Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat zum ersten Mal festgestellt, dass Google Ireland Ltd. nicht den gesetzlichen Anforderungen des Medienstaatsvertrags (MStV) entspricht, was die Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise von YouTube betrifft. Mit dieser Entscheidung fordert die deutsche Medienaufsicht erstmals einen globalen Medienintermediär dazu auf, die medienrechtlichen Transparenzvorschriften einzuhalten.
"Diese Entscheidung ist ein wichtiger Praxistest für den Medienstaatsvertrag. Mehr Transparenz über die Funktionsweise von Medienintermediären wie YouTube führt zu einer besseren Orientierung und Klarheit für die Nutzerinnen und Nutzer. Den Medienanstalten ist es wichtig, nach einer ausführlichen Dialogphase mit der Branche nun konsequent auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu bestehen, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen", kommentierte Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der ZAK, die Entscheidung.
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) ist für die Aufsicht über Google zuständig und überprüft in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Bestimmungen des MStV. Dazu gehört auch, dass Informationen über die Gründe für die Anzeige bestimmter Inhalte für die Nutzerinnen und Nutzer leicht erkennbar und direkt zugänglich sein müssen.
"Transparenzangaben sind eine wichtige Informationsquelle für die Nutzerinnen und Nutzer, um zu verstehen, wie Dienste funktionieren und Inhalte auswählen", erläuterte Eva-Maria Sommer, Direktorin der MA HSH. "Die Studie 'Medienintermediäre transparent' der Medienanstalten zeigt, dass das Interesse der Nutzerinnen und Nutzer an diesen Informationen groß ist, aber der Weg dorthin oft zu kompliziert ist."
Nach Ansicht der Medienaufsichtsbehörde trifft dies auch auf YouTube zu. Die Angaben sind erst nach mehreren Klicks erreichbar, und der Weg zu den Informationen ist für die Nutzerinnen und Nutzer nicht unmittelbar ersichtlich.
Nach einer Anhörung von Google und der Entscheidung der ZAK hat die MA HSH daher in ihrem Bescheid vom 28. Juni 2023 festgestellt und beanstandet, dass Google in formeller Hinsicht nicht den Vorgaben des MStV zur Bereitstellung von Transparenzangaben bei YouTube entspricht. Google wurde aufgefordert, die festgestellten Verstöße innerhalb von vier Wochen ab Erhalt des Bescheides zu beheben.
Die Studie „Medienintermediäre transparent“ kann auf der Webseite der Medienanstalten heruntergeladen werden: