Titelschutz-Magazin Juni 2025

10. Juli 2025

In der 126. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Juni 2025, wurden 95 neue Titel in 51 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

95 neue Titel

  • Abenteuer.Laeiszhalle
  • Alster Ego
  • Aviatik
  • Beautiful Bill
  • Beppo, der kleine Esel mit den großen Ohren
  • Blauhase „Hasi“ entdeckt das Geheimnis der Konzerthalle
  • Blauhase „Hasi“ und das Geheimnis der Laeiszhalle
  • BookLED
  • Chille en Kölle
  • Das Da-Vinci-Prinzip
  • Das Geheimnis von Maleck
  • Das Rätsel von Maleck
  • Das Tor der Engel
  • DEATH DNA
  • Dein Hypnose Anker
  • Dein Hypnoseanker
  • Der dreizehnte Wunsch
  • Der Hundertjährige
  • Der kleine Triggerfisch Kasimir
  • Der Malecker Kreisel
  • Der Pest-Medicus
  • Der Russlanddeutsche Bote
  • Der Schlüssel unserer Träume - Wo das Herz ankommt
  • DestillArt
  • Die artgerechte Haltung des Menschen
  • Die Authority Economy
  • Die Barbenhexen
  • Die Berührung der weißen Jungfrau
  • Die Brücke am Brettenbach
  • Die Bürde des Erfolgs
  • Die Magie unserer Zeit
  • Die Suche nach dem geheimnisvollen Klang
  • Die verstummte Welt
  • Die weiße Jungfrau am Brettenbach
  • Disgust
  • Disgust.
  • Ein Charlie Marquardt Roman
  • Ein Mysterium in drei Akten
  • Ekel
  • Ekel.
  • El Grande Gourmet
  • Entspannt fliegen – mit Baby & Kleinkind
  • Es waren zwei Lichter
  • Frittier-Salon
  • Frittiersalon
  • Gastarbeiter*innen
  • Ginpelstilzchen
  • Habibi Funk
  • Haute Kantine
  • Heute ist besser als gestern
  • Hitler ist doof
  • Hormonhaushalt
  • Horst Magazine
  • I wished...
  • Ich liebe das Leben und das Leben liebt mich weil alles mit allem verbunden ist liebe ich auch dich
  • Ich wünschte mir...
  • Impulse für ein Neues WIR - Gemeinsam Stark
  • InnoHeads
  • Jule und die Mäuseprinzessin
  • KENNENLERNEN
  • KLUMBIM
  • Ko-Vers
  • KoVers
  • Lasiland
  • Lasiland Abenteuer
  • Leben ohne Anleitung
  • LYSSA
  • Mit Spiritualität zum wirtschaftlichen Erfolg
  • Mit starken FührungsFrauen zum Erfolg
  • Mitternachtstanz
  • Monaco Mitzi
  • Muh zur Lücke
  • Pfützen Hüpfer
  • Praxisratgeber für entspanntere Familienflüge
  • Reflexion
  • Renne oder Brenne
  • Schneckenpost
  • Schnee & Sand
  • Schnee und Sand
  • Snow & Sand
  • Snow and Sand
  • Sonne, Mond & Mokka!
  • Summer Night Waves
  • Summer Night Waves - One Year In Wild Mallow Lake
  • THE
  • THE HEART
  • The ME Code - Dein Schlüssel zu Ageless Power
  • Unser Gesundheitssystem für Dummies
  • Unser Sommer endet nie. Roman
  • Verfluchter Dank - Ein Charlie Marquardt Roman
  • Wachse in dir und über dich hinaus
  • Wer bin ich, wenn nicht du?
  • Wo die Götter leben
  • Wo die Götter sterben
  • Вестник российских немцев

Urteil zu Vergütung und Auskunftspflicht

Die wirtschaftliche Bedeutung von visuellen Inhalten, insbesondere Fotografien, ist für Verlagshäuser und mediennahe Unternehmen kaum zu überschätzen. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Juni 2025 (Az. I ZR 82/24) hat das höchste deutsche Zivilgericht seine Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Beteiligung und zur Auskunftspflicht im Kontext der werblichen Werkverwertung konkretisiert. Im Zentrum des Falls steht ein Portraitfoto, das in großem Stil auf Produktverpackungen verwendet wurde – und der Streit darüber, ob dem Fotografen hierfür eine weitergehende Vergütung und detaillierte Auskünfte zustehen. Für Geschäftsführer und Inhaber von Verlagen birgt das Urteil bedeutende rechtliche und wirtschaftliche Implikationen.

Im Kern des Falls stand die Frage, ob einem professionellen Fotografen ein Anspruch auf weitergehende Vergütung und umfangreiche Auskünfte zusteht, wenn ein von ihm aufgenommenes Foto unerwartet umfangreich und werblich verwertet wird. Die Beklagte – ein Unternehmen im Bereich Fitnessprodukte und Nahrungsergänzungsmittel – hatte das Portraitfoto ihrer Geschäftsführerin, das im Rahmen eines Shootings im Juli 2011 entstanden war, auf der Verpackung von etwa 25 verschiedenen Produktkategorien eingesetzt. Das Foto war versehen mit dem Namen und der Unterschrift der Geschäftsführerin und wurde über Online-Shops, Teleshopping und Lizenzpartner vertrieben.

Der Fotograf stellte für das Shooting damals lediglich 180 € in Rechnung – ein Betrag, der laut seiner Darstellung nur vier Stunden Arbeit abdeckte und auf eine begrenzte Nutzungsabsicht (Trainingsplan) ausgelegt war. Die spätere massive kommerzielle Verwertung war für ihn nicht absehbar.

Der Kläger forderte nunmehr umfassende Auskunft über die Nutzung des Fotos sowie eine nachträgliche angemessene Vergütung gemäß § 32a UrhG ("Fairnessausgleich") sowie § 32d UrhG (Auskunftspflicht bei Nutzung). Während das Landgericht München I die Klage zunächst abwies, gab das OLG München dem Fotografen in weiten Teilen Recht. Die Revision der Beklagten führte beim BGH jedoch zu einer teilweisen Aufhebung des Berufungsurteils, insbesondere hinsichtlich des Aspekts der Verwirkung des Vergütungsanspruchs.

Der BGH stellte klar: Ein Auskunftsanspruch gemäß § 32d Abs. 1 UrhG ist grundsätzlich gegeben, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk entgeltlich genutzt wird. In Fällen wie dem vorliegenden, in denen das Werk (das Portraitfoto) für Marketingzwecke verwendet wird, kommt es laut Gericht besonders auf dessen "werbliche Bedeutung für den Produktabsatz" an. Der BGH betonte: „Die visuelle Wiedererkennbarkeit der Produkte der Beklagten anhand des Lichtbilds ihrer Geschäftsführerin spielt wirtschaftlich \[...] eine erhebliche Rolle.“

Diese ökonomische Betrachtung führte dazu, dass der Auskunftsanspruch des Fotografen auch im Hinblick auf die werbliche Verwertung anerkannt wurde. Der Bundesgerichtshof hielt dabei ausdrücklich fest, dass ein „auffälliges Missverhältnis“ zwischen der vereinbarten Vergütung (180 €) und den durch die Nutzung des Fotos erzielten Vorteilen vorliegen könne. Der wirtschaftliche Wert des Bildes – bezogen auf die Vielzahl der Produktverwendungen – übersteige die ursprüngliche Vergütung deutlich.

Allerdings hob der BGH auch hervor, dass der Anspruch auf Vertragsanpassung gemäß § 32a UrhG verwirkt sein könne. Die Beklagte brachte vor, der Fotograf habe die langjährige Nutzung des Fotos gekannt und über Jahre hinweg nicht beanstandet, sondern regelmäßige Honorare für andere Tätigkeiten erhalten. Das Gericht betonte hierzu: „Die Verwirkung schließt als ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung die illoyal verspätete Geltendmachung eines Rechts aus.“

Da diese Verwirkungseinrede auf unstreitigen Tatsachen beruhte und vom Kläger nicht bestritten wurde, hätte das Berufungsgericht diesen Einwand zulassen und prüfen müssen. Infolgedessen wurde das Urteil des OLG München in Teilen aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Das Urteil hat wesentliche Auswirkungen auf die Praxis der Rechteverwertung:
Auskunftspflichten stärken die Position von Urhebern: Verlage müssen bei werblicher oder wirtschaftlich bedeutender Nutzung von Bildern und Texten künftig verstärkt mit Auskunftsansprüchen rechnen – auch bei älteren Verträgen.
Angemessenheit der Vergütung wird neu bewertet: Eine ursprünglich niedrige Pauschalvergütung kann später als unangemessen gelten, wenn das Werk intensiver genutzt wird als ursprünglich vereinbart.
Verwirkung bleibt als Einwand möglich: Urheber müssen ihre Ansprüche zeitnah geltend machen. Andernfalls droht der Verlust auch berechtigter Nachforderungen.
Für Verlage bedeutet das: Rechteklärung, Vertragsdokumentation und Nutzungsüberwachung müssen sorgfältig und zukunftssicher gestaltet sein.
Quelle:
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2025 Aktenzeichen: I ZR 82/24
Vorinstanzen:
Landgericht München I, Urteil vom 25. Oktober 2021 – 42 O 18987/19
Oberlandesgericht München, Urteil vom 21. März 2024 – 29 U 8077/21

Deutscher Sachbuchpreis 2025

Der Deutsche Sachbuchpreis 2025 geht an die österreichische Autorin und Zeichnerin Ulli Lust für ihr Werk „Die Frau als Mensch. Am Anfang der Geschichte“, erschienen im Verlag Reprodukt. Die Jury hebt in ihrer Begründung hervor: „In ihrem so kenntnisreichen wie fantasievollen Sachbuch zu den Anfängen der Menschheit zwischen Evolution und Kultur zeigt Ulli Lust, dass die Rolle von Frauen in der Menschheitsgeschichte weitgehend unsichtbar blieb. […] Mit diesem vielschichtigen Zugang vermag Ulli Lust festgefahrene Vorstellungen aufzubrechen. Das gilt auch für das Genre des Sachbuchs, das durch die virtuose Verbindung von Bild und Wort auf das Schönste erweitert wird.“
Das Werk wurde unter 234 eingereichten Titeln ausgewählt, die ab April 2024 erschienen sind. Neben der Preisträgerin waren sieben weitere Titel nominiert. Die Jury bestand aus Fachpersonen aus Wissenschaft, Buchhandel, Medien und Museen.
Der Deutsche Sachbuchpreis wurde erstmals im Jahr 2020 verliehen. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vergeben. Ziel ist es, herausragende deutschsprachige Sachbücher zu würdigen, die gesellschaftlich relevante Impulse setzen. Die Preisträgerin erhält 25.000 Euro, die Nominierten jeweils 2.500 Euro.
Hauptförderer ist die Deutsche Bank Stiftung, weitere Unterstützer sind die Stadt Hamburg, die Frankfurter Buchmesse sowie die Medienpartner ZDF aspekte und Deutschlandfunk Kultur.

Joachim Ringelnatz Preis 2025

Mit dem Cuxhavener Joachim-Ringelnatz-Preis 2025 ehrt die Stadt Cuxhaven die Schriftstellerin Mariana Leky. Die Auszeichnung würdigt Autorinnen und Autoren, deren Schaffen dem Geist des Dichters, Malers und Kabarettisten Joachim Ringelnatz verpflichtet ist – poetisch, humorvoll, eigenwillig. In der Jurybegründung heißt es: Leky gelinge es, ihre Figuren liebevoll zu begleiten und ihnen „eine Bühne für putzmuntere Dialoge, humorvolle Szenen und außergewöhnliche Geständnisse“ zu geben. Ihre Texte seien sprachlich durchkomponiert bis in die „brachialen Adjektive“ und wirkten wie „poetische Ohrwürmer“, die lange nachhallen. Wenn sie Zuversicht und Lebensfreude in schwierigen Lebenslagen darstelle, klinge es, als „klopfe auch Joachim Ringelnatz an“.
Der Joachim-Ringelnatz-Preis wird seit 2002 alle zwei Jahre verliehen und erinnert an den zu Lebzeiten wenig beachteten, heute jedoch viel geschätzten Künstler. Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert und wird von der Stadtsparkasse Cuxhaven gestiftet. Veranstalterin ist die Stadt Cuxhaven.
Mariana Leky, geboren 1973 in Köln, wurde durch ihren Roman „Was man von hier aus sehen kann“ (DuMont 2017) einem breiten Publikum bekannt. Ihr Werk wurde in 26 Sprachen übersetzt und verfilmt. Zuletzt erschien „Kummer aller Art“ (DuMont 2022).

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Preis der Leipziger Buchmesse 2026

Auch 2026 wird im Rahmen der Leipziger Buchmesse der renommierte Preis der Leipziger Buchmesse vergeben. Die Auszeichnung würdigt jährlich literarisch herausragende Werke deutschsprachiger Autorinnen und Autoren sowie exzellente Übersetzungsleistungen. Ziel ist es, anspruchsvolle Literatur einem breiten Publikum zugänglich zu machen und die Vermittlung von Literatur aktiv zu fördern.

Der Preis wird in drei gleichwertigen Kategorien verliehen: Belletristik, Sachbuch/Essayistik und Übersetzung. Jede Kategorie ist mit 15.000 Euro dotiert, was eine Gesamtsumme von 45.000 Euro ergibt. Eingereicht und prämiert werden können deutschsprachige Originalwerke sowie Erst- oder Neuübersetzungen ins Deutsche, sofern sie einen besonderen literarischen oder gesellschaftlichen Beitrag leisten.

Vergeben wird der Preis von der Leipziger Messe in Kooperation mit der Stadt Leipzig, dem Freistaat Sachsen und dem Literarischen Colloquium Berlin (LCB).

Der Preis der Leipziger Buchmesse zählt zu den wichtigsten Literaturauszeichnungen im deutschsprachigen Raum und gilt als Spiegel aktueller literarischer Entwicklungen in Gegenwart und Gesellschaft.

Wortmeldungen Literaturpreis 2026

Auch 2026 wird derWORTMELDUNGEN-Literaturpreis vergeben – eine Auszeichnung, die literarische Texte ehrt, die sich mit drängenden gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit auseinandersetzen. Der Preis richtet sich an Autorinnen und Autoren, die in ihren Arbeiten über Sprachkunst hinaus eine klare Haltung formulieren und zur öffentlichen Debatte beitragen.
Vergeben wird der Preis von der Crespo Foundation, er ist mit 35.000 Euro dotiert und zählt zu den höchstdotierten Literaturpreisen für kurze Prosa im deutschsprachigen Raum. Ausgezeichnet werden unveröffentlichte Texte, die sich in essayistischer oder erzählerischer Form pointiert mit gesellschaftlicher Realität befassen. Die Ausschreibung richtet sich gezielt an literarische WORTMELDUNGEN – an Texte, die Stellung beziehen und zum Denken herausfordern.
Der Preis wird jährlich vergeben, die Jury setzt sich aus renommierten Persönlichkeiten des literarischen Lebens zusammen. Neben dem Hauptpreis lobt die Stiftung auch WORTMELDUNGEN-Förderpreise für kritische Kurztexte aus, die jüngeren Schreibenden eine Bühne bieten.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.