Titelschutz-Magazin April 2022

10. Mai 2022

In der 88. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, April 2022, wurden 88 neue Titel in 52 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

88 neue Titel

  • #FINALLYHOME
  • 5 gegen Madelaine
  • Ada auf der Suche nach der verlorenen Zeit.
  • Albtraum Ehe
  • All the lies we lived
  • All the lives we lived
  • Alltags-Knigge Hunde
  • Ameise Ada und die 4-Tage-Woche
  • Antennen auf meinem Kopf
  • Auf die Klötze, fertig, los!
  • Auf welche Antwort bist Du die Frage?
  • Auf welche Frage bist Du die Antwort?
  • Bayerische Buchtage
  • Brave New Woman
  • Das hohe C des Charismas
  • Das Jupiter-Prinzip
  • Das Safran-Backbuch
  • Das Vermächtnis der Al`ata
  • Die Hauptstadtdetektive
  • Die kleine Biene Polly
  • Die Kunst der astrologischen Beratung
  • Die Magie der Träume
  • Die Schraubzwinge 1992 - 2022
  • Eine Lüge mit fatalen Folgen
  • Ernährungsjournal
  • Exponential Innovation Playbook
  • Finde ... dein eigenes inneres Lächeln
  • FUlminant
  • Gassi-Knigge
  • geld machen
  • Grün - Günther Grzimek: Planung - Gestaltung - Programme
  • Gute Nacht Stille
  • Heilung beginnt im Kopf
  • Heilung beginnt im Kopf
  • Heimat
  • Hunde-Knigge
  • Institut zum Gedenken an die Gemeinde im biblischen Philadelphia
  • Integrale Krebstherapie
  • interlife
  • Kind-Hund-Knigge
  • KlimaRZ – Zeitschrift für materielles und prozessuales Klimaschutzrecht
  • Leise rieselt der Schmäh
  • Licht - Fasten
  • Lukans Bestimmung
  • MiMiMi ist ausverkauft!
  • Mit den Augen eines Labradors
  • Mit Mut durch die Angst
  • Mutivationstrainer
  • Mutivist
  • Mutmacherbuch
  • New Work in ...
  • New Work in der Architektur
  • New Work in der Industrie
  • Nur ein Herzschlag von dir entfernt
  • Obazda Option
  • onelife
  • Paranormale Phänomene in der Praxis
  • Phantastische Biertresen und wo sie zu finden sind
  • Plauderpaulas Hunde-Knigge
  • Plauderpaulas kleine Knigge-Serie
  • Praxisreflexion in der Kindheitspädagogik
  • Praxisreflexion in der sozialen Arbeit
  • Praxisreflexion in sozialen Berufen
  • Public Attitude
  • Ranklotzen
  • Raus geputzt
  • Raus geputzt - die Putzshow rund um ein sauberes Zuhause
  • Raus geputzt - Eine Wohnung 2 Stunden Ein Team
  • Raus geputzt Die Putzshow
  • Reise-Knigge Hunde
  • Rosis Nummer. Und andere Erkenntnisse.
  • Schätz doch mal
  • Schöpfungschroniken von E´tara
  • SCHWIMMEN
  • Streit mit Alexa
  • Suicide at the seaside
  • Tanz der Zeiten
  • Todesschaum
  • Tödliche Affäre
  • Topasias Wache
  • Über die kleine Spinne, die Angst hatte
  • Vegan für Fleischesser
  • VOLLBILD
  • Was Gedanken mit Heilung zu tun haben
  • Weihrauch über Bethlehem
  • Wurstsalat ist kein Gemüse
  • Yucca, Kaktus und andere Büropflanzen. Das persönliche Workbook für Management-Assistent:innen
  • ZAU - Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen

Text muß eindeutig sein

Booking.com droht in einem Rechtsstreit über die Online-Buchung von Hotelzimmern eine Niederlage vor dem Amtsgericht Bottrop. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stellte nun in einem Urteil klar, dass Verbraucher beim Abschließen einer Buchung anhand der entsprechenden Schaltfläche eindeutig verstehen müssten, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen.
Am 19. Juli 2018 rief der Verbraucher B. die Website von Booking.com auf, um nach Hotelzimmern in Krummhörn-Greetsiel zu suchen. Unter den angezeigten Suchergebnissen befanden sich die Zimmer im Hotel Goldener Anker. B. klickte sodann das entsprechende Bild dieses Hotels an, worauf ihm die verfügbaren Zimmer sowie weitere Informationen u. a. zu der Ausstattung und den Preisen dieses Hotels für den gewählten Zeitraum angezeigt wurden. B. beschloss, dort vier Doppelzimmer zu reservieren, und klickte auf die Schaltfläche „Ich reserviere“. Anschließend gab er seine persönlichen Daten sowie die Namen seiner Mitreisenden ein und klickte auf eine Schaltfläche mit den Worten „Buchung abschließen“. B. erschien am 28. Mai 2019 nicht im Hotel Goldener Anker.
Die Klägerin stellte gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornierungskosten in Höhe von 2 240 Euro in Rechnung und setzte dem Beklagten eine Frist von fünf Werktagen, um diesen Betrag zu begleichen. B. zahlte den geforderten Betrag nicht. Die Betreiberin des Hotels rief das Amtsgericht Bottrop (Deutschland) an, um diesen Betrag beizutreiben.
In seinem Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass gemäß der Richtlinie 2011/831 der Unternehmer, wenn ein Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege durch einen Bestellvorgang geschlossen wird und mit einer Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers verbunden ist, diesem zum einen unmittelbar vor der Bestellung die wesentlichen Informationen zum Vertrag zur Verfügung stellen und ihn zum anderen ausdrücklich darüber informieren muss, dass er durch die Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingeht.
Der Gerichtshof ergänzt, dass aus dem Wortlaut der Richtlinie 2011/83 ebenso klar hervorgeht, dass es die Schaltfläche oder die ähnliche Funktion ist, die mit dieser Formulierung gekennzeichnet sein muss, so dass allein die Worte auf dieser Schaltfläche oder dieser ähnlichen Funktion bei der Prüfung zu berücksichtigen sind, ob der Unternehmer seiner Verpflichtung nachgekommen ist, dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist.
Unter diesen Umständen wird das vorlegende Gericht u. a. zu prüfen haben, ob der Begriff „Buchung“ in der deutschen Sprache sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Vorstellung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zwangsläufig und systematisch mit der Begründung einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht wird. Falls dies zu verneinen ist, wird es festzustellen haben, dass der Ausdruck „Buchung abschließen“ mehrdeutig ist, so dass er nicht als eine Formulierung angesehen werden kann, die den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ in der Richtlinie 2011/83 entspricht.
Quelle: EuGH C-249/21 vom. 7.7.2022

Orphil-Lyrikpreis 2022

Die in Eisenach geborene Schriftstellerin Daniela Danz erhält den Lyrikpreis Orphil der Stadt Wiesbaden 2022. Die Auszeichnung würdigt ihr bisheriges Werk und insbesondere den 2020 erschienenen Band "Wildniß" (Wallstein Verlag). Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Den mit 2.500 Euro dotierten Orphil-Debütpreis erhält Ronya Othmann für ihr lyrisches Erstlingswerk "Die Verbrechen" (Hanser).
Der Orphil-Preis wird an Lyrikerinnen und Lyriker vergeben, "die mit ihrem Werk Stellung beziehen und sich politischen wie stilistischen Moden zu widersetzen wissen". Er wird alle zwei Jahre verliehen.
Gestiftet wurde er von Ilse Konell, der Witwe des lange Jahre in Wiesbaden lebenden Dichters George Konell (1912-1991).

Düsseldorfer Literaturpreis 2022

Emine Sevgi Özdamar erhält für ihren Roman "Ein von Schatten begrenzter Raum" (Suhrkamp 2021) den Düsseldorfer Literaturpreis 2022.
Der Düsseldorfer Literaturpreis wird durch die Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf vergeben und zeichnet Autorinnen und Autoren aus, deren deutschsprachiges literarisches Werk inhaltlich oder formal Bezug auf andere Künste nimmt. Bisher wurden zwanzig Autorinnen und Autoren damit ausgezeichnet.

Deutscher Kinderbuchpreis 2022

Der Deutsche Kinderbuchpreis, mit insgesamt 100.00 Eurodotiert und im Jahr 2021 erstmals ausgerichtet, geht in eine neue Runde. Das bedeutet, dass Autorinnen und Autoren ab sofort wieder ihre neu erschienenen Kinderbücher über die aktualisierte Internetseite einreichen können.
Für den Preis, der ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgt, können Bücher eingereicht werden, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 31. Mai 2022 erstmals erschienen sind/erscheinen werden und die sich an Kinder in der Altersgruppe zwischen fünf und acht Jahren richten.
Bewerbungsschluß: 31.5.

Verlagspreis Literatur

Das Land Baden-Württemberg vergibt den Verlagspreis Literatur. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert unabhängige Verlage mit dem Verlagspreis Literatur des Landes Baden-Württemberg. Der Preis ist mit 12.500 Euro dotiert.
Der Verlagspreis wird für einen besonderen Schwerpunkt eines Verlages im literarischen Bereich vergeben. Der Preis wird alle zwei Jahre vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergeben.
Bewerbungsschluß: 17.5.

Neuerscheinung: "Singende Barsche"

"Singende Barsche" beschreibt 62 authentische alte Kriminalfälle aus Mecklenburg und Vorpommern. Sie werden Tränen lachen über die Kreativität der Ganoven, ihre Zechgelage und den originellen Charme des Bösen. Einige Übeltäter schließen Sie vielleicht sogar in Ihr Herz.
Freuen Sie sich auf listige Schafdiebe in Rostock, dreiste Kunsträuber in Schwerin, gelbe Schweine in Demmin und Wollüstige, die in Stralsund in Wallung geraten. Polizeihunde schnüffeln nach Weihnachtsbaumdieben, schlitzohrige Fischer verkaufen falsche Lachse, betrügerische Forstmeister und störrische Droschkenkutscher gaunern umher. Aber auch Morde und Hinrichtungen geschehen in diesem zweiten kriminellen Reiseführer durch MV.
Das Buch verschafft Leselust und gute Laune. Doch auch Nachdenkliches ist zu lesen. Singende Barsche ist der perfekte Band für Leselustige, Krimifreunde, Ostseefans, Heimatverbunde, Geschichts- und Plattdeutsch-Interessierte und alle, die Mecklenburg-Vorpommern und den Norden lieben. Das ultimative Buch für den Urlaub, das besondere Geschenk für Freunde, eine gute Lektüre abends vor dem Einschlafen!
Bert Lingnau, "Singende Barsche"Lustige und bewegende Kriminalfälle aus Mecklenburg und Vorpommern
KLATSCHMOHN Verlag: ISBN 978-3-941064-89-8
Taschenbuch, 212 Seiten 11,80 Euro

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Random House spendet

Die Penguin Random House Verlagsgruppe spendet über 1.100 Kinder- und Jugendbücher an die Münchner Tafel. Mitarbeiter der Penguin Random House Verlagsgruppe engagieren sich für die Münchner Tafel.
Nach dem Start der Kooperation im letzten Jahr besuchen die Mitarbeiter des Verlagshauses dieses Mal die Ausgabestelle Hasenbergl und überreichen dort über 1.100 Kinder- und Jugendbücher an die kleinen Tafelgäste. Die Spendenaktion soll Freude am Lesen und an Geschichten wecken und ist Teil des jahrelangen Engagements der Penguin Random House Verlagsgruppe für die Förderung der Lesekompetenz von Kindern und Jugendlichen.
Susanne Krebs, Verlagsleiterin der Verlage cbj, cbt und Penguin JUNIOR, betont: „Wir freuen uns sehr, dass wir unsere Spendenaktion mit der Münchner Tafel wieder aufleben lassen können und dass wir für die Familien vor Ort erneut eine Tafel voller Geschichten auftischen dürfen!

Zeitfracht baut PoD Service aus

Zeitfracht druckt in Zusammenarbeit mit dem Druck-Dienstleistungsunternehmen CPI ab sofort auch Bücher mit Hardcover in der Erfurter Logistik. Damit kann das Unternehmen noch schneller und nachhaltiger Print-on-Demand-Aufträge (PoD) bedienen. Das erweiterte Angebot hat unmittelbar zu neuen Kunden geführt: Unter anderem setzen die zwei großen Wissenschaftsverlage Springer Nature und De Gruyter künftig auf den PoD-Service von Zeitfracht. Mit den beiden Verlagen werden in Zukunft etwa 1,3 Millionen PoD-Titel über Zeitfracht am Markt angeboten.
„Wir freuen uns sehr über die namhaften Neuzugänge und das insgesamt steigende Interesse an unserem Print-on-Demand-Service. Vor allem in Zeiten angespannter Rohstoffmärkte ist eine bedarfsgerechte und risikofreie Produktion extrem wichtig. Wir werden diesen Bereich kontinuierlich ausbauen und optimieren und erhöhen dadurch für unsere Kunden die Verfügbarkeit von Titeln deutlich, deren Vorratsproduktion und Lagerung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist“, sagt Thomas Raff, Vorstandsmitglied in der Zeitfracht-Gruppe und Sprecher der Geschäftsführung der Zeitfracht GmbH. Während bisher nur Bücher mit Softcover in Erfurt produziert wurden, ermöglicht der zusammengefasste PoD-Druckstandort in der Thüringer Landeshauptstadt, Transportaufwendungen zu reduzieren. So können Ressourcen geschont und die hohe Geschwindigkeit der Zeitfracht Logistik direkt genutzt werden.
„Wir freuen uns, dass durch die erweiterte Zusammenarbeit eine deutlich größere Anzahl von Titeln aus unserem Verlagsprogramm über Zeitfracht verfügbar ist und Kundinnen und Kunden diese nun sehr viel schneller erhalten können,“ sagt Alexander Faust, Director Production und Internal Operations bei De Gruyter. Eric Schmitt, Executive Vice President Central Procurement bei Springer Nature: „Wir sind sehr froh, dass unsere Titel nun auch über Zeitfracht den Kunden in Deutschland über PoD zur Verfügung gestellt werden können. Neben der ständigen Verfügbarkeit ist es für uns sehr wichtig, einen weiteren Beitrag zur Nachhaltigkeit physischer Produktion zu leisten.“

A. Steinsche Mediengruppe expandiert

Die A. Steinsche Mediengruppe expandiert weiter und übernimmt den auf internationale Fachinformationen spezialisierten Dienstleister Delbanco. Damit wächst die Zahl der Standorte in Deutschland auf 15.
Der in Lüneburg ansässige Bibliotheks-Dienstleister F. Delbanco blickt auf eine 135-jährige Firmengeschichte zurück. Als Teil der Mediengruppe Stein sollen sämtliche Mitarbeiter übernommen werden, so dass die Kontinuität im operativen Geschäft gesichert sei.
Die Mediengruppe Stein befindet sich seit 2018 auf Expansionskurs. Das Zielsei es: Einer der führenden Anbieter im Fachinformationshandel zu werden. Um das zu erreichen hat der geschäftsführende Gesellschafter Alexander Stein bereits in den vergangenen Jahren Firmen wie Haufe Discovery, Frohberg und IMS in die Unternehmensfamilie integriert. Damit umfasst die Mediengruppe künftig 15 innerdeutsche Standorte und zwei ausländische Lokationen.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.