Die Auseinandersetzungen um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das Training generativer KI-Systeme nehmen weiter zu. Nun haben mehrere führende US-Verlage gemeinsam mit dem Bestsellerautor Scott Turow eine umfangreiche Sammelklage gegen Meta und dessen Gründer und CEO Mark Zuckerberg eingereicht. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, millionenfach urheberrechtlich geschützte Bücher, wissenschaftliche Publikationen und Fachtexte ohne Zustimmung für das Training der Llama-KI-Modelle verwendet zu haben.
Zu den Klägern zählen namhafte Verlagshäuser wie Elsevier, Hachette Book Group, Macmillan Publishers, McGraw Hill sowie Cengage Learning.
Die Klage wurde beim U.S. District Court for the Southern District of New York eingereicht und richtet sich ausdrücklich auch persönlich gegen Zuckerberg.
Nach Darstellung der Kläger sollen Meta und Zuckerberg bewusst und systematisch gegen das Urheberrecht verstoßen haben, um die Entwicklung der eigenen KI-Systeme zu beschleunigen. In der Klageschrift ist von einem der „größten Urheberrechtsverstöße der Geschichte“ die Rede. Meta habe millionenfach geschützte Werke kopiert, vervielfältigt und verarbeitet, um die Sprachmodelle der Llama-Reihe zu trainieren.
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Kläger der Vorwurf, dass die Inhalte gezielt über bekannte Piraterie-Plattformen wie LibGen und Anna’s Archive beschafft worden seien. Darüber hinaus soll Meta großflächige Web-Scrapes des Internets genutzt haben, darunter auch Inhalte hinter Bezahlschranken oder aus abonnementsbasierten Angeboten.
Die Kläger argumentieren, dass dies keine versehentliche oder technische Nebenfolge gewesen sei, sondern eine bewusste unternehmerische Entscheidung. Im Mittelpunkt der Klage steht die Frage, ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Lizenz oder Zustimmung der Rechteinhaber für Trainingszwecke verwenden dürfen. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass Meta wirtschaftlich massiv von fremden kreativen Leistungen profitiert habe, ohne dafür eine Vergütung zu leisten. Dies betreffe nicht nur Romane und Sachbücher, sondern auch wissenschaftliche Fachliteratur, Lehrwerke und akademische Veröffentlichungen.
Nach Auffassung der Verlage und Autoren entsteht der Schaden dabei bereits im Moment der Datenaufnahme. Die unerlaubte Nutzung geschützter Inhalte für Trainingszwecke greife unmittelbar in bestehende Lizenzmärkte ein und entziehe Autoren und Verlagen potenzielle Einnahmen. Gleichzeitig entstünden KI-Systeme, die in der Lage seien, Inhalte zu erzeugen, die mit menschlich verfassten Werken konkurrieren. Die Klageschrift verweist hierzu auf konkrete Beispiele aus der Praxis. So hätten Nutzer mit Llama bereits umfangreiche Romane, wissenschaftliche Arbeiten und Lehrbücher generiert.
Autoren berichteten zudem von veröffentlichten Büchern, in denen versehentlich noch KI-Prompts enthalten gewesen seien, die ausdrücklich die stilistische Nachahmung bekannter Schriftsteller verlangten. Aus Sicht der Kläger verdeutlichen solche Beispiele, dass generative KI zunehmend in direkte Konkurrenz zu klassischen verlegerischen Angeboten treten könnte. Die Kläger betonen zugleich, dass sich ihre Klage nicht grundsätzlich gegen Künstliche Intelligenz richte. Vielmehr gehe es um die Einhaltung bestehender urheberrechtlicher Regeln. Mehrere Beteiligte verwiesen darauf, dass Lizenzmodelle für KI-Trainingsdaten bereits existierten und eine rechtmäßige Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte möglich sei.
Auch Vertreter der beteiligten Verlagshäuser äußerten sich deutlich. David Shelley, CEO Hachette Book Group, bezeichnete das Urheberrecht als Fundament sämtlicher kreativer Industrien. Es sei aus Sicht des Unternehmens nicht hinnehmbar, dass geschützte Werke ohne Vergütung oder Zustimmung genutzt würden. Philip Moyer, Präsident und CEO des von McGraw Hill, erklärte, KI könne im Bildungsbereich erhebliche Chancen eröffnen, müsse jedoch auf einer Grundlage entwickelt werden, die geistige Eigentumsrechte respektiere. Auch Maria A. Pallante, Präsidentin von AAP, unterstützte die Klage ausdrücklich. Sie kritisierte insbesondere, dass Meta sich nach Darstellung der Kläger bewusst gegen Lizenzvereinbarungen mit Verlagen und Autoren entschieden habe, obwohl entsprechende Kooperationsmöglichkeiten bestanden hätten.
Der Fall besitzt erhebliche Bedeutung für die gesamte Medien- und Verlagsbranche. Er reiht sich in eine wachsende Zahl von Verfahren ein, in denen Autoren, Künstler und Rechteinhaber gegen KI-Unternehmen vorgehen. Dabei geht es regelmäßig um die zentrale Frage, ob das Training großer Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Inhalten als zulässige Nutzung angesehen werden kann oder ob hierfür zwingend Lizenzen erforderlich sind.
Für Verlage und Medienunternehmen dürfte das Verfahren daher weit über den konkreten Einzelfall hinausreichen. Sollte das Gericht den Klägern folgen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung und das Training zukünftiger KI-Systeme haben. KI-Anbieter müssten dann verstärkt auf lizenzierte Datensätze zurückgreifen oder neue Vergütungsmodelle mit Rechteinhabern entwickeln.
Die Kläger verlangen neben Schadensersatz auch Unterlassungsansprüche sowie die Vernichtung sämtlicher rechtswidrig genutzter Kopien und Datensätze. Ob das Gericht diesen weitreichenden Forderungen folgt, bleibt abzuwarten. Bereits jetzt zeigt das Verfahren jedoch, wie stark sich die Debatte um Urheberrecht, Datenzugang und generative KI weiter zuspitzt.
Quelle: Association of American Publishers
Der ukrainische Schriftsteller, Dichter und Übersetzer Juri Andruchowytsch erhält den „Stefan-Heym-Preis“ der Stadt Chemnitz 2026. Das Kuratorium würdigt Andruchowytsch als prägende literarische und intellektuelle Stimme der Ukraine. Seine Werke verbinden gesellschaftspolitische Themen mit kritischer Reflexion. Die Jury hebt seinen feinen Humor hervor. Dieser diene als Mittel gegen autoritäre Strukturen und menschliche Schwächen.
Der „Stefan-Heym-Preis“ wird seit 2008 vergeben. Er zeichnet internationale Autorinnen und Autoren aus, die sich in ihrem Werk mit Fragen von Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung befassen. Die Auszeichnung erinnert an den Schriftsteller Stefan Heym. Er wurde 1913 in Chemnitz geboren und starb 2001. Heym setzte sich in seinen Werken mit politischen und historischen Themen auseinander. Der Preis trägt seinen Namen zur Würdigung dieses Engagements.
Juri Andruchowytsch wurde 1960 in der Ukraine geboren. Er begann seine Laufbahn mit experimentellen und satirischen Gedichten. Später veröffentlichte er Prosa und Essays. Sein Werk wurde mehrfach ausgezeichnet. Dazu zählen der „Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung“ und der „Heinrich-Heine-Preis“ der Stadt Düsseldorf. Zu den bisherigen Preisträgern des Chemnitzer Preises gehören unter anderem Amos Oz, Christoph Hein und Jenny Erpenbeck.
Der in Bonn geborene Romancier und Theaterautor Thomas Melle erhält den „Kleist-Preis“ 2026. Die Entscheidung traf Heinrich von Berenberg als gewählte Vertrauensperson der Jury. In seiner Begründung würdigt er Melle als herausragende Stimme der Gegenwartsliteratur. Dessen Werk spiegele das gesellschaftliche Leben des 21. Jahrhunderts in realistischer und kunstvoller Weise. Die Texte eröffneten neue Perspektiven auf widersprüchliche Lebensverhältnisse. Melles Schreiben verbinde Analyse mit literarischer Gestaltungskraft. Auch persönliche Erfahrungen, einschließlich Krankheit, verarbeitet er literarisch.
Der „Kleist-Preis“ zählt zu den traditionsreichen Literaturauszeichnungen im deutschsprachigen Raum. Er erinnert an den Dramatiker Heinrich von Kleist. Die Auszeichnung wird von der Heinrich-von-Kleist-Gesellschaft vergeben. Die Jury bestimmt eine Vertrauensperson, die den Preisträger auswählt. Der Preis würdigt Autorinnen und Autoren, deren Werk sich durch sprachliche Eigenständigkeit und gesellschaftliche Relevanz auszeichnet.
Thomas Melle wurde 1975 geboren. Sein Werk umfasst Romane, Essays und Theatertexte. Zu seinen bekannten Veröffentlichungen zählen „Sickster“ und „Das leichte Leben“. Große Aufmerksamkeit erhielt er mit „Die Welt im Rücken“. Darin beschreibt er eigene Krankheitserfahrungen. Seine Arbeiten wurden vielfach aufgeführt und ausgezeichnet. Die Dotierung des Preises beträgt 2026 erstmals 30.000 Euro. Gefördert wird der Preis unter anderem von öffentlichen Institutionen sowie privaten Stiftern.
# „Comicbuchpreis“ 2026
Die Berthold Leibinger Stiftung schreibt den „Comicbuchpreis“ 2026 aus. Gefördert werden unveröffentlichte deutschsprachige Comics und Manga. Die Ausschreibung richtet sich an Comiczeichnerinnen, Comiczeichner sowie Autorinnen und Autoren. Eingereicht werden können Projekte, deren Fertigstellung absehbar ist. Ziel der Förderung ist die Unterstützung neuer Comicbuchprojekte im deutschsprachigen Raum.
Der Hauptpreis ist mit 25.000 Euro dotiert. Zusätzlich vergibt die Stiftung bis zu neun Förderpreise mit jeweils 2.500 Euro. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten außerdem eine Skulptur und eine Urkunde.
Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury. Bewertet werden insbesondere Qualität, Originalität und Realisierbarkeit der eingereichten Projekte. Für die Bewerbung sind die auf der Ausschreibungsseite genannten Unterlagen einzureichen. Maßgeblich sind die dort veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Vorgaben.
Bewerbungsschluss: 31.05.2025
Beltz & Gelberg schreibt den „Peter-Härtling-Preis“ 2027 aus. Gesucht werden unveröffentlichte Kinder- oder Jugendbuchmanuskripte in deutscher Sprache. Die Ausschreibung richtet sich an Autorinnen und Autoren. Eingereicht werden können realistische Prosatexte für Leserinnen und Leser im Alter von 8 bis 15 Jahren. Bilderbuchtexte, Gedichte und vergleichbare Kurztexte sind ausgeschlossen. Die Texte sollen erzählend, poetisch und nah an der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen sein.
Der „Peter-Härtling-Preis“ ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich veröffentlicht Beltz & Gelberg das ausgezeichnete Manuskript im Verlagsprogramm. Die Preisvergabe erfolgt im Mai 2027.
Die Auswahl trifft eine unabhängige Jury. Bewertet werden insbesondere literarische Qualität, erzählerische Gestaltung und Zielgruppenbezug. Hinweise zu den Teilnahmebedingungen sowie den einzureichenden Unterlagen finden sich auf der Seite zur Bewerbung. Maßgeblich sind die dort veröffentlichten Vorgaben.
Bewerbungsschluss: 03.07.2026
Die Verlagsgruppe Oetinger firmiert künftig unter dem Namen „Medienhaus Oetinger“. Das Hamburger Unternehmen vollzieht den Schritt im Jahr seines 80-jährigen Bestehens und unterstreicht damit seine strategische Weiterentwicklung vom klassischen Verlag zum crossmedial ausgerichteten Medienhaus.
Nach Angaben des Unternehmens soll der neue Markenauftritt die inhaltliche und technische Entwicklung der vergangenen Jahre sichtbar machen. Geschichten würden heute auf unterschiedlichen Plattformen und in verschiedenen Formaten erzählt – vom Buch über Hörbücher und Apps bis hin zu Film, Theater und Merchandise. Zum Medienhaus Oetinger gehören unter anderem der Verlag Friedrich Oetinger mit den Imprints Moon Notes und migo, der Dressler Verlag, Oetinger Media mit Oetinger audio und Igel Records sowie der Bühnenverlag Weitendorf. Insgesamt umfasst das Portfolio acht Labels und mehr als 3.400 lieferbare Titel. Rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit für das Unternehmen.
Begleitet wird die Umbenennung von einer überarbeiteten Corporate Identity. Die bekannte Wildgans bleibt Bestandteil des Erscheinungsbildes. Ergänzt wird sie durch eine angepasste Farbwelt und gestalterische Elemente auf Basis der Handschrift von Heidi Oetinger. Ziel sei ein moderner, zugleich wiedererkennbarer Markenauftritt.
Julia Bielenberg, verlegerische Geschäftsführerin des Unternehmens, bezeichnet die Umbenennung als konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Verlagsgeschichte. Tradition bedeute nicht Stillstand, sondern die Verbindung bewährter Werte mit neuen Ausdrucksformen.
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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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