Titelschutz-Magazin März 2026

10. April 2026
In der 135. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Februar 2026, wurden 102 neue Titel in 58 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

102 neue Titel

  • 100 Geschenke an dein bestes Leben
  • 100 Geschenke an dein Leben
  • 100 Geschenke an mein bestes Leben
  • 100 Geschenke an mein Leben
  • 1944 DAS BLAUE KRIEGKIND
  • 1944 DAS BLAUE KRIEGSKIND
  • AURIN
  • B2B Mo/ovement
  • B2B Moovement
  • BAD CITY
  • Business Continuity Strategy
  • CLEAN HUNTERS
  • CLEAN HUNTERS - Most Wanted Clean
  • Das Frederick-Prinzip
  • Das gelöschte Kind
  • Das Horoskop als Spiegel des Karmas - Seelenaufgaben erkennen, verstehen und bewusst gestalten
  • Das Vegane Manifest
  • Der Heilungszwang
  • Der Mieterflüsterer
  • Der Patientencoach
  • Die Affenwerdung des Menschen
  • Die Bürde des Erfolgs
  • Die Lüge in der Kunst - The Lie in Art
  • Die Re-Evolution
  • Die Reevolution oder die Affenwerdung des Menschen
  • Die Spiegelgeborene: Erste Scherben.
  • Die Tote in den Salinen
  • Die Zitrone im Spinnennetz
  • Digital You Arena
  • DogWorld
  • Draußen nur Kännchen
  • Drei Wochen und ein Tag
  • Entheimatet-Warum sich viele zunehmend fremd im eigenen Land fühlen-und warum Hoffnung bleibt
  • Fernwärme oder Das Spiel der sieben Steine
  • Fick dich, Schule! Mach, dass du wegkommst.
  • Frauen sind wie Katzen
  • Frauen sind wie Katzen – wer sie jagt, verliert. Wer sie versteht, gewinnt.
  • Grete Sylt
  • Hasefratz und seine Schlossabenteuer
  • Hinter dem Klang
  • HOME OF SILENCE - Auf einer Reise nach dem Sinn des Lebens
  • Ich heiße Samantha du Arsch
  • Ich liebe dich im stillen
  • In Schlappen auf dem Jakobsweg
  • Ja zum Mangel - Warum unsere Unvollkommenheit gerade jetzt so wertvoll ist.
  • Jahrhundertroman
  • Knockout love
  • KNOLL Learning-Analytics
  • KNOLL Klausur Analytics
  • KNOLL Klausur-Analytics
  • KNOLL Learning Analytics
  • KNOLL Performance Tracker
  • KNOLL Performance-Tracker
  • KNOLL Prüfungs-Turbo
  • Komplimente
  • Kritik des Veganismus
  • Kunst–Kunsthonig–Kunstdünger–Kunststoff–Künstliche Intelligenz. Verabschiedet sich die Kunst?
  • maison TABOU
  • Manifest des Veganismus
  • Männertour(en) - Lost Places, Manufakturen, Museen, Technik-Hotspots und Shoppinghöhlen
  • Mit den Walen atmen-Katinas Weg aus der Trauer
  • Most Wanted Clean
  • Mutich
  • Nicht mehr verfügbar für Selbstverrat
  • PAW
  • Paw and Leisure
  • PAW!
  • Paw! A Dog's World
  • PAW! a dog's world
  • PAW! Lifestyle auf vier Pfoten
  • PAW! Lifestyle und Design
  • PharmazieFlash
  • Prime Time
  • Putzpolizei – Most Wanted Clean
  • Rainbow hope
  • Route 66 - Der Weg in den Unruhestand
  • Route 66 für den Unruhestand
  • Route 66 – Unruhestand mit XXL-Spaßfaktor
  • Schneckenpost Der tierische Stempelspaß
  • Sei deine Super Power
  • Shelters dream
  • Shoah und Grundgesetz
  • Sockland
  • Triebschnee
  • Und plötzlich warst du wieder da
  • und plötzlich warst du wieder da - Ein leiser Weg zurück zu dir
  • Und plötzlich warst du wieder da - nicht laut, nicht grell, sondern wie ein Moment
  • Und plötzlich warst du wieder da Wege zwischen Sucht, Sehnsucht und innerer Rückkehr
  • Unruhestand mit XXL-Spaßfaktor
  • Unruhestand mit XXL-Spaßfaktor - Die besten Tipps und Tricks
  • Von der Hure zur Priesterin
  • Was du (nicht) alles denkst
  • Wind.Franken
  • Wir enden in unendlichkeit
  • Wir enden in unsterblichkeit
  • Wir enden in unvergessenheit
  • Wir enden in unvollkommenheit
  • Wir lieben nie Allein
  • Wir lieben nie allein - Die Heilung von Bindungswunden
  • Wir lieben nie allein - Wege aus Bindungsangst
  • Wir lieben nie allein - Wenn Nähe Angst macht
  • Zwischen ich und du - wo Grenzen Halt geben

Tätowier-Vorlagen sind geschützt

Mit Urteil vom 22. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Köln (Az. 137 C 162/25) zentrale Fragen zur urheberrechtlichen Einordnung von Tätowier-Vorlagen sowie zu den Sorgfaltspflichten bei deren Nutzung behandelt. Gegenstand der Entscheidung war die Verwendung einer von einer Tätowiererin entworfenen Vorlage durch einen anderen Tätowierer sowie deren Veröffentlichung in sozialen Medien. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob eine solche Nutzung ohne Einräumung entsprechender Rechte zulässig ist und welche Anforderungen an die Prüfung der Rechte durch den Verwender zu stellen sind.

Die Klägerin ist als Tätowiererin tätig und entwarf eine individuelle Tattoo-Vorlage. Eine Kundin brachte diese Vorlage zu dem Beklagten, ebenfalls Tätowierer, der auf dieser Grundlage eine Tätowierung anfertigte. In der Folge veröffentlichte der Beklagte das Ergebnis auf seinem Instagram-Profil. Eine Einräumung von Nutzungsrechten durch die Klägerin an den Beklagten erfolgte nicht. 

Der Beklagte berief sich darauf, die Vorlage von der Kundin erhalten zu haben und davon ausgegangen zu sein, dass diese zur Nutzung berechtigt gewesen sei. Zudem vertrat er die Auffassung, die von ihm erstellte Tätowierung stelle eine eigenständige Gestaltung dar.

Nach Auffassung des Gerichts kann eine Tätowier-Vorlage ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung aufweist. Diese Voraussetzung sah das Gericht im konkreten Fall als erfüllt an. Das Gericht bewertete sowohl die Anfertigung der Tätowierung als auch deren Veröffentlichung auf Instagram als urheberrechtlich relevante Handlungen: Die Umsetzung der Vorlage in eine Tätowierung stelle eine Vervielfältigung dar. Die Veröffentlichung im Internet sei als öffentliche Zugänglichmachung einzuordnen.Mangels Nutzungsrechten seien beide Handlungen rechtswidrig erfolgt.

Das Gericht stellte klar, dass sich der Beklagte nicht mit Erfolg darauf berufen könne, die Vorlage von der Kundin erhalten zu haben. Vielmehr bestehe eine eigenständige Pflicht zur Prüfung der urheberrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung. Ein Vertrauen auf die Angaben Dritter entlaste nicht von der Verantwortung.

Die vom Beklagten vorgenommenen Änderungen wurden nicht als ausreichend angesehen, um von einer eigenständigen Gestaltung auszugehen. Die prägenden Elemente der ursprünglichen Vorlage seien übernommen worden, sodass weiterhin eine Nutzung des geschützten Werkes vorliege.

Das Gericht berechnete den Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie. Es setzte eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 750 € an und verdoppelte diesen Betrag aufgrund der unterlassenen Urheberbenennung bei der Veröffentlichung auf Instagram auf insgesamt 1.500 €.

Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Urheberrecht, weist jedoch darüber hinaus Bezüge zu Fragestellungen auf, die auch im Bereich des Titelschutzes und der Medienpraxis relevant sind. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren und nachvollziehbaren Rechtekette. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung fremder Inhalte, unabhängig davon, ob es sich um grafische Werke, Texte oder Werktitel handelt. Die bloße Weitergabe eines Inhalts durch Dritte begründet keine Berechtigung zu dessen Nutzung. Auch im Medienbereich ist daher eine eigenständige Prüfung erforderlich, wenn Inhalte von Dritten übernommen werden.

Die zusätzliche Veröffentlichung eines Werkes über digitale Kanäle stellt eine eigenständige Nutzungshandlung dar und kann sich auf die Höhe etwaiger Ansprüche auswirken. Dies gilt insbesondere bei Veröffentlichungen mit erheblicher Reichweite.

Die Entscheidung zeigt, dass die unterlassene Benennung des Urhebers zu einer Erhöhung des Schadensersatzes führen kann. Dieser Aspekt ist auch im redaktionellen Umfeld von Bedeutung.

Quelle: AG Köln, Urteil: 22.12.2025, Az. 137 C 162/25

Preis der Leipziger Buchmesse 2026

Während der Leipziger Buchmesse wurden mehrere Preise vergeben. Zu den Auszeichnungen zählt der „Preis der Leipziger Buchmesse“, der in drei Kategorien verliehen wird. Katerina Poladjan, Marie-Janine Calic und Manfred Gmeiner gehören zu den Preisträgern.

Katerina Poladjan erhält den „Preis der Leipziger Buchmesse“ in der Kategorie Belletristik für „Goldstrand“. Die Jury beschreibt den Roman als sprachlich vielschichtige Erzählung über Erinnerung, Herkunft und Abschied. Im Mittelpunkt steht eine Figur, die ihr Leben reflektiert und familiäre sowie historische Verbindungen sichtbar macht. Die Auszeichnung würdigt eine literarische Arbeit, die persönliche Geschichte mit europäischen Perspektiven verbindet.

Marie-Janine Calic wird in der Kategorie Sachbuch/Essayistik für „Balkan-Odyssee, 1933–1941. Auf der Flucht vor Hitler durch Südosteuropa“ ausgezeichnet. Die Jury hebt die breite Recherche und die Verbindung individueller Lebensgeschichten mit historischen Entwicklungen hervor. Das Werk beleuchtet Fluchtbewegungen durch Südosteuropa und ordnet diese in größere politische Zusammenhänge ein. Es trägt zur Erweiterung der Exilforschung bei.

Manfred Gmeiner erhält den Preis in der Kategorie Übersetzung für „Unten leben“ von Gustavo Faverón Patriau. Die Jury würdigt die sprachliche Präzision und den Umgang mit der komplexen Erzählstruktur des Originals. Die Übersetzung bewahrt die Vielstimmigkeit und literarischen Anspielungen des Werkes. Damit wird eine eigenständige Leistung im Bereich der literarischen Übertragung ausgezeichnet.

Der „Preis der Leipziger Buchmesse“ wird jährlich von der Leipziger Messe vergeben. Er ist mit insgesamt 60.000 Euro dotiert. Die Summe verteilt sich auf die drei Kategorien. Ziel ist die Förderung aktueller Literatur und die Sichtbarmachung deutschsprachiger Neuerscheinungen sowie herausragender Übersetzungen.

Josef-Guggenmos Preis 2026

Jutta Richter erhält den „Josef Guggenmos-Preis für Kinderlyrik“ für ihren Gedichtband „Rabenkonzert“. Die Jury würdigt die Sammlung als sprachlich präzise und thematisch vielschichtige Lyrik. Die Gedichte seien „zutiefst menschlich, tierlieb, lebensgetränkt“. Sie verbinden alltägliche Erfahrungen mit poetischer Verdichtung. Auch schwierige Themen wie Verlust, Krieg und Abschied finden Eingang. Die Jury betont die sorgfältige Ausarbeitung der Texte und ihre formale Ausdauer. Die Illustrationen von Julie Völk ergänzen den Band mit einer eigenständigen visuellen Ebene. Insgesamt wurden 43 Titel aus 23 deutschsprachigen Verlagen eingereicht. Neben dem Preisträgertitel wählte die Jury sechs weitere Werke für eine Empfehlungsliste aus.

Der „Josef Guggenmos-Preis für Kinderlyrik“ zeichnet herausragende Gedichtbände für Kinder aus. Er wird von der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendliteratur vergeben. Ziel ist die Förderung der Kinderlyrik und die Unterstützung literarischer Qualität in diesem Bereich. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert. Der Preis richtet sich insbesondere an Autorinnen und Autoren, die mit einem eigenständigen Werk hervortreten. Benannt ist die Auszeichnung nach Josef Guggenmos, einem prägenden Lyriker der Kinderliteratur.

Jutta Richter, geboren 1955 in Burgsteinfurt, lebt als freie Autorin im Münsterland. Ihre Werke wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt. Sie erhielt unter anderem den „Deutschen Jugendliteraturpreis“ und den „Großen Preis der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendliteratur“.

Aena-Preis 2026

Die in Berlin lebende Autorin Samanta Schweblin hat in Spanien den erstmals vergebenen „Aena-Preis für hispanisch-amerikanische Erzählungen“ erhalten. Die argentinische Schriftstellerin wurde für ihren Erzählungsband „Das gute Böse“ ausgezeichnet. Das Werk wurde als bestes spanischsprachiges Buch des Jahres 2025 gewählt. Die Verleihung fand am 8. April in Barcelona statt. Die Jury würdigte die präzise Darstellung existenzieller Verunsicherung. Hervorgehoben wurden die verletzlichen Figuren und ihre Grenzerfahrungen. Weitere Auszeichnungen gingen an Héctor Abad Faciolince für „Now and in the Hour“. Ebenfalls geehrt wurden Nona Fernández für „Marciano“ und Marcos Giralt Torrente für „Die Illusionisten“. Enrique Vila-Matas wurde für „Kanon der Camera Obscura“ ausgezeichnet.

Der Preis zeichnet jährlich ein erzählendes Werk in spanischer Sprache aus. Berücksichtigt werden auch übersetzte Werke aus Ko-Amtssprachen. Ziel ist die Förderung zeitgenössischer Literatur im hispanischen Raum. Der Auswahlprozess erfolgt über Literaturscouts aus Spanien und Lateinamerika. Diese erstellen eine Vorauswahl für die Jury. Die finale Entscheidung trifft das Gremium in mehreren Abstimmungsrunden. Der Preis richtet sich ausdrücklich an einzelne Werke, nicht an Gesamtwerke. Parallel werden Maßnahmen zur Leseförderung umgesetzt. Dazu zählt der Ankauf und die Verteilung von Büchern an kulturelle Einrichtungen.

In den vergangenen Wochen hatte der Preis in Spanien für Debatten gesorgt. Diskutiert wurden die Trägerschaft durch den Flughafenbetreiber Aena und die hohe Dotierung. Aena-Präsident Maurici Lucena Betriu sagte der Zeitung „La Vanguardia“: „Ist eine Million für ein Buch zu viel, wenn Fußballstars wie Cristiano Ronaldo 200 Millionen im Jahr verdienen?“ Der „Aena-Preis für hispanisch-amerikanische Erzählungen“ ist mit einer Million Euro dotiert. Die weiteren Preisträger erhalten jeweils 30.000 Euro. Stifter ist Aena im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist die Förderung des Lesens sowie der kulturelle Austausch zwischen Spanien und Lateinamerika.

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Arbeitsstipendien des Landes Berlin

Der Senat des Landes Berlin schreibt die „Arbeitsstipendien für Literatur“ aus. Die Förderung richtet sich an professionell arbeitende Autorinnen und Autoren, die auf Deutsch schreiben. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben sowie die Fortführung oder Vollendung bestehender Projekte.

Die Ausschreibung richtet sich an Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit Wohn- und Arbeitssitz in Berlin. Erwartet werden Veröffentlichungen oder aussagekräftige Arbeitsproben. Pro Person ist nur eine Bewerbung möglich. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn im Förderzeitraum eine Immatrikulation besteht. Das Stipendium ist nicht mit einem gleichzeitigen Stipendium des Deutschen Literaturfonds kombinierbar.

Die Förderung beträgt 24.000 Euro für 12 Monate, 16.000 Euro für 8 Monate oder 8.000 Euro für 4 Monate. Zusätzlich ist eine öffentliche Präsentation im Herbst vorgesehen.

Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Jury. Bewerbungsschluss: 06.05.2026

Künstleratelier Kulturbrauerei

# Ausschreibung „Künstleratelier Kulturbrauerei Schaan“ 2027 Das Amt für Kultur des Landes Liechtenstein schreibt den Atelieraufenthalt „Kulturbrauerei Schaan“ aus. Die Förderung richtet sich an professionelle Kunst- und Kulturschaffende. Der Aufenthalt dient der künstlerischen Arbeit und dem Austausch mit der lokalen Kulturszene.
Pro Quartal stehen drei möblierte Atelierwohnungen mit rund 50 m² zur Verfügung. Die Ateliers befinden sich in einem denkmalgeschützten Gebäude. Gemeinschaftsräume ergänzen das Angebot. Der Aufenthalt ist ab Januar 2027 möglich. Voraussetzung sind eine gültige Haftpflichtversicherung und eine europäische Krankenversicherung. Bewerbungen sind ausschließlich online einzureichen. E-Mail- oder Postbewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt kostenfrei. Zusätzlich wird eine Förderung von insgesamt 6.000 CHF für drei Monate gewährt. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten.
Während des Aufenthalts besteht Anwesenheitspflicht. Ein öffentlicher Präsentationstermin ist vorgesehen. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Formular.
Bewerbungsschluss: 17.05.2026

Buchvorstellung: Seelenliebe

Der Münchner Autor Jo Leuchtenberg, bekannt für seine handwerkliche Meisterschaft im Schreinerhandwerk, beweist mit seinem neuen Buch „Seelenliebe“ erneut sein kreatives Talent – diesmal in der Welt der Literatur. Das Werk, das im Smart & Nett Verlag erscheint, ist eine berührende Liebesgeschichte, die Leserinnen und Leser in eine Welt voller Romantik, Tiefe und zeitloser Emotionen entführt.
Die Protagonisten Leo und Milla lernen sich behutsam kennen und lieben. Ihre Beziehung entwickelt sich langsam und authentisch, geprägt von ihrer Reife und ihren Lebenserfahrungen. Sie finden zueinander, ohne Manipulation oder Spielchen – eine Liebe, wie man sie sich wünscht. Doch ist dies nur ein Idealbild, ein Wunschtraum? Jo Leuchtenberg spannt in „Seelenliebe“ einen faszinierenden Bogen vom märchenhaften „Es war einmal …“ bis hin zu einer intergalaktischen Beziehung in ferner Zukunft, die Science-Fiction-Elemente gekonnt mit romantischer Erzählkunst verbindet. Ein kleiner mythologischer Exkurs verrät dabei das Geheimnis, wie aus dem Ideal der Liebe eine ganz persönliche romantische Wirklichkeit werden kann. Leuchtenbergs Erzählstil ist dabei so vielschichtig wie seine handgefertigten Möbelunikate – exquisit, detailverliebt und voller Herz. 
Jo Leuchtenberg, entdeckte seine Liebe zum Schreiben als weitere Berufung, mit der er Ideen und Kreativität zum Leben erweckt. Mit „Seelenliebe“ gelingt ihm ein Werk, das nicht nur Romantik-Fans begeistern wird, sondern auch alle, die an die zeitlose Kraft der Liebe glauben. Das E-Book „Seelenliebe“ ist ab sofort im Smart & Nett Verlag erhältlich und verspricht eine literarische Reise, die die Grenzen von Zeit und Raum überschreitet. Bücher, E-Books, Hörbücher verschiedener Genres bietet der Smart & Nett Verlag. Diese Medien profitieren von Synergien mit dem Label Smart & Nett Entertainment und Smart & Nett Künstleragentur. Literatur, Musik und Bühne verschmelzen zu kreativen neuen Formen und attraktiver Unterhaltung.

Penguin verklagt OpenAI

Die Penguin Random House Verlagsgruppe geht juristisch gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen durch KI-Systeme vor und reichte Klage beim Landgericht München gegen die OpenAI Ireland Ltd. ein. Anlass ist die Nutzung und Verarbeitung von Inhalten aus der Buchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ des Autors und Illustrators Ingo Siegner.
Nach Angaben des Verlags gibt der KI-Chatbot ChatGPT auf einfache Nutzereingaben hin Inhalte aus den geschützten Werken in erkennbarer Form wieder. Zudem erzeugt das System Illustrationen der bekannten Figur, die dem Original stark ähneln. Darüber hinaus mache der Chatbot Vorschläge zur Erstellung vollständiger Bücher, einschließlich Cover, Klappentexten und konkreter Hinweise zur Veröffentlichung über Selfpublishing-Plattformen. 
Neben dem Schutz der Urheberrechte verfolgt die Klage auch das Ziel, mehr Transparenz für Leserinnen und Leser zu schaffen. Künftig solle verhindert werden, dass bekannte Autorennamen für Inhalte verwendet werden, die wesentlich von KI generiert wurden.
Eine vorherige Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb nach Verlagsangaben unbeantwortet. Daher entschied sich die Verlagsgruppe zur Klage. 

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

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