Titelschutz-Magazin Mai 2026

10. Juni 2026

In der 137. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Mai 2026, wurden 113 neue Titel in 55 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

113 neue Titel

  • Abfall-Trennung spielend leicht!
  • AFTER THE RAPTURE. Hollywood, Endzeitglaube und die Logik der Entrückung.
  • Alaaf am Dom
  • ANWESEN MIT DÉJÀ-VU-BLICK Geköpfte Rosen und kopflose Liebe
  • Areina Mana
  • Aus Moos und Asche geboren
  • Balou der Punker. Oder: Wie das Fell zur Persönlichkeit wurde
  • Catwalk Talk
  • Cioccolata. Ein Roman über die Lust, Schokolade zu essen, Italiener zu sein und sonstigen Unsinn.
  • Colonia Jeck
  • Damit unsere Umwelt nicht umfällt!
  • Das atmende Haus – Leitidee und Verständnis
  • Das Geheimnis der wahren Ruhe
  • Das Jetzt-Prinzip
  • Das Resonanzraum-Protokoll — Der Resonanzraum
  • Das Resonanzraum-Protokoll — Die erste Transmission (Die Stimme aus der Zukunft)
  • Das Resonanzraum-Protokoll — Die Schwelle der Verkörperung
  • Das symbiotische Haus – Architektur als System aus Energie, Versorgung und Lebensraum
  • Das symbiotische Haus – Leitidee und Verständnis
  • Das verlorene Volk
  • DEIN KIND HEUTE – Prägung, Entwicklung und bewusste Begleitung
  • DEIN KIND HEUTE – Frühsexualisierung erkennen und bewusst schützen
  • Dental LMS
  • Der alte Zausel und der Knilch. Kokolores aus dem Viertel.
  • Der Golfballtaucher
  • Der Kreislauf der Natur – Streuobstwiese
  • Der Pflaumenstrecker. Ein ganz normaler Mann. Ein völlig unnormales Leben.
  • Der Wind, der mich rief
  • Deutsch: Verstummt
  • Die Angst der Zahnärzte vor dem Zahnarzt
  • Die Autorin - Saaletal-Krimi
  • Die Einheit des Universums – Ein Licht für Kinder
  • DIE GLÄSERNEN STIMMEN Band I – Tod
  • DIE GLÄSERNEN STIMMEN Band II – Schatten
  • DIE GLÄSERNEN STIMMEN Band III – Liebe
  • DIE GLÄSERNEN STIMMEN Band IV – Licht
  • DIE GLÄSERNEN STIMMEN Band V – Ego
  • DIE GLÄSERNEN STIMMEN Band VI – Erwachen
  • Die Katze und der Mauersegler
  • Die Kinder des Feuers - Der falsche Sohn
  • Die Kinder des Feuers - Eisige Bedrohung
  • Die Kinder des Feuers - Im Dienste des Feuers
  • Die Kinder des Feuers - Lava
  • Die Kinder des Feuers - Valoras Versprechen
  • Die Konstante: eine Frau, drei mögliche Leben, eine große Liebe
  • Die letzte goldene Feder
  • Die Nacht an dem der Mond nicht aufging.
  • Die Nacht, an der der Mond nicht aufging
  • Die Ostsee liegt nicht am Mittelmeer
  • Die schlafende Königin
  • Don't Drink & Paint
  • Durch Frost und Wind gebrochen
  • Finding Peace - Obtaining Eternal Life
  • Frauen 50+ |Mit Mut & Reife zum Erfolg
  • Free Timmy
  • Gefühl und Abstraktion
  • Geruchsdynamiken. Der Geruch ist das Tor zur Erkenntnis.
  • GLEICH (IN) STELLUNG
  • Glückliche Kinder erschaffen eine glückliche Welt
  • Herznah bei Mama
  • HEUTE SCHON GESTÖHNT? Das moderne Stöhnen als Grundzustand der Gegenwart.
  • Hijacked by Freeze
  • I want to go home!
  • Ich will Heim!
  • Identity Gravity: The Coherence Code
  • Igeltanz – Im stillen Kreislauf des Lebens
  • Im Fahrstuhl zum Bankrott
  • Inflammaging - das Geheimnis des gesunden Alterns
  • Inflammaging - der Entzündungscode des Alterns
  • Inflammaging - die antientzündliche Superkraft des gesunden Alterns
  • Inflammaging - die Wissenschaft des gesunden Alterns
  • Inflammaging - weniger stille Entzündungen, mehr gesunde Jahre
  • Inflammaging – Der heimliche Motor des Alterns
  • Inflammaging – Wie Sie stille Entzündungen bremsen und gesünder altern
  • Inflammaging – Wie stille Entzündungen uns altern lassen und was Sie dagegen tun könn
  • Inner Wisdom - Wer braucht schon Spiritualität?
  • Jeck am Dom
  • Jeck Colonia
  • Kein Jahrhundert für Dämonen
  • Kinder sanft im Abstillprozess begleiten
  • Komplexe PTSD - Ein Überleben in Gedichten
  • LEVEL 7 Das Spiel, das dich kennt.
  • Liebevoll Abstillen
  • LUMINA CODE
  • Maybe it's just the Beginning
  • Maybe it's not the End of the World
  • Med LMS
  • Möge das Chi mit dir sein
  • Natürlich Heilen
  • NephroFlash
  • Pasithea
  • Pasithea - Das Geheimnis der wahren Ruhe
  • Pegesus15
  • Pkt.
  • Premium Perle
  • Prinzessin der Worte
  • RECYCEL
  • Rocker gegen Armut
  • Rocker gegen Armut
  • The Model Institute
  • Tim, der Wal – Der Weg zurück ins Meer
  • Unmöglich ist auch nur eine Meinung
  • Unter Sternen und Silber vereint
  • Verknallt in Kunst
  • Verknallt in Kunst!
  • Vet LMS
  • Vom Spatz zur Explosion. Studien zur explosiven Nestbildung auf menschlichen Köpfen.
  • Von der Erstarrung zu innerer Freiheit
  • Warum haben Zahnärzte Angst vorm Zahnarzt
  • Warum wir Homer nicht nur den Ersten und Zweiten Weltkrieg zu verdanken haben. Eine Analyse
  • Wer bin ich, wenn nicht du?
  • WitzIch
  • Wunder (k)eine Wissenschaft

Berichterstattung oder Schleichwerbung?

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte sich mit der Frage zu befassen, wann Beiträge auf Nachrichtenportalen noch als redaktionelle Berichterstattung anzusehen sind und wann sie als kommerzielle Kommunikation den Vorgaben des Wettbewerbsrechts unterfallen. Anlass des Verfahrens war ein Streit zwischen einem regionalen Zeitungsverlag und dem Betreiber mehrerer Online-Nachrichtenportale. Im Mittelpunkt standen einerseits die Übernahme lokaler Berichterstattung und andererseits mehrere Beiträge, in denen Restaurants, Cafés, ein Nagelstudio und ein Feinkostgeschäft vorgestellt wurden.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth und stellte klar, dass auch ein Presseunternehmen eine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG vornehmen kann, wenn eine Veröffentlichung nicht mehr der publizistischen Aufgabe dient, sondern überwiegend werblichen Charakter hat.
Sachverhalt und Verfahrensverlauf
Die Klägerin ist Herausgeberin verschiedener Tageszeitungen und Online-Angebote in der Metropolregion Nürnberg. Die Beklagte betreibt mehrere Nachrichtenportale, recherchiert jedoch überwiegend online und setzt keine eigenen Lokalredakteure vor Ort ein. Zwischen Mai und November 2024 veröffentlichte sie mehrere Artikel zu lokalen Themen, über die zuvor bereits die Klägerin berichtet hatte. Darüber hinaus erschienen fünf Beiträge, in denen regionale Unternehmen ohne aktuellen Anlass vorgestellt wurden.
Nach einer Abmahnung nahm die Beklagte die beanstandeten Lokalartikel offline. Die Klägerin machte anschließend unter anderem geltend, die Beklagte übernehme systematisch Inhalte ihrer Berichterstattung und nutze deren Lokaljournalismus als „Vorratskammer“ für eigene Veröffentlichungen. Zudem seien die Unternehmensporträts als unzulässige Schleichwerbung anzusehen.
Das Landgericht gab der Klage lediglich hinsichtlich der Unternehmensvorstellungen statt und untersagte entsprechende Veröffentlichungen ohne Kennzeichnung. Beide Parteien legten Berufung ein.
Kernaussagen der Entscheidung
Das OLG Nürnberg bestätigte zunächst, dass die von der Klägerin verfolgten Unterlassungsanträge hinsichtlich zukünftiger Berichterstattungen überwiegend unzulässig waren. Nach Auffassung des Senats fehlte es an der erforderlichen Bestimmtheit. Die Klägerin wollte der Beklagten letztlich generell untersagen lassen, Inhalte ihrer Artikel in überarbeiteter Form zu übernehmen. Ein solches abstraktes Verbot sei jedoch nicht zulässig, da jeweils geprüft werden müsse, ob ein konkreter Artikel überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießt und ob eine Verletzung vorliegt.
Auch die Argumentation, die Beklagte nutze die Lokalberichterstattung der Klägerin generell als Informationsquelle, führte nicht zum Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts stellt dies weder eine gezielte Mitbewerberbehinderung noch einen Verstoß gegen die Generalklausel des UWG dar.
Werbliche Beiträge sind geschäftliche Handlungen
Besondere Bedeutung kommt der wettbewerbsrechtlichen Bewertung der Unternehmensporträts zu. Das Gericht stellte zunächst klar, dass Medienunternehmen grundsätzlich eine verfassungsrechtlich geschützte publizistische Aufgabe wahrnehmen. Redaktionelle Beiträge, die der Information und Meinungsbildung dienen, sind regelmäßig keine geschäftlichen Handlungen. Anders kann dies jedoch sein, wenn ein Beitrag aus Sicht des Durchschnittslesers einen „werblichen Überschuss“ aufweist.
Genau dies nahm das OLG im vorliegenden Fall an. Die Beiträge stellten einzelne Restaurants, Cafés, ein Nagelstudio und einen Feinkostladen vor, ohne dass hierfür ein erkennbarer journalistischer Anlass – etwa eine Neueröffnung oder eine besondere Auszeichnung – bestand. Gleichzeitig wurden die jeweiligen Unternehmen ausschließlich positiv dargestellt und ihre Vorzüge hervorgehoben. Kritische Aspekte fehlten vollständig.
Hinzu kam, dass die Beiträge nicht auf eigenen Erfahrungen oder Recherchen beruhten. Die Informationen stammten nach den Feststellungen des Gerichts überwiegend aus Internetrecherchen und veröffentlichten Bewertungen Dritter.
Vor diesem Hintergrund qualifizierte das Gericht die Veröffentlichungen nicht als redaktionelle Berichterstattung, sondern als geschäftliche Handlungen zugunsten des eigenen Unternehmens der Beklagten. Die Beiträge dienten dazu, Leser zu gewinnen und damit den wirtschaftlichen Wert der Portale für potenzielle Werbekunden zu steigern.
Verstoß gegen das Trennungsgebot
Da die Beiträge einen kommerziellen Zweck verfolgten, hätte dieser nach Auffassung des Senats kenntlich gemacht werden müssen. Die Veröffentlichungen unterschieden sich in ihrer Gestaltung nicht von den übrigen redaktionellen Inhalten der Portale. Für die Leser war deshalb nicht unmittelbar erkennbar, dass die Beiträge letztlich wirtschaftlichen Zwecken dienten. Gerade weil Verbraucher redaktionell gestalteten Inhalten regelmäßig mehr Vertrauen entgegenbringen als klassischer Werbung, sah das Gericht eine relevante Irreführung.
Die fehlende Kennzeichnung stellte daher einen Verstoß gegen § 5a Abs. 4 UWG dar.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Ansprüche gegen die Übernahme journalistischer Inhalte. Verlage können nicht ohne Weiteres ein generelles Verbot für die Nutzung künftiger Berichterstattungen durchsetzen. Vielmehr müssen konkrete Veröffentlichungen und konkrete Verletzungshandlungen zum Gegenstand eines Unterlassungsantrags gemacht werden.
Besonders praxisrelevant sind jedoch die Ausführungen zur Schleichwerbung. Betreiber von Nachrichtenportalen sollten sorgfältig darauf achten, dass Unternehmensvorstellungen einen nachvollziehbaren journalistischen Anlass haben und ausreichend redaktionelle Distanz wahren. Fehlt diese Distanz und tritt der werbliche Charakter in den Vordergrund, kann eine Kennzeichnungspflicht bestehen – selbst dann, wenn keine Gegenleistung des vorgestellten Unternehmens geflossen ist.
Quelle: OLG Nürnberg, Urteil vom 07.05.2026 – 3 U 2063/25 UWG; Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.10.2025 – 19 O 141/25.

Robert Gernhardt Preis 2026

Der „Robert-Gernhardt-Preis“ 2026 geht an Artur Becker und Fikri Anil Altintas. Die Entscheidung der unabhängigen Jury gab Hessens Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels bekannt. Becker erhält die Auszeichnung für sein Romanprojekt „Der Lebendige hat kein Grab“. Altintas wird für sein Romanprojekt „Valhalla“ geehrt. Nach den Worten des Ministers widmen sich beide Autoren existenziellen Fragen von Erinnerung, Zugehörigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Zugleich fänden sie dafür jeweils eine eigene und eindringliche Sprache. Beckers Roman erzählt von dem polnischen Publizisten Poldek Szabla, der seit Jahrzehnten in Frankfurt am Main lebt. Als ein totgeglaubter früherer Freund wieder auftaucht, gerät sein Leben aus den Fugen. Der Autor verbindet dabei Fragen von Schuld, Erinnerung und Identität mit deutsch-polnischer Zeitgeschichte. Altintas siedelt seinen Roman in einer Reha-Einrichtung in Sachsen an. Im Mittelpunkt steht ein Erzähler, der nach schwerer Krankheit und dem Tod seiner Mutter nach neuer Orientierung sucht. Der Text behandelt Trauer, Männlichkeit und gesellschaftliche Spannungen der Gegenwart.

Artur Becker wurde 1968 im polnischen Bartoszyce geboren und lebt seit 1985 in Deutschland. Er veröffentlichte zahlreiche Romane, Gedichtbände und Essays. Zu seinen Auszeichnungen zählt der „Adelbert-von-Chamisso-Preis“. Fikri Anil Altintas lebt in Berlin und arbeitet als Autor, Journalist und Moderator. In seinen Texten beschäftigt er sich mit Männlichkeit, Migration und gesellschaftlichem Zusammenleben.

Der Preis wird seit 2009 gemeinsam vom Land Hessen und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergeben. Benannt ist er nach dem 1937 in Reval geborenen und 2006 in Frankfurt am Main verstorbenen Autor, Zeichner und Maler Robert Gernhardt. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert. 

Siegfried-Lenz-Preis 2026

Der „Siegfried-Lenz-Preis“ 2026 geht an den österreichischen Schriftsteller Norbert Gstrein. Das gab die Jury der Auszeichnung bekannt. In ihrer Begründung würdigt sie Gstrein als einen großen europäischen Erzähler. Bereits mit seiner Erzählung „Einer“ aus dem Jahr 1988 habe er sich als Autor erwiesen, der eigenständig an die Literatur der klassischen Moderne anknüpfe und deren Motive und Themen weiterentwickele. Sein rund zwanzig Romane und Essays umfassendes Werk kreise um Fragen von Identität, Wahrheit und Schuld. Zugleich stelle es die Verlässlichkeit des Erzählten infrage und thematisiere die Unsicherheit scheinbar eindeutiger Zusammenhänge. Die Jury hebt hervor, dass Gstreins Prosa vom Nicht-Auslotbaren und Nicht-Fixierbaren des Lebens handle. Beispielhaft zeige sich dies in seinem aktuellen Roman „Im ersten Licht“, der 2026 erschienen ist. Das Werk könne als Antikriegsroman und als Auseinandersetzung mit individueller und kollektiver Schuld gelesen werden. Zudem würdigt die Jury die gedankliche Klarheit und stilistische Präzision seiner Texte.
Norbert Gstrein wurde 1961 in Tirol geboren und lebt heute in Hamburg. Er erhielt unter anderem den „Alfred-Döblin-Preis“, den „Literaturpreis der Konrad-Adenauer-Stiftung“, den „Uwe-Johnson-Preis“, den „Österreichischen Buchpreis“, den „Düsseldorfer Literaturpreis“ sowie den „Thomas-Mann-Preis“. Zu seinen Veröffentlichungen zählen die Romane „Die Winter im Süden“, „Die ganze Wahrheit“, „In der freien Welt“, „Die kommenden Jahre“, „Als ich jung war“ und „Der zweite Jakob“. Für „Der zweite Jakob“ war er für den „Deutschen Buchpreis“ nominiert. Im Frühjahr 2026 erschien mit „Im ersten Licht“ sein jüngster Roman. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

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