Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus, wenn eine KI auf Basis einer menschlichen Idee ein Bild erzeugt hat? Das U.S. Copyright Office hat nun klargestellt: Künstler können Bildgeneratoren nutzen, um neue Werke zu schaffen. Wenn sie sich dafür aber als Urheber registrieren lassen wollen, müssen sie selbst nochmals Hand anlegen.
Der Comic "Zarya of the Dawn" erzählt die Geschichte der nichtbinären Person Zarya, die "in verschiedenen Welten nach Werkzeugen sucht, die ihr im Umgang mit ihren Emotionen und Gedanken helfen und um eine Verbindung mit anderen Menschen und Lebewesen zu finden". Das Werk entstammt der Feder der Autorin Kristina Kashtanova. Kashtanova hat den Comic aber nicht allein umgesetzt. Die Journalistin und Softwareexpertin nutzte die Bilder-KI Midjourney, die auf ihre Beschreibungen hin die Illustrationen erzeugte. Als der gegen freiwillige Spende vertriebene Comic auf einmal ohne Autorennennung weiterverbreitet wurde, beschloss Kashtanova, sich das Copyright zu sichern. Sie reichte einen entsprechenden Antrag beim US-Patentamt (USPTO) ein.
Anfangs genehmigte ihr die Behörde offiziell den Urheberrechtsschutz. Das sorgte für eine Welle an Berichterstattung, da "Zarya of the Dawn" somit – zumindest in den USA – zum ersten KI-gezeichneten Werk wurde, dem Urheberrechtsschutz zugestanden wurde. Das ist insofern bemerkenswert, als dass das USPTO im Februar noch in einer Berufungsentscheidung den Copyrightschutz für ein anderes KI-Werk abgelehnt hatte.
Nachdem der Fakt in Social-Media-Postings zur Sprache gekommen war, hat das U.S. Copyright Office eine Nachprüfung angeordnet. In der neuesten Entscheidung hatten die Urheberrechtsexperten den Entstehungsvorgang des Comics genau nachvollzogen und dabei auch die Arbeitsweise des verwendeten Bildgenerators angesehen. Nach dem Votum der Juristen reicht es nicht aus, dass ein Mensch zwischen den verschiedenen Ergebnissen auswählt, die die Software liefert. »Die Tatsache, dass das Ergebnis nicht vorhersehbar ist, unterscheidet Midjourney aus urheberrechtlicher Sicht von anderen Werkzeugen, die von Künstlern verwendet werden«, heißt es in dem Schreiben. Deshalb lägen die »traditionellen Elemente der Urheberschaft« der erzeugten Bilder bei den Algorithmen und nicht bei den Menschen, die ihnen Textvorgaben machen.
muss dennoch nicht komplett auf den Urheberrechtsschutz verzichten. So ist die Handlung des Comics immer noch das Werk eines menschlichen Schöpfers, ebenso die Bilder, die nachträglich mit einem Bildbearbeitungsprogramm gezielt verändert wurden.
In diesem Jahr wird Silke Stamm mit dem Literaturpreis Fulda ausgezeichnet. Die Autorin hatte im Herbst des vergangenen Jahres ihren Debütroman „Hohe Berge“ (Berlin Verlag) veröffentlicht. Ihr Erstlingswerk würdigte die unabhängige fünfköpfige Jury als das literarisch bedeutendste Romandebüt der Buchsaison Herbst 2022/Frühjahr 2023. Für einen Auszug aus „Hohe Berge“ erhielt sie 2020 den Hamburger Literaturpreis. Verbunden mit der Auszeichnung ist ein Preisgeld von 10.000 Euro, das von der Jubiläumsstiftung der Sparkasse Fulda zur Verfügung gestellt wird.
Der Schriftsteller und Lyriker Michael Krüger ist der erste „Poeta Laureatus“. Das Preisgeld beträgt 15.000 Euro.
im Rahmen des „Literaricum Lech“ wird jährlich ein „Poeta Laureatus“ gewählt. Das Preisgeld beträgt 15.000 Euro. Im Gegenzug verpflichtet sich der Preisträger monatlich ein Gedicht zu verfassen, das sich mit dem Zeitgeschehen auseinandersetzt und im Rahmen einer Medienpartnerschaft veröffentlicht wird. Medienpartner sind ORF, Der Standard, SWR und Die Welt.
Der Robert Gernhardt Preis soll Autorinnen und Autoren die Realisierung eines größeren literarischen Vorhabens ermöglichen. Der Robert Gernhardt Preis ist nach dem 1937 in Tallinn (damals Reval) geborenen und 2006 in Frankfurt am Main gestorbenen Autor, Zeichner und Maler Robert Gernhardt benannt.
Die Auszeichnung wird seit 2009 jährlich an zwei Autorinnen beziehungsweise Autoren mit einem Preisgeld von jeweils 12.000 Euro vergeben. Das Preisgeld wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestiftet. Der Preis kann einer Autorin oder einem Autor nur einmal verliehen werden.
Bewerbungsschluss: 31.03.
Zum 15. mal wird am Philosophicum Lech der mit 25.000 € dotierte Tractatus - Preis für philosophische Essayistik verliehen. Prämiert werden herausragende Essays, die philosophische Fragen für eine breitere Öffentlichkeit verständlich diskutieren und einen Beitrag zu einer nicht nur fachspezifischen Debatte liefern.
Der auf Anregung von Schriftsteller Michael Köhlmeier vom Philosophicum Lech ins Leben gerufene Essay-Preis wird 2023 zum 15. Mal vergeben und gehört mit 25.000 € Preisgeld zu den höchstdotierten im deutschsprachigen Raum.
Bewerbungsschluss: 31.03.
Die Leseproben von book2look (Grabenstätt) werden ab sofort auch auf dem US-Markt zur Verfügung gestellt. Dazu konnte der Anbieter bookshop.org als Kooperationspartner gewonnen werden.
Bookshop.org sei die wichtigste US-Plattform für den unabhängigen Buchhandel, so Ralf Möllers Geschäftsführer von book2look, der sich über den Erfolg in den USA freut. "Das ist für uns ein weiterer, großer Schritt nach vorne in den internationalen Markt und wir sind mehr als nur ein bisschen stolz, als deutsche Firma eine Lösung für die rasant wachsende Plattform für den unabhängigen Buchhandel in den USA und in UK liefern zu dürfen", so Ralph Möllers.
Die Leseproben-Widgets von Book2look, genannt "Biblets", werden heute von über 4.000 Verlagen und Self-Publishern weltweit genutzt. Als einzige derartige Lösung ermöglicht es Book2look jeder Buchhandlung, jedem Blogger, jedem Autor seine, bzw. ihre eigenen personalisierten Leseproben mit eigenem Shop und Social-Media-Links im Netz zu verbreiten. Diese Tatsache sei offenbar auch für bookshop.org mit seinen über 10.000 Buchhandelspartnern ein entscheidender Vorteil gewesen.
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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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