Titelschutz-Magazin September 2023

10. Oktober 2023
In der 105. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, September 2023, wurden 87 neue Titel in 50 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

87 neue Titel

  • Age of Nova
  • Agent 203
  • Agent203
  • Agentursoftware Guide
  • Am Anfang war die Sehnsucht
  • Angst hat Zukunft ... und es wird nicht lustig
  • Angst ist ein Lügner
  • Auf Fruchthöhlen-Forschung
  • Aufstand der Schafe
  • Be happy be labskaus
  • Bosbach & Rach - Die Genusstester - Essen wie zuhause
  • Dank ist der Schlüssel
  • Das Dopamin Desaster verhindern - Wenn dir niemand hilft, dann hilf dir selbst
  • Der Allesschlucker
  • Der Babystrich
  • Der Kulturkatholik
  • Der Kulturkatholizismus
  • Deutschlands Genießer-Podcast
  • Die Diamantenkröte
  • Die Fruchthöhlen-Forscher
  • Die Influencerin
  • Die Putzpolizei
  • Die Putzpolizei unterwegs
  • Die Putzprofis unterwegs
  • Digitale Bildung als Überlebensstrategie!
  • Du kriegst mich nicht
  • Ein Stück Unsterblichkeit
  • Familie Schmitz - Geht nicht, gibt’s nicht!
  • Familie Weißbescheid
  • Familie Weißbescheid
  • Fools
  • Frei wie nie
  • Fress-Hirn
  • Führungsfusion
  • Gefangen im Reich der Schneekönigin
  • Hey Fuzzy Yellow
  • Hurra, Sanierung ohne grüne Brille! Jammerst Du noch, oder grinst Du schon?
  • Ich und Gott - Die Geschichte eines Dreamteams
  • Im Zeichen der Liebe
  • Informationskompetenz
  • Jonathan - Die Seele eines Mörders
  • Julia Teil 1
  • Karl Krümelschnuppe - Die Reise zum Mond -
  • Kiste Kiste wo biste
  • Krebs ist auch ein Lebensgefühl
  • Künstliche Intelligenz, Chatbots und Python für MBSE und Digitale Zwillinge - Auf einen Blick
  • Künstliche Intelligenz, Chatbots und Python für MBSE und Digitale Zwillinge - Herausforderungen
  • Künstliche Intelligenz, Chatbots und Python für MBSE und Digitale Zwillinge - Neue Ansätze
  • LAMEBA
  • Littlest Robot
  • lustvoll aussterben
  • Meine Welt der Logistik
  • Methodisches Handbuch Vorbereitung des Körpers auf Ballett und Tanz Autor Dzubatkan Saimov
  • Monster on a Plane
  • Mut schreibt man mit "ich"!
  • Nicht jeder muss vom Berg fallen. Wie ich mir mein Leben zurückholte
  • oberes Anthropozän
  • Oberes Anthropozän - lustvoll aussterben
  • Parkinson war meine Rettung
  • Pastaclean Putzpolizei
  • Polarnachtsaga - Im Schatten der Götter
  • Portalkater Das magische Amulett
  • Putzpolizei
  • Quak, Quak ein Frosch im Bad!
  • Rausgeputzt Rausgeputzt - die Putzprofis unterwegs
  • Rausgeputzt- die Putzshow
  • Santa.com
  • Schaukel voller Tränen und das grausame Geheimnis
  • Sehnsucht Abenteuer
  • TRANSFORM
  • Under your spell
  • Unter roter Flagge
  • Von der Vision zum Herzensprojekt
  • Von der Zahl bis zur Note
  • Warum unser Bildungssystem im Digitalen versagt und wie uns die Aufholjagd gelingt
  • Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben mehr Spiel
  • Wenn sich der Himmel offenbart ist es Gott der zu dir spricht
  • Wer lacht fliegt raus
  • Wer später bremst, ist länger schnell
  • Wieso fütterst Du deinen Krebs?
  • Wir können alles - auch die Zukunft!
  • Workshop to go
  • Workshop-to-go
  • Workshoptogo
  • ZEBO
  • Zum Glück gibts uns!
  • Zwischen Alltagswahnsinn und Chaosqueen

Erfolg im Kino und vor Gericht

Im Recht­streit um eine hö­he­re Be­tei­li­gung an den Ge­samt­ein­nah­men aus Til Schwei­gers Ki­no­hits "Kein­ohr­ha­sen" und "Zwei­ohr­kü­ken" hat Dreh­buch­au­to­rin Anika De­cker vor dem LG Ber­lin (LG Berlin: Urteil vom 27. 09. 2023, Az: 15 O 296/18) einen Er­folg er­zielt.
"Keinohrhasen" spielte allein im Kino insgesamt rund 70 Millionen Euro ein. Anika Decker erhielt aber nur 50.000 Euro - ein grobes Missverhältnis, fand die Drehbuchautorin. Deshalb klagte sie, fünf Jahre lang, und wollte auch an den Gewinnen beteiligt werden. Das hat ihr das Berliner Landgericht  zugesprochen.
Die Klägerin hat gegen die Beklagten nach Erteilung der Auskünfte nun auf Zahlung einer angemessenen Beteiligung an den Verwertungserträgen der Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ im Wege der Anpassung ihrer ursprünglich für die Rechte an den Drehbüchern der beiden Filme erhaltenen Vergütung gemäß § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) geklagt.
Die Beklagten haben beantragt die Klage abzuweisen, da bereits kein auffälliges Missverhältnis zwischen der gezahlten Vergütung und den Verwertungserträgen bestünde. Darüber hinaus haben die Beklagten sich darauf berufen, dass etwaige Ansprüche bereits verjährt seien.
Das Landgericht hat mit seinem Urteil festgestellt, dass ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer weiteren angemessenen Vergütung nach § 32a UrhG dem Grunde nach besteht. Angesichts des weit überdurchschnittlichen Erfolges der beiden Filme habe die Klägerin einen Anspruch darauf, die vereinbarte Vergütung nachträglich anzupassen. Dabei ist die Zivilkammer 15 davon ausgegangen, dass die Klägerin ganz überwiegend als Alleinurheberin der Drehbücher zu den Filmen „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ anzusehen ist.
Jedoch steht der Klägerin nur ein Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. Zahlung einer weiteren angemessenen Vergütung für die von ihr erstellten Drehbücher für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2015 zu, da – so die Zivilkammer 15 – Anpassungsansprüche für den Zeitraum vor dem 1. Januar 2015 verjährt sind.
Der Anspruch aus § 32a UrhG verjährt innerhalb der Regelverjährungsfrist von drei Jahren, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der bzw. die Urheber*in von den anspruchsbegründenden Umständen, hier also dem weit überdurchschnittlichen Erfolg der beiden Filme, Kenntnis hatte bzw. hätte haben müssen.
Die Klägerin hatte Kenntnis vom Kinoerfolg beider Filme und hätte aufgrund des ihr bekannten weit überdurchschnittlichen Erfolges der Filme an den Kinokassen auch davon ausgehen müssen, dass die nachfolgenden Verwertungsformen weit überdurchschnittliche Erlöse erzielen würden, da es naheliegend sei, dass sich ein großer Kinoerfolg auch bei der nachfolgenden DVD-Auswertung, der Pay-TV Auswertung, der Video- und der Auslandsauswertung fortsetze.
Da die Klägerin erst im Jahr 2018 Klage erhoben hat, konnte die Verjährung somit nur für Ansprüche ab dem 1. Januar 2015 gehemmt werden. Der Anspruch der Klägerin auf eine angemessene Beteiligung an den Verwertungserträgen für die vor diesem Zeitpunkt liegende Hauptvermarktungsphase der beiden Filme ist nach den Ausführungen des Landgerichts damit verjährt, so dass die Klage der Klägerin aus diesem Grund in weiten Teilen abzuweisen war.
Die Klägerin hat gegen beide Beklagten nach dem heutigen Urteil daher für die Nutzung der Filmproduktionen „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ bis Ende des Jahres 2020 lediglich einen Anspruch auf Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von insgesamt gut 180.000 Euro, die für diesen Zeitraum von der Klägerin geforderte Gesamtsumme belief sich hingegen auf über zwei Millionen Euro.
Für die Nutzung der beiden Filmproduktionen ab dem Jahr 2021 hat die Klägerin gegen die Beklagten nach dem Urteil einen Anspruch auf Zahlung einer weiteren angemessenen Beteiligung für den Film „Keinohrhasen“ in Höhe von 3,68 % der Nettoerlöse und für den Film „Zweiohrküken“ in Höhe von 3,48 % der Nettoerlöse.

Wilhelm Raabe Literaturpreis

Für ihr Buch "Wir hätten uns alles gesagt" (S. Fischer)erhält Judith Hermann den Wilhelm Reabe Literaturpreis. Der vom Deutschlandfunk und der Stadt Braunschweig gestiftete Preis ist mit 30.000 Euro dotiert.
Mit der Verleihung dieses Preises zeichnen die Stadt Braunschweig und der Deutschlandfunk jährlich ein in deutscher Sprache verfasstes erzählerisches Werk aus. Mit der Auszeichnung soll exemplarisch das bis zum Zeitpunkt der Preisverleihung publizierte literarische Schaffen gewürdigt werden. Ein neues Buch des Preisträgers muss im laufenden Kalenderjahr der jeweils aktuellen Vergabe erschienen sein.

Tractatus Preis 2023

Preisträgerin des Tractatus 2023 ist die Philosophin und Publizistin Isolde Charim. Exemplarisch prämiert wird ihr Buch „Die Qualen des Narzissmus“ (Hanser Literaturverlage), mit dem sie eine so überraschende wie tiefgreifende Theorie zur vorherrschenden Ideologie in unserer Gesellschaft vorlegt und u. a. die Mechanismen der freiwilligen Unterwerfung entlarvt.
Seit 2009 wird vom Verein Philosophicum Lech der mit 25.000 Euro dotierte Tractatus für herausragende Leistungen im Bereich der philosophischen Essayistik vergeben. Gewürdigt werden Publikationen, die von höchster Qualität und ein besonders wertvoller Beitrag auf dem Feld geistiger Auseinandersetzungen und aktueller Standortbestimmungen sind.

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Deutscher Sachbuchpreis

Die Ausschreibung für den Deutschen Sachbuchpreis 2023 hat begonnen. Mit dem Deutschen Sachbuchpreis zeichnet die Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels das Sachbuch des Jahres aus. Prämiert werden herausragende Sachbücher in deutschsprachiger Originalausgabe, die Impulse für die gesellschaftliche Auseinandersetzung geben.
Der Deutsche Sachbuchpreis soll die Aufmerksamkeit für Sachbücher als Grundlage von Wissensvermittlung, fundierter Meinungsbildung sowie als Impulsgeber für den öffentlichen Diskurs fördern. Bewertungskriterien sind die Relevanz des Themas, die erzählerische Kraft des Textes, die Art der Darstellung in allgemein verständlicher Sprache sowie die Qualität der Recherche. Der Preis ist insgesamt mit 42500 € dotiert.
Bewerbungsschluss: 18.11.

Arbeitsstipendium in Rom

Das Museum Casa di Goethe, getragen vom Arbeitskreis selbstständiger Kultur-Intitute e.V., vergibt erneut Stipendien für zwei- bis viermonatige Arbeits- und Forschungsaufenthalte in seinen Räumlichkeiten, in denen Johann Wolfgang von Goethe in Rom lebte und arbeitete.
Das Stipendium ist mit 2.000 Euro monatlich dotiert. Während der Stipendiumszeit wird erwartet, dass der Stipendiat in Rom lebt und arbeitet. Ab dem 1. März 2024 und ab Herbst 2025 werden sechs bis acht Stipendien vergeben. Auf eine bestimmte Zeit innerhalb des Zeitraums besteht kein Anspruch.

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Westermann Gruppe erwirbt Hölzel

Die Westermann GmbH & Co. KG übernimmt 100 Prozent der Anteile an der Hölzel Verlag GmbH in Wien. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde.
Der Traditionsverlag Hölzel, ein Zusammenschluss der Schulbuchverlage Hölzel und vormals Manz, entwickelt und vertreibt Bildungsmedien für die allgemein- und berufsbildenden Schulen und gehört zur österreichischen Druck- und Verlagsgruppe der P&V Holding AG. Besondere Schwerpunkte des rund 500 Titel starken Hölzel-Programms sind Atlanten sowie Lehrwerke zum Rechnungswesen. In beiden Bereichen ist Hölzel führend im österreichischen Markt.
Die Westermann Gruppe mit Hauptsitz in Braunschweig (Deutschland) ist ein führender Bildungsmedienanbieter für alle Schulformen, Schulstufen und Fächer im deutschsprachigen Raum. In Österreich ist sie bisher mit den Verlagen Westermann Dorner und Westermann Jugend & Volk vertreten.
Mit der Übernahme will Westermann in Österreich seine Position im Bildungsmedienmarkt weiter ausbauen.

DEAL-Konsortium

Das DEAL-Konsortium, das die deutschen Forschungseinrichtungen vertritt, und Elsevier, ein weltweit führender Anbieter von wissenschaftlichen Informationen und Datenanalysen, haben eine transformative Open-Access-Vereinbarung für Deutschland bekannt gegeben.
Der wegweisende Fünfjahresvertrag, der am 1. September von Elsevier und der DEAL-Betriebseinheit MPDL Services gGmbH (MPDLS) unterzeichnet wurde, läuft bis Ende 2028 und soll einen großen Teil der deutschen Forschung weltweit offen zugänglich machen.
Die durch Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis zustande gekommene Vereinbarung unterstützt den Übergang zu Open Access in Deutschland und ermöglicht es Forschern, Open Access zu veröffentlichen und Inhalte im umfangreichen Portfolio hochwertiger und vertrauenswürdiger wissenschaftlicher Zeitschriften von Elsevier zu lesen, darunter führende Marken wie Cell Press und The Lancet. und gleichzeitig die DEAL-Ziele Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit erfüllen.
Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung können Autoren teilnehmender Institutionen ihre Artikel in den Zeitschriften von Elsevier mit sofortigem Open Access veröffentlichen, basierend auf einer Gebühr pro Artikel, die ihrer Institution in Rechnung gestellt wird, sodass Forscher auf der ganzen Welt auf ihre Ergebnisse zugreifen und davon profitieren können. Darüber hinaus erhalten Institutionen Rabatte auf die Listenpreise für Veröffentlichungen ihrer Forscher in vollständig Open-Access-Elsevier-Zeitschriften.
Das DEAL-Konsortium, gegründet von der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und geleitet von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)Ziel ist der Abschluss bundesweiter „Publish and Read“-Verträge mit den drei größten kommerziellen Fachzeitschriftenverlagen. Ziel von DEAL ist es, Vereinbarungen zu sichern, die die sofortige Veröffentlichung von Forschungsartikeln von Autoren aus deutschen Institutionen als Open-Access-Artikel gewährleisten und einen dauerhaften Volltextzugriff auf das gesamte Zeitschriftenportfolio des Verlags ermöglichen und gleichzeitig eine faire und angemessene Preisgestaltung ermöglichen.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.