Die CD eines mutmaßlichen illegalen Konzert-Mitschnitt von Eric Clapton wollte eine Frau aus NRW bei Ebay verkaufen. Claptons Rechtsvertreter hatten die Auktion stoppen lassen, weil es sich um einen illegalen Mitschnitt handele. Vergeblich argumentierte die Frau vor Gericht, dass sie die mögliche Urheberrechtsverletzung nicht habe ahnen können. Ihr Mann habe die CD legal in einem Supermarkt erworben.
Das Landgericht Düsseldorf (LG) gab der Unterlassungsklage des Bluesmusikers im einstweiligen Verfahren Recht. Demnach darf die 55-Jährige die Doppel-CD zu einem Clapton-Konzert aus dem Jahr 1987 nicht weiter anbieten. Andernfalls drohe ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, so das Gericht. (Urt. v. 15.12.2021, Az. 12 O 164/21).
Es spiele in dem Verfahren keine Rolle dass die Klägerin die mögliche Urheberrechtsverletzung nicht ahnen haben können, betonte das Gericht, es zähle allein der Verstoß gegen das UrhG. Dieser liegt laut Pressesprecherin des LG Düsseldorf in der mangelnden Zustimmung Claptons als ausübender Künstler in die Verbreitung der Aufnahme, wie sie der LTO mitteilt. Das Gericht habe daher seinem Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 i.V.m. § 77 Abs. 2 UrhG stattgegeben.