Der Wort & Bild Verlag hatte beim Landgericht Bonn Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht. Der Vorsitzende der Geschäftsführung des Verlags aus Baierbrunn, Andreas Arntzen, sagte, mit dem Betrieb des Portals "gesund.bund.de" verstoße das Ministerium gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse. Dieses Prinzip der staatsfernen Presse hat der Bund mit dem Portal gesund.bund.de verletzt, stellte das LG Bonn (Urteil vom 28. Juni 2023, Az. 1 O 79/21) fest.
Der Verlag, der selbst mehrere Gesundheitsportale betreibt, in denen er Informationen zu den Themen Gesundheit und Krankheiten für den medizinischen Laien in aufbereiteter Form anbietet, hat in dem Verfahren von der Bundesrepublik Deutschland verlangt, das sog. Nationale Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ nicht länger mit pressemäßig aufbereiteten Artikeln zu allgemeinen Gesundheitsthemen zu be-treiben bzw. anzubieten.
Der Kläger sieht in dem Gesundheitsportal des Bundes eine Konkurrenz gegenüber den eigenen Angeboten, mit dem der Bund das Gebot der Staatsferne der Presse verletzt. Dieses sog. Institut der freien Presse dient dazu, eine Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten zu verhindern. Es soll die private Presse zudem vor einem Leserverlust durch staatliche Publikationen schützen, die ein Zei-tungsangebot zu ersetzen vermögen.
Mit einem weiteren Antrag wollte der Verlag die Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Bundes erreichen. Die 1. Zivilkammer hat entschieden, dass dem Kläger gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) in Verbindung mit dem aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG folgenden Gebot der Staatsferne der Presse zusteht. Ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel überschreitet nach der Begründung der Kammer die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns. Diese Artikel enthalten keinerlei Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie ein Gesundheitslexikon oder Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben. Um seinen staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Bürgern gerecht zu werden, bedarf es eines solchen Portals des Bundes nicht. Zudem geht der Substitutionseffekt zu Lasten der privaten Anbieter ähnlicher Formate.
Den weiteren Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht hat die Kammer hingegen abgewiesen und dies mit dem fehlenden konkreten Vortrag zu dem Eintritt eines Schadens begründet.
Urteil: LG Bonn, 28.06.2023 Az. 1 O 79/21
Die Stadt Frankfurt verleiht den mit 50.000 Euro dotierten Goethepreis 2023 an die SchriftstellerinBarbara Honigmann.
Der Goethepreis wird alle drei Jahre am Geburtstag Johann Wolfgang Goethes, an eine Person verliehen, die durch ihr Schaffen bereits zur Geltung gelangt und deren schöpferisches Wirken einer dem Andenken Goethes gewidmeten Ehrung würdig ist. Der Preis ist mit 50.000 € dotiert.
Den Fontane-Literaturpreis erhält Matthias Nawrat Er erhält die Auszeichnung für seinen Lyrikband "Gebete für meine Vorfahren" - sein erstes Werk als Dichter. Bisher war der 43-Jährige vor allem als Romanautor bekannt..
Der mit 40.000 Euro dotierte Fontane-Literaturpreis wird in Würdigung Theodor Fontanes als 24-monatiges Stipendium an Autoren verliehen, die mit einem Werk erstmalig herausragendes öffentliches Interesse gefunden haben. Der Preis soll sie dabei unterstützen, diesen Weg erfolgreich fortzusetzen.
Autorinnen und Autoren sind herzlich eingeladen, sich bis zum 15. Oktober 2023 mit unveröffentlichten Kurzgeschichten für den Walter-Serner-Preis zu bewerben.
Der Preis ist mit 5.000 € dotiert und wird vom RBB verliehen. Walter Serner war mit seiner experimentellen Schreibweise von Dada bis absurde Komik zukunftsgewandt – doch wie einverstanden wäre er mit Künstlicher Intelligenz gewesen? Wir sind uns sicher, er hätte sich dazu geäußert!, so der RBB in seiner Ausschreibung.
Berwerbungsschluß: 15.10.
Ziel des Preises "Das politische Buch" ist die Förderung wichtiger politischer Bücher. Der Preis wird seit 1982 traditionell im Mai zum mahnenden Gedenken an die Bücherverbrennung im Jahr 1933 verliehen.
Der Preis „Das politische Buch“ zählt zu den bedeutendsten Buchpreisen dieser Art im deutschsprachigen Raum. Er ist mit 10.000 Euro dotiert und wird von der Friedrich Ebert Stiftung verliehen.
Bewerbungsschluß: 30.10.
CPI hat die Buchveredelung der Kantenschnittmalerei perfektioniert und zur Serienreife gebracht. Die innovative Buchdekoration gehört ab sofort zum festen Bestandteil des Veredelungsportfolios von CPI.
Integrierte oder auch versteckte Kantenschnittmalerei (engl. hidden-edge-cut) bezeichnet eine Buchschnittdekoration, die an den Kanten von Buchseiten angebracht wird und die beim Durchblättern ebenso wie im geschlossenen Zustand des Buches unsichtbar ist. Das Motiv zeigt sich nur, wenn man die Blätter des Buches zusammengepresst und leicht gegeneinander verschiebt. Dann erscheint ein Bild auf dem Kantenschnitt (engl. edge-cut).
Nun hat CPI die innovative Veredelungsform zur Serienreife gebracht: Was bis dahin in mühsamer Handarbeit erstellt werden musste, kann nun auch maschinell und in großen Auflagenhöhen produziert werden. Buchverlage haben so eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, sich im hart umkämpften Buchmarkt ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen.
"Mit dem intergrierten Kantenschnitt bestätigen wir ein weiteres Mal unseren Anspruch an die Qualitätsführerschaft in der Buchproduktion und schaffen einen echten Mehrwert für unsere Kunden", sagt Patrick Priesmann, CSO der deutschen Gruppe. "Wir freuen uns bereits jetzt auf die zahlreichen innovativen Ideen, die wir zukünftig auf Basis dieser neuen Veredelungsmöglichkeit gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln werden."
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter mit dem Titelschutz-Magazin als PDF.
„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.