Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das Oberverwaltungsgericht hat mit dem am 01.06.23 verkündetem Urteil entschieden, dass die durch Landesverordnung vorgesehene Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken rechtmäßig und damit wirksam ist. Ein hiergegen gerichteter Normenkontrollantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte keinen Erfolg.
Die antragstellende Gewerkschaft hatte im Jahr 2020 gegen die ursprünglich eingefügte Fassung von § 1 Abs. 1 Nr. 11 Bedarfsgewerbeverordnung den hiesigen Normenkontrollantrag gestellt und die im Jahr 2021 geänderte Fassung kürzlich auf einen entsprechenden Hinweis des Gerichts in das Verfahren einbezogen.
Zur Begründung ihres Normenkontrollantrags führte die Antragstellerin aus, das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil vom 26.11.2014 - 6 CN 1.13 - zur hessischen Bedarfsgewerbeverordnung bereits entscheiden, dass die Voraussetzungen für eine sonn- und feiertägliche Öffnung öffentlicher Bibliotheken grundsätzlich nicht vorlägen, weil Nutzer die in Bibliotheken vorgehaltenen Medien an Werktagen für das Wochenende ausleihen könnten. Die angegriffene nordrhein-westfälische Regelung sei nicht anders zu bewerten, nur weil ihr Anwendungsbereich auf bestimmte Funktionen öffentlicher Bibliotheken beschränkt sei.
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:
Nach Einschätzung des zuständigen Landesgesetzgebers und den auf dieser Grundlage schlüssigen und vertretbaren Annahmen des Verordnungsgebers besteht angesichts der gewandelten kulturellen Funktionen öffentlicher Bibliotheken als niederschwellig zugängliche, nichtkommerzielle Orte der Kultur jedenfalls in Nordrhein-Westfalen an Sonn- und Feiertagen ein Bedürfnis für die Nutzung derartiger Bibliotheksräume an Ort und Stelle, welches eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in solchen öffentlichen Bibliotheken an diesen Tagen als erforderlich erscheinen lässt.
Die im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren befragten Sachverständigen – mit Ausnahme der Antragstellerin – waren einhellig der Auffassung, dass gerade die Sonn- und Feiertagsöffnungen der öffentlichen Bibliotheken, die ihre gesetzlich in § 47 und § 48 Absätze 4 bis 6 des Kulturgesetzbuchs NRW beschriebenen kulturellen Funktionen erfüllen, für die (gemeinsame) Nutzung an Ort und Stelle einen erheblichen Besucherstrom aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen anziehen. Dabei waren auch Erfahrungen mit sonntags geöffneten Bibliotheken ausgewertet worden.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Frage zugelassen
Urteil: vom 1.6.2023; 4 D 94/20.NE
Die Preisträger des Hessischen Verlagspreises stehen fest: Der mit 20.000 Euro dotierte Hauptpreis geht an den Wolke Verlag aus Hofheim am Taunus. Den Sonderpreis in Höhe von 7.000 Euro bekommt der bli bla blubVerlag aus Kassel.
Seit 40 Jahren betreibt Peter Mischung den Wolke Verlag seit mehr als 40 Jahren und veröffentlicht Publikationen zum regionalen Musikgeschehen ebenso wie Schriften des Komponisten Erik Satie oder des Pianisten Artur Schnabel.
Noch ganz am Anfang steht der inklusive Kinderbuchverlag bli bla blub - er wirbt für mehr Vielfalt, Diversität und Geschlechtergleichheit in Kinderbüchern. Ein erstes Buchprojekt wurde bereits in Papier und Farbe umgesetzt.
Die Schriftstellerin Barbara Honigmann bekommt den mit 50.000 Euro dotierten Goethepreis der Stadt Frankfurt am Main.
Barbara Honigmann wurde 1949 in Berlin (Ost) geboren. Ihre Eltern hatten im Exil überlebt und waren 1947 remigriert, um den Aufbau eines neuen Deutschlands zu unterstützen. Sie studierte Theaterwissenschaft an der Humboldt-Universität und war anschließend als Dramaturgin und Regisseurin in Brandenburg und an der Volksbühne in Berlin tätig.
Der Goethepreis der Stadt Frankfurt am Main wird alle drei Jahre am Geburtstag Johann Wolfgang Goethes, dem 28. August, an eine Persönlichkeit verliehen, "die durch ihr Schaffen bereits zur Geltung gelangt und deren schöpferisches Wirken einer dem Andenken Goethes gewidmeten Ehrung würdig ist".
Für Projekte und Initiativen, die sich in besonderer Weise mit Leben, Werk und Wirken Stefan Heyms beschäftigen, lobt die Stadt Chemnitz die Internationalen Stefan-Heym-Förderpreise aus. Die Förderpreise im Gesamtwert von 20.000 Euro werden zusätzlich zum Internationalen Stefan-Heym-Preis der Stadt Chemnitz ausgelobt.
Bewerbungsschluss: 15.09.
Um den Berliner Verlagspreis können sich alle Verlage mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro und einem Berliner Firmensitz bewerben. Von der Vergabe ausgeschlossen sind Verlage, die sich mehrheitlich im Besitz einer größeren Verlagsgruppe befinden – sofern diese mehr als zwei Millionen Euro Gesamtumsatz erwirtschaftet.
Der Preis unterteilt sich in den mit 35.000 Euro dotierten "Großen Berliner Verlagspreis" und zwei "Berliner Verlagspreise", die mit jeweils 15.000 Euro dotiert sind. Die weiteren drei Verlage der Shortlist erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 Euro.
Bewerbungsschluss: 7.7.2023
Die eigene Geschichte selbst erzählen und sich unabhängig machen: Social Media eignet sich optimal, um auf eigene Projekte aufmerksam zu machen. Auch für Autoren und Autorinnen stellen die sozialen Medien wichtige Plattformen dar, um mit ihren Lesern in Kontakt zu treten und sie auf dem Laufenden zu halten. Wie kann ich mein neues Buch bestmöglich online präsentieren? Welche Kanäle eignen sich für meinen Auftritt? Wie organisiere und strukturiere ich sie? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Social Media beantwortet Paula Döring im Seminar. Neben den theoretischen Fragestellungen wird das Gelernte gleich auf anschauliche Praxisbeispiele angewandt.
Termin: 06.09.
Ort: Düsseldorf
Kippenheuer & Witsch beenden die Zusammenarbeit mit dem Rammstein-Sänger Till Lindemann.
Nachdem gegen "Rammstein"-Frontmann Till Lindemann der Vorwurf erhoben wurde, sich offenbar gezielt Frauen für sogenannte "Aftershow-Partys" zuführen zu lassen, hat nun der Verlag Kiepenheuer & Witsch die Zusammenarbeit mit dem Musiker "mit sofortiger Wirkung" beendet - dabei spielt das von Lindemann im Verlag publizierte Buch, "In stillen Nächten", eine Schlüsselrolle.
In der Stellungnahme des Verlages heißt es unter anderem:
Wir verteidigen aus voller Überzeugung die Freiheit der Kunst. Durch die Frauen demütigenden Handlungen Till Lindemanns im besagten Porno und die gezielte Verwendung unseres Buches im pornographischen Kontext wird die von uns so eisern verteidigte Trennung zwischen dem 'lyrischem Ich' und dem Autor/Künstler aber vom Autor selbst verhöhnt. Aus unserer Sicht überschreitet Till Lindemann für uns unverrückbare Grenzen im Umgang mit Frauen. Wir haben uns daher entschieden, die Zusammenarbeit mit Till Lindemann mit sofortiger Wirkung zu beenden, da unser Vertrauensverhältnis zum Autor unheilbar zerrüttet ist.
Der Bayerische Journalisten-Verband kritisiert ein Rezept-Heft des Burda-Verlags, das mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt wurde – in dem aber ein Hinweis auf den Einsatz von KI fehlte.
Leserinnen und Leser hätten an keiner Stelle erfahren, „dass die Rezepte nicht von Menschen geschrieben, die Gerichte nicht fotografiert und wohl auch nie gekocht und geschmeckt wurden“, teilte die Journalistengewerkschaft in München mit. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet. Burda bestätigte dem Blatt demnach, dass das Extraheft „99 Pasta-Rezepte“ des Magazins „Lisa – Kochen & Backen“ mit Hilfe der KI-Werkzeuge ChatGPT und Midjourney erstellt wurde. Ein Sprecher habe auf ein Experiment „in sehr kurzer Zeit unter realistischen Bedingungen“ verwiesen. Der Vorsitzende des Landesverbands der Journalistengewerkschaft, Michael Busch, sagte hingegen: „Burdas Experiment mit der journalistischen Glaubwürdigkeit ist fahrlässig.“ Wer Leserinnen und Leser über den Einsatz von KI täusche, untergrabe deren Vertrauen.
Das wissenschaftliche Portfolio des Georg Olms Verlages wird zum 1. Juli vom Nomos Verlag übernommen. Die geistes-, kultur- und musikwissenschaftlichen Publikationen sind von der Übernahme durch Nomos betroffen.
Sie werden unter gleichem Namen weitergeführt und digtal in der Nomos eLibrary zur Verfügung gestellt. Mit der Übernahme baut Nomos sein geisteswissenschaftliches Programm weiter aus. Um die programmatische Kontinuität zu gewährleisten, werden neben dem Verlagsleiter Dietrich Olms auch die Lektoren und Lektorinnen werden übernommen.
Nicht betroffen von der Übernahme ist der Verlagszweig Olms Presse mit seinem Publikumsprogramm sowie der Weidmann Verlag. Sie werden weiterhin aus Hildesheim fortgeführt.
Die Georg Olms AG verbleibt mit ihrem Verlagszweig OLMS PRESSE in Hildesheim unter der Leitung der Verleger Dr. W. Georg Olms und Manfred Olms. Gepflegt werden hier weiterhin die Titel der Belletristik, Hippologie, Jugendbuch, Sport, Reiseliteratur, Gesundheit, Kochbuch, Automobil und Regionalgeschichte, etc.
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter mit dem Titelschutz-Magazin als PDF.
„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.