Titelschutz-Magazin Dezember 2025

08. Januar 2026
In der 132. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Dezember 2025, wurden 80 neue Titel in 40 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

82 neue Titel

  • Adas Sommer
  • AllergoFlash
  • ATME. LÄCHLE. LAUSCHE. – Wie echtes Hinhören Vertrauen und Teams aufbaut
  • ATME.LÄCHLE.LAUSCHE. – Eine stille Revolution für den Frieden
  • AVALUTION
  • Bann über Jericho
  • Becoming truly you
  • Bock auf Verkaufen
  • Bom dia, Brasil!
  • Bom dia, Brasil! - Brasilianisches Portugiesisch
  • Buch der Baby-Gesetze
  • Buch der Hunde-Gesetze
  • Buch der Jagd-Gesetze
  • Buch der Katzen-Gesetze
  • Buch der Kleinkind-Gesetze
  • Buch der Klo-Gesetze
  • Buch der Teenager-Gesetze
  • Chronometer der Extraklasse
  • Cocolemos
  • Das Mädchen, Albert Einstein und die Weltformel
  • Der teure Wahn
  • Der Wind, der mich rief
  • Die Flutwelle von Šuruppak
  • Die Führungskollision – Perspektiven im Crash-Test
  • Die Kunst, das Leben hereinzulassen
  • Die Kunst, dem Leben nicht auszuweichen
  • Die Kunst, trotz allem weiterzugehen
  • Die Poesie des Scheiterns
  • Die zweite Macht - Die verborgene Kraft innovativer Unternehmen
  • Ein Phantom erobert die Welt
  • Ein Turm für die Ewigkeit
  • Einheit und Schöpfung
  • Einheit und Schöpfung - Architektur des Seins
  • Einheit und Schöpfung - Bewusstsein im Alltag – gelebte Schöpfung
  • Einheit und Schöpfung - Das Große Buch der Schöpfungsfelder
  • Einheit und Schöpfung - Einstein & Bohr - Die Physik des Bewusstseins
  • Einheit und Schöpfung - Pädagogik der Bewusstseinsentwicklung
  • Einheit und Schöpfung - Struktur der Erfahrung
  • Einheit und Schöpfung - Tod, Übergang und Kontinuität
  • Elternführerschein Babyschlaf
  • fight sword, ignite my soul
  • Gold und Götter des Salomo
  • Happy END - Glückliches ENDE
  • Himmlische Steppe
  • I want to go home!
  • Ich will Heim!
  • Inner Wisdom - Wer braucht schon Spiritualität?
  • Ist Doch Nur Kochen
  • Käfig aus Gold
  • Komm wie du bist
  • Lashbound
  • Let‘‘s rise and grow together
  • Loginice
  • Loginice Suite
  • Maybe it's just the Beginning
  • Maybe it's not the End of the World
  • Metafraktalität: Das Muster hinter allen Mustern – Eine Reise zu Bewusstsein, Identität und Kosmos
  • Mila & Lyn Tödliches Schweigen
  • Mindscape
  • MINDSpiration
  • MINDSpiration Magazin
  • Mit wilden Linien durch Zeit und Raum
  • Müde vom Kämpfen in der Liebe
  • NephroFlash
  • Neuro-Somatic Cockpit
  • Offline-Mode. Für Anfänger. Und Fortgeschrittene.
  • Portugiesisch Verb- und Zeitformen
  • Portugiesischer Wortschatz
  • Selfmade in Germany
  • Sunsets of our Hearts
  • T-Nice
  • TNICE
  • Trümmerberg in der Wüste
  • Vocabulário Português
  • W-Nice
  • Warum dein Chef ein Arschloch ist und was du dazu beigetragen hast
  • Wer bin ich, wenn nicht du?
  • WNICE
  • WorkplacePlus
  • Wüsten.Wege
  • X-Nice
  • XNICE

Urteil GEMA gegen Open AI

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 11. November 2025 (Az. 42 O 14139/24) zentrale Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Einsatzes geschützter Werke beim Training generativer KI-Systeme entschieden. Im Verfahren der GEMA gegen zwei Unternehmen der OpenAI-Gruppe stellte die 42. Zivilkammer in einem vielbeachteten Urteil fest, dass OpenAI durch die Nutzung urheberrechtlich geschützter Liedtexte beim Training und Betrieb ihrer Sprachmodelle gegen geltendes Urheberrecht verstoßen hat.
Die GEMA, als Verwertungsgesellschaft für musikalische Werke, machte gegenüber OpenAI Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend. Streitgegenstand waren unter anderem die Liedtexte bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber – darunter „Atemlos“ (Kristina Bach) und „Wie schön, dass du geboren bist“ (Rolf Zuckowski). Die Klägerin trug vor, dass die Texte von den Modellen GPT-4 und GPT-4o memorisiert und bei einfachen Nutzeranfragen in weiten Teilen originalgetreu ausgegeben würden.
Die Beklagten bestritten die Vorwürfe mit der Argumentation, Sprachmodelle speicherten keine konkreten Trainingsdaten, sondern reflektierten allgemeine Muster. Zudem beriefen sie sich auf die Schrankenbestimmungen des Text- und Data-Minings nach § 44b UrhG.
Das Landgericht gab der Klage der GEMA in weiten Teilen statt. Nach Ansicht der Kammer sei eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung sowohl durch die Memorisierung der Liedtexte in den Sprachmodellen als auch durch deren Wiedergabe in den Outputs erfolgt. Die richterliche Begründung stützt sich insbesondere auf folgende Punkte:
-Es sei nachgewiesen, dass die Sprachmodelle GPT-4 und GPT-4o die streitgegenständlichen Liedtexte reproduzierbar enthalten. Diese „Memorisierung“ sei anhand der Übereinstimmungen mit den Trainingsdaten festgestellt worden.
-Eine urheberrechtliche Vervielfältigung im Sinne von Art. 2 InfoSoc-RL und § 16 UrhG liege auch dann vor, wenn ein Werk in Form spezifizierter Modellparameter gespeichert ist – eine Wahrnehmbarkeit mittels technischer Mittel sei ausreichend.
-Die Schrankenregelung des § 44b UrhG zum Text- und Data-Mining sei auf diese Form der Nutzung nicht anwendbar, da hier nicht bloß Informationen extrahiert, sondern vollständige Werke übernommen würden.
-Auch eine Berufung auf § 57 UrhG (unwesentliches Beiwerk) sei ausgeschlossen, da die Liedtexte nicht als nebensächlich im Verhältnis zum gesamten Trainingsdatensatz anzusehen seien.
-Die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs der KI stelle eine weitere Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar, für die nicht die Nutzer, sondern die Beklagten verantwortlich seien.
Nicht stattgegeben wurde der Klage insoweit, als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch angeblich fehlerhafte Zuschreibungen veränderter Liedtexte geltend gemacht wurde.
Die Entscheidung des Landgerichts München I hat unmittelbare Relevanz für die Verlags- und Medienbranche. Sie stellt klar, dass das Training generativer KI-Systeme mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Lizenz gegen geltendes Recht verstößt – selbst wenn die Inhalte nicht direkt, sondern über komplexe Modellstrukturen reproduziert werden. Das Gericht betont die Schutzbedürftigkeit kreativer Leistungen und setzt klare Grenzen für KI-Anbieter.
Für Rechteinhaber, insbesondere aus dem Musik- und Verlagsbereich, ergibt sich daraus eine gestärkte Verhandlungsposition gegenüber KI-Unternehmen. Die Entscheidung eröffnet zugleich neue Anwendungsfelder für Lizenzmodelle, wie sie die GEMA seit 2024 anbietet, und erhöht den Druck auf KI-Anbieter, ihre Modelle rechtlich abzusichern.
Die rechtliche Bewertung sogenannter Memorisierungen in KI-Modellen ist bislang weitgehend ungeklärt. Die Entscheidung des LG München I dürfte daher als erste europaweite Leitentscheidung zum Verhältnis von KI und Urheberrecht angesehen werden. Dass das Gericht bereits die bloße Reproduzierbarkeit als ausreichendes Kriterium für eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung bewertet, entspricht der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs zur mittelbaren Wahrnehmbarkeit geschützter Werke.
Für den Bereich des Text- und Data-Minings zeigt das Urteil die Grenzen der gesetzlichen Schrankenregelung auf. Eine analoge Anwendung wurde ausdrücklich abgelehnt – mit dem Argument, dass die wirtschaftlichen Interessen der Urheber in diesen Fällen unmittelbar berührt seien.
Quellenangabe:
Landgericht München I, Urteil vom 11.11.2026, Az. 42 O 14139/24

Erich Loest Preis 2026

Der „Erich-Loest-Preis 2026“ geht an den Schriftsteller Durs Grünbein. Die Auszeichnung wird anlässlich des 100. Geburtstages von Erich Loest vergeben. Die Jury würdigt damit Grünbeins aktuelles Prosaschaffen. Im Mittelpunkt steht sein literarischer Umgang mit autobiografischen Themen und deutscher Geschichte. Die Entscheidung traf die Jury unter Vorsitz von Andreas Platthaus.

Der Preis wird von der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig verliehen. Er ist mit 10.000 Euro dotiert und wird zum sechsten Mal vergeben. Die Preisverleihung findet am 24. Februar 2026 statt. Veranstaltungsort ist der Mediencampus Villa Ida in Leipzig. Die Laudatio hält der frühere Bundespräsident Joachim Gauck.

In der Begründung hebt die Jury mehrere Werke besonders hervor. Genannt werden „Die Jahre im Zoo“, „Jenseits der Literatur“ und „Der Komet“. Diese Texte verbinden Sprache, Erinnerung und historische Erfahrung. Thematisiert werden individuelle Lebensgeschichten und gesellschaftliche Brüche. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Auseinandersetzung mit Gewaltgeschichte und Diktaturerfahrung.

Nach Auffassung der Jury ist Grünbeins Schreiben nicht allein historisch ausgerichtet. Es reflektiert auch die Unsicherheiten des Erinnerns. Zugleich nimmt es politische Spannungen der Gegenwart in den Blick. Die Jury sieht darin eine Haltung im Sinne Erich Loests. Freiheit und Geschichtsbewusstsein werden als untrennbar verstanden.

Durs Grünbein wurde 1962 in Dresden geboren. Er wurde zunächst als Lyriker bekannt. Später trat er verstärkt mit Prosa und Essays hervor. Sein Werk ist in zahlreiche Sprachen übersetzt worden. Grünbein lebt und arbeitet in Berlin und Rom.

Der „Erich-Loest-Preis“ wird seit 2017 vergeben. Er würdigt Autoren mit gesellschaftlichem und politischem Engagement. Im Regelfall erfolgt die Preisvergabe im zweijährigen Rhythmus. Anlässlich des Jubiläums wird dieser Rhythmus unterbrochen. Der Preis erinnert an den Schriftsteller und Leipziger Ehrenbürger Erich Loest.

Buch des Jahres 2025

Der bulgarische Autor Georgi Gospodinov wird für seinen Roman „Der Gärtner und der Tod“ ausgezeichnet. Die Jury der SWR Bestenliste wählte das Werk zum „Buch des Jahres 2025“. Der Roman erschien im Aufbau Verlag. Die deutsche Übersetzung stammt von Alexander Sitzman. Die Jury bezeichnete das Buch als „einen Solitär unter den Büchern über Tod, Abschied und Trauer“. Ausschlaggebend waren Thema und literarische Form. Der Roman setze persönliche Erfahrung in einen größeren historischen Zusammenhang. Die Auszeichnung ist undotiert. Sie wird nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren vergeben. Grundlage war eine Platzierung auf einer monatlichen Bestenliste. Das Werk setzte sich gegen neun Titel der Longlist durch. Nominiert waren Werke deutschsprachiger und internationaler Autorinnen und Autoren.

Die Jury hob die erzählerische Anlage des Romans hervor. Im Mittelpunkt steht der Vater des Autors. Er wuchs im bulgarischen Ostblock auf. Später erkrankte er an Krebs. Seine letzte Lebensphase verbringt er im Garten. Dort erzählt er Geschichten aus seinem Leben. Der Sohn erinnert sich an diese Anekdoten. Daraus entsteht ein literarischer Abschied. Zugleich spiegelt der Roman die Geschichte Bulgariens vor und nach 1989. Die Jury betonte die poetische Sprache. Besonders hervorgehoben wurde der erste Satz des Buches. Er verdichte das Thema von Werden und Vergehen. Der Roman sei kein Buch über den Tod. Er beschreibe die Sehnsucht nach dem vergehenden Leben. Das Persönliche werde ins Allgemeine erweitert.

Die SWR Bestenliste existiert seit mehr als vierzig Jahren. Sie empfiehlt monatlich zehn literarische Neuerscheinungen. Die Auswahl trifft eine unabhängige Jury. Ihr gehören dreißig Literaturkritikerinnen und Literaturkritiker an. Verkaufszahlen spielen keine Rolle. Jedes Jurymitglied nominiert vier Titel pro Monat. Die meistgenannten Werke werden gelistet. Seit 2024 vergibt die Jury zusätzlich den Titel „Buch des Jahres“. Der Preis trägt den Namen der Bestenliste. Er würdigt ein Werk des laufenden Jahres. Eine finanzielle Dotierung ist nicht vorgesehen.

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Stipendien des Landes Schleswig-Holstein

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein und das Land Schleswig-Holstein vergeben Arbeits- und Reisestipendien für Literatur. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Nachwuchsautorinnen und Nachwuchsautoren. Gefördert werden literarische Projekte in frühen Entwicklungsphasen. Maßgeblich sind die Qualität des bisherigen literarischen Wirkens und das geplante Vorhaben.

Vergeben werden Arbeitsstipendien für einen frei wählbaren Arbeitsort. Die Förderdauer beträgt bis zu sechs Monate. Zusätzlich werden Reisestipendien für literarische Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland ermöglicht. Gefördert werden auch Teilnahmen an literarischen Veranstaltungen und vergleichbaren Projekten.

Die Arbeitsstipendien sind mit bis zu 6.000 Euro ausgestattet. Reisestipendien können eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten. In der Fördersumme sind Reise- und Aufenthaltskosten enthalten. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem eingereichten Projekt.

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein. Voraussetzung sind bereits veröffentlichte literarische Werke. Die Bewerbung erfolgt eigenständig mit Projektbeschreibung und Arbeitsproben.

Bewerbungsschluss: 28.02.2025

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.