Titelschutz-Magazin Juli 2023

10. August 2023

In der 103. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Juli 2023, wurden 119 neue Titel in 48 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

119 neue Titel

  • Deutschland entspannt sich
  • Schweinepreise
  • 30 Kilo weniger Liebe
  • 7 Likes für das, was über 10.000 Menschenleben gerettet hätte
  • Aliens Schicksal
  • Analerprobt
  • best of einfach backen
  • Cherry Blossom Wave
  • Cherry Blossom Waves
  • City-Logistik A-Z
  • Das Leben im Leben zu leben
  • Das mega Experiment
  • Das mega Pandemie Experiment
  • Das Pandemie Experiment
  • Das Vesperbuch
  • Der Duft von Oleanderblüten
  • Der kreative Gitarrenunterricht
  • Der Teckbote
  • Der Teckbote am Morgen
  • Der Teckbote Kirchheimer Zeitung
  • Devolution
  • Die Bürde des Erfolgs
  • Die Bürde des Erfolgs
  • Die Göttinnenreise
  • Die Kunst des Datings
  • Die Putzpolizei -Die Putzprofis unterwegs
  • Die Seelen der Kinder – Temperament, Charakter und Persönlichkeit
  • Die Tintenfischfalle
  • Die wunderbare Welt der Schöpfung
  • Diktat der Schuld
  • Ean und das magische Ticket
  • Ean‘s Odyssee
  • Edgar Wallace: Der blutrote Kreis
  • Ein kreativer Gitarrenunterricht
  • Eine gute Nacht
  • einfach backen
  • einfach backen powered by meine Familie & ich
  • einfach kochen
  • einfach kochen powered by meine Familie & ich
  • Einfach. Besser. Holzwerken.
  • Frage-Affirmationen
  • Frage-Affirmationen Journal
  • Fräulein Charot und die toten Blüten
  • Frost Flower Wave
  • Frost Flower Waves
  • gentleman’s of germany
  • Glitzergedichte - Kleine Tiere
  • Glitzergedichte - Meerestiere
  • Glitzergedichte – Dschungeltiere
  • Glitzergedichte – Große Tiere
  • Glitzergedichte – Himmelstiere
  • Glitzergedichte – Wiesentiere
  • Glitzergedichte – Wüstentiere
  • Glücklich und gebucht als Webdesigner, Texter und Co.
  • Glücklich und gebucht | Mehr Freiheit, Zeit und Gewinn als Webdesigner, Texter und Co.
  • Glücklich und gebucht | Mehr Zeit und mehr Gewinn als Webdesigner, Texter und Co.
  • Golden Moon Wave
  • Golden Moon Waves
  • Helden der nächsten Pandemie
  • HOBBYWOOD.DE
  • HOBBYWOOD.TV
  • Horst hat frei
  • Horst mittendrin
  • Hotte hat frei
  • Hotte mittendrin
  • Hummeln im Kopf und Blei im Hintern
  • Identität und Werteorientierung
  • Idiokratie
  • Idiokratie - Deutschland als dysfunktionale Parteiendemokratie
  • Im Meer der Wellen
  • Kein Herz für Kinder
  • Keine Zeit für Experimente
  • Kirchheimer Zeitung
  • Kreativer Gitarrenunterricht
  • Kritik des Veganismus
  • ladies of germany
  • ladies of munich
  • Lenninger Zeitung
  • Lernen mit Leib und Seele
  • Manifest des Veganismus
  • Mein kleines Haustierbuch
  • meine Familie & ich einfach backen
  • meine Familie & ich einfach kochen
  • Navigation durch die Komplexität der eigenen Persönlichkeit
  • Nicht mit mir!
  • Nicht mit mir! Setze Grenzen und schütze dich selbst
  • Nur ein Herzschlag von dir entfernt
  • One Year In Wild Mallow Lake
  • Ossi (und Stolz darauf)
  • PALMTHERAPY - Verwandle Angst & Stress im Handumdrehen in Liebe und Vertrauen
  • Positive Pädagogik
  • Queen of Frogs
  • Schwaben vs. Aliens
  • Schwarzwald Reloaded 5 - das Vesperbuch
  • Schwarzwald Reloaded V - das Vesperbuch
  • Schwarzwald Vesper
  • Schweinepreis der Woche
  • Schweinepreis Wochen
  • Stell die richtige Frage!
  • Stell die richtige Frage! My Happy Life
  • Sunset Rose Wave
  • Sunset Rose Waves
  • Teck Extra am Wochenende
  • Teck Magazin
  • Teck News
  • Teck Woche
  • Teckblick
  • Teckjournal
  • Teckregion
  • Tecksport am Morgen
  • Tecky
  • Teckzeitung
  • Textra
  • the gentleman’s of munich
  • Vampire City N°1
  • We are all in the Business of Love
  • Weilheimer Zeitung
  • wenn alle Kämpfe sinnlos erscheinen...
  • Zersplittertes Königreich

Bundeskartellamt ist nicht zuständig

Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen. Aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit muss sie jedoch eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung seitens der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juli fest.
Meta Platforms Ireland betreibt in der Union das soziale Online-Netzwerk Facebook. Durch die Anmeldung bei Facebook stimmen die Nutzer den von diesem Unternehmen festgelegten Allgemeinen Nutzungsbedingungen und damit auch den Richtlinien für die Verwendung von Daten und Cookies zu.
Das deutsche Bundeskartellamt verbot es insbesondere, in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen die Nutzung dem sozialen Netzwerk Facebook durch in Deutschland wohnhafte private Nutzer von der Verarbeitung ihrer Off-Facebook-Daten abhängig zu machen und diese Daten ohne ihre Einwilligung zu verarbeiten. Es begründete seinen Beschluss damit, dass diese Verarbeitung, da sie nicht mit der DSGVO im Einklang stehe, eine missbräuchliche Ausnutzung der beherrschenden Stellung von Meta Platforms Ireland auf dem deutschen Markt für soziale Online-Netzwerke darstelle.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, bei dem eine Beschwerde gegen diesen Beschluss anhängig ist, fragt den Gerichtshof, ob die nationalen Wettbewerbsbehörden prüfen dürfen, ob eine Datenverarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Außerdem fragt dieses Gericht, wie bestimmte Vorschriften der DSGVO auszulegen und auf eine Datenverarbeitung durch den Betreiber eines sozialen Online-Netzwerks anzuwenden sind.
In seinem am 4. Juli verkündeten Urteil führt der Gerichtshof aus, dass es sich für die Wettbewerbsbehörde des betreffenden Mitgliedstaats im Rahmen der Prüfung, ob ein Unternehmen eine beherrschende Stellung missbraucht, als notwendig erweisen kann, auch zu prüfen, ob das Verhalten dieses Unternehmens mit anderen als den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, etwa mit den Vorschriften der DSGVO, vereinbar ist. 

Wenn die nationale Wettbewerbsbehörde einen Verstoß gegen die DSGVO feststellt, tritt sie allerdings nicht an die Stelle der durch diese Verordnung eingerichteten Aufsichtsbehörden. Die Prüfung, ob die DSGVO eingehalten wird, erfolgt nämlich ausschließlich, um den Missbrauch einer beherrschenden Stellung festzustellen und gemäß den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften Maßnahmen zur Abstellung dieses Missbrauchs aufzuerlegen.
Um eine kohärente Anwendung der DSGVO zu gewährleisten, sind die nationalen Wettbewerbsbehörden verpflichtet, sich abzustimmen und loyal mit den Behörden, die die Einhaltung dieser Verordnung überwachen, zusammenzuarbeiten. Hält es eine nationale Wettbewerbsbehörde für erforderlich, die Vereinbarkeit des Verhaltens eines Unternehmens mit der DSGVO zu prüfen, so muss sie insbesondere ermitteln, ob dieses oder ein ähnliches Verhalten bereits Gegenstand einer Entscheidung durch die zuständige Aufsichtsbehörde oder auch durch den Gerichtshof war. Ist dies der Fall, darf sie davon nicht abweichen, wobei es ihr aber freisteht, daraus eigene Schlussfolgerungen unter dem Gesichtspunkt der Anwendung des Wettbewerbsrechts zu ziehen.
Darüber hinaus weist der Gerichtshof darauf hin, dass die von Meta Platforms Ireland vorgenommene Datenverarbeitung offenbar auch besondere Kategorien von Daten betrifft, die u. a. die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder die sexuelle Orientierung offenbaren können und deren Verarbeitung nach der DSGVO grundsätzlich untersagt ist. Das nationale Gericht wird daher zu prüfen haben, ob bestimmte der erhobenen Daten tatsächlich die Offenlegung solcher Informationen ermöglichen, unabhängig davon, od diese Informationen einen Nutzer des sozialen Netzwerks oder eine andere natürliche Person betreffen.
Was die Frage betrifft, ob die Verarbeitung solcher sogenannten „sensiblen Daten“ ausnahmsweise zulässig ist, weil die betroffene Person diese Daten offensichtlich öffentlich gemacht hat, stellt der Gerichtshof klar, dass die bloße Tatsache, dass ein Nutzer Websites oder Apps aufruft, die solche Informationen offenbaren können, keineswegs bedeutet, dass er seine Daten im Sinne der DSGVO offensichtlich öffentlich macht. Ebenso verhält es sich, wenn ein Nutzer Daten auf solchen Websites oder in solchen Apps eingibt oder darin eingebundene Schaltflächen betätigt, es sei denn, er hat zuvor explizit seine Entscheidung zum Ausdruck gebracht, die ihn betreffenden Daten einer unbegrenzten Zahl von Personen öffentlich zugänglich zu machen.
In Bezug auf die von Meta Platforms Ireland vorgenommene Verarbeitung in einem allgemeineren Sinne prüft der Gerichtshof sodann, ob diese unter die in der DSGVO genannten Rechtfertigungsgründe fällt, nach denen eine Datenverarbeitung rechtmäßig sein kann, ohne dass die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Insoweit stellt der Gerichtshof fest, dass die Erforderlichkeit, den mit dieser Person geschlossenen Vertrag zu erfüllen, die streitige Praxis nur dann rechtfertigt, wenn die Datenverarbeitung insofern objektiv unerlässlich ist, als der Hauptgegenstand des Vertrags ohne sie nicht erfüllt werden könnte. 

Vorbehaltlich einer Überprüfung durch das nationale Gericht äußert der Gerichtshof Zweifel daran, dass die Personalisierung der Inhalte oder die durchgängige und nahtlose Nutzung der Dienste des Meta-Konzerns diese Kriterien erfüllen können. Zudem befindet der Gerichtshof, dass die Personalisierung der Werbung, mit der das soziale Netzwerk Facebook finanziert wird, nicht als berechtigtes Interesse von Meta Platforms Ireland die fragliche Datenverarbeitung rechtfertigen kann. 

Abschließend stellt der Gerichtshof fest, dass der Umstand, dass der Betreiber eines sozialen Online-Netzwerks als für die Verarbeitung Verantwortlicher eine beherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke einnimmt, für sich genommen nicht ausschließt, dass die Nutzer dieses Netzwerks im Sinne der DSGVO wirksam in die Verarbeitung ihrer Daten durch diesen Betreiber einwilligen können. Da eine solche Stellung aber geeignet ist, die Wahlfreiheit der Nutzer zu beeinträchtigen und ein klares Ungleichgewicht zwischen den Nutzern und dem Verantwortlichen zu schaffen, ist sie ein wichtiger Aspekt für die Prüfung, ob die Einwilligung tatsächlich wirksam, insbesondere freiwillig, erteilt wurde, wofür der betreffende Betreiber die Beweislast trägt.
Quelle: EuGH C-252/21 v. 04.07.2023

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Georg Büchner Preis 2023

Den Georg-Büchner-Preis für deutschsprachige Literatur erhält der Schriftsteller Lutz Seiler. Der Preis ist mit 50.000 dotiert.
Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung vergibt seit 1951 den Georg-Büchner-Preis an herausragende Schriftsteller. Der Preis wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Stadt Darmstadt.

Paul Celan Preis 2023

Der jährlich vom Deutschen Literaturfonds vergebene Paul-Celan-Preis für herausragende Übersetzungen ins Deutsche geht in diesem Jahr an Holger Fock und Sabine Müller. Die Auszeichnung sei mit 20.000 Euro dotiert.
Holger Fock und Sabine Müller erhalten den Paul-Celan-Preis nach Angaben des Deutschen Literaturfonds für ihr „übersetzerisches Gesamtwerk“, das „meisterhafte Übertragungen“ bedeutender Autorinnen und Autoren aus dem Französischen umfasse

Emil Breisach Wettbewerb

Die Akademie Graz schreibt einen Wettbewerb für österreichsche Autoren zum Thema Kurzpros aus. Vergeben werden zwei Preise, gestiftet von dem Ministerium für Kunst und der Energie Steiermark.
Der Wettbewerb ist mit insgesamt 6.200€ dotiert. Die Gewinnertexte werden in der Literaturzeitschrift "Lichtungen" publiziert.

Aufenthalt Künstlerdorf Schöppingen

Das Künstlerdorf Schöppingen vergibt jedes Jahr rund 40 Stipendien in den Bereichen Visuelle Kunst, Literatur und Komposition. Die Stipendien sind mit einem jeweils zwei- bis sechsmonatigen Aufenthalt im Künstlerdorf verbunden. Das Programm ist offen für internationale Bewerbungen und ohne Altersbeschränkung. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch Fachjurys, die turnusmäßig neu besetzt werden.
Bewerbungssschluss: 31.8.

Offener Brief der US-Autoren

Die Authors Guild, die führende Berufsorganisation für Autoren in den Vereinigten Staaten, hat einen offenen Brief an die CEOs führender KI-Unternehmen geschickt. Der Brief macht auf die inhärente Ungerechtigkeit aufmerksam, die mit der Entwicklung lukrativer generativer KI-Technologien unter Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke verbunden ist, und fordert KI-Entwickler auf, die Zustimmung der Autoren einzuholen, ihnen Anerkennung zu zollen und sie angemessen zu entschädigen.
Mehr als 10.000 Schriftsteller und ihre Unterstützer haben den Brief unterzeichnet, darunter Größen wie Dan Brown, James Patterson, Jennifer Egan, David Baldacci, Michael Chabon, Nora Roberts, Jesmyn Ward, Jodi Picoult, Ron Chernow, Michael Pollan, Suzanne Collins und Margaret Atwood , Jonathan Franzen, Roxane Gay, Celeste Ng, Louise Erdrich, Viet Thanh Nguyen, George Saunders, Min Jin Lee, Andrew Solomon, Rebecca Makkai, Tobias Wolff und viele andere.
Der offene Brief betont, dass generative KI-Technologien stark von der Sprache, den Geschichten, dem Stil und den Ideen der Autoren abhängen. Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher, Artikel, Essays und Gedichte dienen als Grundlage für KI-Systeme, doch Autoren haben für ihre Beiträge keine Vergütung erhalten. Diese Arbeiten sind Teil der Struktur der Sprachmodelle, die ChatGPT, Bard und andere generative KI-Systeme antreiben. Wenn KI-Unternehmen gerne sagen, dass ihre Maschinen einfach die Texte „lesen“, auf die sie trainiert wurden, ist das eine unzutreffende Anthropomorphisierung. Vielmehr kopieren sie die Texte in die Software selbst und reproduzieren sie dann immer wieder.
Die Autorengilde appelliert an die Führungskräfte der KI-Branche, diese Bedenken auszuräumen und die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Holen Sie die Erlaubnis für die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material in generativen KI-Programmen ein.
- Entlohnen Sie Autoren angemessen für die frühere und aktuelle Nutzung ihrer Werke in generativen KI-Programmen.
- Entschädigen Sie Autoren angemessen für die Verwendung ihrer Werke in KI-Ausgaben, unabhängig davon, ob die Ausgaben gegen geltende Gesetze verstoßen.
Die Authors Guild ist davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit führenden KI-Branchen für den Schutz des Schriftstellerberufs von entscheidender Bedeutung ist. Durch die Vereinigung der Stimmen von Autoren möchte die Autorengilde ein Umfeld schaffen, das die Grundprinzipien von Fairness und Anerkennung wahrt.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.