Titelschutz-Magazin August 2021

10. September 2021

In der 80. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, August 2021, wurden 100 neue Titel in 56 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

100 neue Titel

  • Akademie im Niemals
  • Ankerplatz Autobiografie von C. Schmidt-Siegmann
  • Badens beste Weine
  • BadensbesteWeine
  • Bereit zu kämpfen - Mit dir an meiner Seite
  • Cabul
  • createF
  • Dangerous law of love
  • Das Corona-Tagebuch
  • Das kann auch nach vorne losgehen
  • Das Kapitalbock - Prinzip
  • Das Meer wird den Wellen nicht müde - der Lebenslehrling
  • Dein Herz gehört mir Liam & Elena
  • Der Jungjägerguide: Mit der richtigen Herangehensweise ins Jägerleben starten!
  • Der kleine Komponent
  • Der Stammtisch der Tiere
  • Desaster Afghanistan. Lektionen nicht gelernt
  • Die AnStifter
  • Die Geldfabrik
  • Die Kinder vom Balkan
  • Die Krebsdetektivin - Auf der Jagd nach Mr. K
  • Die Krebsdetektivin - Auf der Jagd nach Toni Tumor
  • Die Kundenbrille
  • Die Legend Coderin! Das Spiel hat begonnen!
  • Die Legend Coderin! Per Scan in eine andere Welt!
  • Die nächtliche Pirsch auf Schwarzwild: Mit der richtigen Strategie zum Jagderfolg!
  • Die Regeln epischen Erfolges
  • Die Regeln für epischen Erfolg
  • Drei-Länder-Kurier SPEZIAL "AZUBI GESUCHT"
  • Drei-Länder-Kurier SPEZIAL "Hochzeit"
  • DU KANNST nicht nicht WIRKEN
  • Durch authentische Konzepte zu Fans.
  • Ein eleganter Mann
  • Elton-Abend
  • Elton-Sprechtag
  • Eltonabend
  • Eltonsprechtag
  • Engelsweg 13
  • Engelweg 13
  • Erabadul
  • Fierce Self-Compassion: Empowering Yourself in the Face of Harm and Injustice
  • Für deinen einzigartigen Auftritt.
  • Geschmacksexplosion – Auf dem Weg zum Genuss- und Geschmacksexperten
  • Grow with relevance
  • Halb Mensch Halb Fahrrad
  • Halb Mensch Halb Fahrrad
  • heimat Wein Award
  • Humble Selling
  • Humble Selling - Strategie, Kultur und Leadership für nachhaltige Geschäftsbeziehungen
  • In deine Angst gerissen
  • Ins Leben Atmen
  • Kabul
  • Kabul airport
  • Kabul city
  • Kabul fire
  • Kabul has fallen
  • Kabul rescue
  • Kapitän Branne
  • Kraftvolles Selbstmitgefühl: Dich angesichts von Verletzung und Ungerechtigkeit selbst ermächtigen
  • Krebs gehabt! Glück gehabt!
  • KS
  • Lese-Film
  • Markenzeichen. Das philatelistische Magazin
  • McBrain - Die Beisetzung des Guten Geschmacks
  • MORD IM DUNKELN
  • Nur wer einzigartig ist, kann einzigartig vermarkten.
  • Oldenburg gewinnt!
  • Operation White Christmas
  • Picard-Coaching
  • PicardMedia
  • PicardMedia die Marketingkomplettlösung.
  • PM-Konzepte für Ihren Erfolg.
  • projekt AZUBI GESUCHT
  • projekt AZUBI GESUCHT MAG
  • Pure at heart
  • Schmerztherapie Ratgeber für Pflegende
  • Secret Hell
  • Sichtbare Dunkelheit
  • Tagebuch einer Frau
  • The Female Founders Show
  • The rules for epic success
  • Todesboten
  • Todesboten - Himmelschwarz
  • Todesboten - Kriegsrot
  • Todesboten - Seelenweiss
  • Tristan und Murat - Das Kochbuch für den kleinen Mann
  • Über die Wupper und zurück
  • Unserland
  • UseCase Coaching – Lernen und qualifizieren anhand konkreter Anwendungen
  • UseCase Innovation - Schritt für Schritt innovieren anhand konkreter Anwendungen
  • UseCase Innovation – Die Innovations-Schmiede im eigenen Haus
  • Verwandle Angst und Stress im Handumdrehen
  • VRIONIK
  • Wahnsindien
  • Wahnsindien - Ein Reisebericht
  • Wahnsindien - Komm mit!
  • Wahnsinndien - Komm mit!
  • Wie gut kennst du dein Bratan
  • Wir vermarkten deine Einzigartigkeit.
  • Wir vermarkten Ihre Einzigartigkeit.

Urheberrecht in Österreich

Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor Kurzem in zwei Fällen um eine Vorabentscheidung gebeten, in denen es erneut um den Urheberrechtsschutz bei Internet-Fernsehen und Streaming sowie Geoblocking geht.
Der erste Fall ( 4 Ob 40/21t ) betrifft den Betrieb eines Online-Videorekorders. Die Beklagte bot Geschäftskunden (z.B. Netzbetreibern, Hotels und Stadien) einen Internet-Protokoll-Fernsehdienst („IPTV“) an. Der IPTV-Dienst umfasste einen Online-Videorecorder, der es den Kunden des Kunden ermöglicht, individuelle Programme aufzuzeichnen; und eine Wiedergabefunktion, die es den Kunden ermöglicht, Fernsehprogramme bis zu sieben Tage lang auf Abruf anzusehen, wenn sie diese Funktion für einen einzelnen Fernsehkanal aktivieren möchten. Der IPTV-Dienst umfasste Fernsehprogramme, die von der Ansprecherin erstellt und ausgestrahlt wurden.
Das österreichische Gericht will nun vom EuGH wissen, ob der Betrieb eines von einem kommerziellen Anbieter bereitgestellten Online-Videorekorders inklusive Wochenrückschau mit der Urheberrechtsrichtlinie vereinbar ist. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Technik lediglich auf eine bereits vorhandene Kopie verweise, wenn diese bereits von einem anderen Nutzer erstellt wurde. Eine Einwilligung der Rechteinhaber liege aber nicht vor.
Der zweite Fall (4 Ob 44/21f) bezieht sich auf eine Online-Streaming-Plattform, die sich an Emigranten aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens richtet. Die Beklagte betrieb die Plattform auf Basis von Lizenzverträgen mit TV-Sendern. Nach diesen Vereinbarungen war die Beklagte verpflichtet, das Streaming-Signal für bestimmte Shows in bestimmten Territorien zu sperren. Die Klägerin ist Inhaberin des Urheberrechts an mehreren Fernsehsendungen, die auf den entsprechenden Fernsehsendern ausgestrahlt werden. Die Umgehung der Geoblocking-Maßnahmen der Beklagten sei relativ einfach, die Beklagte habe Kenntnis von Kunden, die ihren Dienst außerhalb des lizenzierten Gebiets nutzen, und verhindere eine solche unerlaubte Nutzung nicht.
Auch hier bittet das österreichische Gericht um eine Interpretation des Begriffs der "öffentlichen Wiedergabe" im Sinne der Richtlinie. Es hebt dabei etwa hervor, dass über den Streaming-Dienst der Empfang von Inhalten, die von den Rechteinhabern nicht autorisiert wurden, über mehrere Wochen auch ohne Virtual Private Network (VPN) möglich gewesen sei. Ferner sei zu klären, ob Dritte, die für den Service werben, Testabonnements mit Endkunden abschließen, einen Kundendienst betreiben und Zahlungen entgegennehmen, ebenfalls für eine potenziell rechtswidrige Wiedergabe haften.

Ludwig Börne Preis

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vergibt in diesem Jahr als Preisrichter den Ludwig-Börne-Preis 2020. Als Preisträger hat er den österreichischen Schriftsteller und Essayisten Christoph Ransmayr ausgewählt. Der Preis, der an den jüdischen Schriftsteller und Essayisten Ludwig Börne erinnert und ist mit 20 000 € dotiert. Der Ludwig-Börne-Preis soll deutschsprachige Autoren ehren, die im Bereich des Essays, der Kritik und der Reportage Hervorragendes geleistet haben.
Bisherige Preisträger waren u.a. Marcel Reich-Ranicki, Joachim Gauck, George Steiner und im letzten Jahr Eva Menasse.

Erich Freid Preis

Den mit 15.000 Euro dotierten Erich Fried Preis erhält Frank Witzel. Das teilten die Internationale Erich Fried Gesellschaft und das Literaturhaus Wien mit.
Der Erich Fried Preis, eine der renommiertesten literarischen Auszeichnungen Österreichs, wird seit 1990 durch die Internationale Erich Fried Gesellschaft vergeben und von jährlich wechselnden Einzeljuroren entschieden. Im Jahr 2021 wurde der deutsche Autor Ingo Schulze zum alleinigen Juror bestimmt

Lehrbuchmarkt schrumpft

Studierende und Lehrende an Hochschulen in Deutschland kaufen immer weniger Lehr- und Studienbücher. Mit der Ausweitung lizenzfreier Nutzungen von Werkauszügen durch das Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz (UrhWissG) hat sich der Umsatz- und Absatzrückgang in den letzten drei Jahren deutlich verstärkt. Das ist das Ergebnis des ersten umfassenden Lehrbuchmonitorings, das Verlagsberater Dr. Bertram Salzmann im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erstellt hat.
Einen kleinen Teil der Absatzrückgänge konnten Verlage durch Preisanpassungen auffangen. Der Durchschnittspreis eines Lehrbuches verteuerte sich so von 31,03 Euro (2017) auf 33,27 Euro (2020).

Random House kauft Frechverlag

Die Penguin Random House Verlagsgruppe erwirbt den Frechverlag von der Weka Group und baut damit ihr Portfolio im Ratgebersegment aus. Das Team des Frechverlags wird zusammen mit dem Management und Geschäftsführer Michael Zirn seine erfolgreiche Arbeit fortführen und die Frech-Programme unter dem Dach der Penguin Random House Verlagsgruppe eigenständig weiterentwickeln. Der Verlagsstandort Stuttgart soll erhalten bleiben.
Der Frechverlag wurde 1955 gegründet und beschäftigt rund 80 Mitarbeitende. Mit den Marken Topp und Busse Seewald ist er im deutschsprachigen Raum einer der führenden Verlage im Bereich kreative Ratgeber und Do it yourself.

Anzeige - Breuer Lehmann -

Kanzlei Breuer-Lehmann

PDF-Version herunterladen

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter mit dem Titelschutz-Magazin als PDF.

Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.