Titelschutz-Magazin August 2024

10. September 2024
In der 116. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, August 2024, wurden 92 neue Titel in 31 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

92 neue Titel

  • BLACK FOREST BARBECUE
  • Black Forest Barbecue
  • BLACK FOREST BARBECUE Handwerk, Leidenschaft und Wissenschaft
  • BLACK FOREST BARBECUE Wissen & Technik, Rezepte & Genuss
  • Black Forest BBQ
  • DAGMAR Freude geben und nehmen - eine sinnliche Angelegenheit
  • Das Abenteuer einer Mutter
  • Das Duell der Besserwisser
  • Das Leben ist ein Cocktail komponiere es selbst zu deinem Meisterwerk
  • Das Tagebuch einer Sockensucherin
  • Das Tränen Testament
  • Das Tränentestament
  • Der absolute Schweinepreis
  • Der COSMIC LIFECODE XX - Dein Schlüssel für ein gesundes und erfülltes Leben.
  • Der deutsche Migrant
  • Der Pest-Medicus
  • Der Politiktester
  • Deutschland-Psychogramm
  • Die Barbenhexen
  • Die Entdeckung der Ewigkeit
  • Die kleine Hexe Plantbasia
  • Die Putzpolizei
  • Die Putzpolizei unterwegs
  • Die Putzprofis unterwegs
  • Die Sockensucherin
  • Du und dein Geld.
  • Duell der Besserwisser
  • Eichbrunn
  • Ella Zuckerschnute - vom süßen Naschhorn zum fliegenden Einhorn
  • Es waren zwei Lichter
  • FLEUR Liebe und Bewusstsein
  • Goting
  • Greatest of tears testament
  • Hans-Ulrich Jörges - Der Politiktester
  • Ich muss dich töten
  • IMMOTÜRKEI.COM
  • IRIS Fliessendes Bewusstsein
  • Jedes Gespräch zählt!
  • Klimazaubern
  • Klussmann & Beck
  • Klussmann & Beck - Das Duell der Besserwisser
  • Klussmann und Beck - Duell der Besserwisser
  • Liebe Lebe Glücklich!
  • Love & Damage
  • Mein bestes Jahr
  • Menomorphosen
  • Menopower
  • MilchGlasSplitter
  • MINT Inspirer gesucht! Unsere Chance zur Fachkräftesicherung und globalen Technologieführerschaft
  • Mister Liberty
  • Mit dem Porsche durch die Insolvenz
  • Mit dem Porsche durch die Pleite
  • Möderisches Familienidyll
  • Nach dem Sturm die Stille
  • Parkinson, was nun?
  • Pastaclean Putzpolizei
  • Putzpolizei
  • Putzpolizei - die Putzprofis unterwegs
  • Quartett der Liebe - Sommerkater vs. Winterzauber
  • Radgeber
  • Rauhnächte im Stil der Zeit
  • Rauhnachtsmomente
  • Remera
  • Rezept gegen die Einsamkeit
  • Schnigglbiggl
  • schwarz weiß gold
  • Schweinepreis
  • Schweinepreis bei wir24.tv
  • Schweinepreis der Woche
  • Schweinepreis Wochen
  • Schweinepreise
  • Shine On!
  • SHOWTIME
  • Sie nannten mich Zwängli
  • SPACESUITE HOMES
  • THE WAY OUT
  • The Way Out
  • This is why I hate You
  • This is why I left you
  • This is why I love You
  • Thomas Ebenfeld & Dirk Ziems - Deutschland-Psychogramm
  • Tote können nicht noch mal töten
  • Trachmanns Turm
  • Verdrehte Herzen, Entscheidung Band 3
  • Vom ABC zum ABCD. Warum Digitale Bildung der Schlüssel zur globalen Technologieführerschaft ist.
  • Von Alzheim nach Seniorenheim
  • Warum Deutschland im Digitalen versagt und wie uns die Aufholjagd gelingt
  • Wer bin ich, wenn nicht du?
  • Why we fall so hard
  • Wie die Familiengeschichte wirkt - dein Weg zu mehr Fülle und Geld.
  • Wir können alles - auch die Zukunft! Wie gelingt uns die digitale Aufholjagd?
  • Wir24 Schweinepreis

Hachette Book Group, v. Internet Archive

Am 4. September 2024 fällte das US-Berufungsgericht für den zweiten Bezirk ein bedeutendes Urteil im Fall "Hachette Book Group, Inc. v. Internet Archive". Dieser Fall wirft ein Licht auf die rechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Büchern ergeben.
Der Fall begann 2020, als vier große Buchverlage, darunter Hachette, HarperCollins, John Wiley & Sons und Penguin Random House, gegen das Internet Archive klagten. Das Internet Archive bietet in seiner „Free Digital Library“ Nutzern digitale Kopien von physischen Büchern an, die kostenlos „ausgeliehen“ werden können. Die Verlage warfen dem Internet Archive vor, ohne Erlaubnis digitale Kopien von 127 urheberrechtlich geschützten Büchern anzubieten und damit ihre exklusiven Rechte zu verletzen.
Das Internet Archive verteidigte sich mit der „Fair Use“-Doktrin (angemessene Nutzung) und argumentierte, dass sein Modell – das sogenannte „Controlled Digital Lending“ (CDL), bei dem pro physischem Exemplar nur eine digitale Kopie gleichzeitig ausgeliehen werden konnte – eine faire Nutzung darstelle.
Das Berufungsgericht lehnte das Argument des Internet Archives ab. Es stellte fest, dass das Scannen und Verbreiten vollständiger digitaler Kopien von Büchern nicht als transformative Nutzung im Sinne des Urheberrechts gelten kann. Das Gericht argumentierte, dass die digitale Bibliothek des Internet Archives die gleiche Funktion erfüllt wie die Originalwerke: Sie ermöglicht es den Nutzern, die Bücher zu lesen, ohne die vom Urheberrecht geschützten Werke in einer Weise zu verändern, die als „transformation“ angesehen werden könnte.
Das Gericht betonte, dass das Verhalten des Internet Archives nicht nur die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der Verlage verletzt, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen, insbesondere im Markt für eBook-Lizenzen. Auch wenn das Internet Archive als gemeinnützige Organisation fungiert und keine direkten Gewinne aus der Verbreitung der Bücher erzielt, sah das Gericht den kommerziellen Schaden für die Verlage als erheblich an.
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für Bibliotheken und andere Organisationen haben, die digitale Kopien von Büchern anbieten. Die strikte Interpretation der „Fair Use“-Doktrin durch das Gericht stärkt die Rechte von Verlagen, indem sie sicherstellt, dass digitale Kopien von Büchern nur mit ausdrücklicher Genehmigung verbreitet werden dürfen. Diese Entscheidung betont die Notwendigkeit, das Urheberrecht im digitalen Zeitalter weiterhin strikt durchzusetzen, insbesondere bei der Verbreitung von Büchern über digitale Plattformen.
Das Urteil im Fall "Hachette Book Group, Inc. v. Internet Archive" markiert einen bedeutenden Sieg für die Buchverlagsbranche und setzt einen Präzedenzfall für die Interpretation von „Fair Use“ im Zusammenhang mit digitalisierten Büchern. Für das Internet Archive und ähnliche Organisationen bedeutet dies, dass das Modell des digitalen Verleihs ohne die Zustimmung der Rechteinhaber nicht weiter tragfähig ist.
Quelle: Urteil vom 04.09.2024, Az Az. 20-cv-4160 Bezirksgericht der Vereinigten Staaten Südlicher Bezirk von New York

Nicolaus Born Preis 2024

Der Niedersächsische Literaturpreis 2024 wurde an die Schriftsteller Maxim Biller und Charlotte Gneuß verliehen. Biller erhielt den Nicolas-Born-Preis für sein beeindruckendes und international anerkanntes Werk. Die Jury würdigte ihn als „großen Prosaisten und streitbaren Essayisten“ und hob hervor, dass seine Werke oft aktuelle Themen wie Exil, Antisemitismus und die „Neue Rechte“ behandeln. Besonders sein Roman Esra (2003) erregte aufgrund eines Grundsatzentscheids zur Kunstfreiheit Aufmerksamkeit.
Charlotte Gneuß wurde mit dem Nicolas-Born-Debütpreis ausgezeichnet. Ihr Roman Gittersee überzeugte die Jury durch die „meisterhafte Beherrschung der Sprache“ und die Fähigkeit, historische Distanzen durch literarische Finesse zu überwinden. Ihr Werk ermöglicht es, „sinnlich mitzufühlen“ und reflektiert die gesellschaftlichen Zwänge und Konflikte in der DDR.
Das Preisgeld beträgt insgesamt 30.000 Euro, wobei 20.000 Euro an Biller und 10.000 Euro an Gneuß gehen.

Hermann Kesten Preis 2024

Der Hermann Kesten-Preis 2024 des deutschen PEN-Zentrums, gestiftet vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, wurde an den italienischen Schriftsteller Fabio Stassi verliehen. Stassi, bekannt für seinen „poetischen Realismus“ und sein Engagement gegen neo-faschistische Tendenzen, wird für seine mutige Haltung und seine Forschung zu Bücherverbrennungen ausgezeichnet. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert.

Zusätzlich wurde die internationale Literaturzeitschrift „Words Without Borders“ mit dem Hermann Kesten-Förderpreis geehrt. Die 2003 gegründete Zeitschrift fördert durch Übersetzungen ein globales literarisches Bewusstsein und hat bisher Werke von über 4.600 Autoren aus 146 Ländern in 140 Sprachen veröffentlicht. Das Preisgeld für den Förderpreis beträgt 5.000 Euro.

Der Hermann Kesten-Preis würdigt Persönlichkeiten, die sich im Sinne der Charta des internationalen PEN in besonderer Weise für bedrohte, verfolgte und inhaftierte Schriftsteller und Journalistinnen einsetzen. Zu den bisherigen Preisträgerinnen und Preisträgern gehören u.a. Günter Grass,

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Kinderliteraturpreis „Fürther Lupe“ 2024

Die Stadt Fürth verleiht 2024 erneut den Kinderliteraturpreis „Fürther Lupe“, der seit 2019 vergeben wird. Ausgezeichnet wird das beste Jungenbuch für Leser im Alter von acht bis zehn Jahren, das im Jahr 2024 erschienen ist. Ziel des Preises ist es, Jungen in dieser Altersgruppe für das Lesen außerhalb der Schule zu begeistern und ihre Lesekompetenz zu fördern.

Besonders bemerkenswert: Die Entscheidung über den Preisträger treffen die „Geschichtendetektive“, eine Gruppe von Jungen im Alter von acht bis zehn Jahren, die in der Fürther Volksbücherei zusammenkommen. Gemeinsam entwickeln sie Kriterien für ein „gutes Buch“, lesen die eingereichten Titel und wählen den Sieger.

Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. Der Wettbewerb richtet sich an Verlage, die Mitglied der avj sind. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 30. November 2024.

Walter Serner Preis 2024

Der Walter-Serner-Preis 2024, ausgelobt von radio3 (rbb) und dem Literaturhaus Berlin, richtet sich an unveröffentlichte Kurzgeschichten, die sich thematisch mit Wendepunkten beschäftigen. Autorinnen und Autoren sind eingeladen, sich bis zum 14. Oktober 2024 zu bewerben. Der Preis, erstmals Mitte der 1970er Jahre vergeben und seit 1996 dotiert, erinnert an den Schriftsteller Walter Serner, der durch seine Werke wie das Dada-Manifest „Letzte Lockerung“ (1918/1919) bekannt wurde. Mit einem Preisgeld von 5.000 Euro ist die Auszeichnung dotiert.

Die Jury, bestehend aus Mitgliedern des rbb, des Literaturhauses Berlin sowie einem Gastjuror, bewertet die anonym eingereichten Geschichten. Der Preis soll an das Leben und Werk Serners erinnern, der 1942 in einem Vernichtungslager ermordet wurde. Preisträgerinnen und Preisträger vergangener Jahre waren u. a. Christina Griebel, Michael Kumpfmüller und David Wagner.

Auswirkungen von E-Lending

Die Ergebnisse der von Kulturstaatsministerin Claudia Roth beauftragten Studie „Die wirtschaftlichen Auswirkungen des E-Lending in öffentlichen Bibliotheken auf den Publikumsmarkt“ wurden vorgestellt. Die Untersuchung beleuchtet erstmals, wie sich die Ausleihe von E-Books auf den Buchmarkt auswirkt und gibt Einblicke in das Kaufverhalten und die Nutzung von Bibliothekskunden. Die Studie bildet die Grundlage für Diskussionen über faire Lizenzmodelle, die sowohl die Interessen der Urheber als auch den kulturellen Auftrag der Bibliotheken berücksichtigen sollen.
Kulturstaatsministerin Roth betonte die Notwendigkeit, einen besseren digitalen Zugang zu Bibliotheken zu ermöglichen, ohne die Vergütung von Autoren und Übersetzern zu vernachlässigen. Vertreter der Autorenrechte, des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und des Deutschen Bibliotheksverbands äußerten sich positiv zur Studie und hoffen auf faire Lizenzlösungen. Autorinnen und Übersetzer seien besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen, so Nina George (Netzwerk Autorenrechte), die sich für nachhaltigere Modelle aussprach.
Die Studie basiert auf einer Analyse von Verkaufs- und Leihdaten von rund 15.000 Titeln sowie einer Befragung durch das Bundesministerium der Justiz. Zu den Teilnehmern des Runden Tisches zählen Vertreter der Verlagsbranche, Bibliotheksverbände und Urheberrechtsorganisationen. Ziel ist es, sowohl den wirtschaftlichen Interessen der Buchbranche als auch dem Bildungsauftrag der Bibliotheken gerecht zu werden.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

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