Im Titelschutz Magazin April 2019 wurden 21 neue Titelschutzanzeigen veröffentlich. In der 53. Ausgabe des Titelschutz Magazins wird auf ein Urteil des LG München zur Kennzeichung von Werbung bei Instagramm Beiträgen hingewiesen. Zu klären hatte das Gericht, ob Instagramm Beiträge auch dann als Werbung zu kennzeichnen sind, wenn der Beitragsersteller dafür keine Bezahlung erhält.