Titelschutz-Magazin August 2025

10. September 2025
In der 128. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, August 2025, wurden 74 neue Titel in 46 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

74 neue Titel

  • Abenteuer im Huskycamp
  • Alter Falter
  • Angst ist ein schlechter Ratgeber
  • Bau der Cheops-Pyramide - 100 Jahre vor Cheops Tod: IMHOTEP plant den Bau von Cheops Grabstätte
  • Besigheimer Woche
  • Chains of Fate - Verbunden mit dir
  • Dark Demon
  • Dark Demons
  • Dark Viking
  • Dark Vikings
  • Das Jupiter-Prinzip - Das Glück ist der Weg, nicht das Ziel
  • Das Sirius-Signet - Entdecke die Sirius-Prophetie
  • Deeskalation im Handumdrehen
  • Der kleine Schlossengel
  • Des Teufels Diesseits
  • Die Bärenbande und ihre Abenteuer
  • Die Sirius-Bibliothek - Wissen aus allen Zeiten, Dimensionen und Welten
  • Die Zwillingsreiche
  • Ei, ei, ei - backen und kochen mit Eierlikör
  • Eistraum
  • Fuji, ich komme!
  • Guitarra de Aventura
  • Hartz und Herzlich - Herzensmensch
  • Hartz und Herzlich - Herzensmenschen
  • HOLE IN ONE
  • Human-Resonance-Revolution
  • Hundemensch - Über Hunde, Menschen und das Dazwischen.
  • Ich bin meine große Liebe
  • Im Meer der Wellen
  • In der Mitte des Seins
  • Kein richtig
  • Kunst–Kunsthonig–Kunstdünger–Kunststoff–Künstliche Intelligenz. Verabschiedet sich die Kunst?
  • Laja die Sternenfee
  • Leitwöflin SOUL
  • Love Her Truly - Dunkles Begehren
  • mehrsprachiger Lyrikkoffer
  • Mehsprachiger Poesiekoffer
  • Mind Fuck
  • Multimodaler Lyrikkoffer
  • Multimodaler mehrsprachiger Lyrikkoffer
  • Multimodaler mehrsprachiger Poesiekoffer
  • Multimodaler Poesiekoffer
  • Narben heilen leise
  • Nur heute
  • OnkoFlash
  • Pfotenglück & Vogelliebe
  • Phytoflash
  • Piff! Paff! Puff!
  • Produktivität funktioniert (für mich) nicht
  • proeventlive
  • proeventlive.at
  • proeventlive.de
  • Radikal Hoffen
  • Radikal hoffen. Skepsis und Zuversicht in unserer Zeit
  • Red Moscow
  • Resonance Revolution - Reclaiming Humanity in the Age of AI
  • Resonanz-Revolution
  • Robin on the job
  • Rosalie & Vincent - In deinen Armen
  • Rosalie und Vincent - In deinen Armen
  • Sell in May and go away and stay with me tonight
  • Stärkenland
  • Stärkenland – Das Spiel
  • Stärkenland – Therapeut:innen-Edition
  • The Spirit of Turbo-Option
  • Under my Skin - Das Kerzenlichtkonzert
  • Under the Skin - Das Kerzenlichtkonzert
  • VERTRAUEN und LOSLASSEN - Ankerpunkte für unsere Seele
  • Weil du in meinem Herzen weiterlebst
  • Weil jede Erinnerung kostbar ist
  • Wenn nichts mehr wie früher ist
  • Wo gehöre ich eigentlich hin
  • Zuversicht in unserer Zeit
  • Zwischengleis

Löschungsanspruch gegen Facebook

Am 26. Juni 2025 fällte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein bedeutsames Urteil zur Haftung von Plattformbetreibern bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Az. 16 U 58/24). Im Zentrum stand die Frage, ob Facebook als Betreiberin eines sozialen Netzwerks haftet, wenn Nutzer über Fake-Profile beleidigende und diffamierende Inhalte verbreiten. Die Klägerin hatte Facebook auf Unterlassung in Anspruch genommen, nachdem über zwei Nutzerkonten („X“ und „Brigülle Q“) fortgesetzt abwertende Inhalte veröffentlicht worden waren.

Bereits im Januar 2022 hatte die Klägerin Facebook durch ein anwaltliches Schreiben aufgefordert, die beiden Fake-Profile vollständig zu löschen. Zur Begründung legte sie unter anderem Screenshots vor, auf denen Aussagen wie „Du dumme Sau“, „frigide menopausierende Schnepfen“ oder „Vielleicht sollte die Anzeigenerstatterin einfach mal die Fresse halten“ dokumentiert waren. Zudem waren manipulierte Fotos der Klägerin ohne Einwilligung veröffentlicht worden. Facebook reagierte zunächst mit dem Hinweis, die Inhalte seien entfernt worden. Tatsächlich blieben die Profile aber weiterhin abrufbar und wurden erst Wochen später endgültig gelöscht.

Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage zunächst abgewiesen. Es ging davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe, da die Profile inzwischen nicht mehr verfügbar seien. Zudem habe Facebook innerhalb einer angemessenen Frist reagiert. Die Klägerin legte Berufung ein – mit Erfolg. Das OLG Frankfurt verurteilte Facebook zur Unterlassung der Bereitstellung der Nutzerprofile sowie der Verbreitung der konkreten Äußerungen und Bilder. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die streitgegenständlichen Inhalte das Persönlichkeitsrecht der Klägerin erheblich verletzten. Die Äußerungen seien teils Formalbeleidigungen, teils abwertende Schmähkritik ohne sachlichen Bezug. Auch die Veröffentlichung der bearbeiteten Bildnisse sei unzulässig, da keine Einwilligung vorlag und die Fotos gezielt entwürdigend verändert worden seien. In Kombination mit dem verfremdeten Profilnamen „Brigülle Q“ und weiteren Anhaltspunkten sei die Klägerin für ihr Umfeld eindeutig identifizierbar gewesen.

Nach Ansicht des Gerichts genügte es nicht, dass Facebook die Inhalte nur zeitweise offline nahm. Vielmehr hätte sie nach dem konkreten Hinweis eine endgültige Löschung der Profile sicherstellen müssen. Das Urteil betont, dass Plattformbetreiber nach einem ausreichenden Hinweis auf eine Rechtsverletzung verpflichtet sind, die Inhalte zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen – gegebenenfalls bis hin zur Löschung ganzer Nutzerkonten.

Eine Besonderheit des Falls war, dass sich der Unterlassungsanspruch nicht nur auf einzelne Beiträge, sondern auch auf die Nutzerprofile selbst bezog. Das Gericht sah hierin keine Überdehnung des Schutzanspruchs. Wenn ein Profil ausschließlich zur Diffamierung einer Person genutzt wird, sei auch dessen Bereitstellung eine Form der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Plattformbetreiber müsse in einem solchen Fall geeignete Maßnahmen ergreifen, um die weitere Verbreitung solcher Inhalte zu verhindern – insbesondere dann, wenn die Profile auf wiederholte Hinweise hin weiterhin online bleiben.

Das Gericht betonte zudem die sogenannte mittelbare Störerhaftung von Facebook. Zwar seien die Inhalte von Dritten gepostet worden, doch sei Facebook nach Kenntniserlangung verpflichtet gewesen, tätig zu werden. Die Prüf- und Handlungspflicht sei mit dem ersten anwaltlichen Hinweis vom 17. Januar 2022 ausgelöst worden. Facebook habe jedoch nur eingeschränkt reagiert und keine nachhaltige Löschung der Profile vorgenommen, wodurch die Inhalte weiterhin abrufbar blieben.

Die Wiederholungsgefahr sah das Gericht auch nicht durch die spätere Löschung der Inhalte ausgeräumt. Eine ernsthafte Gefahr künftiger gleichartiger Verletzungen bestehe weiterhin, da die Profile zwischenzeitlich erneut aktiv gewesen seien und Facebook keine ausreichenden Maßnahmen zur dauerhaften Sperrung getroffen habe. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sei ebenfalls nicht abgegeben worden.

Nicht erfolgreich war die Klägerin hingegen mit ihrem Antrag auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Zwar hatte sie vor dem anwaltlichen Schreiben die Profile über das interne Meldesystem von Facebook gemeldet, dabei aber lediglich die Auswahl „Nachahmung“ getroffen. Diese Einordnung reichte dem Gericht nicht aus, um eine konkrete Kenntnis der Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Facebook anzunehmen. Da die Pflicht zur Handlung erst mit dem anwaltlichen Schreiben entstand, konnte keine Erstattung verlangt werden.

Für Betreiber von Medienportalen, Online-Communities und sozialen Netzwerken ist dieses Urteil richtungsweisend. Es macht deutlich, dass Plattformbetreiber verpflichtet sind, auf konkrete Hinweise hin nicht nur Inhalte zu entfernen, sondern auch strukturelle Missbräuche zu unterbinden. Reagiert ein Anbieter nicht ausreichend oder nur halbherzig, kann er als mittelbarer Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Zugleich verdeutlicht das Urteil, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch im digitalen Raum ein hohes Gewicht hat. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie in gezielte Schmähkritik und Beleidigung übergeht. Besonders bei Fake-Profilen, die ausschließlich zur Herabwürdigung genutzt werden, besteht für die Betreiber eine klare Pflicht zum Eingreifen.

Das Urteil des OLG Frankfurt ist rechtskräftig und stellt einen wichtigen Maßstab für den rechtlichen Umgang mit Hassrede, Fake-Profilen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sozialen Netzwerken dar.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Juni 2025 – 16 U 58/24. In: Hessische Rechtsprechungsdatenbank (LaReDa) 

Preis für Anne Frank Bildungsstätte

Die Stiftung Ravensburger Verlag zeichnet die Bildungsstätte Anne Frank mit einem Sonderpreis für herausragende Bildungsarbeit aus. Dr. Deborah Schnabel und Prof. Dr. Meron Mendel erhalten die Auszeichnung, die anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Stiftung vergeben wird. Die Jury würdigt die kontinuierliche Aufklärung über das Leben Anne Franks und den Einsatz gegen Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit.

Der Sonderpreis ist mit 25.000 Euro dotiert und wird am 24. November 2025 in Berlin überreicht. Er ergänzt einmalig den „Buchpreis Familienroman“ und den „Leuchtturmpreis Ehrenamt“. Namensgeberin der Bildungsstätte ist Anne Frank, deren Tagebuch weltweit für eine Haltung gegen Hass und Gewalt steht. Die Einrichtung besteht seit 1994 und arbeitet bundesweit mit Jugendlichen und Erwachsenen. Träger des Preises ist die Stiftung Ravensburger Verlag, die seit dem Jahr 2000 Bildungs- und Erziehungsprojekte fördert. Die Stiftung wird von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern des Ravensburger Verlags getragen. Das Jubiläum dient als Anlass, ein Vierteljahrhundert Engagement für Kinder, Familien und Bildung sichtbar zu machen.

Die Bildungsstätte Anne Frank bietet Workshops, Fortbildungen, Konferenzen und digitale Bildungsformate an. Ihr Lernlabor „Anne Frank. Morgen mehr.“ richtet sich an Schulen, Vereine, Unternehmen und Institutionen. Ziel ist es, Jugendliche und Erwachsene für die Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft zu stärken. Nach eigenen Angaben verbindet die Einrichtung Demokratiebildung mit Medienpädagogik, um aktuelle Krisen und Konflikte einzubeziehen. Mit ihren Angeboten erreicht die Bildungsstätte ein breites Publikum und setzt Impulse für ein solidarisches Miteinander.

Wolfram von Eschenbach Preis 2025

Der Schriftsteller Ewald Arenz erhält den Wolfram-von-Eschenbach-Preis 2025. Der Bezirkstag von Mittelfranken entschied sich einstimmig für den 1965 in Nürnberg geborenen Autor. Arenz ist bekannt durch Romane wie „Alte Sorten“ und „Der große Sommer“, die lange auf der SPIEGEL-Bestsellerliste standen. Auch sein jüngster Roman „Zwei Leben“ erschien 2024. Neben Prosa schrieb er Dramen wie das Musical „Der Tunnel“, das 2016 ausgezeichnet wurde. Für sein literarisches Werk erhielt er zahlreiche Preise. Der Wolfram-von-Eschenbach-Preis ist mit 15.000 Euro dotiert und würdigt sein vielfältiges Schaffen.
Zusätzlich vergibt der Bezirk Mittelfranken drei Kulturförderpreise. Diese sind mit jeweils 5.000 Euro verbunden. Preisträger sind der Jazzpianist Andreas Feith, die bildende Künstlerin Jasmin Schmidt und die Tanz-Compagnie co>labs. 
Der Wolfram-von-Eschenbach-Preis wird seit 46 Jahren vergeben. Namensgeber ist der im zwölften Jahrhundert geborene Dichter und Minnesänger Wolfram von Eschenbach. Die Auszeichnung ehrt kulturelles Schaffen, die Kulturförderpreise würdigen förderungswürdige Leistungen. Alle Preisträger müssen durch Geburt, Leben oder Werk mit Franken verbunden sein.

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Stipendien der Casa di Goethe

Das Museum Casa di Goethe in Rom vergibt erneut Stipendien für zwei- bis viermonatige Arbeits- und Forschungsaufenthalte. Das Stipendium richtet sich an Akteure aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft, Übersetzung und Journalismus. Gefördert werden innovative Projekte mit Bezug zu Kulturbeziehungen zwischen Deutschland und Italien. Ein Bezug zu Goethe ist erwünscht, jedoch nicht verpflichtend.

Die Stipendien bieten ein miet- und nebenkostenfreies Gästezimmer im Museum. Es handelt sich um ein geräumiges Einzelzimmer mit eigenem Bad und gemeinsamer Küchennutzung. Zudem erhalten die Stipendiaten eine monatliche Unterstützung in Höhe von 2.000 Euro. Während des Aufenthalts wird erwartet, dass die Geförderten in Rom leben und arbeiten. Die Förderung umfasst einen Zeitraum von Herbst 2026 bis Frühjahr 2028, in dem sechs bis acht Stipendien vergeben werden. Über die Auswahl entscheidet eine unabhängige deutsch-italienische Jury.

Das Museum Casa di Goethe wird vom Arbeitskreis selbstständiger Kultur-Institute e.V. getragen. Es befindet sich in den Räumen, in denen Johann Wolfgang von Goethe von 1786 bis 1788 lebte und arbeitete. Heute ist es das einzige deutsche Museum im Ausland. Die Präsentation der Arbeiten der Stipendiat\:innen ist vorgesehen.

Bewerbungsschluss: 15.10.25

Mara Cassens Preis 2025

Der Mara-Cassens-Preis ist der höchstdotierte Literaturpreis für einen deutschsprachigen Romanerstling. Er wird jährlich vom Literaturhaus Hamburg e.V. vergeben und ist seit 2020 mit 20.000 Euro dotiert. Besonders ist, dass die Entscheidung nicht von Fachjurys getroffen wird. Stattdessen vergibt eine Leserjury den Preis.

Die Jury besteht aus 15 Mitgliedern des Literaturhaus Hamburg e.V. Sie sind literaturinteressierte Personen, die nicht im Literaturbetrieb tätig sind. Diese Besonderheit erfüllt den Wunsch der Hamburger Stifterin Mara Cassens. Sie wollte Autorinnen und Autoren mit dem Preis die Möglichkeit geben, sich für eine Zeit ganz dem Schreiben zu widmen.

Der Mara-Cassens-Preis zeichnet den besten Debütroman einer deutschsprachigen Autorin oder eines Autors aus, der im Jahr 2025 erscheint. Die Jury entscheidet Anfang Dezember über die Preisträgerin oder den Preisträger. Die offizielle Preisverleihung findet im Januar des folgenden Jahres statt.

Mit dieser Auszeichnung werden literarische Erstlingswerke besonders gefördert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Bewerbungsschluss: 20. 10.

Inlibra - Neues Fachportal

Mit inlibra bringt der Nomos Verlag einen neuen digitalen Wissenshub auf den Markt, der den Zugang zu juristischem Fachwissen revolutionieren soll. Die Plattform wurde im September 2025 offiziell gestartet und bündelt hochwertige Inhalte führender Fachverlage in einer zentralen, modernen Umgebung. Ziel ist es, den Recherchealltag von Juristinnen und Juristen effizienter, intelligenter und komfortabler zu gestalten.

inlibra vereint digitale Fachliteratur, Kommentare, Zeitschriften und Handbücher aus verschiedenen renommierten juristischen Verlagen wie Nomos, C.H.Beck, Mohr Siebeck, Schäffer-Poeschel und der Bundesanzeiger Verlag. Die Inhalte werden dabei nicht nur einfach digital bereitgestellt, sondern mit intelligenten Suchfunktionen, Vernetzungen zwischen Inhalten sowie einer benutzerfreundlichen Oberfläche kombiniert. Besonders hervorzuheben ist der modulare Aufbau: Nutzerinnen und Nutzer können individuelle Lizenzpakete wählen, zugeschnitten auf den jeweiligen Fachbereich oder Bedarf.

Ein weiteres Highlight ist die Integration von KI-gestützten Tools wie intelligenten Such- und Analysefunktionen. Diese unterstützen Juristen dabei, relevante Informationen schneller zu finden und rechtliche Fragestellungen fundierter zu beantworten.
Die Öffnung des Systems für Inhalte mehrerer Verlage zeigt einen bemerkenswert kooperativen Ansatz, der die Fragmentierung juristischer Informationsangebote überwinden könnte.
Gerade für Praktiker im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, Urheberrechts oder IT-Rechts ist ein aktueller und breiter Zugang zu Fachinhalten unerlässlich. 

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.