Der Kölner Rapper ART, bekannt für Songs wie Belgisches Viertel und Showtime, hat vor dem Landgericht Köln eine richtungsweisende Entscheidung erwirkt. Der Fall dreht sich um sogenannte „Copyright-Strikes“, die unberechtigterweise auf Streaming-Plattformen wie Spotify und YouTube gegen Künstler geltend gemacht werden.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand das Plattenlabel 23HOURS GmbH, das von YouTuberin Dagi Bee und ihrem Ehemann Eugen Kazakov gegründet wurde.
Das Landgericht Köln stellte klar: Wer ohne Rechtsgrundlage Urheberrechtsverletzungen meldet und so für eine Sperrung von Musik auf Streaming-Plattformen sorgt, greift rechtswidrig in den Geschäftsbetrieb des betroffenen Künstlers ein. Das Urteil ist von großer Bedeutung für Musiker, Labels und Plattformbetreiber, da es eine klare Linie gegen missbräuchliche Copyright-Strikes zieht.
ART arbeitete im Jahr 2023 mit den Produzenten N. E. und L. G. (alias D. Z.) an neuen musikalischen Projekten. Eines dieser Werke, der Song „I.“, wurde am 4. Oktober 2024 von der P. C. Q. M. GmbH offiziell veröffentlicht. Nur wenige Tage später, am 10. Oktober 2024, wurde der Song auf mehreren Streaming-Diensten, darunter Spotify und Apple Music, plötzlich gesperrt.
Die Gründe für diese Sperrung blieben ART und seinem Label zunächst unklar. Auch die Produzenten hatten keine Erklärung für das plötzliche Verschwinden des Songs. Erst am 17. Oktober 2024 wurde ART darüber informiert, dass die Sperrung auf eine Urheberrechtsbeschwerde („Copyright Infringement Case“) zurückzuführen sei, die von einem Vertreter der R. GmbH, einer Tochtergesellschaft der 23HOURS GmbH, eingereicht worden war.
ART und sein Label ließen die 23HOURS GmbH daraufhin am 31. Oktober 2024 abmahnen und forderten eine umgehende Rücknahme des Strikes. Doch das Label reagierte nicht auf die Abmahnung. Daraufhin beantragte ART eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln, die am 18. November 2024 erlassen wurde.
Die 23HOURS GmbH legte Widerspruch gegen die Verfügung ein, woraufhin eine mündliche Verhandlung angesetzt wurde. In der Hauptverhandlung am 9. Januar 2025 bestätigte das Gericht die einstweilige Verfügung und erklärte die Sperrung des Songs für unrechtmäßig.
Das Landgericht Köln stellte klar, dass das Einreichen eines unberechtigten Copyright-Strikes einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von ART darstellt. Zudem sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur unberechtigten Schutzrechtsverwarnung auf diese Fälle übertragbar.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die vorsätzliche Geltendmachung unzutreffender Urheberrechtsverletzungen gegenüber Streaming-Plattformen stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den geschäftlichen Betrieb des betroffenen Musikers dar und kann einen Unterlassungsanspruch begründen.“ Das bedeutet: Wer fälschlicherweise behauptet, dass ein bestimmtes Musikstück seine Rechte verletze, und damit eine Sperrung auf Plattformen wie Spotify, Apple Music oder YouTube bewirkt, handelt rechtswidrig.
Das Urteil ist ein bedeutender Schritt für unabhängige Künstler und Musikschaffende. Copyright-Strikes werden von Plattformen wie YouTube, Spotify und Apple Music oft automatisiert behandelt, was dazu führt, dass Inhalte ohne tiefere Prüfung entfernt oder gesperrt werden. Dies kann schwerwiegende finanzielle Folgen für Künstler haben, da Einnahmen durch Streams, Lizenzierungen und Werbedeals abrupt wegfallen.
Mit diesem Urteil wird klargestellt, dass Labels und andere Rechteinhaber nicht ohne fundierte Grundlage solche Strikes einreichen dürfen. Andernfalls riskieren sie, sich selbst rechtlichen Ansprüchen wegen unlauteren Wettbewerbs und Eingriffs in den Gewerbebetrieb auszusetzen.
Plattformbetreiber wie Spotify und YouTube müssen in Zukunft möglicherweise Mechanismen entwickeln, um missbräuchliche Copyright-Strikes zu vermeiden. Da das Urteil bestätigt, dass unberechtigte Strikes wirtschaftlichen Schaden anrichten können, könnten Plattformen unter Druck geraten, ihre Prüfverfahren anzupassen.
Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten in der Musikindustrie dienen. Gerade in einer Zeit, in der Musik zunehmend über digitale Plattformen verbreitet wird, gewinnt der Schutz vor missbräuchlichen Urheberrechtsmeldungen an Bedeutung.
Auch für kleinere Künstler und Labels ist die Entscheidung ein positives Signal: Sie können sich künftig gegen unberechtigte Sperrungen wehren und sich auf die Rechtsprechung des Landgerichts Köln berufen.
Für Künstler bedeutet das Urteil, dass sie sich gegen ungerechtfertigte Sperrungen ihrer Musik zur Wehr setzen können. Labels und Unternehmen sollten daraus lernen und sicherstellen, dass Urheberrechtsansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche Rechtsverletzung vorliegt.
Die Entscheidung stärkt den Schutz der Kreativen und sorgt für mehr Fairness auf Streaming-Plattformen.
Quelle:Landgericht Köln, Urteil vom 9. Januar 2025, Aktenzeichen 14 O 387/24
Der Heinrich-Mann-Preis 2025 geht an die Schriftstellerin Mely Kiyak für ihr herausragendes essayistisches Werk. Der von der Akademie der Künste vergebene Preis würdigt Autorinnen und Autoren, die in der Tradition Heinrich Manns gesellschaftskritische Essayistik pflegen, und ist mit 10.000 Euro dotiert.
Die Jury, bestehend aus Lena Gorelik, Kathrin Schmidt und Asmus Trautsch, hebt hervor, dass Kiyak „durch ihre Texte zu einer wichtigen intellektuellen Stimme der deutschen Gesellschaft geworden“ sei. Ihre Arbeiten verbinden gesellschaftspolitische Analyse mit künstlerischer Auseinandersetzung und zeichnen sich durch „absurd-schöne Komik“ sowie einen spielerischen Umgang mit der deutschen Sprache aus. Besonders hervorzuheben sei ihre kritische Sensibilität gegenüber Diskriminierung und Bigotterie, ohne dabei belehrend oder moralisierend zu wirken. Ihre Romane und Kolumnen zeugen von einem mitfühlenden Blick auf andere Menschen und gesellschaftliche Ambivalenzen.
Mely Kiyak, geboren in Deutschland, absolvierte ihr Studium am Literaturinstitut Leipzig und schreibt Essays, Kolumnen und Romane. Sie erhielt zahlreiche Auszeichnungen, darunter den Theodor-Wolff-Preis (2012), den Kurt-Tucholsky-Preis (2021) und den BücherFrauen-Literaturpreis „Christine“ (2022).
Der Heinrich-Mann-Preis wurde erstmals 1953 verliehen.
Seit 1979 vergibt die Landeshauptstadt Mainz alle zwei Jahre den "V.O. Stomps-Preis", der außergewöhnliche Leistungen im Bereich der Kleinverlage, Handpressen und literarischen Zeitschriften würdigt.
Benannt nach dem Verleger, Schriftsteller und Literaturförderer Victor Otto Stomps (1897–1970), zeichnet der Preis nicht wirtschaftlichen Erfolg aus, sondern persönliches Engagement, kreativen Einfallsreichtum und handwerkliche Qualität unter den oft herausfordernden Bedingungen des Kleinverlagswesens.
Der mit 3.500 Euro dotierte Hauptpreis ehrt herausragende buchgraphische oder literarische Leistungen, die in einem Kleinverlag erschienen sind. Ergänzt wird er seit 2009 durch den V.O. Stomps-Förderpreis, der mit 1.500 Euro dotiert ist und eine vielversprechende junge verlegerische Initiative unterstützt.
Bewerbungsschluss:15.3.
Der Wettbewerb "Die Schönsten Deutschen Bücher" prämiert seit fast 100 Jahren herausragende Buchgestaltung und -verarbeitung. Gegründet im Jahr 1929 und seit 1966 von der Stiftung Buchkunst organisiert, zählt er zu den traditionsreichsten Auszeichnungen der Branche.
Jährlich wählt eine Fachjury in einem mehrstufigen Verfahren die 25 schönsten Bücher des Jahres aus. Entscheidend sind dabei nicht nur ästhetische Aspekte, sondern auch innovative Konzeption und erstklassige Verarbeitung. Die Auswahl deckt fünf Kategorien ab: allgemeine Literatur, wissenschaftliche Bücher und Lehrwerke, Ratgeber und Sachbücher, Kunst- und Fotobücher sowie Kinder- und Jugendbücher. Dabei werden sowohl aufwendig gestaltete Kunstwerke als auch klassische, typografisch anspruchsvolle Lesebücher gewürdigt.
Mit der Zeit hat der Wettbewerb an Reichweite und Bedeutung gewonnen. Die prämierten Bücher werden nicht nur in Deutschland, sondern auch auf internationalen Ausstellungen präsentiert. Durch eine stärkere Einbindung von Buchhandel und Presse steigt das öffentliche Interesse stetig. Zudem sind alle ausgezeichneten Titel automatisch für den mit 10.000 Euro dotierten Preis der Stiftung Buchkunst nominiert, der unter den 25 Gewinnern vergeben wird.
Bewerbungsschluss: 31.3.
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist eine wichtige Ressource für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union, die darauf abzielt, sie beim Schutz ihrer Marken zu unterstützen. Dieses Programm bietet finanzielle Hilfe in Form von Erstattungen für Gebühren, die mit der Markenanmeldung verbunden sind. Hier sind die Details zu den Fördermöglichkeiten, die speziell auf die Markenanmeldung ausgerichtet sind.
Erstattung der Gebühren für die Markenanmeldung auf EU-Ebene: KMUs können eine Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken sowie der zusätzlichen Klassengebühren und der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung und Aufschiebung der Bekanntmachung beantragen. Diese Anmeldung erfolgt über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Erstattung der Gebühren für die Markenanmeldung auf nationaler und regionaler Ebene: Ebenfalls können KMUs eine 75 %ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und der zusätzlichen Klassengebühren auf nationaler und regionaler Ebene beantragen.
Erstattung der Markengebühren außerhalb der EU: Für Markenanmeldungen außerhalb der EU bietet der KMU-Fonds eine Erstattung von 50 % der Grundgebühren, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren an. Diese Anmeldung sollte über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
Der KMU-Fonds 2025 bietet eine erhebliche finanzielle Unterstützung für KMUs, die ihre Marken in verschiedenen territorialen Ebenen anmelden möchten. Es ist ratsam, sich durch einen qualifizierten Anwalt unterstützen zu lassen, um den Prozess der Markenanmeldung zu vereinfachen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte effektiv abgedeckt sind.
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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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