Titelschutz-Magazin Dezember 2020

10. Januar 2021

In der 72. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Dezember 2020, wurden  85 neue Titel in 49 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

85 neue Titel

  • Abenteuer Pilgerkind am Jakobsweg
  • Abenteuer Pilgerkind Mariazell
  • Angie der Anfängerengel
  • Auf dem Rücken des Mannes
  • Autocrime
  • Beutelwolf Malou Die Reise beginnt
  • Beutelwolf Malou Die Reise geht weiter
  • Beutelwolf Malou feiert Weihnachten
  • Beutelwolf Malou Neue Abenteuer
  • Biochemie des Menschseins
  • Carli und Elliot
  • CHIPs Consline Hybrid Intelligence Procedures
  • CIMS
  • Color Me
  • Consline Intelligence Management System
  • Das Geheimnis von Quentin und Isolde
  • Das hohe C des Charismas
  • Der Ausweg
  • Der Gott der Erkenntnis
  • Deutschrap ist fresher denn je
  • Die Auferstehung der Dreizehn
  • Die Erfindung der Träume
  • Die Fee im Ärmel
  • Die Kulturseite
  • Die Quelle des Geistes in der allumgebenden Harmonie
  • DIE WELT SCHENKT UNS DIE BUCHSTABEN
  • Die Zeit vergeht mit ihrer Lust
  • Digitale Viertelstunde
  • Direct Selling Magazine
  • EINSICHT in unerhörtes Schweigen
  • Es ist nicht leicht ein Alkoholiker zu sein
  • EU Tech Center
  • EU Tech Chamber
  • European Senate
  • Feuer für deinen Erfolg
  • Fünfzigerkind
  • Futureskills for Leadership
  • Golden Brain
  • GREEN in the CITY - Natur Pur in Frankfurt am Main
  • Haben Bengel eigentlich Flügel?
  • HEIMAT NATUR
  • Homo ffice
  • Horst Magazine
  • HOW TO CHINA
  • HOWTOCHINA
  • In Harmonie mit den Zwischenwelten
  • Kulturabdruck
  • Leben gelingt durch Liebe, Heilung auch! Warum Krankheit in Wahrheit ein Beziehungsproblem ist
  • Legenden der Anderswelt
  • Legends Of Otherworld
  • Love 2020+ Theatre
  • Love Theatre
  • Mädchen, lass die Pornos sein
  • Märchentrümmer
  • Marketing Sprechstunde
  • Maya - In Harmonie mit den Zwischenwelten
  • medINAR
  • medradio
  • medsurf
  • medtablet
  • medwebio
  • NAKAM - oder der 91. Tag
  • Please stay with me
  • Produzieren in China leicht gemacht
  • Profleet
  • Romanreihe Sprechende Steine
  • ROYAL ARTS VISIONS MAGAZINE
  • Schatten im Paradies
  • Schneekind- ein Schwarzwaldkrimi
  • Seelenloser
  • Sei der Erste, dem das gefällt
  • Sei mein Gast
  • sidneys test my ride
  • tapetopia
  • Tapetopia - GDR Undergroundtapes
  • TCM - basierte Körperarbeit im Zyklus der Jahreszeiten
  • Technologie Verpflichtet
  • Technology Obliges
  • test my ride
  • test my ride reloaded
  • Trümmermärchen
  • Visions for Europe
  • Zacharias
  • Zacharias - Auf dem Rücken des Mannes
  • „Finde deine Formel!“ Über die Formel des Lebens, die Kraft und Orientierung gibt

Crowdworker können Arbeitnehmer sein

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil festgestellt, das durch die Arbeit als Crowdworker ein Arbeitsverhältnis entsteht. Geklagt hatte ein Münchner Crowdworker, der in den Vorinstanzen verloren hatte. Die rechtliche Bewertung wollt der klagende Crowdworker höchstrichterlich geprüft haben und legte Revision ein, die nun erfolgreich war.
Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen durch Nutzer einer Online-Plattform auf der Grundlage einer mit deren Betreiber getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist. Die Beklagte kontrolliert im Auftrag ihrer Kunden die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel und an Tankstellen. Die Kontrolltätigkeiten selbst lässt sie durch Crowdworker ausführen. Deren Aufgabe besteht insbesondere darin, Fotos von der Warenpräsentation anzufertigen und Fragen zur Werbung von Produkten zu beantworten.
Auf der Grundlage einer „Basis-Vereinbarung“ und allgemeiner Geschäftsbedingungen bietet die Beklagte die „Mikrojobs“ über eine Online-Plattform an. Übernimmt der Crowdworker einen Auftrag, muss er diesen regelmäßig binnen zwei Stunden nach detaillierten Vorgaben des Crowdsourcers erledigen. Für erledigte Aufträge werden ihm auf seinem Nutzerkonto Erfahrungspunkte gutgeschrieben. Das System erhöht mit der Anzahl erledigter Aufträge das Level und gestattet die gleichzeitige Annahme mehrerer Aufträge.
Der Kläger führte für die Beklagte zuletzt in einem Zeitraum von elf Monaten 2978 Aufträge aus, bevor sie im Februar 2018 mitteilte, ihm zur Vermeidung künftiger Unstimmigkeiten keine weiteren Aufträge mehr anzubieten. Mit seiner Klage hat er zunächst beantragt festzustellen, dass zwischen den Parteien ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Im Verlauf des Rechtsstreits erweiterte er die Klage um einen Kündigungsschutzantrag.
Die Vorinstanzen haben das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses der Parteien verneint. Die Revision des Klägers hatte teilweise Erfolg. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat erkannt, dass der Kläger im Zeitpunkt der vorsorglichen Kündigung in einem Arbeitsverhältnis bei der Beklagten stand.
Die Arbeitnehmereigenschaft hängt nach § 611a BGB davon ab, dass der Beschäftigte weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leistet. Zeigt die tatsächliche Durchführung eines Vertragsverhältnisses, dass es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. Die dazu vom Gesetz verlangte Gesamtwürdigung aller Umstände kann ergeben, dass Crowdworker als Arbeitnehmer anzusehen sind.
Für ein Arbeitsverhältnis spricht es, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit über die von ihm betriebene Online-Plattform so steuert, dass der Auftragnehmer infolge dessen seine Tätigkeit nach Ort, Zeit und Inhalt nicht frei gestalten kann. Der Kläger leistete in arbeitnehmertypischer Weise weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Zwar war er vertraglich nicht zur Annahme von Angeboten der Beklagten verpflichtet. Die Organisationsstruktur der von der Beklagten betriebenen Online-Plattform war aber darauf ausgerichtet, dass über einen Account angemeldete und eingearbeitete Nutzer kontinuierlich Bündel einfacher, Schritt für Schritt vertraglich vorgegebener Kleinstaufträge annehmen, um diese persönlich zu erledigen. Erst ein mit der Anzahl durchgeführter Aufträge erhöhtes Level im Bewertungssystem ermöglicht es den Nutzern der Online-Plattform, gleichzeitig mehrere Aufträge anzunehmen, um diese auf einer Route zu erledigen und damit faktisch einen höheren Stundenlohn zu erzielen. Durch dieses Anreizsystem wurde der Kläger dazu veranlasst, in dem Bezirk seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts kontinuierlich Kontrolltätigkeiten zu erledigen.
Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Revision des Klägers gleichwohl überwiegend zurückgewiesen, da die vorsorglich erklärte Kündigung das Arbeitsverhältnis der Parteien wirksam beendet hat. Hinsichtlich der vom Kläger geltend gemachten Vergütungsansprüche wurde der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Der Kläger kann nicht ohne weiteres Vergütungszahlung nach Maßgabe seiner bisher als vermeintlich freier Mitarbeiter bezogenen Honorare verlangen. Stellt sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis dar, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, die für den freien Mitarbeiter vereinbarte Vergütung sei der Höhe nach auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verabredet. Geschuldet ist die übliche Vergütung iSv. § 612 Abs. 2 BGB, deren Höhe das Landesarbeitsgericht aufzuklären hat.
BAG, Urteil vom 01.12.2020, 9 AZR 102/20
Vorinstanz: LAG München, Urteil vom 4. 12. 2019 – 8 Sa 146/19

Ehrengabe der Schillerstiftung

Die mit 10.000 Euro dotiert Ehrengabe der Deutschen Schillerstiftung von 1859 erhält 2020 Gisela von Wysocki. Seit vier Jahrzehnten beschäftigt sich Gisela von Wysocki u.a. mit Fotokunst, Musik und Körperbewusstsein. Aus ihrer Feder stammen Hörspiele, Theaterstücke und Essays.
Die Deutsche Schillerstiftung würdigt mit der Ehrengabe nicht nur ein Werk, sondern auch die sich darin aussprechende Haltung: Lange bevor es dafür Resonanz in den Medien und Programmplätze in den großen Verlagen gab, rückte Gisela von Wysocki in ihren biografischen Essays Frauen in den Blick, die den für sie begrenzten Raum durchbrachen.

Verlagspreis Literatur

Der Verlagspreis für Literatur des Landes Baden-Württemberg geht 2020 an den kunstanstifter verlag aus Mannheim. Der Preis ist mit 12.500 Euro dotiert.
Der kunstanstifter verlag bereichere die literarische Landschaft um Bücher, die man sogar schon verstehe, bevor man sie lese, so die Jury in ihrer Begründung. Der unabhängige Verlag zeichne sich durch programmatisch anspruchsvoll zusammengestellte, sorgfältig produzierte und auf allen Ebenen hochwertige Programme aus, mit einem Profil, das immer wieder herausfordere.

Bayerns beste Independent Bücher

Erstmals wurde die Auszeichung "Bayerns beste Independent Bücher" verliehen. Ausgezeichnet wurden 2020 zehn kulturell wertvolle Bücher von unabhängigen Verlagen in Bayern in vier Kategorien. Die Preisträger erhalten jeweils 5.000 Euro.
- Belletristik: "Drei Weise aus dem Bantuland“ von Max Lobe, austernbank verlag;
-erzählendes Sachbuch: „AVES VÖGEL Charakterköpfe“ von Tom Krausz, Dölling und Galitz Verlag;
-erzählendes Sachbuch: Warum Bayern ein orientalisches Land ist“ von Klaus Reichold, edition tingeltangel (Edition LUFTSCHIFFER);
-Belletristik:„Ein Bild von mir“ von Ayeda Alavie, Hagebutte Verlag;
- Lyrik: „Leipzig“ von Xosewîst, Hochroth Verlag;
-Zeitschrift für Belletristik, Lyrik: „Krachkultur, Ausgabe 21/2020, Musik“, Verlag Krachkultur;
-Belletristik: „Das Logierhaus zur schwankenden Weltkugel“ von Franziska zu Reventlow, LOhrBär-Verlag;
-Belletristik:„Die Chamäleondamen“ von Yvonne Hergane, MaroVerlag;
-Sachbuch: „nette skelette“ von Jan Paul Schutten und Arie van't Riet, Verlag MIXTVISION;
- Lyrik: „Ich will doch immer nur kriegen was ich haben will“ von Franz Dobler, starfruit publication.

Stipendien Landis & Gyr Stiftung

Die Landis & Gyr Stiftung vergibt Werkstipendien an Schweizer Kunstschaffende in den Bereichen Film, Literatur, Komposition, Tanz, Theater und visuelle Künste. Die Stipendien bestehen aus einem Geldbetrag zwischen 10.000 und 25.000 Franken, es stehen insgesamt 300.000 Franken zur Verfügung.
Teilnahmeberechtigt sind Schweizer KünstlerInnen und KünstlerInnen die seit mehr als drei Jahren in der Schweiz ihren Wohnsitz haben aller Sparten mit anerkanntem Leistungsausweis.
Berwerbungsschluss: 29.01.

Mira-Lobe Stipendien 2021

Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren in der Sparte Kinder- und Jugendliteratur, insbesondere zur Förderung des literarischen Nachwuchses, hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport insgesamt 5 Stipendien bereitgestellt.
Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Die Stipendien laufen über 6 Monate und sind mit monatlich 1.300 Euro dotiert.
Bewerbungsschluss: 12.03.

Paul Maar Preis für junge Talente

Bereits seit 2009 engagiert sich die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendliteraturvermehrt in der Förderung junger Talente mit der Ausschreibung von Preisen. Anlässlich des 80. Geburtstags von Paul Maar wurde der Nachwuchspreis für AutorInnen nach dem Initiator des Preises in Paul Maar Preis für junge Talente umbenannt. Der Preis ist mit 2.500 Euro und einer Preisfigur dotiert. Den Bären Korbinian hat Paul Maar entworfen, und die Augsburger Holzschnitzerin Elisabeth Gumpp gestaltet ihn jährlich neu.
Bewerbungsschluss: 15.02.

Online-Seminar Künstlersozialabgabe

Seit 2015 wurden die Kontrollen der Abführung der Künstlersozialkasse durch die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung verstärkt. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten werden künftig mindestens alle vier Jahre kontrolliert. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass abgabepflichtige Entgelte korrekt erfasst und an die Künstlersozialkasse gemeldet werden. Andernfalls drohen Nacherhebungen für die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und empfindliche Bußgelder.
Das Seminar vermittelt das nötige Wissen zur Künstlersozialabgabepflicht. Die TeilnehmerInnen erhalten anhand von Fallbeispielen praxisgerechte Hinweise zur korrekten Erfassung abgabepflichtiger Entgelte. Sie erfahren, wie Sie mit Sonderfällen umgehen und die Abgabelast reduzieren können.
Zielgruppe des Seminares sind: Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen aller Branchen, insbesondere aus den Abteilungen Buchhaltung, Controlling und Accounting sowie SteuerberaterInnen, JuristInnen und MitarbeiterInnen aus dem Bereich Legal & Business Affairs.
Anbieter: Akademie der Deutschen Medien
Termin: 18.01. von 9.00 bis 16.00 Uhr

Bastei Lübbe übernimmt smarticular.net

Der Kölner Publikumsverlag Bastei Lübbe AG hat den vollständigen Erwerb der Business Hub Berlin UG bekannt. Das in Berlin gegründete und ansässige Unternehmen betreibt im Rahmen eines innovativen verlegerischen Modells den Verlag "smarticular" sowie die Nachhaltigkeitsplattformen www.smarticular.net und www.kostbarenatur.net.
Auch nach dem Erwerb bleiben die redaktionelle Unabhängigkeit und der Markenkern von "smarticular" erhalten. Der Verlagssitz in Berlin wird beibehalten und die beiden Gründer Marco Eder und Sebastian Knecht unterzeichneten mehrjährige Verträge als Geschäftsführer.

Kampa Verlag übernimmt Atlantis Verlag

Im Zuge der Umstrukturierung trennt sich Orell Füssli vom Atlantis Verlag für Kinderbücher. DerKampa Verlag übernimmt die Autoren und die Mitarbeiter.
In der Orell Füssli Kinderbuch-Reihe bleibt das bestehende Programm, Globi und Carigiet, verfügbar, ab 2021 werden jedoch keine neuen Werke mehr publiziert. Gleiches gilt für die Sachbuchreihe, die eingestellt wird.

DLA Marbach erwirbt Bestände von Reclam

Das Deutsche Literaturarchiv Marbach erwirbt umfangreiche Bestände des Verlagsarchivs von Philipp Reclam jun. aus den Standorten Leipzig und Ditzingen. Das erworbene Verlagsarchiv umfasst Einzelautographen und Konvolute u. a. von Otto von Bismarck, Gerhart Hauptmann, Hugo von Hofmannsthal, Thomas Mann, Ilse Aichinger, Heinrich Böll, Bertolt Brecht, Hermann Hesse, Erich Kästner und Christa Wolf. Einen Großteil der Sammlung bilden in ihrer Zeit viel gelesene deutsche und österreichische Lyriker, Erzähler, Dramatiker und Unterhaltungsschriftsteller. Die Kulturstiftung der Länder fördert den Ankauf mit 30.000 Euro.
"Mit dem Erwerb des Reclam-Archivs erweitert das Deutsche Literaturarchiv Marbach seine umfangreiche Sammlung von Verlagsarchiven um einen weiteren, wichtigen Bestand. Das DLA Marbach ist die deutschlandweit führende Archiveinrichtung für Handschriften, Autoren- und Verlagsbestände und somit der passende Ort, das Verlagsarchiv Reclam aufzubewahren und zu erschließen. Das bislang kaum zugängliche Archiv kann nun erstmals umfassend untersucht werden", so Prof. Dr. Frank Druffner, stellvertretender Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.