Politik hautnah: Gleich zwei hochrangige Volksvertreter diskutieren in der aktuellen Sachbuch-Bestsellerliste (Hardcover), erstellt von GfK Entertainment, mit. Altkanzler Helmut Schmidt erzählt über Vorbildfunktionen und legt sein Buch "Was ich noch sagen wollte" auf Rang vier ab. Linken-Fraktionschef Gregor Gysi ist neu an siebter Stelle dabei. Im Gespräch mit dem Bürgerrechtler Friedrich …
50 Tiere stellt der Autor Eric Chaline in seinem Buch vor. Die Welt von heute sähe anders aus, gäbe es diese Tiere nicht. In kurzen, klaren Kapiteln erklärt der Autor wunderbar wie sich die Tier- und Menschengeschichte beinflussen. Der Emys Preisträger des Monats April 2015 ist nicht nur spannend zu lesen, sondern auch durch zahlreiche Bilder und Illustrationen hübsch anzuschauen. Das …
Für das Sachbuch "Das sechste Sterben" erhält Elizabeth Kolbert den Pulitzer-Preis 2015 in der Kategorie Sachbuch. Der Pulitzer Preis würdigt herausragende Publikationen amerikanischer Autoren und ist mit 10.000 Dollar dotiert. Bei Journalisten ist der Pulitzer Preis ebenso berühmt und begehrt wie der Oscar in der Filmindustrie. Mit seinen Auszeichnungen in 21 Kategorie ist er der …
Mit 17 Neuerscheinungen setzt die Firma HABA das kleine, aber feine Buchprogramm der letzten Jahre fort und baut es deutlich aus. Unter dem Slogan „Kunterbunte Bücherwelt“ erscheinen ab sofort halbjährlich über ein gutes Dutzend Neuheiten. „Wir haben damit einen lange geplanten Schritt geschafft und treten nun auch als selbstständiger Buchverlag auf“, sagt Programmleiter Markus …
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schafft mit einem Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes angesichts eines veränderten Marktumfeldes durch digitale Medien Rechtssicherheit und sorgt zudem für den Erhalt der Vielfalt der Buchtitel und Vielzahl der Buchhandlungen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde hierzu an Länder und Verbände versandt. Dieser stellt …
Sie haben eine tolle Idee für ein Buch, eine Zeitschrift oder ein eBook? Der Titel steht schon in etwa und die Fertigstellung des Werkes steht bevor? Dann können Sie sich schon mal über eine Titelschutzanzeige den Buchtitel absichern. Der Inhalt ist regelmäßig als Textwerk über das Urheberrecht geschützt. Dieses können Sie einfach und schnell über unseren Prioritätsnachweis …
Leitsätze:
1. Bei einem Buchtitel kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass der Verlag Inhaber des Titelrechts und zur selbstständigen Geltendmachung des Anspruchs aus § 15 Abs. 4 MarkenG berechtigt ist. Bei der Prüfung des Verfügungsgrundes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt es daher auf die Kenntnis des Autors von der beanstandeten Verwendung des Titels nicht …
Zwischen den Titeln "Farming Simulator 2013" und "Farm Simulator 2013" für Computerspiele besteht bei unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft, Werkidentität und hoher Zeichenähnlichkeit unmittelbare Verwechslungsgefahr.
OLG Köln, Urteil vom 28.11.2014 - 6 U 54/14 - Farming Simulator 2013
Vorinstanz: Landgericht Köln, 81 O 110/13
MarkenG § 5 Abs. 3, § 15 Abs. 2
Tenor:
Die Berufung …
Leitsatz:
Ein Buchhändler haftet wegen einer Urheberrechtsverletzung in einem von ihm vertriebenen (elektronischen) Buch nur dann auf Unterlassung, wenn der Verstoß begangen wurde, nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden war.
OLG München, Urteil vom 24.10.2013 - 29 U 885/13 - Buchbinder Wanninger
UrhG § 97 I 1; GG Art. 5 I 2
In dem Rechtsstreit
...,
- Klägerin und …
Leitsatz:
Zur fehlenden Verwechslungsgefahr zwischen einer Wort-Bild-Marke mit dem Wortbestandteil "Berliner Gauklerfest" einerseits und einem (reinen) Wortzeichen "Berliner Gauklerfest" andererseits.
Im Hinblick auf die vom Markenschutz erfassten Dienstleistungen "Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Vergnügungs- und Volksfesten in Verbindung mit folkloristischen, akrobatischen …
Leitsätze:
1. Wird eine mit einem Titel einer Druckzeitschrift verwechslungsfähige Bezeichnung für einen Internetauftritt verwendet, so besteht grundsätzlich keine unmittelbare Verwechslungsgefahr, solange es sich nicht um einen bekannten Zeitschriftentitel handelt.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Bezeichnung eines Internetauftritts eine markenmäßige Verwendung eines …
Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat sich in einem am 28.10.2008 verkündeten Urteil mit dem Homonym Bully auseinandergesetzt und entschieden, dass durch die Verwendung des Wortes Bully zur Bezeichnung eines Computerspiels keine Rechte des gleichnamigen Künstlers Bully (Herbig) verletzt werden.
Der Kläger ein bekannter deutscher Komiker hatte gegen einen …
1. Kenn Follet – Kinder der Freiheit
2. Kann Weiler – Das Pubertier
3. Jonas Jonasson - Die Analphabetin, die rechnen konnte
4. Frank Schätzing – Breaking News
5. Sebastian Fitzek - Passagier 23
6. Nele Neuhaus - Die Lebenden und die Toten
7. Simon Beckett - Der Hof
8. Volker Klüpfel - Grimmbart: Kluftingers neuer Fall
9. Donna Tartt - Der Distelfink
10. Kerstin Gier - Das zweite Buch …
Leitsätze:
1. Bücher und Lesezeichen gehören kennzeichenrechtlich bei der Beurteilung eines Werktitelschutzes unterschiedlichen Werkkategorien an. Gleichwohl kann zwischen diesen unterschiedlichen Waren wettbewerbsrechtlich die Gefahr einer Herkunftstäuschung bestehen.
2. Eine wettbewerbsrechtlich unlautere Nachahmung i.S. von § 4 Nr. 9 UWG liegt auch dann vor, wenn der Verletzer zwar …
Leitsatz:
In einer Titelschutzanzeige liegt noch keine Benutzung des angezeigten Titels; sie führt lediglich zu einer Vorverlagerung des Zeitrangs (im Anschluß an BGHZ 108, 89 – Titelschutzanzeige).
BGH, Urteil vom 01.03.2001 – I ZR 205/98
MarkenG § 5 Abs. 1 und 3
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 1. März 2001 durch den Vorsitzenden …
Die Verwendung der Bezeichnung "Stadt, Land, Fluss - Multiplayer" als Namen eines in einer App umgesetzten Spiels ist keine markenmäßige Benutzung. Denn die Bezeichnung diente, wie auch bei Gesellschaftsspielen oder Computerspielen weithin üblich, der Abgrenzung der Apps und des in ihr umgesetzten Spiels von anderen Apps und gegebenenfalls dort umgesetzten Spielen und zugleich als …
Grundsätzlich dient ein bloßer Werktitel zwar nur der Unterscheidung eines Werkes von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit eine bestimmte betriebliche Herkunft zu geben. Das kann jedoch dann anders sein, wenn der maßgebliche angesprochene Verkehr in dem Titel zugleich auch einen Hinweis unmittelbar auf ein bestimmtes Unternehmen oder mittelbar …
Die Bezeichnung einer App ist zwar grundsätzlich dem Werktitelschutz im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG zugänglich, die konkret gewählte Bezeichnung "wetter.de" ist aber nicht kennzeichnungskräftig.
OLG Köln, Urteil vom 05.09.2014 - 6 U 205/13 - App "wetter.de" (nicht rechtskräftig)
MarkenG § 5 Abs. 3
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.12.2013 verkündete Urteil der 33. …
Leitsätze:
Im Fall der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 945 ZPO scheidet eine Bindungswirkung des die Verfügung aufhebenden Urteils jedenfalls dann aus, wenn es sich um ein Verzichtsurteil handelt, das nicht mit Gründen versehen ist.
1. Eine zur Entstehung des Titelschutzes an einem Computerprogramm erforderliche Ingebrauchnahme des Titels durch Aufnahme des Vertriebs …
Leitsätze:
1. Für die Entstehung des Titelschutzes an einer Druckschrift ist die öffentliche Ankündigung des Werkes unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch Erscheinen gleichzustellen, wenn das Werk in angemessener Frist unter dem Titel erscheint. Die öffentliche Ankündigung muss in branchenüblicher Weise erfolgen.
2. Grundsätzlich ist auch die im Rahmen einer …
Der Bezeichnung "Festivalplaner" für ein (Print- und Online-) Magazin, das seinen Nutzern als (Termin-) "Planer" für den Besuch von (Musik-) "Festivals" dienen kann, fehlt von Hause aus jegliche markenrechtliche Unterscheidungskraft und es besteht daran zudem ein erhebliches Freihaltungsinteresse, weil sie die Zweckbestimmung des Produkts glatt beschreibt.
OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2010 …
Dem Titel des Lehrbuchs „Internetrecht" kommt angesichts seines rein beschreibenden Sinngehaltes keine Unterscheidungskraft zu, zudem liegt auch keine Verwechslungsfähigkeit mit dem unter dem Titel „Internetrecht" herausgegebenen „juris Praxiskommentar" mit dem Titel „Internetrecht" vor.
LG Berlin, Urteil vom 14.02.2008 - 52 O 416/07 - Internetrecht
§ 5 Abs 3 MarkenG, § 5 Abs 5 …
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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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