Titelschutz-Magazin Juli 2020

09. August 2020

In der 67. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Juli 2020, wurden 71 neue Titel in 37 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern eine schöne Ferienzeit. Bleiben Sie gesund!

71 neue Titel

  • #sowasvonulm
  • Ansichten damals und heute
  • Aschenplanet
  • Ausflugsziel.app
  • Belegungskalender.app
  • Bosbach und Rach
  • bosbachundrach.de
  • CHIMPAN - Change Impact Analysis, A Paradigm Change in Change Management
  • CHIMPAN - Change Impact Analysis, Ein Paradigmawechsel im Change Management
  • CHIMPAN - Change Impact Analysis. A Paradigm Change in Corporate Transformation
  • CHIMPAN - Change Impact Analysis. Ein Paradigmawechsel in der Transformation von Unternehmen
  • Das Buch der guten Gedanken
  • Der-Geheimtipp.app
  • Deutschlandurlaub.app
  • Die Achse des Lichts
  • Die Scherben seiner Seele
  • DIE WELT SCHENKT UNS DIE BUCHSTABEN
  • die Wochentester
  • diewochentester.de
  • DJ Casandro
  • Emmy findet ihr Glück
  • Es ist nicht leicht ein Alkoholiker zu sein
  • FRIDAYS
  • FRIDAYS - Die Vision einer neuen Welt
  • FRIDAYS - It's our future
  • FRIDAYS - The story of a new world
  • Fuji, ich komme!
  • Game of Burgers
  • Golf - auch ein Sport ?
  • Gral
  • GREEN in the CITY - Natur Pur in Frankfurt am Main
  • Hamburgian Psycho
  • Holiday-Shopping.app
  • Hotel-Booking.com.app
  • Hygiene auf Reisen
  • ICH UND GLÜCKLICH
  • Lehrerdasein: Herausforderungen und Erfolgsstrategien für Lehrer und alle, die es werden wollen
  • Lieblingsrestaurant.app
  • medaudio
  • Medinar
  • medradio
  • medsurf
  • medtablet
  • medvideo
  • medwebio
  • Meta-Mind-Clearing
  • Mord auf dem Amt
  • Mord auf'm Amt
  • Mord aufm Amt
  • Mord im Amt
  • Nach dir nur Erinnerung
  • Popcorn im Kopf
  • QueerasBerlin
  • Reisehygiene
  • Restaurantfuehrer.app
  • Sagenhaftes Bayern
  • Schönwettervorhersage
  • Stadtgold
  • Stadtmaden
  • Sternensplitter
  • These offline days
  • Tischreservierung.app
  • Walarnya
  • WALD
  • WARMLAND
  • WARMLAND - alles so schön billig hier
  • was war was wird
  • WAS WAR WAS WIRD? BOSBACH & RACH: DIE WOCHENTESTER
  • waswarwaswird.de
  • weatherchecker
  • wetterchecker

Auskunftsanspruch nur auf Postanschrift

In seinem am 9. Juli verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 2004/481 die Gerichte nicht verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Hochladen eines Films auf eine Online-Videoplattform ohne Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts gegenüber dem Betreiber der Videoplattform anzuordnen, die E-Mail-Adresse, die IP-Adresse oder die Telefonnummer des Nutzers bekannt zu geben, der den streitigen Film hochgeladen hat. Die Richtlinie, die die Bekanntgabe der „Adressen“ der Personen vorsieht, die ein Recht des geistigen Eigentums verletzt haben, bezieht sich ausschließlich auf die Postanschrift.
In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Filme Parker und Scary Movie 5 ohne die Zustimmung von Constantin Film Verleih, der Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Werken in Deutschland, auf die Videoplattform YouTube hochladen. Dort wurden sie mehrere zehntausend Male angeschaut. Constantin Film Verleih verlangte daher von YouTube und von Google, der Muttergesellschaft von YouTube, bei der sich die Nutzer zuvor mit einem Benutzerkonto registrieren müssen, ihr eine Reihe von Auskünften über jeden der Nutzer, die die Filme hochgeladen hatten, zu erteilen. Diese beiden Unternehmen weigerten sich, Constantin Film Verleih Auskünfte zu diesen Nutzern, insbesondere deren E-Mail-Adressen und Telefonnummern sowie die IP-Adressen, die von ihnen sowohl zum Zeitpunkt des Uploads der betreffenden Dateien als auch zum Zeitpunkt des letzten Zugangs zu ihrem Google/YouTube-Konto verwendet wurden, zu erteilen.
Der Ausgangsrechtsstreit hing von der Beantwortung der Frage ab, ob solche Auskünfte unter den Begriff „Adressen" im Sinne der Richtlinie 2004/48 fallen. Nach dieser Richtlinie können die Gerichte anordnen, dass Auskünfte über den Ursprung und die Vertriebswege von Waren oder Dienstleistungen, die ein Recht des geistigen Eigentums verletzen, erteilt werden. Zu diesen Informationen gehören u. a. die „Adressen“ der Hersteller, Vertreiber und Lieferer der rechtsverletzenden Waren oder Dienstleistungen.
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der gewöhnliche Sinn des Begriffs „Adresse“ nur die Postanschrift erfasst, d. h. den Wohnsitz oder den Aufenthaltsort einer bestimmten Person. Daraus folgt, dass sich dieser Begriff, wenn er wie in der Richtlinie 2004/48 ohne weitere Präzisierung verwendet wird, nicht auf die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer oder die IP-Adresse bezieht.
Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, den Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums einen weiter gehenden Auskunftsanspruch einzuräumen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen betroffenen Grundrechten gewährleistet ist, sowie der Beachtung der anderen allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts wie etwa des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Uwe Johnson Preis 2020

Der mit 20.000 Euro dotierte Uwe-Johnson-Preis 2020 wird Irina Liebmann für ihren Roman »Die Große Hamburger Straße« (Schöffling & Co.) verliehen. Die feierliche Preisverleihung findet im Rahmen der Uwe-Johnson-Tage am Freitag, dem 9. Oktober 2020, in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern in Berlin statt.
Der Uwe-Johnson-Preis wurde 1994 erstmals verliehen, Kurt Drawert (1994), Walter Kempowski (1995) und Marcel Beyer (1997) gehören zu den ersten Preisträgern. Der mit 20.000 Euro dotierte Uwe-Johnson-Preis wird von der Mecklenburgischen Literaturgesellschaft e.V. gemeinsam mit dem der Kanzlei Gentz und Partner mbB, Berlin und dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg im jährlichen Wechsel mit dem Uwe Johnson Förderpreis vergeben.

Großer Preis des Deutschen Literaturfonds

Aus dem Kreis der bisher durch den Deutschen Literaturfonds geförderten Stipendiaten und Stipendiatinnen wählte die Jury, bestehend aus Bettina Fischer, Manuela Reichart und Hans Thill, Felicitas Hoppe als erste Preisträgerin des Großen Preises des Deutschen Literaturfonds.
Der Deutsche Literaturfonds, der sich seit 1980 der Förderung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur widmet, hat sein 40-jähriges Jubiläum zum Anlass genommen, in diesem Jahr erstmals den mit 50.000 Euro dotierten Großen Preis des Deutschen Literaturfonds zu vergeben. Der Preis geht hervor aus dem zuletzt mit 30.000 Euro dotierten Kranichsteiner Literaturpreis, der zwischen 1983 und 2019 jährlich durch den Deutschen Literaturfonds in Darmstadt verliehen wurde.

Friedrich Schiedel Literaturpreis

Preisträger des Friedrich Schiedel Literaturpreises wird der österreichische Autor Arno Geiger.  Die Auszeichnung erhält Arno Geiger für seinen im Carl Hanser Verlag erschienenen geschichtlichen Roman „Unter der Drachenwand“.
Seit 1983 wird der Friedrich-Schiedel-Literaturpreis der Stadt Bad Wurzach im zweijährigen Rhythmus verliehen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Er wurde 1982 vom Unternehmer Senator e.h. Friedrich Schiedel seiner Heimatstadt Bad Wurzach gestiftet. Schiedels Anliegen war es, einen Preis für Geschichtsschreibung in literarisch wertvoller Form auszuloben. Arno Geiger ist mittlerweile der 20. Preisträger und folgt damit Persönlichkeiten wie Brigitte Hamann, Wibke Bruhns, Gustav Seibt, Günter de Bruyn, Golo Mann, Helmut Schmidt oder dem zuletzt ausgezeichneten Wolfgang Brenner.

Wortmeldungen Literaturpreis

Zum vierten Mal schreibt die Crespo Foundation den WORTMELDUNGEN-Literaturpreis für kritische Kurztexte aus. Bis zum 30. September 2020 können Texte (Essays, Reden, kurze Prosa, Erzählungen) eingereicht werden, die sich literarisch mit relevanten gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen.
Zugelassen sind aktuelle Texte, die noch nicht in einer Monographie des Autors*der Autorin erschienen sind. Romanauszüge, dramatische Texte und Lyrik sowie ausschließlich journalistische Texte sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein literarisches Debüt bei einem Verlag (kein Selbstverlag) im deutschsprachigen Raum. Der Preis ist mit 35.000 Euro dotiert.

Seraph 2021

Zum zehnten Mal wird der Literaturpreis Seraph vergeben. Der Literaturpreis wird in den KAtegorien "Bestes Buch", Bestes Debüt" und Bester Independent-Titel" vergeben. Der SERAPH ist ein Jurypreis, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die besten deutschsprachigen Romane des Phantastik-Genres zu prämieren.
Seit 2012 verleiht die Phantastische Akademie e.V. jährlich im Rahmen und in Kooperation mit der Leipziger Buchmesse den Literaturpreis. Bis zum 31.12. können noch Bewerbungen eingereicht werden.

Kleist Förderpeis für junge DramtikerInnen

Die Kleist-Stadt Frankfurt (Oder), die Dramaturgische Gesellschaft und das Kleist Forum Frankfurt (Oder) vergeben im Jahr 2021 zum 26. Mal den Kleist-Förderpreis für junge Dramatikerinnen und Dramatiker.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses nicht älter als 35 Jahre sind, mit deutschsprachigen Theatertexten, die zur Uraufführung noch frei sind. Sollte nach der Einsendung des Manuskripts eine Uraufführung mit einem Theater verabredet werden, sind die Autorinnen und Autoren bzw. die Verlage gebeten, sich mit dem Kleist Forum in Verbindung zu setzen.
Der Preis ist mit 7.500,- Euro dotiert und mit einer Uraufführungsgarantie am Nationaltheater Mannheim verbunden.

Webinar: Bildrechte Modul 1

Ob für Marketing- oder Kommunikationszwecke in Unternehmen, für den professionellen Social Media-Einsatz oder für eine rein private Nutzung: Die Verwendung von Bilder und Videos, auf denen Personen abgebildet sind, wirft zahlreiche Fragen auf. Und die ohnehin große Unsicherheit wurde durch Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weiter verschärft.
Das Webinar führt ein in das Thema Bildrechte und vermittelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es für die Anfertigung und Veröffentlichung speziell von Fotos oder Videos mit Personen zu beachten gilt. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über verschiedene bildrechtliche Fallkonstellationen: vom Mitarbeiterfoto auf der Website und in Social Media über Fotos von Messen und Veranstaltungen bis hin zum Shooting von Werbekampagnen.
Anbieter: Akademie der Deutschen Medien
Termin:25.08.2020 von 10:30 bis 12:00 Uhr

Aus Random House wird Penguin Random House

Im Dezember 2019 hatte das internationale Medien-, Dienstleistungs- und Bildungsunternehmen Bertelsmann die Gesamtübernahme von Penguin Random House angekündigt, vollzogen wurde sie zum 1. April 2020. Die deutsche Verlagsgruppe Random House war bereits 100 prozentige Tochter und bis dahin kein Teil der internationalen Verlagsgruppe.
Die Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH ist ein Teil der internationalen Verlagsgruppe Penguin Random House, einem Unternehmensbereich des Medienkonzerns Bertelsmann SE & Co. KGaA. Zu den 47 Verlagen der größten deutschsprachigen Publikumsverlagsgruppe zählen u.a. Blanvalet, Goldmann, Heyne und Penguin sowie weitere Literatur- und Sachbuch-, Kinder- und Jugendbuch-, Ratgeber-, Bildband- und Hörbuchverlage darunter btb, Blessing, cbj, C. Bertelsmann, Der Audio Verlag, der Hörverlag, DVA, Ludwig, Luchterhand, Manesse, Mosaik, Random House Audio, Siedler und Südwest.
Penguin Random House umfasst jetzt weltweit mehr als 300 Einzelverlage, die unabhängig arbeiten und jährlich rund 15.000 Neuerscheinungen veröffentlichen.

Selfpublishing Umfrage 2020

Seit 2013 werden jährlich auf der Seite Self-Publisher-Bibel Umfragen erstellt, in denen die Selfbublisher Auskunft über ihre Arbeit geben. Fast 1900 Selfbublisher haben an der aktuellen Umfrage teilgenommen. Der erste Teil der Umfrage befasst sich mit Umsätzen, Ehrfahrung und Ausgaben. Um Veröffentlichungswege und Einnahmen gehts im zweiten Teil. Im geplanten 3. Teil soll es um Marketing, Buchpreis, Buchhandel und Outsourcing gehen.
Ein Ergebnis der Umfrage ist, dass nur wenige Selfbublisher von ihren Einnahmen leben können. Denn nur 7% der Autoren haben monatliche Einnahmen von mehr als 2.000 Euro. Bei 65 % der Autoren liegen die Einnahmen unter 100 Euro und werden das ganze wohl als Hobby betreiben.
Beschränkt auf die Autoren, die mehr als 2.000 Euro verdienen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden, davon 17,5 Stunden fürs Schreiben. Wer weniger als 50 Euro einnimmt hat ein zeitraubendes Hobby, den die Wochenarbeitszeit beträgt immer noch 25 Stunden.

Zeitfracht beteiligt sich an Bastei Lübbe AG

Die Zeitfracht Guppe will sich an der Bastei Lübbe AG beteiligen. In einer Adhoc-Mitteilung teilte dies der Vorstand der Bastei Lübbe AG mit. In einem Gespräch mit der Geschäftsführung der Zeitfracht GmbH wurde der Vorstand darüber informiert. Die Zeitfracht Gruppe habe bereits Aktien erworben und sei aus strategischen Gründen an dem Erwerb weiterer Aktien interessiert. Denkbar sei der Erwerb von 25 % der Aktien, gegebenenfalls auch einer größeren Beteiligung. Nähere Details über die Umsetzung und die möglichen Konditionen des Beteiligungserwerbs wurden nicht diskutiert. Dem Vorstand liegen derzeit keine weiteren wesentlichen Informationen über die Absichten der Zeitfracht Gruppe vor.
Mit seinen insgesamt zwölf Verlagen und Imprints hat die Bastei Lübbe AG derzeit rund 3.600 Titel aus den Bereichen Belletristik, Sach- sowie Kinder- und Jugendbuch im Angebot. Mit einem Jahresumsatz von rund 82 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2019/2020) gehört die Bastei Lübbe AG zu den größten mittelständischen Unternehmen im Verlagswesen in Deutschland. Seit 2013 sind die Aktien des Unternehmens im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notier.
Die Zeitfracht-Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen in der dritten Generation mit mehr als 2.700 Mitarbeitern und Hauptsitz in Berlin. Das Unternehmen ist vor allem in der Logistik tätig. Dazu zählt auch Deutschlands größter Buchlogistiker und Buchgroßhändler KNV Zeitfracht.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

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