Titelschutz-Magazin Dezember 2022

10. Januar 2023

In der 96. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Dezember 2022, wurden 72 neue Titel in 43 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

72 neue Titel

  • 100 Grad Bildung
  • Achtsam gründen
  • Achtung, Kassensturz!
  • Auf gute Zusammenarbeit
  • Bavaria One
  • Bavaria Two
  • Business & Human Rights
  • Das Goldene Buch des deutschen Handballs
  • Das Leben ist ein Cocktail komponiere es selbst zu deinem Meisterwerk
  • Der 1 Minuten Arzt
  • Der Affe mit der Krawatte
  • Der Fluch des Imperiums
  • DerFluch des Imperiums
  • Deutschland aendere Dich! (Daed)
  • Deutschland ändere Dich! (DäD)
  • Die Corona-Verschwörung
  • Die Redenmacher
  • Diese kleinen Monster haben Angst
  • Digitale Übereuphorie
  • Dir zuliebe - Essays auf dem Weg zu dir selbst
  • Dortmund/Wortmund
  • Downtown DO-town
  • Ein Wunder für jede Nacht
  • Einfach angequatscht
  • ENCRO
  • ENCROCHAT
  • Europa aendere Dich!
  • Europa ändere Dich!
  • Europe change you!
  • Europe te change!
  • Expedition Edelweiss
  • Expedition Mars
  • For Your Consideration Films
  • for your consideration films
  • For Your Consideration Productions
  • for your consideration productions
  • Hallo Krippe, Kita und Co! Die Eingewöhnung sicher begleiten und Pannen vermeiden
  • Hallo Krippe, Kita und Co, endlich sind wir da!
  • Hand in Hand mit Krippe, Kita und Co
  • Handwerk kompakt
  • healthstyle
  • House for warm Houses
  • House Musik für Erwachsene
  • Hyggebaby
  • Ich muss dich töten!
  • Kassensturz
  • Kassensturz!
  • Keine Angst vor der MPU
  • Kristalnacht
  • Lost in Diversity
  • Love is everywhere
  • Mia san Mars
  • Musikschule 4.0
  • Neuesnachrichtenblatt
  • Out of Paris
  • PerfektioNIXmusS
  • Präsentieren wie die Profis - souverän vor Publikum auftreten
  • Preis der Freiheit
  • Schattennovelle
  • Schlagerdiven
  • So begleiten Sie Ihr Kind sicher vom Betreuungsstart bis zur Einschulung
  • twin soul- Für immer verbunden
  • Vielfalt ist keine gute Tat
  • Vom Leben gezeichnet - ADHS Cartoons
  • Vom Leben gezeichnet - Ayurwiebitte? Authentische Ayurveda Abenteuer und Absurditäten
  • Vom Leben gezeichnet - Burn-Out Cartoons
  • Vom Leben gezeichnet - Cartoons
  • Vom Leben gezeichnet - Golf Cartoons
  • Wie ich durch weniger mehr bekam
  • Wortmund/Dortmund
  • Zahnbürsten Baum - Arbor Sinai Misvak
  • Zweifellos DU! DIE ENTSCHEIDUNG

Urteil gegen Twitter

Das Landgericht Frankfurt am Main hat  entschieden: Betroffene können von Twitter verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern muss Twitter entfernen, sobald es von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt.
Im September 2022 erschienen auf Twitter diverse Kommentare, in denen wahrheitswidrig behauptet wurde, der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg habe „eine Nähe zur Pädophilie“ und er habe „einen Seitensprung gemacht“. Außerdem wurde über ihn verbreitet, er sei in „antisemitische Skandale“ verstrickt und er sei „Teil eines antisemitischen Packs“.
Die zuständige Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main stellte in einem Eilverfahren fest, dass diese ehrenrührigen Behauptungen unwahr sind. Die Bezeichnung als Antisemit sei zwar zunächst eine Meinungsäußerung. Sie sei aber jedenfalls in dem gewählten Kontext rechtswidrig, denn sie trage nicht zur öffentlichen Meinungsbildung bei und ziele erkennbar darauf ab, in emotionalisierender Form Stimmung gegen den Antisemitismusbeauftragten zu machen.
Nachdem der Antisemitismusbeauftragte die Entfernung dieser Kommentare verlangt hat, hätte Twitter ihre Verbreitung unverzüglich unterlassen und einstellen müssen. Darüber hinaus entschied die Kammer: „Das Unterlassungsgebot greift nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden.“  „Die Äußerungen werden nicht in jeglichem Kontext untersagt. Betroffen sind nur solche Kommentare, die als gleichwertig anzusehen sind und die trotz gewisser Abweichungen einen identischen Äußerungskern aufweisen.“
Twitter werde damit auch keine allgemeine Monitoring-Pflicht im Hinblick auf seine rund 237 Mio. Nutzer auferlegt. Eine Prüfpflicht bestehe nämlich nur hinsichtlich der konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzung. „Das deutsche Recht mutet jedem Verpflichteten eines Unterlassungsgebots zu, selbst festzustellen, ob in einer Abwandlung das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt und damit kerngleich ist.
Twitter befindet sich damit in keiner anderen Situation, als wenn eine bestimmte Rechtsverletzung gemeldet wird. Auch in diesem Fall muss Twitter prüfen, ob diese Rechtsverletzung eine Löschung bedingt oder nicht“, so die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Als zulässig erachtete die Kammer indes die Äußerung eines Nutzers, wonach der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg in die jährlich vom Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles veröffentlichte Liste der größten Antisemiten weltweit aufgenommen worden ist. Unabhängig davon, ob die Aufnahme in diese Liste gerechtfertigt sei, dürfe darüber informiert werden. Dagegen müsse sich der Antisemitismusbeauftragte im öffentlichen Meinungskampf zur Wehr setzen.
Eränzender Hinweis:
Dieselbe Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hatte mit Urteil vom 8.4.2022 (Az.: 2-03 O 188/21) entschieden, dass in einer Wort-Bild-Kombination (sog. „Meme“) untergeschobene Falschzitate auf Facebook auch ohne erneuten Hinweis gelöscht werden müssen, wenn sie einen kerngleichen Inhalt aufweisen. Geklagt hatte dort MdB Renate Künast.
Quelle: LG Frankfurt: 4.12.2022, Az. 2-03 O 325/22

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Gustav-Heinemann-Friedenspreis

Zur Erinnerung an den Bundespräsidenten Dr. Dr. Gustav W. Heinemann und sein friedenspolitisches Engagement wird jährlich der Gustav-Heinemann-Friedenspreises für Kinder- und Jugendbücher vergeben. Die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen betreut den Preis inhaltlich und organisatorisch im Auftrag der Landesregierung NRW. Die Vergabe erfolgt jährlich.
Der Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher ist mit 7.500,- € dotiert. Er kann an folgende Literatursparten vergeben werden: Kinderbücher, Jugendbücher, Kindersachbücher, Jugendsachbücher und Bilderbücher.
Bewerbungssschluß: 31.01.

Deutscher Kinderbuchpreis 2023

Bücher lesen lohnt sich, und Bücher schreiben soll sich auch lohnen. Was das Themenfeld Kinderbuch angeht, sorgt dafür inzwischen Jahr für Jahr der Deutsche Kinderbuchpreis. Es wird ein Preisgeld von 100.000 Euro ausgelobt und zählt zu den höchstdotierten deutschen Buchpreisen.
Mit dem Kinderbuchpreis des Jahres 2023 wird einiges anders: Künftig werden mehr kreative Schreiberinnen und Schreiber und auch Illustratorinnen und Illustratoren von dem Preisgeld profitieren.
Der Träger des Deutschen Kinderbuchpreises wird mit einem Preisgeld in Höhe von 50.000 Euro belohnt. Der zweite Platz ist mit 10.000 Euro Preisgeld dotiert, der dritte Platz mit 5.000 Euro. Die Plätze zehn bis vier erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro.
Dieses Jahr wird der Deutsche Kinderbuchpreis zum dritten Mal verliehen. Das Besondere: Er ist ein Preis von Kindern für Kinder, denn aus einer Shortlist von zehn Titeln wählt eine Kinderjury das Siegerwerk aus.
Bewerbungsschluß: 31.05.

Lessing Preis

Der Lyriker und Grafiker Andreas Reimann ist Lessing-Preisträger 2023 des Freistaates Sachsen. Der mit 20.000 Euro dotierte Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Das Kuratorium begründet seine Entscheidung unter anderem mit dem unfassbar umfangreichen, vielgestaltigen, streitbaren und formal immer wieder überraschenden poetischem Werk von Andreas Reimann.
Die zwei Lessing-Förderpreise 2023, jeweils mit 7.500 Euro dotiert, gehen an die Musikerin und Singer/Songwriterin Sarah Lesch sowie an die Autorin Heike Geißler.

Leipziger Buchpreis

Den Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung 2023 erhält die russisch-jüdische Autorin Maria Stepanova für ihren Lyrikband "Mädchen ohne Kleider"
Der Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung wird seit 1994 jährlich vergeben und zählt zu den wichtigsten Literaturpreisen in Deutschland.
Mit diesem Preis werden laut Statut Persönlichkeiten gewürdigt, deren geistiges und literarisches Werk sich in hervorragendem Maße um das gegenseitige Verständnis in Europa und darüber hinaus verdient gemacht hat und sich zeitgeschichtlicher Zusammenhänge bewusst ist.

Webinar -Google My Business-

Die vielleicht am meisten unterschätzte Social Media Plattform, Google My Business, eröffnet bisher ungenutztes Potential im lokalen Online-Marketing für Verlage und Buchhandlungen. Ein gut gepflegtes Profil auf Google My Business schafft mehr Aufmerksamkeit für das eigene Unternehmen. Es verknüpft u.a. die lokale Suche, Google Maps und Bewertungen.
Im Webinar lernen Sie, diese Tools für Ihr Unternehmen zu nutzen und so mehr Besucher in Ihre Buchhandlung, den Online-Shop oder auf Ihre Website zu locken sowie saisonale Angebote und aktuelle Veranstaltungen direkt in der Google-Suche zu präsentieren.
Datum: 18.01., 11-12.30 Uhr

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Buchvorstellung

Das große Buch der guten Gedanken
300 Tipps und Zitate aus der Welt der Achtsamkeit und Psychologie! Wie schon lange von der Instagram-Community gewünscht: Die besten Inhalte aus vielen Jahren Ein guter Plan, unseren Instagram-Postings und unserem Newsletter jetzt erstmalig gebündelt an einem Ort. Ein Durchblätter- und Inspirationsbuch, welches dir in Zeiten von Stress und Überwältigung ganz undogmatisch mit guten Gedanken, viel Empathie und der nötigen Prise Humor zur Seite steht.
Wusstest du, dass es eine natürliche Tendenz in uns Menschen gibt, mehr an Gefahren, Sorgen und Probleme zu denken als an das Gute? Das große Buch der guten Gedanken will dir aber nicht erzählen, dass du ab jetzt einfach alles positiv sehen sollst. Die pragmatischen Denkanstöße aus der Welt der Achtsamkeit und Psychologie möchten dir helfen, deine eigene Wahrheit zu erkennen. Nimm neue Sichtweisen ein, finde Worte für deine Herausforderungen und lerne dich selbst besser kennen.

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Wolters Kluwer

Mit dem Ziel, die kommunalen Verwaltungen noch stärker in der Digitalisierung ihrer Arbeitsabläufe zu unterstützen, hat Wolters Kluwer in Deutschland eine umfassende Kooperation mit der Lämmerzahl GmbH vereinbart.
Lämmerzahl ist ein führender Anbieter von Software in den Bereichen Arbeit, Jugend und Soziales sowie angrenzenden Rechtsbereichen und bietet insbesondere Lösungen für die praxisnahe und bedarfsorientierte Umsetzung der ganzheitlichen Fallbearbeitung.
Wolters Kluwer ist ein führender Anbieter von Fachinformationen, Software und Services im Bereich Recht, Wirtschaft, Steuern und insbesondere mit digitalen Rechtsinformationen, der eGovPraxis-Produktfamilie und Tools wie dem AntragsManager bereits in der täglichen Praxis zahlreicher Städte und Gemeinden verankert.

scholars-e-library wächst weiter

Nachdem der Aisthesis Verlag sowie die beiden utb-Gesellschafterverlage Haupt und Mohr Siebeck das Institutionsangebot scholars-e-library seit Juni 2022 verstärken, kommt nun zum 1. Januar 2023 der ibidem-Verlag als neuer Partner hinzu. Das Angebot scholars-e-library umfasst damit die Inhalte von insgesamt 46 wissenschaftlichen Verlagen und Imprints auf der Plattform utb elibrary.
Als Verlag für Wissenschaftsliteratur bietet ibidem ein breites Spektrum aktueller und zeitloser Fachtitel, vornehmlich aus sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen. In diesen Fachgebieten erscheinen derzeit neben mehreren Zeitschriften 70 wissenschaftliche Reihen. Einen Schwerpunkt bilden die Schriftenreihen Ukrainian Voices mit ins Deutsche oder Englische übersetzten Beiträgen aus der Ukraine sowie die Reihe Soviet and Post-Soviet Politics and Society (SPPS), die sich mit den im Umbruch befindlichen Gesellschaften des ehemaligen Sowjetblocks befasst.
Die Inhalte der utb elibrary werden aktuell von 400 Hochschulen und zahlreichen Institutionen lizensiert. Die Plattform stellt aktuell über 23.000 Titel und weiteren Content aus dem umfangreichen Fachbereichsspektrum der Partnerverlage sowie alle utb-Lehrbücher zur Verfügung.

Spotlight Verlag

Der Münchener Spotlight Verlag, eine hundertprozentige Tochter der ZEIT Verlagsgruppe, firmiert ab sofort unter "Zeit Sprachen". Zur neuen Dachmarke gehören laut Pressemitteilung die Sprachwelten Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Deutsch als Fremdsprache mit einem breiten Portfolio.
Zusätzlich zu den Webseiten Audio-Angeboten und den Sprachmagazinen „Spotlight“ (Englisch), „Business Spotlight“ (Business-Englisch), „Écoute“ (Französisch), „Ecos“ (Spanisch), „Adesso“ (Italienisch) und „Deutsch perfekt“ werden 2023 neue Sprachlernapps für iOS und Android gelauncht. Eine Englisch-Sprachlernapp ist bereits verfügbar.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.