Titelschutz-Magazin Oktober 2023

10. November 2023

In der 106. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Oktober 2023, wurden 82 neue Titel in 37 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

84 neue Titel

  • 2Life
  • A dog saved my Life
  • Abenteuer im Huskycamp
  • Äonengrab
  • Bansky-Fan-Treff
  • Be a Game Changer
  • Be a Gamechanger
  • Be the Game Changer
  • Be the Gamechanger
  • Besiedlung mit Vögeln
  • Blutfürst
  • Cherry Blossom Wave
  • Cherry Blossom Waves
  • Dackel(nase)weisheiten I Dackelelixier
  • Dackel(nase)weisheiten II Dackelbooster
  • Dackel(nase)weisheiten III Dackelmedizin
  • Das Grübelmonster
  • Das Leben ist ein Cocktail komponiere es selbst zu deinem Meisterwerk
  • Das Universum ist zu dunkel für Aliens
  • Der Banksy-Schatten
  • Der Mensch ist unglücklich, weil er nicht weiß, dass er glücklich ist
  • Der Schatz von Paccakutta
  • Der sechste physische Kanal unserer Wahrnehmung
  • Der ungenutzte Vorteil
  • Deutzer Frühlingsvolksfest
  • Deutzer Herbstvolksfest
  • Die beste Musik weltweit von allen
  • Die Entdeckung der Ewigkeit
  • Die geheime Zauberformel für Babyversteher - Wie Eltern Kind Kommunikation wahrhaftig gelingt
  • EIN KLEINES BUCH
  • Ein Kurs in Klarheit
  • Eine Fluke im Graupel
  • Empower dein Business
  • Empower dein Leben
  • Empower deine Kommunikation
  • Empower deine Liebe
  • Empower deine Seele
  • Empower deine Vision
  • Empower deinen Geist
  • Empower deinen Glauben
  • Entspannt erfolgreich
  • Erfolgreich entspannt
  • Erleuchtung ist kein Zuckerschlecken
  • Fantastische Lausitz
  • Fantastisches Chemnitz
  • Fantastisches Sachsen
  • Führen ist Kinderkram
  • Galeria-Jung, das Künstlerhaus
  • Game Changer Skills
  • Im Netz der Gier
  • In seiner Tasche trug er das Meer
  • Kölner Frühlingskirmes
  • Kölner Frühlingsvolksfest
  • Kölner Herbstkirmes
  • Kölner Herbstvolksfest
  • Kölner Kirmes
  • Kölner Osterfest
  • Kölner Volksfest
  • Kreuzfahrt mit Mama
  • Laja, die Sternenfee
  • Liebe ist ein Dieb
  • Meine Musik für die Ewigkeit
  • Meine Musik für Generationen
  • Munich Finest
  • Nick und Pickedy
  • One Year In Wild Mallow Lake
  • Rainman trifft Bansky
  • Rechtslage
  • Rheuma den Mist weg
  • Stammvater
  • Sunny
  • Tod&Teufel, Mord & Mystery-der Podcast zum Schwarzwaldkrimi
  • Tränen im Freudenhaus
  • Treff der Banksy-Fans
  • Überlebensstrategie Digitale Bildung. Warum Digitale Bildung ein Muss und kein Luxus ist
  • Vom ABC zum ABCD. Warum Digitale Bildung der Schlüssel zur Zukunft und unser neues Fundament ist
  • Vom Fachkräfte Mangel zum Fachkräfte Boom. Digitale und technologische Mündigkeit als Schlüssel
  • Vorbote
  • Warum Deutschland im Digitalen versagt - und wie uns die Aufholjagd gelingt
  • Wer bin ich, wenn nicht du?
  • WERTSCHÄTZUNG STEIGERT WERTSCHÖPFUNG
  • Wild Mallow Lake
  • Willi besiedelt Banksy
  • Willi besiedelt Bansky

Urteil zur Herausgebervergütung

Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil v. 27.07.2023 – 29 U 7919/21) hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die im streitgegenständlichen Klagezeitraum geltenden Regelungen im Verteilungsplan der VG WORT zur Herausgebervergütung sowie in der Satzung der VG WORT zum Förderungsfonds Wissenschaft unwirksam waren.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Herausgeber von urheberrechtlichen Sammelwerken von Sprachwerken künftig nur noch dann an den Einnahmen der VG WORT beteiligt werden können, wenn sie eine urheberrechtlich geschützte Leistung erbringen. Die Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Leistung müssen nach Ansicht des Gerichts nicht allzu hoch angesetzt werden.

Die Vergabe von Druckkostenzuschüssen für herausragende wissenschaftliche Werke ist nach Ansicht des Gerichts nicht unzulässig. Die VG WORT hat bei der Beurteilung, was als kulturell bedeutsam anzusehen ist, ein Ermessen.

Die VG WORT wird nunmehr das weitere Vorgehen prüfen. Dabei wird sie die Interessen von allen Beteiligten berücksichtigen. Zunächst geht es vor allem um die Frage, ob gegen das Urteil des OLG München Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt wird.

Die VG WORT hat seit Ende 2019 keine Ausschüttungen mehr an Herausgeber vorgenommen. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern, solange die Regelungen zur Herausgebervergütung nicht geändert werden.

Der Förderungsfonds Wissenschaft hat bereits seit geraumer Zeit keine neuen Förderzusagen mehr erteilt. Dies wird sich voraussichtlich auch in Zukunft nicht ändern, solange die Satzung des Förderungsfonds Wissenschaft nicht geändert wird.

„Wir bedauern das Urteil des OLG München“, sagt Dr. Tobias Rütten, Geschäftsführer der VG WORT. „Wir haben die Auffassung vertreten, dass die bisherigen Regelungen zur Herausgebervergütung und zum Förderungsfonds Wissenschaft rechtmäßig waren. Wir werden nun die Urteilsgründe sorgfältig prüfen und entscheiden, wie wir weiter vorgehen wollen.

Die VG WORT hat aufgrund ihrer Verteilungsregelungen seit Jahrzehnten die Herausgeber von urheberrechtlichen Sammelwerken von Sprachwerken („Herausgeber“) an ihren Einnahmen beteiligt. Sie unterhält ferner seit Ende der 1970er Jahre einen Förderungsfonds Wissenschaft, über den insbesondere Druckkostenzuschüsse für herausragende wissenschaftliche Werke vergeben wurden, die ansonsten nicht hätten erscheinen können. Die Finanzierung des Förderungsfonds Wissenschaft erfolgt durch Abzüge von den Einnahmen nach Maßgabe der Regelungen der Satzung der VG WORT. Im Herbst 2019 hatte sich ein wissenschaftlicher Autor gegen diese Regelungen gewandt und die VG WORT vor dem Landgericht München verklagt. Die Klage war vor dem Landgericht München im Wesentlichen erfolgreich. Die VG WORT hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung beim OLG München eingelegt.

Das OLG München hat nunmehr entschieden, dass die im streitgegenständlichen Klagezeitraum geltenden Regelungen im Verteilungsplan der VG WORT zur Herausgebervergütung sowie in der Satzung der VG WORT zum Förderungsfonds Wissenschaft unwirksam waren.

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Deutscher Buchpreis 2023

Der österreichische Autor Tonio Schachinger erhält den Deutschen Buchpreis 2023 für seinen Roman "Echtzeitalter". Die Jury würdigte das Werk als einen "gesellschaftskritischen Roman, der aktuelle Themen wie Bildungsgerechtigkeit und die Vereinnahmung der Jugend durch die Tech-Industrie aufgreift". In "Echtzeitalter" erzählt Schachinger die Geschichte des 17-jährigen Till, der an einem Wiener Eliteinternat aufwächst. Dort wird er mit reaktionären Werten und bildungsbürgerlichen Idealen konfrontiert, die er zunehmend in Frage stellt. In der Welt des Gamings findet er einen Ort der Flucht und der Selbstverwirklichung.
Der Roman wurde von der Jury als "einzigartig und zeitgemäß" gelobt. Er sei "ein Buch, das zum Denken anregt und das die Leser nicht so schnell wieder loslässt". Schachinger ist der erste österreichische Autor, der den Deutschen Buchpreis erhält.

Friedenspreis des Deutschen Buchhandels

Der indische Schriftsteller Salman Rushdie erhält den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2023. Der Stiftungsrat würdigt ihn als "einen der leidenschaftlichsten Verfechter der Freiheit des Denkens und der Sprache". In seiner Begründung heißt es, Rushdie habe mit seinen Romanen und Sachbüchern "die Wucht, mit der Gewaltregime ganze Gesellschaften zerstören, aber auch die Unzerstörbarkeit des Widerstandsgeistes Einzelner" beschrieben. Trotz der Fatwa gegen ihn, die 1989 vom iranischen Ajatollah Chomeini ausgesprochen wurde, habe er sich stets für die Meinungsfreiheit eingesetzt.
Rushdie, der am Tag der Verkündung seines Preises seinen 76. Geburtstag feierte, bedankte sich für die Auszeichnung. Er sei "sehr geehrt und dankbar".
Der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels wird seit 1950 vergeben und ist mit 25.000 Euro dotiert.

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Gustav Heinemann Preis 2024

Der Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher wird jährlich von der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen vergeben. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird an Bücher vergeben, die Kinder und Jugendliche ermutigen, sich für Zivilcourage und Toleranz, für Menschenrechte und für gewaltfreie Formen der Konfliktlösung einzusetzen.
Zum Wettbewerb zugelassen sind Bücher, die im Jahr vor der Preisvergabe in deutscher Sprache erschienen sind. Dabei kann es sich sowohl um deutschsprachige Originalwerke als auch um deutsche Übersetzungen fremdsprachiger Werke handeln. Die vorgeschlagenen Bücher müssen in jeweils acht Exemplaren eingereicht werden. Vorschlagsberechtigt sind Verlage, Autoren und Autorinnen sowie deren Verbände.
Die Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Sie kann auch eine Empfehlungsliste mit herausragenden Büchern aufstellen und veröffentlichen. Die Preisverleihung findet jährlich in Düsseldorf statt.
Bewerbungsschluss: 31.01.

Projektstipendien

Die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport stellt 50 Projektstipendien für österreichische Autorinnen und Autoren zur Verfügung. Die Stipendien sind mit je € 18.000,- dotiert und sollen größere Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik, Essay) fördern.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Gefördert werden vor allem freiberuflich tätige Autorinnen und Autoren, die zumindest zwei selbständige literarische Publikationen vorweisen können (unabhängig von ihrem Alter) oder am ersten oder zweiten Buch arbeiten, aber das Alterslimit (2024 nicht älter als 35 Jahre) für das Startstipendium für Literatur bereits überschritten haben.
Bewerbungsschluss: 31.01.

Kindermann startet Crowdfunding

Der Kindermann Verlag startet eine Crowdfunding-Kampagne für das Bilderbuch „Der schwarze Strand“ von Shaunna und John Stith. Das Buch erzählt die Geschichte von Ida, die Zeugin einer Ölpest vor der Küste von Santa Barbara im Jahr 1969 wird. Sie ist fassungslos über die Zerstörung, die die Umweltkatastrophe anrichtet. Um etwas zu unternehmen, schließt sie sich mit anderen Kindern zusammen und startet eine Bewegung zum Schutz der Umwelt.
„Wir wollen mit diesem Buch Kinder dazu inspirieren, sich für die Umwelt einzusetzen“, sagt Julia Kindermann, Geschäftsführerin des Kindermann Verlags. „Das Buch ist für Kinder ab 4 Jahren geeignet und wird in einer hochwertigen, nachhaltigen Produktion hergestellt.“
Die Crowdfunding-Kampagne läuft noch bis zum 10. Dezember 2023. Unterstützer können sich auf der Startnext-Plattform ein Buchpaket aussuchen, das neben dem Bilderbuch auch weitere Extras wie Poster, Sticker oder einen Bastelbogen enthält. Außerdem können sie die Kampagne in den sozialen Medien teilen oder Freunden und Familie davon erzählen.
„Jeder Beitrag, sei er groß oder klein, macht einen Unterschied“, sagt Julia Kindermann. „Mit Ihrer Unterstützung können wir dieses wichtige Projekt verwirklichen und Kindern helfen, sich für den Klimaschutz zu engagieren.“

Springer nature kauft zu

Springer Nature, der weltweit tätige Wissenschaftsverlag, hat eine Vereinbarung zur Übernahme der Wissenschaftssparte von Slimmer AI (S-AI) aus den Niederlanden unterzeichnet. Mit dieser Akquisition baut Springer Nature seine KI-Kapazitäten weiter aus und stärkt seine Position als führender Anbieter von KI-gestützten Lösungen für die Wissenschaft.
Springer Nature und Slimmer AI arbeiten bereits seit 2015 zusammen. Mit der fortschrittlichen Software von Slimmer AI, die modernste Künstliche Intelligenz nutzt, hat die Partnerschaft Werkzeuge entwickelt, die den Publikationsprozess beschleunigen und verbessern. Dazu zählen unter anderem: Die Identifizierung geeigneter Redakteure, die ein wissenschaftliches Manuskript durch den Einreichungsprozess leiten Die Empfehlung der geeignetsten Prüfer für die Begutachtung eines Manuskripts Die Sicherung der Integrität der wissenschaftlichen Arbeiten durch die automatische Erkennung potenzieller Probleme wie z. B. Plagiaten „Wir glauben, dass KI uns dabei helfen kann, den gesamten Forschungsprozess für unsere Autorinnen und Kundinnen zu verbessern“, sagt Matthias Wissel, Chief Information Officer bei Springer Nature. „Diese jüngste Akquisition folgt auf die Übernahme von protocols.io und die Einführung von Curie und ist ein weiterer Schritt auf unserem Weg, die KI-Kapazitäten von Springer Nature weiter auszubauen.“
Die Transaktion wird voraussichtlich im vierten Quartal 2023 abgeschlossen sein.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.