Titelschutz-Magazin Februar 2025

10. März 2025

In der 122. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Februar 2025, wurden 84 neue Titel in 41 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

84 neue Titel

  • 101 Anästhesie Perlen
  • Abenteuer Regelwald
  • An die Deutschen
  • Äonengrab
  • Blutfürst
  • Boogie Woogie Revolution
  • Da fahren wir nicht wieder hin
  • Das Geheimnis deiner Kraft und Energie
  • Der kleine Mut sagt Nein
  • Der kleine Mut und der gemeine Mopp
  • Der kleine Mut und die große Angst
  • Der kleine Mut und die tiefe Traurigkeit
  • Der ZEIT Manufakturenführer
  • Die Fliegenfischerin
  • Die Frequenz der Schatten
  • Drawing lines: das smaragdgrüne Erbe Verdarions
  • ED & EDDA - GRAND PRIX OF EUROPE
  • Elbenprinz - Zwischen Licht und Schatten
  • Fake Enemies
  • Fake Wifey
  • Final Ember
  • Freiluftwelten
  • Geheimnisse wahrer Onlineshop Marken
  • Geschichten aus Mythenia
  • Golden Cranes
  • Golden Pikes
  • Gothing
  • Goting
  • Happy Jeck
  • HOLE IN ONE
  • Human Factors für Führungskräfte: Entscheidungsfindung und Risikomanagement in komplexen Umgebungen
  • Human Factors im Alltag: 5 Schritte zu bewussten Entscheidungen und positivem Einfluss
  • Human Factors im Projektmanagement: Teams erfolgreich führen und kommunizieren
  • Human Factors im Qualitätsmanagement: Nachhaltige Verbesserungen durch menschzentrierte Analysen
  • Human Factors im Unternehmen: Erfolgsstrategien für sichere und effiziente Arbeitsprozesse
  • Hush Hush Baby
  • I want to go home!
  • ICH BIN ELISABETH - Kaiserin von Österreich und Königin von Ungarn
  • Ich muss dich töten
  • Ich will Heim!
  • ICU Perlen
  • Im Nachhinein brennt noch Licht
  • Intensivmedizin Perlen
  • Ist Doch Nur Kochen
  • Jazz Impro Master
  • Jazz Piano Revolution
  • Klavierspielen auf Knopfdruck
  • Locker, lustig, lebensfroh.
  • Magier des Monats
  • Magier des Monats Comedy meets Magic
  • Mama bekommt ein Baby: von Geschwisterglück bis Gefühlschaos
  • Mein Leben im Spiegel
  • Mein Leben im Spiegel - Astrid Jerschitz die Story
  • Mythenia
  • Mythenia: Aufstieg des Schattens
  • Mythenia: Das Erwachen der Legende
  • Mythenia: Rückkehr des Lichts
  • Parkinson, was nun?
  • Qualitäts-Relevanz-Matrix
  • Quality Importance Matrix
  • Quality Relevance Matrix
  • Rettungsdienst Perlen
  • Rezept gegen die Einsamkeit
  • Robin on the job
  • Satisfaction Importance Matrix
  • Satisfaction Relevance Matrix
  • Secrets of German Family Businesses: From Unsung Heroes to World Market Leaders
  • Sie nannten mich Zwängli
  • Silence of the divine
  • Suminagashi Die Kunst mit bewegten Bildern still zu werden
  • Team Weißbescheid
  • The Final Ember
  • The Final Ember - A Tale of Flames
  • The Final Ember - Emberfall
  • The Final Ember - Lost Legacy
  • The Final Ember Series
  • Umgang mit Geburtsschmerzen: Dein Weg zu einer Geburt in Geborgenheit
  • Vom Alpha geliebt
  • Wenn Götter singen
  • Who the Fuck is Ully?
  • Wie entstand Gott?
  • windlese
  • Winola Wunderfrucht
  • Zufriedenheits-Relevanz-Matrix

Ein Schuh ist kein Kunstwrk

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az.: I ZR 16/24) entschieden, dass die bekannten Sandalenmodelle „Madrid“ und „Arizona“ von Birkenstock keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Das Urteil, das aus einem langjährigen Rechtsstreit zwischen Birkenstock und einem Wettbewerber resultiert, setzt Maßstäbe für den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen und insbesondere von Designobjekten der angewandten Kunst.
Die Klägerin, eine Gesellschaft der Birkenstock-Gruppe, machte geltend, dass die Sandalenmodelle „Madrid“ (1963 entworfen) und „Arizona“ (1973 eingeführt) Werke der angewandten Kunst im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG seien. Insbesondere die Sohlenform, der nicht verblendete Sohlenschnitt und die Materialwahl seien individuell und schöpferisch gestaltet. Dadurch entstehe ein ikonisches Design mit hohem Wiedererkennungswert.
Die Beklagte, ein konkurrierendes Unternehmen, vertreibt Sandalen unter der Bezeichnung „LEDER SANDALEN“, die laut Birkenstock-Argumentation den Modellen „Madrid“ und „Arizona“ stark ähneln. Die Klägerin beantragte daher ein Vertriebsverbot sowie weitergehende Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung der infrage stehenden Produkte.
Das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 11. Mai 2023 – 14 O 39/22) entschied zunächst zugunsten von Birkenstock und bejahte den urheberrechtlichen Schutz der Sandalenmodelle. Es stellte fest, dass deren Gestaltung über das rein Funktionale hinausgehe und einen ausreichenden Grad an Individualität erreiche.
In der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Urteil vom 26. Januar 2024 – 6 U 86/23) wurde die Klage hingegen vollständig abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die streitgegenständlichen Sandalen lediglich Designobjekte seien, die keine künstlerische Gestaltungshöhe erreichten.
Die Klägerin legte daraufhin Revision beim BGH ein, um die Entscheidung des Landgerichts wiederherzustellen. Der BGH bestätigte jedoch das Urteil des OLG Köln und verneinte den Urheberrechtsschutz.
Der BGH stellte klar, dass Werke der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG nur dann urheberrechtlich geschützt sind, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung mit einer gewissen Gestaltungshöhe aufweisen. Dabei reicht es nicht aus, dass eine Gestaltung ästhetisch ansprechend oder markentypisch ist – sie muss vielmehr eine künstlerische Leistung darstellen.
Das Gericht führte aus, dass die Sandalenmodelle „Madrid“ und „Arizona“ sich nicht in besonderer Weise von bereits existierenden Gesundheitssandalen abheben. Zwar gebe es Gestaltungsspielräume bei Sohlenform, Schnitt und Materialwahl, doch seien diese nicht in einer Weise genutzt worden, die über das handwerklich Übliche hinausgehe.
Die Klägerin hatte argumentiert, dass Karl Birkenstock die Modelle eigenständig entworfen und dabei bewusste Designentscheidungen getroffen habe. Der BGH befand jedoch, dass es keinen objektiven Nachweis dafür gebe, dass die Sandalen Ausdruck einer freien künstlerischen Entscheidung seien. Insbesondere fehle eine erkennbare Individualität, die auf eine schöpferische Leistung hindeute.
Der BGH betonte, dass der urheberrechtliche Schutz nicht für jede ästhetische Gestaltung gilt. Anders als beim Designschutz, der bereits für originelle Formen gewährt werden kann, setzt der Urheberrechtsschutz eine künstlerische Eigenart voraus. Hierzu sei eine schöpferische Leistung erforderlich, die sich von rein funktionalen oder technischen Gestaltungsentscheidungen abhebt.
Dieses Urteil des BGH hat erhebliche Auswirkungen auf die Design- und Modebranche sowie auf Unternehmen, die im Bereich des Produktdesigns tätig sind. Die wichtigsten Erkenntnisse für Unternehmer:
Produkte der angewandten Kunst müssen eine ausreichende Gestaltungshöhe aufweisen, um unter das Urheberrecht zu fallen. Ästhetik allein reicht nicht aus – es muss eine schöpferische Eigenleistung erkennbar sein.
Unternehmen sollten sich nicht allein auf das Urheberrecht verlassen, sondern ergänzend gewerbliche Schutzrechte wie das Designrecht oder Markenrecht nutzen, um ihre Produkte vor Nachahmungen zu schützen.
Für einen erfolgreichen urheberrechtlichen Schutzanspruch ist eine detaillierte Dokumentation der Designentwicklung erforderlich. Hierzu gehören unter anderem Belege für den kreativen Schaffensprozess sowie Gutachten zur Gestaltungshöhe.
Für Wettbewerber bedeutet das Urteil, dass sie sich stärker an existierenden Designvorlagen orientieren können, ohne zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Dies könnte insbesondere in der Modebranche zu einer verstärkten Nutzung von Designs führen, die bislang als geschützt galten.
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH); AZ I ZR 16/24;20.02.2025
Vorinstanzen:
LG Köln, Urteil vom 11. 05 2023 – 14 O 39/22
OLG Köln, Urteil vom 26. 01. 2024 – 6 U 86/23

Kein Romanverbot

Die gerichtliche Auseinandersetzung um Christoph Peters' Roman "Innerstädtischer Tod" hat für erhebliche mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Der Berliner Galerist Johann König und seine Frau hatten beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das Buch beantragt. Sie sahen sich in der Romanhandlung wiedererkannt und argumentierten, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab – eine Entscheidung mit Signalwirkung für die Literaturbranche.
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, inwieweit fiktive Werke reale Personen so stark abbilden dürfen, dass diese sich darin wiedererkennen. "Innerstädtischer Tod", erschienen im September 2024 bei Luchterhand, erzählt die Geschichte eines erfolgreichen Galeristen namens Konrad Raspe und seiner Frau Eva-Kristin Raspe. Das Ehepaar König sah sich in den Charakteren dargestellt und verlangte daher ein Vertriebsverbot sowie eine Unterlassungserklärung für die Veröffentlichung des Buchinhalts.
Das Landgericht Hamburg sah dies jedoch anders. In seinem Beschluss vom 25. Februar 2025 wies die Zivilkammer 24 den Antrag zurück und betonte, dass Kunstfreiheit ein hohes Gut sei. Zwar könne ein Teil der Leser aufgrund von Übereinstimmungen zwischen den Antragstellern und den Romanfiguren eine Parallele ziehen, dies allein reiche jedoch nicht für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung aus.
Ein wichtiger Aspekt in der gerichtlichen Entscheidung war zudem die Fiktionalität des Romans. Das Gericht stellte klar, dass das Werk keinen umfassenden Faktizitätsanspruch erhebe. Anders als im Fall "Esra" von Maxim Biller – dessen Verbreitung 2007 untersagt wurde, weil er als autobiografischer Roman zu erkennen war – sei Peters’ Buch als literarische Schöpfung klar erkennbar.
Für Johann König könnte sich die Klage als kontraproduktiv erweisen. Der Rechtsstreit hat "Innerstädtischer Tod" mehr Aufmerksamkeit verschafft, als jede Werbekampagne es vermocht hätte. Der Verlag reagierte prompt und platzierte Anzeigen mit Zitaten aus positiven Rezensionen. Auch Literaturwissenschaftler betonen, dass Skandale dieser Art häufig die Verkaufszahlen steigern.
Dennoch ist der Fall noch nicht abgeschlossen: Das Ehepaar König hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob das Oberlandesgericht Hamburg in einer höheren Instanz erneut zugunsten der Kunstfreiheit entscheiden wird.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg unterstreicht die Bedeutung der Kunstfreiheit und stärkt Autorinnen und Autoren, die gesellschaftliche Themen literarisch verarbeiten. Es zeigt, dass fiktive Werke nicht per se verboten werden können, nur weil reale Personen Ähnlichkeiten zu den Charakteren sehen.
Interessanterweise erhielt Christoph Peters für "Innerstädtischer Tod" 2025 den "Schubart-Literaturpreis", eine renommierte Auszeichnung für Werke, die sich kritisch mit gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen. Dies verdeutlicht einmal mehr die literarische und kulturelle Relevanz des Romans.

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Literaturpreise Stadt Aalen

Der Schubart-Literaturpreis 2025 der Stadt Aalen wurde an den Schriftsteller Christoph Peters für seinen Roman „Innerstädtischer Tod“ verliehen. Diese mit 20.000 Euro dotierte Auszeichnung würdigt Werke, die im Geiste des freiheitlichen und aufklärerischen Denkens von Christian Friedrich Daniel Schubart stehen.

Christoph Peters, geboren 1966 in Kalkar, zeichnet in „Innerstädtischer Tod“ ein facettenreiches Bild der modernen Großstadt Berlin. Der Roman, dritter Teil einer Trilogie, beleuchtet das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Charaktere: ein junger Installationskünstler, ein erfolgreicher Galerist und ein Vertreter der Neuen Rechten. Diese Figuren suchen nach Sinn und vertreten individuelle Wahrheiten, wodurch Peters die kulturellen, politischen und emotionalen Spannungen unserer Zeit einfängt. Sein Werk wird als „hinreißende Neuvermessung der Gegenwart“ beschrieben, das trotz großer Phantasie einen dokumentarischen Charakter besitzt.
Der Schubart-Förderpreis 2025, gestiftet von der Kreissparkasse Ostalb und mit 7.500 Euro dotiert, ging an Grit Krüger für ihren Debütroman „Tunnel“. In diesem Werk erzählt Krüger die Geschichte von Mascha Heerdmann, einer alleinerziehenden Mutter, und ihrem Kind. Zusammen mit weiteren Randfiguren der Gesellschaft graben sie einen Tunnel, der als Metapher für ihren eigenen Weg durch Tagträume und verfremdete Miniaturen des sozialen Lebens steht.

Schweizer Grand Prix Literatur

Das Bundesamt für Kultur (BAK) die renommierte Schriftstellerin Fleur Jaeggy mit dem Schweizer Grand Prix Literatur 2025 ausgezeichnet, der höchsten literarischen Ehrung der Schweiz.

Fleur Jaeggy, 1940 in Zürich geboren, verfasst ihre Werke hauptsächlich auf Italienisch. Jaeggys Prosa zeichnet sich durch einen knappen Stil aus, bei dem jedes Wort mit chirurgischer Präzision gewählt ist. Ihre kurzen, scharfen Sätze vermitteln eine große emotionale Intensität. Mit beinahe klinischer Kälte behandelt sie düstere Themen und erzeugt ein Unbehagen, das die Leserinnen und Leser packt und erschüttert. Ihre Erzählungen befassen sich mit Einsamkeit, Entfremdung und dem Gefühl, von der Welt verlassen zu sein. Die Protagonistinnen und Protagonisten befinden sich oft in Situationen der psychischen und gesellschaftlichen Isolation.
Jaeggys Bücher wurden bisher in 18 Sprachen übersetzt und finden insbesondere in Europa und den Vereinigten Staaten Anerkennung. 2024 begann der Suhrkamp Verlag mit der Herausgabe einer Gesamtausgabe ihres Werks. Im selben Jahr wurde sie mit dem Gottfried Keller-Preis ausgezeichnet.
Neben dem Grand Prix Literatur wurde der Spezialpreis Vermittlung 2025 an den Verein Sofalesungen / Lectures Canap / Letture sul sofà verliehen. Seit zehn Jahren verwandelt dieser Verein private Wohnzimmer in öffentliche Literatursalons und bringt die Literatur zu den Menschen. Durch ein sorgfältig kuratiertes, mehrsprachiges Programm besuchen Autorinnen und Autoren mit ihren Moderatorinnen und Moderatoren verschiedene Quartiere und schaffen einzigartige Begegnungen.

NDR Sachbuchpreis 2025

Der NDR zeichnet seit 2009 das beste in deutscher Sprache verfasste Sachbuch des Jahres aus. Verlage aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können ihre Vorschläge einreichen.

Gesucht wird das beste Werk, das sich zukunftsrelevanten Fragen widmet. Das Erscheinungsdatum der eingereichten deutschsprachigen Sachbücher muss zwischen dem 16. Oktober 2024 und dem 15. Oktober 2025 liegen. Bis zum 4. Juli können Verlage nun ihre Bewerbungen einreichen.

Der mit 15.000 Euro dotierte NDR Sachbuchpreis wird bereits zum 17. Mal vergeben und ist eine der bedeutendsten Auszeichnungen des Genres.
Bewerbungsschluss:  07.07.

Deutscher Kinderbuchpreis 2025

Der Deutsche Kinderbuchpreis wurde ins Leben gerufen, um bei Kindern die Lust am Lesen zu wecken und zu stärken. Zusätzlich soll er einen weiteren Anreiz bieten, sich mit dem Thema Kinderbuch auseinanderzusetzen und so die Vielfalt und den Ideenreichtum in diesem sehr wichtigen literarischen Segment zu steigern.

Der Deutsche Kinderbuchpreis ist mit insgesamt 110.000 Euro dotiert und gehört damit national als auch international zu den höchstdotierten Buchpreisen. Ausgezeichnet werden 10 Autoren für die beste Illustration wird ein Sonderpreis vergeben. Für den Deutschen Kinderbuchpreis können Bücher eingereicht werden, die sich an Kinder in der Altersgruppe zwischen sechs und acht Jahren richten.
Bewerbungsschluss: 31.05.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.