Titelschutz-Magazin Juni 2026

10. Juli 2026
In der 138. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Juni 2026, wurden 71 neue Titel in 46 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

71 neue Titel

  • ...von den Socken
  • 32 IRISH HEROES
  • 32 Irish Heroes
  • A Scottish Island
  • Acordo Ortográfico da Língua Portuguesa
  • Adaptationsmedizin
  • Adaptationsrendite
  • Alltagsgeschichten, die helfen können, den Familienrucksack etwas leichter zu machen
  • Anna und das Wuselgonster
  • Auf der Jagd nach der verlorenen Jugend
  • Believe it or not
  • Blackwater Island
  • Champagner bis der Arzt kommt
  • Das Mädchen, das ENDE schrieb
  • Das Notfallbuch
  • DC Mag
  • DDO Deutscher Dentaler Onlinekongress
  • DealMakerSystem - Das Geld liegt in der Mitte
  • Deep Below: Wo du mir gehörst
  • Dental Experts Day
  • Der COSMIC LIFECODE XX. DU bist die Medizin - für Dich und die Welt.
  • Der Weg zu den Sternen führt durch den Herzensgarten.
  • Die Bernsteinfrau und andere Erzählungen
  • Ein Splitter der Unendlichkeit
  • Einladung zum Ficken
  • Elody - Feuermacht am Krähenberg
  • Fake Enemies
  • FELLOWS
  • Forellenjagd: Auf der Suche nach dem Glück
  • Für einen Splitter der Unendlichkeit
  • Futuretainment
  • INSIDE CITY
  • INSIDE TETTNANG
  • IRISH HEROES
  • Ist Doch Nur Kochen
  • Jetzt fängt der Ernst des Lebens an
  • Jonas Jacobson auf geheimnisvoller Weltreise
  • KELVARA
  • KELVARA - Das Band der ewigen Nacht
  • Kopfknoten
  • Kosmische Intelligenz
  • Leipziger Allerlei. Kinder- und Jugend-Zeit-Geschichten
  • Mach mehr möglich
  • MARS AFTER EARTH - Die Erde hat uns verlassen
  • Mein Leben im Spiegel
  • Mein Leben im Spiegel - Astrid Jerschitz die Story
  • NutriFlash
  • Phytoflash
  • POP SECRET
  • Portufiesische Verb- und Zeitformen
  • Portugiesisch Lernwortschatz
  • Portugiesisches Ortographie-Übereinkommen von 1990
  • Red Flags
  • Rhonda, das kleine Labbi-Mädchen
  • Rosalinde, die Ninni-Eule
  • Sanfte Ausleitungs- Tage für Kinder
  • SchlagerStar - Deine Bühne, deine Chance
  • The Unspoken Maid
  • Trout Bum: Lebensaufgabe Fliegenfischen
  • Umgehungsstraße
  • Umgehungsstraßen
  • Unmöglich ist auch bloß ne Meinung
  • Vocabulário Português
  • von den Socken
  • When Fate comes Later
  • Winged Witches Captured
  • Winged Witches Freed
  • Winged Witches Summoned
  • Wo du mir gehörst
  • Women in light
  • Zu Besuch bei der kleinen weisen Frau

Kein Werktitelschutz für „Wordle“

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 13. Mai 2026 eine für das Kennzeichen- und Titelschutzrecht bedeutsame Entscheidung zur Entstehung von Werktitelrechten getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das ursprünglich von dem britischen Entwickler Josh Wardle kostenlos veröffentlichte Online-Worträtsel „Wordle“ bereits vor dem Erwerb durch die Herausgeberin der New York Times in Deutschland Werktitelschutz erlangt hatte. Davon hing unter anderem ab, ob gegen die Anmeldung und Nutzung der deutschen Marke „Wordle“ durch einen deutschen Rätselverlag Unterlassungs-, Löschungs- und Schadensersatzansprüche bestanden.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Hamburg und wies die Berufung der Herausgeberin der New York Times zurück. Nach Auffassung des Senats fehlte es bis zum maßgeblichen Prioritätszeitpunkt an einer Nutzung des Titels „Wordle“ im geschäftlichen Verkehr. Ein prioritätsälteres deutsches Werktitelrecht war daher nicht entstanden.
Sachverhalt und bisheriger Verfahrensverlauf
Josh Wardle veröffentlichte „Wordle“ im Juni 2021 kostenlos auf seiner persönlichen Website. Das browserbasierte Worträtsel verbreitete sich zunächst durch Empfehlungen in sozialen Netzwerken und gewann weltweit stark an Popularität. Anfang Januar 2022 berichteten auch zahlreiche deutsche Medien über das Spiel. Nach den Feststellungen des Gerichts verzeichnete die Website am 31. Januar 2022 bereits mehr als 148.000 Nutzer aus Deutschland.
Die Klägerin, Herausgeberin der New York Times, nahm bereits Anfang Januar 2022 Verhandlungen über den Erwerb der Rechte an „Wordle“ auf. Nach Abschluss der Verhandlungen schlossen die Parteien am 31. Januar 2022 einen Vertrag über die Übertragung der Rechte einschließlich des Rechts am Werktitel. Am folgenden Tag meldete die Klägerin in den USA die Wortmarke „WORDLE“ an und beantragte kurze Zeit später außerdem eine Unionsmarke.
Ebenfalls am 1. Februar 2022 meldete der Beklagte, ein deutscher Anbieter von Rätselinhalten für Zeitungen, Zeitschriften, Verlage sowie Online-Medien, die deutsche Wortmarke „Wordle“ für verschiedene Druckerzeugnisse, Spiele und Dienstleistungen an. Zu diesem Zeitpunkt wusste er nach den Feststellungen des Gerichts bereits vom Rechteerwerb der Klägerin. Ab März 2022 bot der Beklagte eine deutschsprachige Version des Spiels an.
Nach einer erfolglosen Abmahnung machte die Klägerin zunächst im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Ansprüche geltend. Nachdem auch dieser Antrag erfolglos geblieben war, erhob sie Klage vor dem Landgericht Hamburg. Sie verlangte Unterlassung der Zeichennutzung, Auskunft, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung der Produkte sowie die Einwilligung in die Löschung der deutschen Marke des Beklagten. Das Landgericht Hamburg wies die Klage vollständig ab. Gegen dieses Urteil legte die Klägerin Berufung ein.
Kernaussagen der Entscheidung
Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts in allen Punkten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsteht Werktitelschutz grundsätzlich erst mit der Benutzung eines unterscheidungskräftigen Titels im geschäftlichen Verkehr im Inland. Diese Voraussetzung sah der Senat im Streitfall nicht als erfüllt an.
Das Gericht stellte klar, dass eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr nur dann vorliegt, wenn sie im Zusammenhang mit einer auf wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit erfolgt. Entscheidend sei die nach außen erkennbare Zielrichtung des Handelnden. Diese Maßstäbe gälten gleichermaßen für Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Eine unterschiedliche Auslegung des Begriffs des geschäftlichen Verkehrs komme nach Auffassung des Senats nicht in Betracht.
Nach den Feststellungen des Gerichts nutzte Josh Wardle „Wordle“ ausschließlich im privaten Bereich. Die Website enthielt weder Werbung noch kostenpflichtige Angebote oder sonstige Hinweise auf eine wirtschaftliche Verwertung. Auch die Gestaltung der Internetseite mit persönlichen Informationen über den Entwickler sprach nach Auffassung des Senats für einen privaten Charakter. 
Die enorme Popularität des Spiels ändere daran nichts. Weder die hohe Zahl deutscher Nutzer noch die umfangreiche internationale Berichterstattung könnten eine private Nutzung nachträglich in eine geschäftliche Tätigkeit umwandeln. Maßgeblich sei allein die erkennbare Zielrichtung des Entwicklers. Auch die bereits aufgenommenen Verkaufsverhandlungen mit der Klägerin führten nach Auffassung des Gerichts nicht dazu, dass die Nutzung des Titels bereits im geschäftlichen Verkehr erfolgt sei. Solange die Außendarstellung der Website unverändert privat geblieben sei, fehle es an einer entsprechenden kommerziellen Nutzung.
Mangels eines prioritätsälteren Werktitelrechts scheiterten sämtliche auf das Werktitelrecht gestützten Ansprüche der Klägerin.
Auch die hilfsweise geltend gemachten markenrechtlichen Ansprüche blieben ohne Erfolg. Die Unionsmarke der Klägerin und die deutsche Marke des Beklagten beanspruchten denselben Prioritätstag. Der Beklagte könne sich deshalb grundsätzlich auf seine Marke berufen. Eine unlautere Behinderungsabsicht bei der Markenanmeldung verneinte das Gericht. Der Beklagte habe bereits im Dezember 2021 mit der Entwicklung einer eigenen deutschsprachigen Version begonnen und damit einen nachvollziehbaren sachlichen Grund für die Markenanmeldung gehabt. Zudem habe zum maßgeblichen Zeitpunkt kein schutzwürdiger geschäftlicher Besitzstand der Klägerin oder ihres Rechtsvorgängers bestanden.
Bedeutung für die Praxis des Titelschutzes
Die Entscheidung verdeutlicht, dass selbst eine außergewöhnliche Bekanntheit eines Werkes den Werktitelschutz nach deutschem Recht nicht begründet, wenn es an einer Nutzung im geschäftlichen Verkehr fehlt. Für Verlage, Medienunternehmen sowie Entwickler digitaler Inhalte zeigt das Urteil, dass Reichweite, Nutzerzahlen oder mediale Aufmerksamkeit allein keinen Titelschutz entstehen lassen.
Gerade bei digitalen Angeboten, die zunächst kostenlos und ohne unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht werden, sollte frühzeitig geprüft werden, ob und wann eine geschäftliche Nutzung vorliegt. Ebenso empfiehlt sich eine rechtzeitige Absicherung durch Markenanmeldungen, um spätere Prioritätskonflikte zu vermeiden.
Darüber hinaus macht die Entscheidung deutlich, dass die bloße Kenntnis eines im Ausland erfolgreichen Produkts eine spätere Markenanmeldung in Deutschland nicht ohne Weiteres als unlauter erscheinen lässt. Erforderlich sind vielmehr besondere Umstände, insbesondere ein bereits bestehender schutzwürdiger geschäftlicher Besitzstand sowie eine gezielte Behinderungsabsicht. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, bleibt der Territorialitätsgrundsatz des Markenrechts maßgeblich.
Quellenangabe
OLG Hamburg, Urteil vom 13. Mai 2026, Az. 3 U 74/24

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Georg Büchner Preis 2026

Die Schriftstellerin Christine Wunnicke wird mit dem „Georg-Büchner-Preis“ 2026 ausgezeichnet. Der Preis wird von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung vergeben und zählt zu den wichtigsten literarischen Auszeichnungen im deutschsprachigen Raum. Die Dotierung von 50.000 Euro wird jeweils zu einem Drittel von der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt getragen.
Mit der Auszeichnung würdigt die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung Wunnickes langjähriges literarisches Schaffen. In ihrer Begründung hebt die Jury ein Erzählwerk hervor, das durch überraschende Konzeptionen, historische Stoffe und erzählerische Eigenständigkeit geprägt ist. Ihre Romane führen an Schauplätze wie Hollywood, Nagasaki oder Paris und verbinden historische Fakten mit literarischer Erfindung. Die Jury betont zudem den feinen Sprachwitz, die konsequente Vermeidung von Selbstreferenz sowie die Verbindung von Unterhaltung und anspruchsvoller Reflexion.  
Christine Wunnicke wurde 1966 in München geboren. Sie studierte Linguistik, Altgermanistik und Psychologie in Berlin und Glasgow. Anschließend arbeitete sie in der Wissenschaftsverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft in München. Bereits Anfang der 1990er Jahre veröffentlichte sie Hörspiele und Radiofeatures. Mit den Romanen „Fortescues Fabrik“ (1998) und „Jetlag“ (2000) begann ihre schriftstellerische Laufbahn als Romanautorin.
Im Mittelpunkt ihrer Bücher stehen häufig historisch verbürgte Persönlichkeiten sowie außergewöhnliche Begegnungen zwischen Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft. Zu ihren bekanntesten Werken zählen „Der Fuchs und Dr. Shimamura“ (2015), „Katie“ (2017), „Die Dame mit der bemalten Hand“ (2020) und „Wachs“ (2025).
Der „Georg-Büchner-Preis“ wird seit 1951 von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung vergeben. Er erinnert an den Schriftsteller Georg Büchner (1813–1837) und zeichnet Autorinnen und Autoren aus, die in deutscher Sprache herausragende literarische Werke geschaffen haben. 

Österreichischer Staatspreis 2026

Der Schriftsteller Clemens J. Setz wird mit dem „Großen Österreichischen Staatspreis“ 2026 ausgezeichnet. Der Preis gilt als höchste künstlerische Auszeichnung der Republik Österreich und ist mit 30.000 Euro dotiert. Vergeben wird er auf Empfehlung des Österreichischen Kunstsenats. Mit der Ehrung wird zugleich Setz in den Kunstsenat aufgenommen. Das Gremium besteht aus bis zu 21 Trägerinnen und Trägern des „Großen Österreichischen Staatspreises“, die diese Aufgabe ehrenamtlich und auf Lebenszeit wahrnehmen.

In seiner Begründung würdigt der Kunstsenat Clemens J. Setz als einen der bedeutendsten deutschsprachigen Schriftsteller seiner Generation. Hervorgehoben werden sein umfangreiches literarisches Werk, seine Auseinandersetzung mit menschlichen Grenzbereichen und gesellschaftlichen Außenseitern sowie seine außergewöhnlichen literarischen Formen. Seine poetische Sprachkraft und seine sprachschöpferische Imagination erweiterten seit vielen Jahren die deutschsprachige Gegenwartsliteratur. 

Clemens J. Setz wurde 1982 in Graz geboren und lebt heute in Wien. Bereits 2010 erhielt er für seinen Roman „Die Frequenzen“ den „Bremer Literaturpreis“. Es folgten der Preis der „Leipziger Buchmesse“ für „Die Liebe zur Zeit des Mahlstädter Kindes“, der „Kleist-Preis“ sowie 2021 der „Georg-Büchner-Preis“. Für seinen Roman „Monde vor der Landung“ wurde er 2023 mit dem „Österreichischen Buchpreis“ ausgezeichnet.

Der „Große Österreichische Staatspreis“ wird jährlich in wechselnder Folge in den Bereichen Architektur, Musik, Bildende Kunst oder Literatur vergeben. Ausgezeichnet werden entweder herausragende Lebenswerke oder Künstlerinnen und Künstler, deren bisheriges Schaffen außergewöhnliche Qualität, Innovationskraft und internationale Anerkennung erkennen lässt.

Ingeborg Bachmann Preis 2026

Die deutsche Autorin Lena Schätte ist mit dem „Ingeborg-Bachmann-Preis“ 2026 ausgezeichnet worden. Sie nahm am Wettbewerb auf Einladung des Jurors Thomas Strässle teil. Der Hauptpreis ist mit 30.000 Euro dotiert und zählt zu den wichtigsten literarischen Auszeichnungen im deutschsprachigen Raum. Zusätzlich erhielt Schätte den „BKS Bank Publikumspreis“, der mit 7.000 Euro dotiert ist und mit weiteren 3.000 Euro für die Tätigkeit als Festivalschreiberin beim Carinthischen Sommer verbunden ist.

In seiner Laudatio würdigte Thomas Strässle Schättes Wettbewerbstext als Erzählung von existenzieller Wucht. Im Mittelpunkt stehen zwei Mädchen, die wegen ihres Körpergewichts ausgegrenzt werden und zueinanderfinden. Der Text thematisiert Ausgrenzung, Gewalt innerhalb der Familie und den Kampf um Selbstbehauptung. Besonders hob Strässle die sprachliche Gestaltung hervor. Die Sprache sei in ihrer Schönheit und Schlichtheit „unübertrefflich“. Die Jury schloss sich dieser Einschätzung an und zeichnete den Text mit dem Hauptpreis aus.

Lena Schätte wurde 1993 in Lüdenscheid geboren. Sie veröffentlichte 2014 ihren Debütroman „Ruhrpottliebe“. Anschließend arbeitete sie mehrere Jahre als Psychiatriekrankenschwester im Ruhrgebiet. Seit 2020 studiert sie Literarisches Schreiben am Deutschen Literaturinstitut Leipzig. Für einen Auszug aus ihrem Roman „Das Schwarz an den Händen meines Vaters“ erhielt sie 2024 den „W.-G.-Sebald-Literaturpreis“. Der Roman stand 2025 auf der Longlist des „Deutschen Buchpreises“ und wurde außerdem mit dem „Förderpreis Nordrhein-Westfalen“ ausgezeichnet.

Im Rahmen der 49. Tage der deutschsprachigen Literatur wurden zudem weitere Auszeichnungen vergeben. Den „3sat-Preis“ erhielt Magdalena Schrefel. Der „Deutschlandfunk-Preis“ ging an Ozan Zakariya Keskinkilic. Mit dem „KELAG-Preis“ wurde Kinga Toth ausgezeichnet. Die Tage der deutschsprachigen Literatur finden jährlich in Klagenfurt statt und gelten als eines der bedeutendsten Foren für zeitgenössische deutschsprachige Literatur.

Wortmeldungen 2027

Die Crespo Foundation schreibt in Kooperation mit dem Literaturhaus Frankfurt und dem Verbrecher Verlag den „WORTMELDUNGEN Ulrike Crespo Literaturpreis 2027“ aus. Gesucht werden literarische Kurztexte, die sich kritisch mit aktuellen gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen. Vorschlagsberechtigt sind Verlage, Lektoren, Literaturagenten, Literaturkritiker und Literaturvermittler.

Ausgezeichnet wird ein bislang unveröffentlichter deutschsprachiger Prosatext oder literarischer Essay mit einem Umfang von 12 bis 25 Normseiten. Die Texte dürfen höchstens zwei Jahre alt sein und müssen anonymisiert eingereicht werden. Voraussetzung ist außerdem ein nicht selbst finanzierter Debütband in einem anerkannten Verlag im deutschsprachigen Raum.

Der Hauptpreis ist mit 35.000 Euro dotiert. Die fünf für die Shortlist ausgewählten Texte erhalten jeweils 3.500 Euro.

Bewerbungsschluss: 30.09.2026**

Literarischer März 2027

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schreibt den „Literarischen März 2027“ aus. Zum 25. Mal wird der renommierte Wettbewerb für deutschsprachige Lyrik ausgerichtet. Bewerben können sich deutschsprachige Autoren, die nicht vor 1991 geboren wurden. Eingereicht werden können bis zu zwölf unveröffentlichte Gedichte in deutscher Sprache.

Vergeben werden der „Leonce-und-Lena-Preis“ sowie zwei „Wolfgang-Weyrauch-Förderpreise“. Die Auswahl der Teilnehmer trifft ein Lektorat.

Der „Leonce-und-Lena-Preis“ ist mit 8.000 Euro dotiert. Die beiden „Wolfgang-Weyrauch-Förderpreise“ sind jeweils mit 4.000 Euro ausgestattet. Die Preisträger erhalten außerdem Einladungen zu Lesungen bei den Kooperationspartnern sowie zu einer Veranstaltung im Zentrum Wort auf der Frankfurter Buchmesse.

Bewerbungsschluss: 15.09.2026

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C.H. Beck beteiligt sich an dtv

Der Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG baut sein Engagement bei der dtv Verlagsgesellschaft weiter aus. Zum 1. Juli übernimmt C.H.Beck die Anteile der Ganske Verlagsgruppe an der dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG sowie der dtv Geschäftsführungs-GmbH. Ziel der Ganske Verlagsgruppe ist es, ihre strategische Ausrichtung zu schärfen und sich verstärkt auf künftige Wachstumsfelder zu konzentrieren.
Die Übernahme stand unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Prüfung. Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss inzwischen freigegeben. Nach Auffassung der Behörde bestehen keine wettbewerblichen Bedenken. Zwar verfügt C.H.Beck insbesondere im Bereich juristischer Fachinformationen über eine starke Marktposition, der Zusammenschluss betrifft jedoch vor allem die Segmente Belletristik, Sachbuch, Ratgeber sowie Kinder- und Jugendbücher. In diesen Bereichen stehen beide Unternehmen weiterhin im Wettbewerb mit zahlreichen anderen Verlagen.
Auch die im dtv-Programm veröffentlichten Beck-Texte waren Gegenstand der Prüfung. Das Bundeskartellamt kam zu dem Ergebnis, dass diese wirtschaftlich nur eine geringe Bedeutung haben und den Leserinnen und Lesern ausreichend alternative Angebote zur Verfügung stehen.
Mit der Freigabe kann C.H.Beck seine Beteiligung an einem der größten unabhängigen Publikumsverlage im deutschsprachigen Raum weiter ausbauen und die zukünftige Entwicklung von dtv aktiv mitgestalten.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.