BGH: Titelschutzanzeige - Zur Wirksamkeit einer Sammel-Titelschutzanzeige

12. Dezember 2014

Leitsätze:

1. Für die Entstehung des Titelschutzes an einer Druckschrift ist die öffentliche Ankündigung des Werkes unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch Erscheinen gleichzustellen, wenn das Werk in angemessener Frist unter dem Titel erscheint. Die öffentliche Ankündigung muss in branchenüblicher Weise erfolgen.

2. Grundsätzlich ist auch die im Rahmen einer Sammel-Titelschutzanzeige erfolgte öffentliche Ankündigung wirksam, sofern die damit verbundene Sperrwirkung nicht zu einer unzumutbaren Behinderung der Mitbewerber in der Wahl eines eigenen Titels führt.

3. Der Wirksamkeit einer Titelschutzanzeige steht nicht entgegen, dass sie unter dem Namen eines Rechtsanwalts für einen noch unbekannt bleibenden Mandanten aufgegeben wird.

BGH, Urteil vom 22.06.1989 - I ZR 39/87 - Titelschutzanzeige
§ 16 Abs. 1 UWG

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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

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