Titelschutz-Magazin September 2024

07. Oktober 2024

In der 117. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, September 2024, wurden 58 neue Titel in 39 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

58 neue Titel

  • 1945 Unter roter Flagge
  • Abenteuer im Huskycamp
  • Äonengrab
  • BLACK FOREST BARBECUE
  • BLACK FOREST BARBECUE Handwerk, Leidenschaft und Wissenschaft
  • BLACK FOREST BARBECUE Wissen & Technik, Rezepte & Genuss
  • Black Forest BBQ
  • Blutfürst
  • Das Phantom – Auf der Jagd nach Norman Franz
  • Das unendliche Alphabet
  • Des Teufels Diesseits
  • Die deutsche Mitte: Souveränität, Sicherheit, Nation
  • Die Fliegenfischerin
  • Die Ostsee liegt nicht am Mittelmeer
  • Die Pandemie der Ungeimpften
  • Die schönste Bescherung
  • Elton on Ice
  • Eltonikum
  • Fasten Lächelnd ans persönliche Ziel!
  • Fress-Hirn
  • Fressgehirn
  • Fü(h)r dich selbst
  • Gelati Mortali
  • Gelato Mortale
  • Gelato mortalo
  • Gezeiten der Erkenntnis
  • GROOVE SYMPHONY
  • Groove Symphony
  • GROOVE Symphony
  • GrooveSymphony
  • Groovesymphony
  • Happy Colon Lifestyle
  • Im Meer der Wellen
  • Im Schatten des Systems - Das Erwachen
  • IMITATHYOS
  • Ist doch nur Kochen
  • KESS Kurztherapie fuer Frauen
  • KESS-canaria
  • Kess-canaria. de
  • kultur.txt
  • MEDethik
  • Mein Leben am Rande des Wahnsinns
  • Mein Leben im Spiegel
  • Mein Leben im Spiegel - Astrid Jerschitz die Story
  • New Death. Sterben in Zeiten von Pandemie und Digitalisierung.
  • POethik
  • Projekt Keto
  • Radikal Hoffen
  • Todwasser
  • Unszuliebe - Gedichtgeschichten
  • Unter roter Flagge
  • Vom Handwerk der Träumenden
  • Wäller Dialog
  • Wir fahren dahin auf ewiger See - Das Leben und Sterben des U-Boot-Kommandanten
  • wo nichts ist, ist wenig viel
  • Zeig mir wie ich lebe
  • Zeig mir wie ich loslasse
  • Zuversicht in unserer Zeit

BGH Urteil zur "Fototapete"

Am 11. September 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wichtigen Fall zu den Rechten von Fotografen und Nutzern bei der öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildern im Internet. Das Urteil im Fall I ZR 140/23 betrifft insbesondere die Frage, ob eine konkludente Einwilligung des Fotografen vorliegt, wenn dieser seine Fotografien ohne Einschränkungen als Fototapeten vertreibt. Verleger und Geschäftsführer von Verlagen sollten dieses Urteil genau beachten, da es grundlegende Fragen zu den Nutzungsrechten und Urheberrechten an Werken wie Fotografien klärt.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Fotografie einer Kaffeetasse, die als Fototapete vermarktet wurde. Ein Gastronom hatte die Fototapete in seinem Lokal angebracht, woraufhin seine Ehefrau, die eine Medienagentur betreibt, ein Foto des Gastraums inklusive der Tapete auf der Website des Tenniscenters veröffentlichte. Dieses Foto nutzte sie wiederum auf der Website ihrer Agentur als Referenz. Die klagende Partei, eine Bildrechtsagentur, erhob Klage wegen einer angeblichen Verletzung der Nutzungsrechte am Bild.

Das Amtsgericht Düsseldorf und das Landgericht Düsseldorf wiesen die Klage ab. Der BGH bestätigte nun diese Entscheidungen und stellte klar, dass die Rechteinhaberin in diesem Fall kein Schadensersatzrecht habe. Laut dem BGH sei eine konkludente Einwilligung des Fotografen in die Nutzung des Bildes gegeben, da die Tapete ohne Beschränkungen verkauft und somit mit einer Weiterverwendung des Bildes – insbesondere durch Fotografie des dekorierten Raums – zu rechnen sei.

Zudem führte der BGH aus, dass Fotografien von Räumen, die mit Fototapeten dekoriert sind, eine übliche Nutzung darstellten, die im Zuge der Nutzung dieser Tapeten zu erwarten sei. Eine Nutzung des Fotos, das den Raum samt Tapete zeigt, im Internet, sei nicht nur dem Gastronom selbst, sondern auch beauftragten Dienstleistern, wie der Medienagentur der Ehefrau, erlaubt.

Ein weiteres bedeutendes Detail des Urteils ist, dass das Fehlen einer Urheberkennzeichnung auf der Fototapete als Verzicht des Fotografen auf sein Urheberbenennungsrecht ausgelegt wurde. Dies stärkt die Position der Nutzer, da sie ohne expliziten Hinweis davon ausgehen dürfen, dass keine weiteren Rechte einzuholen sind.

Das Urteil hat weitreichende Folgen für Verlage und andere Unternehmen, die regelmäßig Werke wie Fotografien verwenden oder vermarkten. Es stellt klar, dass bei der Vermarktung von Werken wie Fototapeten durch den Urheber eine konkludente Einwilligung in eine Weiterverwendung des Bildes vorliegen kann, insbesondere, wenn der Vertrieb ohne Einschränkungen erfolgt. Für Unternehmer bedeutet dies, dass die Nutzung solcher Werke, die im Rahmen einer üblichen Nutzung erfolgt, rechtlich abgesichert ist, solange keine expliziten Einschränkungen durch den Urheber erfolgen.

Für Verleger ergibt sich daraus eine gewisse Rechtssicherheit bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken. Sollte beispielsweise ein Verlag Bilder auf einer Website veröffentlichen, die in einem geschäftlichen Zusammenhang stehen und nicht ausdrücklich durch den Urheber geschützt oder gekennzeichnet sind, kann eine konkludente Einwilligung zur Nutzung unterstellt werden. Unternehmer müssen allerdings wachsam sein: Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen oder eine eindeutige Urheberkennzeichnung sind in jedem Fall zu respektieren, um Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Quelle:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. September 2024 – I ZR 140/23
LG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2023,
AG Düsseldorf, Urteil vom 13. Dezember 2022.

Wilhelm Raabe Literaturpreis 2024

Der Wilhelm Raabe-Literaturpreis 2024 geht an Saša Stanišić für sein Werk „Möchte die Witwe angesprochen werden, platziert sie auf dem Grab die Gießkanne mit dem Ausguss nach vorne“, das im Luchterhand Literaturverlag erschienen ist. In diesem Erzählband, der auch als Roman gelesen werden kann, thematisiert Stanišić Lebensbrüche, migrantische Schicksale und familiäre Herausforderungen. Die Jury lobte seine meisterhafte Kombination aus Reflexion, Humor und Menschenfreundlichkeit. Besonders hervorgehoben wurde seine Fähigkeit, existenzielle und alltägliche Themen gleichwertig zu behandeln: Ein saturierter Familienvater, der an einem einfachen Memory-Spiel verzweifelt, wird nicht gegen die Nöte von Jugendlichen ausgespielt, die in prekären Verhältnissen aufwachsen und unter alltäglicher Marginalisierung leiden.

Die Jury betonte auch Stanišićs Präzision im Detail und seine Fähigkeit, unterschiedliche literarische Sphären zu verschmelzen, etwa wenn er migrantische Lebensrealitäten mit klassischen Werken wie denen von Arthur Schnitzler und Heinrich Heine kombiniert. Der Preis, dotiert mit 30.000 Euro, wird seit 2000 von der Stadt Braunschweig und dem Deutschlandfunk verliehen und ehrt jährlich ein herausragendes erzählerisches Werk.

Buchpreis Familienroman 2ß24

Die Schriftstellerin Dana Vowinckel erhält den Buchpreis Familienroman 2024 der Stiftung Ravensburger Verlag für ihren Debütroman „Gewässer im Ziplock“. Der Preis, mit 15.000 Euro dotiert, zeichnet jährlich ein Werk aus, das ein zeitgenössisches Bild der Familie in literarischer Form darstellt.

In „Gewässer im Ziplock“ schildert Vowinckel die facettenreiche Geschichte einer jüdischen Familie, deren Mitglieder durch unterschiedliche kulturelle und persönliche Hintergründe geprägt sind. Im Mittelpunkt steht die 15-jährige Margarita, die zwischen den Welten ihrer Eltern und Großeltern aufwächst und ihre eigene Identität sucht. Die Jury hob besonders die feinsinnige Darstellung der familiären Dynamiken sowie Vowinckels Erzählweise hervor, die durch Humor und sprachliche Präzision besticht. Ihre literarische Auseinandersetzung mit den Themen Identität und Familie überzeugt durch eine tiefgehende und zugleich leicht zugängliche Reflexion.

Neben dem Buchpreis wird auch der Leuchtturmpreis Ehrenamt verliehen. Dieser geht an den Verein „Break the Fake“ für ihren vorbildlichen Einsatz zur Förderung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen.

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Dorfschreiber Tettau

Die Carl-August Heinz Stiftung vergibt zur Förderung von Kunst und Kultur in der Rennsteig-Region ab Mai 2025 drei Literaturstipendien. Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die bereits ein Buch veröffentlicht haben und zurzeit an einem neuen Projekt arbeiten. Alle Literaturgattungen sind willkommen – egal ob Kurzgeschichte, Roman, Gedicht oder Theaterstück. Das Stipendium beinhaltet einen dreimonatigen Arbeitsaufenthalt in Kleintettau. Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
Es wird eine Wohnung zur Verfügung gestellt inklusive Mittagstisch im örtlichen Glascafé. Der Dorfschreiber/die Dorfschreiberin wird mit einem Stipendium in Höhe von 1.500 Euro pro Monat unterstützt.
Bewerbungsschluss: 30.11.

Das politische Buch 2025

Die Friedrich-Ebert-Stiftung verleiht seit 1982 jährlich den Preis „Das politische Buch“. Durch den Preis wird die große Bedeutung politischer Literatur für die lebendige Demokratie gewürdigt.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung zeichnet herausragende Neuerscheinungen aus, die sich kritisch mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen auseinandersetzen, richtungsweisende Denkanstöße geben und diese Inhalte einem breiten Publikum zugänglich machen. Der Preis „Das politische Buch“ zählt zu den bedeutendsten Buchpreisen dieser Art im deutschsprachigen Raum. Er ist mit 10.000 Euro dotiert.
Bewerbungsschluss: 31.10.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.