landen müssen. Doch es gibt einen Haken: Während des Spiels dürfen sie nur in bestimmten Phasen miteinander sprechen. Windgeschwindigkeiten, Würfel und die Kommunikation mit dem Tower sind entscheidend für den Erfolg. Die Schachtel enthält verschiedene Flughäfen mit immer schwierigeren Herausforderungen. "Sky Team" ist ein spannendes und ungewöhnliches Spiel, das die Zusammenarbeit und das strategische Denken fördert.

-Kinderspiel des Jahres: Für die jüngeren Spieler gibt es "Die Magischen Schlüssel". Dieses Kinderspiel von Arno Steinwender und Markus Slawitschek entführt die Spieler in eine zauberhafte Welt. Ziel ist es, mithilfe der namensgebenden Schlüssel eine Schatztruhe zu öffnen und Edelsteine zu sammeln. Dabei müssen die Spieler auf einem Pfad die richtigen Entscheidungen treffen und ihr Glück herausfordern. "Die Magischen Schlüssel" ist ein liebevoll gestaltetes Spiel, das Kinder ab 5 Jahren begeistert.

-Das Kennerspiel des Jahres 2024 ist "E-Mission" von Matt Leacock und Matteo Menapace. In diesem kooperativen und kartenbasierten Spiel geht es darum, die Welt zu retten. Die Spieler arbeiten zusammen, um globale Probleme zu lösen, Ressourcen zu verwalten und Katastrophen zu verhindern. Dabei müssen sie strategisch vorgehen und ihre Fähigkeiten optimal einsetzen. "E-Mission" ist ein anspruchsvolles Spiel für Spieler, die eine Herausforderung suchen.

Georg Büchner Preis 2024

Der Georg-Büchner-Preis 2024 der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung geht an den Schriftsteller Oswald Egger. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert und wird im Staatstheater Darmstadt verliehen. Die Jury begründet ihre Entscheidung wie folgt: »Mit Oswald Egger zeichnet die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung einen Schriftsteller aus, der seit seiner ersten Veröffentlichung im Jahre 1993 die Grenzen der Literaturproduktion überschreitet und erweitert. Er arbeitet an einem Werkkontinuum, das Sprache als Bewegung, als Klang, als Textur, als Bild, als Performance begreift und sich in der Fortschreibung und Veränderung des Sprachgebrauchs entwickelt. Seine Prosagedichte und Textgewebe widersetzen sich der raschen Lektüre, laden zum assoziierenden Entschlüsseln von Bedeutungen ein und unterminieren spielerisch Erklärungssysteme, die wir zu kennen glauben. Eggers Wortkosmos fußt in der Mehrsprachigkeit und den Landschaften seiner Südtiroler Herkunft.«

Oswald Egger, geboren am 7. März 1963 in Lana bei Meran/Südtirol, lebt und arbeitet als Autor auf der Raketenstation Hombroich bei Neuss und in Wien. Seit 2011 ist er Professor für Sprache und Gestalt an der Muthesius Kunsthochschule in Kiel. Egger hat Literatur und Philosophie in Wien studiert und in den 1990er-Jahren die Zeitschrift »Der Prokurist« sowie die »edition per procura« herausgegeben. Seine erste größere poetische Publikation, »Die Erde der Rede«, erschien 1993. Weitere bedeutende Werke umfassen »Nichts, das ist« (2001), »nihilum album« (2007) und »Die ganze Zeit« (2010).

Eggers Bücher wurden in mehrere Sprachen übersetzt und sein Werk vielfach ausgezeichnet, darunter der Clemens-Brentano-Preis (2000), der Georg-Trakl-Preis für Lyrik (2017) und der Ernst-Jandl-Preis für Lyrik (2019). Der Georg-Büchner-Preis wird seit 1951 verliehen und ist eine der renommiertesten literarischen Auszeichnungen im deutschsprachigen Raum.

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Frau Ava Literaturpreis

Der Frau Ava Literaturpreis 2025 lädt alle deutschsprachigen Schriftstellerinnen zur Teilnahme am Literaturwettbewerb ein. Der Preis richtet sich an Autorinnen, die bereits mindestens einen eigenständigen Lyrik- oder Prosaband in einem Verlag (kein Selbst- oder Eigenverlag) veröffentlicht haben. Gesucht wird ein Prosatext, der sich innovativ und neuartig in Sprache und Form mit den Themen Spiritualität, Religion und Politik auseinandersetzt und sich an erwachsene und/oder junge Leserinnen und Leser richtet. Der eingereichte Text kann eine abgeschlossene Kurzform oder ein Teil eines umfangreicheren literarischen Werkes sein und darf 40.000 Zeichen nicht überschreiten.
Der Frau Ava Literaturpreis, der 2025 zum 12. Mal verliehen wird, besteht aus der Statuette „Frau Ava“ sowie der Finanzierung von Lesungen und der Fertigstellung eines literarischen Werkes. Die Gesellschaft stellt dafür Mittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.
Der Preis wird alle zwei Jahre im Gedenken an Frau Ava, die erste Dichterin in deutscher Sprache, vergeben. Sie lebte im 12. Jahrhundert und verbrachte einen Großteil ihres Lebens im Frauenkloster Göttweig. Sie war eine bedeutende literarische Figur ihrer Zeit, deren Werke sich durch eine tiefe Auseinandersetzung mit religiösen und spirituellen Themen auszeichnen. Ihr literarisches Erbe inspiriert bis heute und wird durch den Frau Ava Literaturpreis gewürdigt.

Studienaufenthalt in Paris

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bietet ein Kulturaustauschstipendium im Bereich Comic für einen Studienaufenthalt in Paris an. In Zusammenarbeit mit der Cité Internationale des Arts wird ein Stipendium für sechs Monate von November 2025 bis April 2026 vergeben.

Das Stipendium richtet sich an professionell arbeitende Comic-Künstler aus Berlin. Ziel ist es, ihre künstlerische Entwicklung zu fördern, indem sie die Kultur des Residenzortes kennenlernen, die lokale Comicszene studieren, Kontakte knüpfen und vor Ort ein künstlerisches Projekt realisieren können. Die Cité stellt dafür eine Atelierwohnung zur Verfügung.

Die geförderten Künstler erhalten ein monatliches Stipendium von 2.500 Euro für sechs Monate sowie die mietfreie Nutzung der Atelierwohnung. Zusätzliche Gebühren für Atelier und Programme werden von der Kulturverwaltung des Berliner Senats übernommen. Während des Aufenthalts bietet die Cité Betreuung und vermittelt Kontakte zur lokalen Szene. Das Goethe-Institut steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bewerbungsschluss: 05.09.

Literarischer März 2025

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt lädt zum 24. Mal junge Autorinnen und Autoren ein, sich für den Literarischen März 2025 zu bewerben. Der renommierte Wettbewerb, der als wichtiger Anlaufpunkt für junge deutschsprachige Lyrik gilt, vergibt den Leonce-und-Lena-Preis (8.000 €) sowie zwei Wolfgang-Weyrauch-Förderpreise (je 4.000 €).
Bewerben können sich deutschsprachige Autorinnen und Autoren, die nach 1989 geboren sind. Eingereicht werden können bis zu zwölf unveröffentlichte Gedichte in deutscher Sprache.
Der Literarische März 2025 wird vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Darmstädter Förderkreis Kultur e. V., der HEAG Kulturfreunde Darmstadt gGmbH, der HEAG AG, der Merck KGaA und der Sparkasse Darmstadt unterstützt. Neben dem Preisgeld werden die Gewinner zu einer Lesung im  Haus der Poesie in Berlin und dem Lyrik Kabinett München eingeldaen.

Legal Tech Monitor

Der Legal Tech Verband Deutschland initiiert gemeinsam mit Verlag C.H.BECK, Legal Tech Colab und dem Bucerius Center on the Legal Profession den ersten „Legal Tech Marktmonitor“. Diese umfassende Studie soll den deutschen Legal Tech-Markt systematisch erfassen und wertvolle Daten für alle Beteiligten des Rechtsmarktes bereitstellen.
Der Legal Tech Marktmonitor hat das Ziel, detaillierte Einblicke in den deutschen Legal Tech-Markt zu bieten. Es wird untersucht, welche Investitionen in Legal Tech fließen, welche Technologien von den Anwendern eingesetzt werden und was KI im Rechtsmarkt bereits leisten kann. Zusätzlich werden Faktoren identifiziert, die den Einsatz von Legal Tech und die Digitalisierung des Rechtsmarktes fördern oder behindern. Unterschiede zur Digitalisierung anderer Dienstleistungsmärkte und Best Practices werden ebenfalls analysiert.
Alle Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsmarktes, einschließlich Kanzleien, Rechtsabteilungen, Legal Tech-Unternehmen, Dienstleister und Behörden, sind eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Die erhobenen Daten sollen als Basis für strategische Entscheidungen und politische Maßnahmen dienen.
Die Initiative wird von Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, und Georg Eisenreich, bayerischer Staatsminister der Justiz, unterstützt. Die ersten Ergebnisse und Zahlen der Studie werden auf dem Legal Tech Day am 19. September 2024 in Berlin präsentiert. Die vollständige Studie wird voraussichtlich im Oktober 2024 veröffentlicht.
Die erste Ausgabe des Legal Tech Marktmonitors wird von drei renommierten Partnern unterstützt: Verlag C.H.BECK, Legal Tech Colab und dem Bucerius Center on the Legal Profession. Diese Partner tragen dazu bei, die Qualität und Reichweite der Studie sicherzustellen.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.