Titelschutz-Magazin Juni 2022

11. Juli 2022

In der 90. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Juni 2022, wurden 123 neue Titel in 51 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

123 neue Titel

  • Achtung, Kassensturz!
  • Aerobic to my Pod
  • Audio Growl
  • Auf gute Zusammenarbeit
  • Beat my Pod
  • Bla Bla To You Too
  • Business & Human Rights
  • Business Mental Health Empfehlungen an Unternehmen der New Work
  • Cocolinski Pod
  • Dance To My Pod
  • Das Dorf der toten Kinder
  • Das offene Fenster
  • Der Frieden ist ausgebrochen
  • Der große Baumhauswettbewerb
  • Design My Voice
  • Die Familienreederei - stürmische Zeiten
  • Die Mosaikstrategie
  • Dream To My Tune
  • Ein Wegweiser für das Leben und den Beruf mit Entwicklungs- und Komplextrauma (K-PTBS)
  • Ein wenig Abenteuer gehört dazu
  • Ein wenig Leben gehört dazu
  • Ein wenig Mut gehört dazu
  • eins eins zwo
  • Experiment to my Pod
  • Fleischsalat ist kein Gemüse
  • Fliederleicht
  • Führungsstile und Berufsfallen mit Entwicklungstrauma
  • Geschichte von Martin&Co HIER WOHNT MUSIK
  • Get Well with my Pod
  • Gott weint leise
  • Growl Generation
  • Gruseltour de luxe
  • Gusta&Gusto
  • GustaandGusto
  • Headset Animal
  • Headset Star
  • HealthyWealthyMinty
  • Herzbotschaften der Seele
  • Heute ist gut genug
  • Holiday Growl
  • Hoppels Waldbuchclub
  • Hula to my Pod
  • Insect wars
  • Jeden Tag ein bisschen leben
  • Jive my Pod
  • Jobwechsel mit 50plus, gewusst wie!
  • Jobwechsel mit 50plus, gewusst wie!
  • Jump to my Pod
  • Kapitän Branne
  • Karl Krümelschnuppe - Die Reise zum Mond -
  • Kassensturz
  • Kassensturz!
  • Kraft, Mut, Stille, ein Herz voll Gold und eine rosarote Brille
  • Laurel&Clementine
  • LaurelandClementine
  • Learning Life Living
  • Leben Leben Lernen
  • Leben unter Schatten
  • Lieber tot als insolvent
  • Lieber tot statt insolvent
  • Männer allein zu Haus
  • Maxreport kompakt informiert
  • maxreport.net
  • Microphone Kid
  • Model to my Pod
  • Muttersprache Schweigen
  • Muttertät
  • MW Office onehealth
  • MWO onehealth
  • My Scene My Sound
  • My Voice My Tune
  • NACKT Jeder Körper ist einmalig
  • Neues aus Binnenwarder Soßmar- ein Dorf räumt auf
  • Normal ist anders
  • Offenes Fenster
  • onehealth
  • Open Window
  • Podcast Generation
  • Podcast Star
  • Podcaststorytalk
  • Pop Rocky
  • Record my Beat
  • Record my Voice
  • Rewilding
  • Rewilding Nature
  • Rewilding Schottland
  • Rewilding Scotland
  • Rock My Pod
  • Sally und ihre Welt
  • Seelenläufer
  • Serious Tune
  • Shake my Pod
  • Shake with my Pod
  • Skateboard with my Pod
  • Slumber To My Tune
  • Smack My Tune
  • Smile To My Tune
  • Smooch To My Tune
  • Spin My Audio
  • Stain My Sound
  • Thera Tune
  • Tickle My Note
  • Tickle My Tune
  • Travel to my Pod
  • Try Singing
  • twin soul- Für immer verbunden
  • UNFAIRE DIGITALE DOMINANZ
  • Unfake you
  • Unfake your Life
  • Universe Pod
  • Verwandle Angst und Stress im Handumdrehen
  • Voice Generation
  • Von der Kunst depressiv zu sein
  • Wen tötet das Roboter-Auto?
  • Wenn du heute den Himmel in dir findest musst du ihn morgen nicht suchen
  • Wenn du heute den Himmel in dir findest, merk dir wo er ist!
  • Wer nimmt mich jetzt noch?
  • Wer nimmt mich jetzt noch?
  • Whistle Generation
  • World Rewilding
  • Worth Listening
  • „ Europas beste Mannschaft“
  • „Schlampe, Fotze, Hurensohn“, das etwas andere Fachbuch, aus dem Leben einer Schulsozialarbeiterin

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Kanzlei Breuer-Lehmann

Negative Äußerungen sind erlaubt

Als "Schrottbücher" hat ein Autor von Ratgebern zur Persönlichkeitsentwicklung  ähnliche Werke anderer Autoren in einem sozialen Netzwerk bezeichnet. Das durfte er auch, entschied das OLG Frankfurt a.M. (6 W 14/22) Darin liege kein Verstoß gegen § 4 Nr. 1 des Gesetzes gegen und Unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ergebe, dass die Äußerung nicht herabsetzend sei.
Ein Verleger und Autor, der auf Amazon Ratgeberbücher zur Persönlichkeitsentwicklung vertreibt, äußerte sich auf der Plattform eines sozialen Netzwerks negativ über Bücher von Wettbewerbern. Unter anderem veröffentlichte er einen Beitrag, der einen Link zu einer umfangreichen, von ihm verfassten Darstellung mit dem Titel „Wettbewerbswidrige Schrottbücher übernehmen den Ratgebermarkt“ enthielt. Dort beschrieb er in allgemeiner Art und Weise das Verhalten einiger „schwarzer Schafe“ der Branche. Daneben wurden unter anderem die Begriffe „Lügner“ und „Saboteure“ verwendet.
Eine Mitbewerberin, die ebenfalls Bücher zur Persönlichkeitsentwicklung vertreibt, wollte hiergegen vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. eine einstweilige Verfügung wegen wettbewerbswidriger Herabsetzung erwirken. Das LG wies den Verfügungsantrag jedoch zurück, auch die Beschwerde vor dem OLG blieb erfolglos.
Ganz erheblich zu Gunsten des Antragsgegners sei zu berücksichtigen, dass weder über die Antragstellerin noch über einen anderen Wettbewerber identifizierend berichtet wird. Bei dieser Art der Berichterstattung wird das Interesse eines Mitbewerbers erheblich weniger beeinträchtig, als wenn er durch die Herabsetzung individuell identifiziert wird. Zudem schützt § 4 Nr. 1 UWG zwar nicht unmittelbar das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, doch sind die Schutzinteressen so eng verwandt, dass ebenso wie im Persönlichkeitsrecht die Erkennbarkeit des betroffenen Individuums zumindest erhebliche Berücksichtigung finden muss.
Quelle: OLG Frankfurt

Writer-In-Residence in Reykjavík

Für den Mai 2023 vergibt das Goethe-Institut Dänemark in Zusammenarbeit mit UNESCO Literaturstadt Reykjavík ein Stipendium an einen deutschen Autor/Autorin aus den Bereichen Belletristik, Lyrik oder Kinder- und Jugendbuch.
Das Stipendium ist für den genannten Zeitraum mit 1.600,- € dotiert. Es umfasst darüber hinaus die kostenlose Nutzung einer Wohnung in Reykjavik. Hinzu kommt einmalig die Kostenerstattung für die An- und Abreise nach Island.
Es wird erwartet, dass die Stipendiaten mit dem lokalen Team von UNESCO Literaturstadt Reykjavík bei Lesungen u.ä. zusammenarbeiten.
Bewerbungsschluss: 31.08.

Reisestipendien Deutscher Übersetzerfonds

Reisestipendien des Deutschen Übersetzerfonds ermöglichen dem Übersetzer entweder Recherchen zu einem bestimmten Buchprojekt oder verhelfen ihm durch eine Zwei- bis vierwöchige Reise ins Land seiner Ausgangssprache zur Auffrischung seiner sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse.
Gefördert werden können Übersetzerinnen und Übersetzer fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert.
Bewerbungsschluss: 15.09.

Deutscher Sachbuchpreis 2022

Der Gewinner des Deutschen Sachbuchpreises 2022 ist Stephan Malinowski. Er erhält die Auszeichnung für sein Werk „Die Hohenzollern und die Nazis. Geschichte einer Kollaboration“ (Propyläen).
Stephan Malinowski erhält ein Preisgeld von 25.000 Euro; die sieben Finalisten erhalten jeweils 2.500 Euro. Der Preisträger wurde in mehreren Auswahlstufen ermittelt. Mit dem Deutschen Sachbuchpreis zeichnet die Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels das Sachbuch des Jahres aus.

Internationale Literaturpreis

Der 14. Internationale Literaturpreis geht an Cristina Morales und Friederike von Criegern für den Roman Leichte Sprache (Matthes & Seitz) und seine Übertragung aus dem Spanischen. Cristina Morales erhält ein Preisgeld von 20.000 €, Friederike von Criegern erhält 15.000 €.
Der Internationale Literaturpreis für Gegenwartsliteraturen in deutscher Erstübersetzung wird vom Haus der Kulturen der Welt (HKW) und der Stiftung Elementarteilchen verliehen.

Kooperation Klett und Thienemann

Um Kindern einen besseren Zugang zum Lesenlernen zu ermöglichen, bündeln die Verlagshäuser Thienemann-Esslinger und Klett ihre Kompetenzen und bieten gemeinsame Unterrichtsmaterialien an. Zur Reihe „Kleine Lesehelden“ bei Thienemann erhalten Grundschullehrkräfte ab dem Schuljahr 2022/23 über Klett sowohl die Lektüren als auch passende, methodisch-didaktische Impulse zur Leseförderung.
Kinderliteraturklassiker sind im Unterricht nach wie vor sehr beliebt. Zum Start des 60. Hotzenplotz-Jubiläums nimmt der Ernst Klett Verlag ab Mitte September die neue Erstlesereihe „Kleine Lesehelden“ aus dem Haus Thienemann-Esslinger mit in sein Programm auf. Ergänzend dazu folgen im Herbst passende Unterrichtsmaterialien, die sich mit unterschiedlichen Lesestrategien auf die Förderung der Lesekompetenzen ab Klasse 2 fokussieren.
Die Kooperation wird zu weiteren Ausgaben der Reihe fortgeführt.

Cornelsen integriert Duden

Zwei starke Marken zum Lernen und Anwenden der deutschen Sprache rücken künftig noch enger zusammen. Geplant ist, das Bibliographische Institut und den Cornelsen Verlag im Sommer 2022 zu einem Unternehmen zu verschmelzen und gemeinsam als Cornelsen Verlag GmbH zu firmieren.
Bereits seit 2009 ist das Bibliographische Institut (BI) mit der Marke Duden Teil der Cornelsen Gruppe. Seither sind Programme und Prozesse immer weiter zusammengewachsen. Zum Jahresbeginn 2022 wurde das Duden-Team in den Cornelsen Verlag integriert.
Neu ist, dass die Marke Duden in Zukunft auch an Schulen stärker zum Tragen kommen soll. Kundinnen und Kunden profitieren künftig von einem gemeinsamen Angebot zweier starker Marken im Bereich der deutschen Sprache – sowie neuester Technologie. Denn mit der geplanten Verschmelzung können nicht zuletzt auch Synergien in Systemen, Infrastruktur und technischem Know-how im Rahmen der digitalen Transformation genutzt werden, um gemeinsam die besten Lösungen für die Nutzerinnen und Nutzer zu entwickeln.

Orell Füssli übernimmt hep

Die Orell Füssli Gruppe hat die Mehrheit am hep Verlag, einem führenden Anbieter von Schweizer Lernmedien, übernommen.
Durch die Akquisition baue Orell Füssli sein bestehendes Verlagsportfolio aus und stärke seine Position im Lernmedien-Markt, heißt es in einer Pressemitteilung. Außerdem vollziehe das Unternehmen so einen bedeutenden Schritt in der Umsetzung der Wachstumsstrategie im Bildungsbereich. Der hep Verlag wird als eigenständiger Verlag am Standort Bern vom bestehenden Management-Team weitergeführt.
Mit dem Zusammenschluss entsteht einer der größten Bildungsmedienverlage der Schweiz. Der hep Verlag ist mit seinen Print- und Digital-Angeboten einer der größten Lernmedien-Verlage der Schweiz. Im Zentrum steht die Entwicklung von Lehr- und Lernmedien für die Sekundarstufe II, die Tertiärbildung und Weiterbildung. Das Portfolio umfasst über 900 Titel und vollständig digitalisierte Lehrmittelausgabe.

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Kanzlei Breuer-Lehmann

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

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