Titelschutz-Magazin Mai 2020

02. Juni 2020

In der 65. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Mai 2020, wurden 81 neue Titel in 43 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach dem § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

77 neue Titel

  • 365 Tage Todesangst
  • Am Aschermittwoch fing alles an
  • Antrieb kommt von innen - Durch die innere Kraft zum Erfolg
  • Aus den Ketten ins Licht
  • BaumART
  • Bismarck
  • Corona-Ampel
  • Covid-Ampel
  • Covid19-Ampel
  • Das Hamsterrad steht still
  • Das kann alles kein Zufall sein!
  • Das Rennen ist vorbei
  • Der Albtraummörder
  • Der Alptraummörder
  • Der Bismarck
  • Der Elfenhelfer
  • Der Krebs Guide
  • Der Krebs-Leitfaden
  • Der Mond steht schief
  • Der Zoigl Boarisch
  • Derma Medical
  • Die Bauernhymne
  • Die besten Tipps zum Lebenslangen Lernen
  • Die Bismarck
  • Die Chroniken von vielen Augen - Von Hörnern und Hufen
  • Die Geschichte meines Bruders
  • Die Heilkraft der Bienen
  • Die Katze - 360 Grad - Verhaltensprobleme, Erkrankungen, Therapiemöglichkeiten
  • Die letzte Fahrt der Bismarck
  • Die Sehnsucht nach Veränderung
  • Die wahre Geschichte über COVID-19.
  • Drip Doctors
  • E-Rennrad
  • Erleuchtete Beziehungen
  • Erste Hilfe bei Krebs
  • Es war nie Krebs
  • Fehldiagnose Krebs: Ein Jahr in Todesangst
  • Fehldiagnose Krebs: Zufall oder Absicht?
  • Friesenkiller
  • Gesund mit Aptherapie
  • Give me your love
  • Golden Brain
  • Hakenstadt
  • Helena und Henry ...
  • Hilfe bei Krebs
  • In den Abgrund
  • Kette rechts
  • Kleine deutsche Grammatik für Zuwanderer
  • Klopfzeichen
  • Lila in der Entropie
  • Mache Pause und werde reich
  • MennrathS
  • MennrathS live +
  • Minerva Graphic Novel
  • Mir selbst auf ewig ein Rätsel
  • Mit Mindset zum Sunset
  • Mut machen ... in schwierigen Zeiten
  • Nutze Deine Singlezeit - SINNVOLL!
  • Personal Brand Magazin
  • pontifutsch maximus
  • Schnelles Gebäck - Süsses und Salziges aus dem Backofen
  • Schwarm Potential
  • Schwarmpotential
  • Sie ist wieder da
  • Speiseambulanz
  • Tango des Geldes
  • The Masked Swinger
  • The truth behind COVID-19.
  • This can't be an accident.
  • Träum weiter!
  • UNSERE FILDER
  • Wir sind die Töchter der Hexen, die ihr nicht verbrennen konntet.
  • Zauber des Akkordeons
  • Zoigl Boarischer
  • Zoigl Marsch
  • Zoigl Polka
  • Zoigl Walzer

Kein Urheberrechtsverstoß

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Buchbeiträgen eines Bundestagsabgeordneten auf einem Internet-Nachrichtenportal zulässig war.

Der Kläger war in den Jahren 1994 bis 2016 Mitglied des Bundestags. Er ist Verfasser eines Manuskripts, in dem er sich gegen die radikale Forderung einer vollständigen Abschaffung des Sexualstrafrechts wandte, aber für eine teilweise Entkriminalisierung gewaltfreier sexueller Handlungen Erwachsener mit Kindern eintrat. Der Text erschien im Jahr 1988 als Beitrag in einem Buch. Im Mai 1988 beanstandete der Kläger gegenüber dem Herausgeber des Buchs, dieser habe ohne seine Zustimmung Änderungen am Text und an den Überschriften vorgenommen, und forderte ihn auf, dies bei der Auslieferung des Buchs kenntlich zu machen. In den Folgejahren wurde der Kläger mehrfach kritisch mit den Aussagen des Buchbeitrags konfrontiert. Er erklärte daraufhin wiederholt, sein Manuskript sei durch den Herausgeber im Sinn verfälscht worden, weil dieser die zentrale Aussage - die Abkehr von der seinerzeit verbreiteten Forderung nach Abschaffung des Sexualstrafrechts - wegredigiert habe. Spätestens seit dem Jahr 1993 distanzierte sich der Kläger vollständig vom Inhalt seines Aufsatzes.

Im Jahr 2013 wurde in einem Archiv das Originalmanuskript des Klägers aufgefunden und ihm wenige Tage vor der Bundestagswahl, für die er als Abgeordneter kandidierte, zur Verfügung gestellt. Der Kläger übermittelte das Manuskript an mehrere Zeitungsredaktionen als Beleg dafür, dass es seinerzeit für den Buchbeitrag verändert worden sei. Einer Veröffentlichung der Texte durch die Redaktionen stimmte er nicht zu. Stattdessen stellte er das Manuskript und den Buchbeitrag mit dem Hinweis auf seiner Internetseite ein, er distanziere sich von dem Beitrag. Mit einer Verlinkung seiner Internetseite durch die Presse war er einverstanden.

Vor der Bundestagswahl veröffentlichte die Beklagte in ihrem Internetportal einen Pressebericht, in dem die Autorin die Ansicht vertrat, der Kläger habe die Öffentlichkeit jahrelang hinters Licht geführt. Die Originaldokumente belegten, dass das Manuskript nahezu identisch mit dem Buchbeitrag und die zentrale Aussage des Klägers keineswegs im Sinn verfälscht worden sei. Die Internetnutzer konnten das Manuskript und den Buchbeitrag über einen elektronischen Verweis herunterladen. Die Internetseite des Klägers war nicht verlinkt.

Der Kläger sieht in der Veröffentlichung der Texte eine Verletzung seines Urheberrechts. Er hat die Beklagte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat durch die Bereitstellung des Manuskripts und des Buchbeitrags in ihrem Internetportal das Urheberrecht des Klägers nicht widerrechtlich verletzt. Zu ihren Gunsten greift vielmehr die Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) ein.
 
Quelle: Bundesgerichtshof

Social Media und Recht

Facebook, Instagram, YouTube & Co. sind mittlerweile fester Bestandteil im Marketing- und Kommunikations-Mix: Kampagnen, Gewinnspiele, Bilder, Texte, Videoclips und auch Musik werden dort von Unternehmen und Usern eingestellt und verlinkt, Nachrichten gepostet und Daten gesammelt. Umso wichtiger ist es, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für soziale Netzwerke und Communities zu beschäftigen. Denn aus den neuen technologischen Entwicklungen ergibt sich eine Reihe zusätzlicher Rechtsfragen – im direkten Umgang mit den Betreibern der Angebote, bei der Vertragsgestaltung mit Lizenzgebern und Kooperationspartnern sowie der Verwertung von User Generated Content. Erfahren Sie, welche rechtlichen Fallstricke beim Einsatz von Social Media zu beachten sind und wie Sie sich mit Ihrem Unternehmen rechtssicher in den sozialen Medien bewegen.

Veranstalter: Akademie der Deutschen Medien

Orte: Hamburg, Köln, München

Fachmedium des Jahres

In insgesamt acht Kategorien zeichnet die Deutsche Fachpresse mit dem Branchenaward "Fachmedium des Jahres 2020“ die besten Fachmedienangebote des Jahres aus. Gewürdigt werden mit dem Preis Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die beispielhaft für die vielen herausragenden Informationsangebote aus Fachmedienhäusern in Deutschland stehen. Zugleich zeigt der Award, welchen Beitrag Fachmedien als Gattung für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft leisten.Die Gewinner und Shortlist-Platzierten in den einzelnen Kategorien:


Beste Fachzeitschrift (bis 1 Mio. Euro Umsatz)

Gewinner: mikado – Unternehmermagazin für Holzbau und Ausbau, Weka Media

Beste Fachzeitschrift (1 bis 2,5 Mio. Euro Umsatz)

Gewinner: Tophotel, Freizeit-Verlag Landsberg

Beste Fachzeitschrift (über 2,5 Mio. Euro Umsatz)

Gewinner: Personalmagazin, Haufe-Lexware

Beste Neugründung

Gewinner: TI Technische Isolierung, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller

Beste Veranstaltung

Gewinner: automotiveIT Kongress 2019, Media-Manufaktur

Beste Website/Beste App

Gewinner: entolia - Smarte Unterweisung Online, Spitta

Beste Workflow-Lösung

Gewinner: KYC Complyer, Validatis Bundesanzeiger Verlag

Bestes Corporate-Media-Produkt

Gewinner: Architekturkultur, Georg Media


Die Liste mit den weiteren Platzierten ist auf der Homepage zu sehen.

Neue Verlagsleitung bei Penguin

Eva Schubert übernimmt die Verlagsleitung Belletristik der Verlage Penguin, C. Bertelsmann und Manesse. Zugleich wird Karen Guddas Verlagsleiterin Sachbuch der Verlage Penguin, C. Bertelsmann, DVA, Pantheon und Siedler.

Beide berichten an Britta Egetemeier die seit 1. April Verlegerin der Penguin und Blanvalet Verlage und Mitglied der Geschäftsführung der Verlagsgruppe Random House ist. Zusätzlich zu ihren strategischen Aufgaben bleiben Britta Egetemeier, Eva Schubert und Karen Guddas ihren Autorinnen und Autoren eng verbunden und begleiten sie in der Entwicklungs- und Lektoratsarbeit.

Deutscher Verlagspreis

66 unabhängige Verlage erhielten den Deutschen Verlagspreis 2020. Der Preis wird zum zweiten mal in drei Kategorien verliehen: Drei herausragende Verlage erhalten für die besondere Qualität, Nachhaltigkeit und Innovationskraft ihrer Arbeit Gütesiegel und Prämien in Höhe von jeweils 60.000 Euro. 60 weitere Verlage werden für ihre hervorragenden Leistungen mit einem Gütesiegel und jeweils 20.000 Euro ausgezeichnet. Ein undotiertes Gütesiegel erhalten drei Verlage, die mit ihrem durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten drei Jahren über drei Millionen Euro lagen.

Die Verlage DOM publishers, Liebeskind und Matthes & Seitz Berlin erhielten jeweils 60.000 Euro und den Verlagen Carl Hanser, Tessloff und Wallstein wurde das undotierte Gütesiegel verliehen.

Die weiteren Verlage finden sie hier

Peter Härtling Preis

Der Peter Härtling Preis für Kinder- und Jugenliteratur wird seit 1984 alle zwei Jahre vergeben und von Beltz & Gelberg gestiftet. Der Peter-Härtling-Preis ist mit 3000,– Euro dotiert.

Der Verlag Beltz & Gelberg wird das Manuskript in seinen Programmen als Buch veröffentlichen. Auch in diesem Jahr lädt der Verlag wieder Autorinnen und Autoren ein, sich mit einem unveröffentlichten Text um den Peter-Härtling-Preis zu bewerben. Das Manuskript soll sich an Leser und Leserinnen im Alter von 10 bis 15 Jahren wenden und sich erzählend, unterhaltend, poetisch und phantasievoll an der Wirklichkeit von Kindern und Jugendlichen orientieren.


Bewerbungsschluss: 09.07.2020

Wortmeldungen Förderpreis 2020

Zum dritten Mal ruft die Crespo-Foundation junge AutorInnen dazu auf, sich für den mit insgesamt 15.000 Euro dotierten WORTMELDUNGEN-Förderpreis zu bewerben.

„Die Geschichte läuft wieder, nur eben rückwärts. Wie erobert Ihr Euch die Zukunft zurück?", lautet die Fragestellung, die in diesem Jahr von Kathrin Röggla, Trägerin des WORTMELDUNGEN-Literaturpreises 2020, formuliert wurde. NachwuchsautorInnen sind aufgefordert, darauf literarisch und kritisch mit einem noch unveröffentlichten Kurztext (Essay, Rede, kurze Prosa, Erzählung) von 4 bis 8 Seiten Länge zu antworten.


Bewerbungsschluss: 30.06.2020

Gault & Millau erscheint bei Burda Media

Der internationale Restaurant- und Wein-Guide Gault&Millau wird in Deutschland ab sofort von Hubert Burda Media verantwortet. Bisher wurde die deutsche Ausgabe vom ZS Verlag herausgegeben. Der ZS Verlag hat die Zusammenarbeit mit Gault&Millau Ende 2019 beendet.

Hans Fink, Geschäftsführer BurdaStudios, übernimmt die Gesamtverantwortung von Gault&Millau Deutschland. „Mit der journalistischen Kompetenz unseres Verlags, so Hans Fink, und unserem digitalen Know-how wird Gault&Millau in Deutschland wachsen und sich stark weiterentwickeln. Dafür nutzen wir sämtliche Kanäle. Profitieren wird Gault&Millau besonders von der engen Zusammenarbeit mit den reichweitenstarken Marken des gesamten Verlages.“

eBookFlat für Springer-Sachbücher

Ab Mitte Mai ist mit der  das Online-Lesen ausgewählter deutschsprachiger Springer-Sachbücher im Abonnement möglich. Das Angebot richtet sich an Individualkunden und erlaubt einen kostengünstigen Zugriff auf ausgewählte populärwissenschaftliche Bücher aus den Naturwissenschaften und der Mathematik.

Mit dem neuen Businessmodell kann der Abonnent eine Selektion von zwölf Büchern mit gängigen PDF-Viewern auf beispielsweise Tablet, Laptop oder Smartphone lesen. Da jeden Monat ein Titel ausgetauscht wird, hat der Abonnent innerhalb eines Jahres Zugang zu 24 Sachbüchern im PDF-Format.

Kooperationspartner der eBookFlat ist das Magazin Spektrum der Wissenschaft, das mit seinem gleichnamigen Verlag – wie der Springer-Verlag selbst – Teil von Springer Nature ist.

LovelyBooks gewinnt an Reichweite

Während der Corona Krise verzeichnet die Buchcommunity „LovelyBooks“ einen deutlichen Zuwachs. Auch die Handelspartner können von dem Plus profitieren. 

„Die steigende Reichweite ist für uns ein Auftrag und große Motivation, LeserInnen, AutorInnen und Verlage dabei zu unterstützen, noch ein Stück näher zusammenzurücken und weitere Sichtbarkeit zu erzeugen“, so Markus Wölflick, Geschäftsführer bei LovelyBooks. Neben dem Traffic-Wachstum von über 30 Prozent, ist auch die Anzahl der Klicks auf Links zu den Buchhandels-Partnern Amazon, Thalia und Hugendubel um 25% gestiegen.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.