Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet neue Möglichkeiten in der Musikproduktion, bringt jedoch auch erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein aktuelles Beispiel ist die Klage der GEMA gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno Inc., das KI-generierte Musikstücke anbietet. Die Auseinandersetzung wirft grundlegende Fragen zum Urheberrecht und zur fairen Vergütung von Musikschaffenden auf.
Kürzlich hat die GEMA beim Landgericht München Klage gegen das Unternehmen Suno Inc. eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass Suno urheberrechtlich geschützte Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire ohne Lizenz und ohne Vergütung verwendet habe. Die KI-Anwendung des Unternehmens ermöglicht es Nutzern, durch einfache Texteingaben individuelle Musikstücke zu generieren.
Dabei wurden nach Angaben der GEMA Inhalte erzeugt, die in Melodie, Harmonie und Rhythmus deutlich an bekannte Werke erinnern. Genannt wurden unter anderem „Forever Young“, „Atemlos“, „Mambo No. 5“, „Daddy Cool“ und „Cheri Cheri Lady“.
Die GEMA sieht in diesem Vorgehen eine klare Verletzung der Rechte ihrer Mitglieder. Sie kritisiert, dass das Geschäftsmodell von Suno auf der kreativen Leistung menschlicher Urheber beruht, ohne dass diese für die Nutzung ihrer Werke entschädigt würden.
Der Vorstandsvorsitzende der GEMA betont, dass generative KI-Systeme auf bestehender menschlicher Kreativität aufbauen und daher nicht ohne die Einhaltung grundlegender Regeln des Urheberrechts betrieben werden können. Besonders kritisiert wird der Mangel an Transparenz, Fairness und Respekt gegenüber den Urhebern.
Auch der Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA warnt vor den langfristigen Folgen einer unregulierten KI-Nutzung im Musikbereich.
Sollte es keinen klaren Rechtsrahmen geben, der Urheber angemessen an der Wertschöpfung beteiligt, bestehe die Gefahr, dass kreative Berufe in ihrer Existenz bedroht werden. Nur durch rechtliche Sicherheiten könnten Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sicherstellen, dass auch künftig hochwertige, menschengemachte Musik entsteht und honoriert wird.
Diese Klage ist nicht die erste ihrer Art. Bereits im November 2024 hatte die GEMA rechtliche Schritte gegen ein OpenAI eingeleitet. Damals ging es um die nicht lizenzierte Nutzung geschützter Liedtexte durch ein Sprachmodell. Die aktuellen Verfahren zeigen, dass die GEMA zunehmend offensiv gegen die unautorisierte Nutzung ihres Repertoires durch KI-Systeme vorgeht.
Für Unternehmer und Verlage hat dieser Fall eine große Tragweite. Er verdeutlicht, wie dringend rechtliche Leitplanken für die Nutzung von KI im kreativen Bereich benötigt werden. Sollte das Gericht zugunsten der GEMA entscheiden, könnte dies einen Präzedenzfall schaffen, der weitreichende Konsequenzen für den Einsatz von KI in der Musikindustrie nach sich zieht. Für Verlage bedeutet dies insbesondere, dass sie sich auf klare Lizenzierungsmodelle und Rechteklärungen einstellen müssen, wenn sie mit KI-generierten Inhalten arbeiten oder diese verbreiten. Ein solches Urteil würde auch ein deutliches Signal an den Markt senden: Die kreative Leistung von Urhebern bleibt auch im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz schützenswert und vergütungspflichtig.