Titelschutz-Magazin Oktober 2024

08. November 2024

In der 118. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Oktober 2024, wurden 82 neue Titel in 43 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

82 neue Titel

  • Augenhöhe beruht auf Gegenseitigkeit.
  • Bleib mal grün!
  • Born to be Wild(e)
  • CEO-Dinner
  • CEON
  • Das Ding mit dem Denken
  • Das FASD Erklärbuch
  • Deadly black veins
  • Deutscharbeit
  • Dickes Wasser
  • Die Tiefe des Sichtbaren!
  • EINFACH ICH 101 FRAGEN & ANTWORTEN ÜBER DAS LEBEN
  • Emotionalead
  • Erleuchtung ist kein Zuckerschlecken
  • Experimentelle Zeit
  • FASD - heart und herzlich
  • Feind ist, wer anders denkt
  • FILM-FOTO-TEAM
  • Flaming Souls
  • Fräulein Charot und das Geheimnis des Maschinisten
  • Frieden kommt aus der Mitte
  • Gedanken auf Wanderschaft
  • Geschenk Gottes
  • Herausforderungen mit Kindern verstehen und selbstwirksam lösen
  • Hier in der Villa Verde....
  • Hol' Dir Deine Macht zurück!
  • Horst hat frei
  • Horst mittendrin
  • Hot Snow: Teuflisch heiße Weihnachten
  • Hotte hat frei
  • Hotte mittendrin
  • HUNDE - Wie kleine Menschen und doch ganz anders
  • Im Zeichen der Liebe
  • Im Zickzack der Zeit und Ruckzuck der Räume
  • IMPERION
  • In der Mitte des Seins
  • Jetzt kriegt der auch noch Schokolade?
  • juSpiration
  • Kampf der Energien
  • Karar
  • Kayip
  • Klavier-Fest
  • Klavierfest
  • Lebenshaft
  • Lost in Diversity
  • Mein Körper... die Villa meiner Seele
  • Mein Leben als Sohn
  • Mein Leben mit Corona
  • Mission Mutfrosch
  • Mitwirkungspflicht
  • Mündige Bürger Der Weg zur Eigenverantwortung
  • Mündigebürger.de
  • MUT Den Mutigen gehört die Welt
  • MUT Magazin
  • Nasip
  • Neuroflash
  • Never love darkness
  • Outarc.Life
  • Rückkehr der Alten Atlanter
  • Runway Revolution
  • Silent Home
  • SOS Traumschiff
  • stimmen afrikas
  • STUDIOWISSEN
  • Sunsets of our Hearts
  • Therapeuten auf kleinen Füßen
  • Traumschiff ahoi!
  • unbreakables
  • Vergessene Schatten
  • Villa Verde
  • Walk the Talk? Better perform it!
  • Weil jede Trauer Liebe ist
  • Wer braucht schon Spiritualität?
  • Wie gestalten wir die Perspektiven unserer Kinder mit Erfolg
  • Wie, das versteht ihr nicht?
  • WIZZEN
  • WIZZZEN
  • WIZZZEN - SPIELERISCH MEHR WISSEN
  • WIZZZEN.com
  • WIZZZEN.de
  • Wo gehöre ich eigentlich hin
  • YOGAMINO

KI und Urheberrecht

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 310 O 227/23) könnte für Verlage, deren Inhalte im Internet veröffentlicht werden, weitreichende Folgen haben. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob das massenhafte Herunterladen und Analysieren urheberrechtlich geschützter Bilder durch automatisierte KI-Programme ohne explizite Genehmigung des Rechteinhabers zulässig ist. Das Gericht entschied zugunsten des Beklagten, eines Vereins, der einen KI-Trainingsdatensatz erstellt hatte, der auch das streitgegenständliche Bild enthielt. Dabei berief sich das Gericht auf Ausnahmeregelungen des Urheberrechts.
Der Kläger, Urheber einer Fotografie, hatte gegen den Beklagten geklagt, da dieser das Bild für ein öffentlich zugängliches KI-Trainingsdataset genutzt hatte. Die Erstellung des Datensatzes umfasste das Herunterladen und Analysieren von Millionen Bildern, die online verfügbar waren. Für diese Nutzung sah der Kläger seine Urheberrechte verletzt und argumentierte, dass die Vervielfältigung nicht durch die Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 44a, 44b und 60d UrhG) gedeckt sei.
Der Kläger berief sich insbesondere auf die Regelung des § 44b Abs. 3 UrhG, die das „Text und Data Mining“ verbietet, sofern ein ausdrücklicher Nutzungsvorbehalt vorliegt. Dieser Vorbehalt war auf der Website, von der das Bild stammte, vermerkt. Der Kläger argumentierte weiter, dass die Speicherung des Bildes kein „flüchtiger Vorgang“ gewesen sei und somit auch nicht von § 44a UrhG gedeckt werden könne. Ferner machte er geltend, dass § 60d UrhG nur für nicht-kommerzielle, wissenschaftliche Zwecke greife und verwies auf enge Verbindungen des Beklagten zu kommerziellen KI-Unternehmen.
Der Beklagte hielt dagegen, dass die Vervielfältigung der Bilder nur kurzzeitig zur Analyse erfolgte und somit unter § 44a UrhG falle. Außerdem argumentierte er, dass das Erstellen des Datensatzes der Forschung diente und damit durch § 60d UrhG gedeckt sei. Das Gericht stimmte letzterem Punkt zu und verwies auf den wissenschaftlichen Zweck und die kostenfreie Bereitstellung des Datensatzes.
Das Urteil verdeutlicht, dass das massenhafte Nutzen von Bildmaterial aus dem Internet für KI-Trainingsdatensätze unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein kann, auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers. Sofern die Nutzung der wissenschaftlichen Forschung dient und nicht primär kommerziell erfolgt, können KI-Trainingsprozesse auf öffentlich zugängliche Bilder zugreifen. Unternehmen und Verlage sollten jedoch prüfen, ob sie ihre Werke durch deutliche Nutzungsvorbehalte schützen möchten, da solche Vorbehalte unter § 44b Abs. 3 UrhG eine Schutzmöglichkeit bieten könnten. Gleichzeitig legt das Urteil nahe, dass diese Schutzvorkehrungen maschinenlesbar sein müssen, um vor automatisierter Datenerfassung wirksam zu sein.
Quelle: Landgericht Hamburg, 10. Zivilkammer, Az.310 O 227/23 vom 27.09.2024

Deutscher Buchpreis 2024

Die renommierte AutorinMartina Hefter hat den Deutschen Buchpreis 2024 für ihren Roman „Hey guten Morgen, wie geht es dir?“ erhalten, der im Klett-Cotta Verlag erschienen ist. In ihrem Werk erzählt Hefter die Geschichte einer 50-jährigen Performance-Künstlerin aus Leipzig, die ihren an Multiple Sklerose erkrankten Ehemann pflegt und gleichzeitig eine Online-Beziehung mit einem nigerianischen Liebesschwindler pflegt. Dabei wirft der Roman komplexe Fragen über Ausbeutung, digitale Beziehungen und die Vermischung von realen und virtuellen Gefühlen auf.

Die Jury lobte Hefters „klug choreografierten Roman“, der „zermürbenden Alltag mit mythologischen Figuren und kosmischen Dimensionen“ verbindet. Laut der Jury spiegelt das Werk meisterhaft die Spannung zwischen Vertrauen und Täuschung und bewegt sich „zwischen Melancholie und Euphorie“.

Der Deutsche Buchpreis, der seit 2005 vomBörsenverein des Deutschen Buchhandels verliehen wird, ist mit 25.000 Euro dotiert. Die fünf weiteren Finalisten erhielten jeweils 2.500 Euro.

Deutscher Wirtschaftsbuchpreis 2024

Der Deutsche Wirtschaftsbuchpreis 2024 geht an Ed Conway für sein Buch *„Material World. Wie sechs Rohstoffe die Geschichte der Menschheit prägen“*, erschienen bei Hoffmann & Campe. Die Jury lobte das Werk als „didaktisch stark aufbereitet“ und als einen wichtigen Beitrag, der „sehr komplexe Sachzusammenhänge gut verständlich macht“. Besonders hervorgehoben wurde die Relevanz des Buches für ein tieferes Verständnis der Kreislaufwirtschaft, wie Jury-Chef Hans-Jürgen Jakobs betonte.
In *„Material World“* untersucht Conway die historische und wirtschaftliche Bedeutung von sechs zentralen Rohstoffen: Sand, Eisen, Salz, Öl, Kupfer und Lithium. Das Buch zeigt eindrucksvoll, wie diese Ressourcen das Schicksal ganzer Imperien beeinflussten, Zivilisationen sowohl entstehen als auch vergehen ließen und den menschlichen Erfindergeist sowie unsere Gier über Jahrtausende hinweg befeuerten.
Ed Conway, Journalist bei *Sky News* und Kolumnist für *The Times*, hat sich als Wirtschaftsexperte einen Namen gemacht und wurde bereits mehrfach für seine journalistischen Arbeiten ausgezeichnet.
Der Deutsche Wirtschaftsbuchpreis wird vom *Handelsblatt*, der Frankfurter Buchmesse und *Goldman Sachs* vergeben. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und richtet sich an Autor:innen, die komplexe Themen verständlich vermitteln.

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Arbeitsstipendium NRW

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen fördert jährlich bis zu acht Autorinnen und Autoren mit einem Arbeitsstipendium, das im Rahmen der individuellen Künstlerörderung vergeben wird. Das Stipendium ist mit 4.100 Euro dotiert und unterstützt die Fertigstellung bereits begonnener literarischer Projekte in verschiedenen Genres – darunter Prosa, Lyrik, Theaterstücke, Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur sowie literarische Essays.
Ziel ist es, die künstlerische Arbeit ohne wirtschaftliche Zwänge fortsetzen zu können und neue kreative Planungen zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an Autor, die seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen leben.
Bewerbungsschluss: 15.12.

Stipendien Übersetzerfonds

Der Deutsche Übersetzerfonds vergibt Förderungen zur Unterstützung literarischer Übersetzungsprojekte in deutscher Sprache. Die Stipendien fördern sowohl das konzentrierte Arbeiten an Übersetzungen als auch berufliche Weiterbildung und den Austausch unter Übersetzer.
Bewerben können sich professionelle Übersetzer mit Projekten, die durch die Förderung ihre literarische Qualität weiterentwickeln und zur Vielfalt literarischer Stimmen beitragen. Weitere Stipendien bieten Gelegenheit zur internationalen Vernetzung und beschäftigen sich mit aktuellen Herausforderungen wie der Rolle künstlicher Intelligenz im Übersetzen. Die Auswahl erfolgt durch Fachjurys, die die künstlerische Relevanz und Innovationskraft der Projekte bewerten.
Bewerbungsschluss: 15.12.

KI-gestützte Absatzprognosen

Steht die Buchbranche vor einer Revolution? Durch eine Kooperation zwischen dem Marktforschungsinstitut Media Control und der Technologieberatung BearingPointkönnen künftig präzise Absatzprognosen für den deutschen Buchmarkt erstellt werden – dank innovativer KI- und Machine-Learning-Technologien. Die Zusammenarbeit verspricht, die Transparenz und Vorhersagegenauigkeit zu steigern und den Buchhandel so besser auf die Nachfrage vorzubereiten.
Media Control ist seit 1977 eine feste Größe im deutschsprachigen Buchmarkt und bekannt für seine Buch-Bestsellerlisten und Marktanalysen. Die neu entwickelte Partnerschaft mit BearingPoint bringt nun modernste Technologien in diese Analysen. BearingPoint wird sein KI-Tool „DemandSens“ in das bestehende Marktforschungssystem von Media Control integrieren, das „MC Metis“. Dadurch lassen sich Verkaufszahlen für Bücher präzise prognostizieren – ein bisher unerreichtes Ziel in der Buchbranche.
In der Testphase konnte die Vorhersagegenauigkeit bereits beachtliche Werte erzielen: Die Prognosen waren zu durchschnittlich 82 % korrekt, und in bestimmten Buchgruppen lag die Treffsicherheit sogar zwischen 95 und 99 %. Diese Zahlen lassen darauf schließen, dass der Buchhandel sich künftig wesentlich gezielter auf die Nachfrage einstellen kann, indem das richtige Buch zur richtigen Zeit am richtigen Ort verfügbar ist.
„Mit diesem innovativen Service schaffen wir die Grundlage, dass das richtige Buch in der richtigen Menge am richtigen Ort bereitgestellt wird. Diese KI-basierte Absatzprognose wird dem Buchmarkt völlig neue Perspektiven eröffnen,“ sagt Ulrike Altig, Geschäftsführerin von Media Control.
Die Anwendung dieser fortschrittlichen Technologien markiert einen bedeutenden Schritt für die Buchbranche. In einem dynamischen Markt, in dem der Buchabsatz schwer vorhersehbar ist, bieten KI-gestützte Prognosen erhebliche Vorteile: Besser abgestimmte Lagerbestände und reduzierte Rücksendungen können nicht nur die Effizienz des Buchhandels steigern, sondern auch Kosten senken. Besonders Verlage und Buchhändler, die stark auf präzise Prognosen angewiesen sind, um wirtschaftlich zu agieren, profitieren von der Partnerschaft.
Die Partnerschaft zwischen Media Control und BearingPoint zeigt, wie KI die Buchbranche nachhaltig verändern kann. Verlage, Buchhändler und Marktforscher erhalten durch diese neue Lösung wichtige Informationen, um Entscheidungen datenbasiert und vorausschauend zu treffen.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

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