Titelschutz-Magazin Mai 2021

10. Juni 2021

In der 77. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, Mai 2021, wurden 90 neue Titel in 40 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

89 neue Titel

  • #FINALLYHOME
  • 12 Augen der Nacht
  • 2 Männer und der Mond
  • Alles ist in mir Meine Reise zu Selbstliebe und innerem Frieden
  • Alles ist in mir - Journal zum Buch
  • Als das Gras zu wachsen aufhörte
  • Augen auf beim Pferdekauf und sonst so, HALT EIN MAL!
  • BERTL Magazin
  • Besteige DEINEN Mont Everest
  • Cieran's destiny. Liebe auf Kollisionskurs.
  • Das Buch der Ausreden
  • Das Shuhariprinzip
  • Der Fuchs
  • Der Vogtlandcop
  • Der Weg vom Koma zum Unternehmer
  • Die Manschettenknöpfin
  • Die Manschettenknöpfinnen
  • Die Stille zwischen den Worten
  • Die Traumdiebin
  • Die Wellen Brecher Uğur Şahin Özlem Türeci
  • Eichen müssen her!
  • Erfolg beginnt im Herzen
  • Erfolg beginnt mit dem Glauben an dich selbst!
  • Fantasiereise Der Fluss deines Lebens
  • Fantasiereise Kraftort Wald
  • Fertig ist die Laube
  • FiDo - Frauenfußball in Deutschland online
  • Fuck up the City
  • Gedanken auf Wanderschaft
  • Gelber Cowboy
  • Gemischter Satz
  • Glück to go - Oder wie man aus Alltagszitronen Limonade macht
  • Golden Brain
  • Herdendigitalisierung
  • Herzklopfen auf venezianisch
  • Homemade Hürden
  • Hommage an meinen Hund
  • Horst Magazine
  • HUBERTL Magazin
  • Ich sammle Wunder
  • Ich wollte Meer!
  • iHochZwei
  • Im Netz der Camorra
  • In der Fremde Heimat finden
  • Investieren statt verlieren
  • Jake kämpft um sein Glück
  • Kaffee und Fluchen
  • Kein Ego, keine Probleme
  • Kleiner Wohnen
  • Kochen für die Freiheit
  • Leben & Hören
  • leben & hören
  • Leben&Hören
  • leben&hören
  • Lebenslang Lernen
  • Lektorat für Selfpublisher
  • Liebe ohne Worte. Wir gemeinsam stark.
  • Lilo Maus eine Fabel über die Schönheit und Fülle unseres Seins
  • LP.Pro Laser Photonics Professional
  • Manschettenknöpfin
  • Manschettenknöpfinnen
  • Märchentrümmer
  • medradio
  • medsurf
  • medtablet
  • medwebio
  • Metta Meditation - liebevolle Güte
  • Morgen
  • mpk 4.0
  • Naturwerkstatt
  • Nutze Deine Singlezeit - SINNVOLL!
  • Pandemiclife
  • Pandemiclife - living on the edge
  • pferdebusiness.com
  • Schön, dass du da bist - Spirit Power Talk
  • Schwere See
  • Single - Du bist eins mit Dir
  • Sir M - fetisch & bdsm Magazin
  • Sommernarben
  • Stunde des Pan
  • Suits'N'Shorts
  • The System of Magic
  • THE WAVE BREAKERS Uğur Şahin Özlem Türeci
  • Trümmermärchen
  • Und dennoch wir
  • What I want
  • Wo die Seele hinfällt
  • www.europeanpoolandspa.com
  • Zwei Männer und der Mond

Recht am eigenen Bild

Der Kläger war in den 1980er Jahren Schüler der Odenwaldschule, wo er über mehrere Jahre sexuell missbraucht wurde. Seit dem Jahr 1998 machte er auf das Missbrauchsgeschehen aufmerksam und trug – u.a. durch die Mitwirkung an Presseveröffentlichungen und an einem Dokumentarfilm – maßgeblich zu dessen Aufklärung bei. Im Jahr 2011 veröffentlichte der Kläger ein autobiographisches Buch, in dem er die Geschehnisse schilderte. Im Jahr 2012 erhielt der Kläger den Geschwister-Scholl-Preis; anlässlich der Preisverleihung legte er im November 2012 sein zunächst verwendetes Pseudonym ab. Im Jahr 2014 strahlte die ARD den im Auftrag der erstbeklagten Landesrundfunkanstalt von der Beklagten zu 2 produzierten Spielfilm "Die Auserwählten" aus.
Der an Originalschauplätzen gedrehte Film thematisiert den sexuellen Missbrauch an der Odenwaldschule, wobei der Kläger als Vorbild für die zentrale Filmfigur zu erkennen ist. Der Kläger, der eine Mitwirkung an dem Film im Vorfeld abgelehnt hatte, hält dies für einen unzulässigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht. Er begehrt, die weitere Verbreitung der entsprechenden Filmszenen zu unterlassen.
Bisheriger Prozessverlauf: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. Mit der vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zugelassenen Revision verfolgte der Kläger sein Unterlassungsbegehren weiter.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Der unter anderem für Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild und aus unerlaubter Handlung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Vorentscheidungen bestätigt. Die Klage ist damit rechtskräftig abgewiesen. Der Kläger kann sein Unterlassungsbegehren nicht auf sein Recht am eigenen Bild stützen. Der Senat hat eine insoweit in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Rechtsfrage dahin entschieden, dass eine als solche erkennbare bloße Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler in einem Spielfilm kein Bildnis der dargestellten Person i.S.d. § 22 Satz 1 KUG ist.
Dieser Schutz steht im Falle der als solche erkennbaren bloßen Darstellung einer Person durch einen Schauspieler dem Schauspieler zu, der in diesem Fall auch in seiner Rolle noch "eigenpersönlich" und damit als er selbst erkennbar bleibt. Als Bildnis der dargestellten Person ist die Darstellung dagegen dann anzusehen, wenn der täuschend echte Eindruck erweckt wird, es handele sich um die dargestellte Person selbst, wie dies etwa bei dem Einsatz eines Doppelgängers oder einer nachgestellten berühmten Szene oder Fotographie der Fall sein kann. Der Anspruch ergibt sich bei der gebotenen kunstspezifischen Betrachtungsweise auch nicht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG).
Zwar ist der Kläger durch die ausgeprägten Übereinstimmungen zwischen seinem Schicksal und der Darstellung der entsprechenden zentralen Filmfigur in seinem Persönlichkeitsrecht betroffen. Auch verstärkt die in der besonderen Intensität der visuellen Darstellung liegende suggestive Kraft eines Spielfilms diese Betroffenheit. Doch wiegt diese Betroffenheit im Ergebnis und unter maßgeblicher Berücksichtigung der von dem Kläger in der Vergangenheit praktizierten Selbstöffnung nicht so schwer, dass die zugunsten der Beklagten streitende Kunst- und Filmfreiheit zurücktreten müsste.
BGH: 18. Mai 2021 – VI ZR 441/19
OLG Hamburg:  1. Oktober 2019 – 7 U 141/16
LG Hamburg: 3. Juni 2016 – 324 O 78/15
LG Hamburg: 18. Mai 2021 – VI ZR 441/19

Deutscher Verlagspreis 2021

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat die 66 Preisträger des dritten Deutschen Verlagspreises bekannt gegeben. Wer von ihnen einen der drei mit jeweils 60.000 Euro dotierten Spitzenpreise erhält, wird die Staatsministerin bei der Preisverleihung am 1. Juli 2021 in München verkünden. Weitere 60 Verlage erwartet in der zweiten Preiskategorie ebenfalls ein mit 24.000 Euro dotiertes Gütesiegel. Ein undotiertes Gütesiegel gibt es jeweils für drei Verlage, deren durchschnittlicher Jahresumsatz drei Millionen Euro übersteigt.

Hessischer Verlagspreis 2021

Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn hat die Juryentscheidung für den Hessischen Verlagspreis bekanntgegeben: Der mit 15.000 Euro dotierte Hauptpreis geht an die Frankfurter Verlagsanstalt. Den Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro bekommt der Furore Verlag.
Der Hessische Verlagspreis wird seit 2018 vergeben. Der Verlagspreis ist Teil einer Initiative zur Verlagsförderung des Landes Hessen und des Landesverbandes Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V.

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Kanzlei Breuer-Lehmann

Verlagsprämien des Landes Bayern

Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst vergibt im Jahr 2021 Auszeichnungen für unabhängige Verlage in Bayern. Die Auszeichnungen würdigen die kulturelle Leistung der unabhängigen Verlage in Bayern in ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung für eine vielfältige und historisch gewachsene Buchkultur und kulturelle Vielfalt.
Bayerns beste Independent-Bücher 2021 Die Empfehlungsliste von 10 im Jahr 2021 erschienenen Publikationen unabhängiger Verlage in Bayern wird als undotierte Auszeichnung vergeben.
Verlagsprämien des Freistaats Bayern 2021 Die Verlagsprämien werden für ein überzeugendes Publikationsvorhaben und für ein qualitätvolles Verlagsprogramm vergeben. Im Jahr 2021 werden 10 Verlagsprämien in Höhe von jeweils 5.000 € vergeben.
Bewerbungsschluß: 15.07.

Treffen junger Autoren

Das Treffen junger Autoren und Autorinnen lädt bundesweit Menschen im Alter von 11 bis 21 Jahren ein, sich mit ihren selbst geschriebenen Texten zu bewerben. Thema und Stil können frei gewählt werden: ob Gedichte, Geschichten, kurze Erzählungen, Slam Poetry oder experimentelle Erzählformen – alle Textformen sind willkommen.
Eine unabhängige Jury wählt aus den Bewerbungen ca. zwanzig Autoren mit ihren Texten aus, die zum Treffen junger Autoren nach Berlin eingeladen werden.
Das Treffen junger Autor bietet jungen schreibenden Menschen eine Plattform, auf der sie ihre Texte vorstellen können, und schafft damit Aufmerksamkeit für ihre Anliegen, Themen und Standpunkte. Gleichzeitig öffnet das Treffen einen geschützten Raum, in dem sich die jungen Künstler begegnen, gegenseitig inspirieren und durch professionelles Feedback bestärkt werden, ihren persönlichen künstlerischen Ausdruck weiterzuentwickeln. Der Bundeswettbewerb Treffen junger Autoren der Berliner Festspiele wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Bewerbungsschluß: 15.07.

Neuerscheinung - Online mit mir selbst

Das Buch "Online mit mir selbst" ist gemeinsam mit Jugendlichen entstanden und bei Tredition veröffentlicht worden. Denn wer weiß besser, wie es Heranwachsenden in der Zeit der Pubertät geht und was sie unterstützen kann, als sie selbst? Es ist ein soziales Projekt, in dem sich Menschen aus völlig verschiedenen Bereichen zusammengefunden haben: Promis, Mediziner, Psychotherapeuten, Influencer, Sportler, Yogalehrer, Unternehmer und eben die Jugendlichen selbst. Sie alle haben sich Zeit genommen, um mit dir ihre Erkenntnisse zu teilen.
So entstand eine Werkzeugkiste mit hilfreichen Tools für dein Selbstwertgefühl. In einer parallel erzählten Story geht es um das Mädchen Felicy, das auf dem Weg ist, erwachsen zu werden. Und das ist manchmal ganz schön anstrengend, – vor allem, wenn man mit seiner durchgeknallten Ökomama in Berlin-Mitte lebt und sich unglücklich verliebt.
Das Buch ist ein soziales Charity Buchprojekt mit der Intention, das Selbstwertgefühl der Jugendlichen zu stärken. Der Gewinn der Autorin Jacqueline Draheim- Frank fließt in soziale Projekte.

Bertelsmann kauft Simon & Schuster

Das internationale Medien-, Dienstleistungs- und Bildungsunternehmen Bertelsmann baut seine globalen Inhaltegeschäfte mit dem Zukauf des Verlags Simon & Schuster weiter aus. Die zu Bertelsmann gehörende weltweit tätige Publikumsverlagsgruppe Penguin Random House übernimmt den Buchverlag vom Medienunternehmen ViacomCBS für 2,175 Mrd. US-Dollar. Simon & Schuster stärkt die Präsenz von Bertelsmann weltweit und insbesondere in seinem zweitgrößten Markt USA.
Simon & Schuster beschäftigt weltweit rund 1.500 Menschen und erwirtschaftete im Jahr 2019 einen Umsatz von 814 Mio. US-Dollar. Das Verlagshaus veröffentlicht die Werke namhafter Autoren und Persönlichkeiten wie Hillary Clinton, John Irving, Stephen King oder Bob Woodward.

Gräfe und Unzer mit neuem Label

Gräfe und Unzer gründet zum Herbstprogramm 2021 das Label "unum – eins sein. ganz sein". Die neue Marke wird für die Themen Spiritualität, Sinnfindung und Transformation stehen. Die ersten Titel erscheinen bereits ab August 2021.
Die Gründung von unum bedeutet für GRÄFE UND UNZER eine strategische Portfolioerweiterung des Verlagsprogramms, Präsenzgewinnung in neuen Marktsegmenten und die Erschließung neuer Zielgruppen in einer sehr stabilen Warengruppe. Ziel der neuen Marke ist es, Themen und Autorenpersönlichkeiten in den Mittelpunkt zu stellen, die es verstehen, alte spirituelle Traditionen mit neuen Perspektiven zu verknüpfen.
Unum soll dabei eine universelle Plattform bieten für eine zeitgemäße Spiritualität und damit eine Chiffre sein für alles, was dem Menschen dabei dient, in herausfordernden Zeiten neue Wege für die persönliche Entwicklung sowie Antworten auf Sinnfragen zu finden.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.