Das Landgericht Berlin hat eine wegweisende Entscheidung über die Transparenzpflichten von Plattformbetreibern getroffen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob und wie Unternehmen, die Kundenbewertungen auf ihren Plattformen präsentieren, deren Authentizität sicherstellen und darüber informieren müssen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte erfolgreich gegen Apple Distribution International Ltd. und erreichte, dass Apple künftig Bewertungen ohne Transparenz über deren Herkunft nicht mehr anzeigen darf. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf Apple, sondern betrifft die gesamte Branche der digitalen Plattformen, die Kundenbewertungen für Marketingzwecke nutzen.
Der Rechtsstreit wurde vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände angestoßen. Der Kläger, der als Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen fungiert, ist in der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen und somit berechtigt, im Interesse des Verbraucherschutzes Klagen einzureichen. Ziel der Klage war es, gegen die intransparente Handhabung von Kundenbewertungen im App Store von Apple vorzugehen.
Apple betreibt den App Store, eine Plattform, auf der Nutzer Anwendungen (Apps) herunterladen können. Kundenbewertungen spielen hier eine zentrale Rolle, da sie potenziellen Käufern Informationen über die Qualität und Benutzerfreundlichkeit der Apps liefern. Die Bewertungen enthalten Sternebewertungen, Textrezensionen sowie Durchschnittswertungen, die prominent in den Produktbeschreibungen der Apps dargestellt werden. Allerdings überprüft Apple gemäß seinen Nutzungsbedingungen nicht, ob die Bewertungen tatsächlich von Nutzern stammen, die die bewertete App erworben oder verwendet haben. Diese Information ist nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt und nicht direkt bei den Bewertungen zugänglich.
Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass Apples Vorgehen gegen § 5a Abs. 1 und 2 sowie § 5b Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Nach diesen Regelungen handelt es sich bei Informationen zur Echtheit von Bewertungen um „wesentliche Informationen“, die Verbrauchern klar und leicht zugänglich gemacht werden müssen. Indem Apple keine solche Information in den Produktbeschreibungen bereitstellt, liege eine Irreführung durch Unterlassen vor. Die Verbraucherzentrale forderte daher, dass Apple entweder sicherstellt, dass die angezeigten Bewertungen authentisch sind, oder Verbraucher darüber informiert, wie die Authentizität gewährleistet wird.
Das Landgericht Berlin gab der Klage in vollem Umfang statt. Es stellte fest, dass die fehlende Transparenz über die Echtheit der Bewertungen eine Irreführung darstellt, die Verbraucher zu geschäftlichen Entscheidungen verleiten kann, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Apple wurde dazu verurteilt, solche Bewertungen künftig nicht mehr ohne entsprechende Hinweise anzuzeigen. Bei Verstößen drohen dem Unternehmen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Angaben in den AGB nicht ausreichen, um die Transparenzanforderungen des UWG zu erfüllen. Die Informationen müssen direkt und leicht zugänglich bei den Bewertungen selbst bereitgestellt werden. Es sei Verbrauchern nicht zuzumuten, die AGB auf solche Informationen zu durchsuchen, da diese Dokumente in der Praxis selten gelesen werden.
Ein weiterer zentraler Punkt des Urteils war die Feststellung, dass die in § 5b Abs. 3 UWG geforderten Informationen über die Authentizität von Bewertungen bereits vor der geschäftlichen Entscheidung des Verbrauchers verfügbar sein müssen. Ein Verweis auf andere Stellen, wie die Nutzungsbedingungen, genüge nicht. Das Gericht hob hervor, dass Bewertungen einen erheblichen Einfluss auf Kaufentscheidungen haben und deshalb besondere Sorgfalt in der Darstellung dieser Informationen erforderlich ist.
Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, wie stark Verbraucherschutz und Transparenz in der digitalen Wirtschaft an Bedeutung gewinnen. Unternehmer sollten diese Entwicklungen nicht nur als regulatorische Herausforderung, sondern auch als Chance betrachten, das Vertrauen der Verbraucher in ihre Produkte und Dienstleistungen zu stärken.
Quelle: LG Berlin, Urteil vom 29. August 2024, Az.: 52 O 254/23.
Die Literaturstipendien des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2025 wurden an die Autorinnen Doris Vogel, Silke Stamm, Frieda Paris und Simone Kucher verliehen. Jede Stipendiatin erhält ein Preisgeld von 18.000 Euro; ein Stipendium wird zwischen zwei Autorinnen geteilt.
Doris Vogel wird für ihr Lyrikdebüt "Dieses Buch gehört dem König 2.0" ausgezeichnet, in dem sie das Leben von Elvis Presley beleuchtet. Die Jury lobte die Gedichte, die Einblicke in Presleys Leben geben und universelle Themen mit aktueller Relevanz ansprechen.
Silke Stamm erhält das Stipendium für ihre Erzählung "Hohe Berge", in der eine Frau in einer Gruppe das Hochgebirge erkundet. Die Jury hob die raffinierte Verdichtung und das stilistische Wagnis der Erzählung hervor, die Form und Inhalt kunstvoll verbindet.
Frieda Paris wird für ihr Lyrikdebüt "Nachwasser" geehrt, das biografische Erinnerungen und sprachliche Montage vereint. Die Jury zeigte sich beeindruckt von der poetologischen Reflexion und sinnlichen Erfahrung, die das Werk vermittelt.
Simone Kucher erhält das Stipendium für ihren Roman "Die lichten Sommer", der die Beziehungen zwischen Generationen nach der Vertreibung der deutschsprachigen Bevölkerung aus tschechischen Gebieten thematisiert. Die Jury lobte die wechselnden Perspektiven und die Darstellung vererbter Traumata.
Die Literaturstipendien des Landes Baden-Württemberg werden seit 1980 jährlich vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergeben, um Schriftstellerinnen und Schriftstellern Freiraum für ihre kreative Arbeit zu ermöglichen und sie in ihrem Schaffen zu bestärken.
Der Kurt-Wolff-Preis 2025 geht an den Verlag Theater der Zeit, der sich als Kulturverlag der Schauspielkunst und verwandten Kunstformen widmet. Die Jury würdigt insbesondere die Publikationsreihen wie die „Recherchen“, Bildbände, Arbeitshefte und Monographien, die sich mit Akteur*innen, Techniken und Kunstformen wie Tanz, Oper, Malerei und Performance auseinandersetzen. Hervorgehoben werden auch die Werke über Autoren wie Heiner Müller, Einar Schleef und Thomas Brasch.
Der Verlag, seit 1993 unabhängig und Herausgeber der gleichnamigen, 80 Jahre alten Zeitschrift, setzt ein starkes Zeichen für die Relevanz von Theater als lebenswichtige Kunstform. Der Preis ist mit 35.000 Euro dotiert.
Der Kurt-Wolff-Förderpreis 2025 wird der Edition A · B · Fischer verliehen. Diese beeindruckt seit über 20 Jahren mit ästhetisch und inhaltlich feinsinnig gestalteten Publikationen, insbesondere in den Reihen „Menschen und Orte“ sowie „Wegmarken“, die die Welt von Schreibenden durch Bild und Text beleuchten. Der Förderpreis ist mit 15.000 Euro dotiert.
Die Kurt Wolff Stiftung, gegründet 2000, ehrt mit diesen Preisen unabhängige Verlage und erinnert an den Verleger des deutschen Expressionismus, Kurt Wolff (1887–1963).
Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst vergibt jährlich ein Arbeitsstipendium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer, um die kulturelle Bedeutung literarischer Übersetzungen zu fördern. Mit einer Fördersumme von 7.000 Euro bietet das Stipendium die Möglichkeit, ohne wirtschaftlichen Druck an einem anspruchsvollen Übersetzungsprojekt zu arbeiten. Zielsetzung und Bedingungen
Das Stipendium richtet sich an professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer, die fremdsprachige Literatur ins Deutsche übertragen, darunter Belletristik, Lyrik, genre-spezifische Literatur, literarische Sachbücher oder auch Comics und Graphic Novels. Gefördert werden nur noch nicht abgeschlossene Projekte. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Bewerber bereits mindestens ein Werk veröffentlicht haben und ein gültiger Verlagsvertrag vorliegt – Ausnahmen bilden hier Print-on-Demand-, Zuschuss- oder Eigenverlage.
Bewerbungsschluss: 01.03.
Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur vergibt jährlich bis zu zwölf Residenzstipendien für Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen bildende Kunst, Musik, Komposition und Literatur. Jedes Stipendium umfasst einen vierwöchigen Arbeitsaufenthalt auf dem Hof Scharrlberg in Steinbeck/Luhe, einem idyllischen ehemaligen Bauernhof im Heidekreis nahe Bispingen.
Die Stiftung übernimmt die Miete für die Residenzen und zahlt zusätzlich ein Taschengeld von 750 Euro pro Monat. Bewerben können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die erste Werke veröffentlicht haben oder ein abgeschlossenes Studium in ihrem Fachbereich vorweisen können. Residenzpflicht besteht wochentags; Wochenendbesuche bedürfen vorheriger Abstimmung.
Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur, gegründet von Dr. Birgit Krähe und Dr. Jan Thomas Bandelow, fördert sowohl Nachwuchstalente als auch erfahrene Künstlerpersönlichkeiten und schafft eine nachhaltige Grundlage für deren Weiterentwicklung.
Bewerbungsschluss: 15.03.
Die Vereinigung Deutscher Reisejournalisten (VDRJ) verleiht ihren "Ehrenpreis 2025" an den Verleger und Reiseführer-Pionier Michael Müller. Mit dieser Auszeichnung würdigt die VDRJ Müllers herausragende Leistungen im Tourismus und sein Lebenswerk, das von gedruckten Büchern bis zu digitalen Angeboten reicht.
Michael Müller, geboren 1953, gründete 1979 seinen gleichnamigen Verlag in Erlangen. Sein erstes Werk, ein Portugal-Reiseführer, verfasste er auf einer Kugelkopfschreibmaschine und ergänzte es mit handgezeichneten Karten. Heute umfasst das Verlagsprogramm rund 250 Titel zu Reisezielen weltweit. Das Erfolgsrezept seiner über 80 Autoren und Autorinnen liegt in präzise recherchierten, praxisnahen Tipps und detaillierten Einblicken abseits der bekannten Sehenswürdigkeiten.
Dr. Martin Wein, Vorsitzender der VDRJ, betont: "1979 folgte Müller den Spuren der Hippies und Weltenbummler und ebnete mit seinen exakt recherchierten Büchern voller konkreter Tipps Tausenden Individualreisenden den Weg ins persönliche Reiseabenteuer."
Marina Noble, verantwortlich für die Organisation des Ehrenpreises, ergänzt: "Auch viele VDRJler sind Fans der Michael-Müller-Reiseführer. Wir ehren das Lebenswerk eines Journalisten und Verlegers, der wirklich Besonderes erreicht hat." Sie lobt Müllers Fähigkeit, sich den Veränderungen der Branche anzupassen und neue technische Entwicklungen zu nutzen, wie GPS-gestützte Wanderführer sowie Reiseführer als Apps und E-Books.
Michael Müller zeigt sich hocherfreut über die Auszeichnung und sagt: "Dass ich diesen Preis erhalte, ehrt mich und motiviert für viele weitere Reisen und Projekte."
Die VDRJ vergibt ihren Ehrenpreis jährlich an Persönlichkeiten, Organisationen oder Initiativen, die Außerordentliches im Tourismus geleistet haben und nachhaltig erfolgreich waren. Die Entscheidung erfolgt in geheimer Wahl durch die Mitglieder der VDRJ.
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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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