AGB und Nutzungsbedingungen von „Titelschutz-Magazin”

Die Dienste unter titelschutz-magazin.de werden angeboten von der IP CENTRAL GMBH – Steinsdorfstr. 19 – 80538 München.

Präambel

Die IP CENTRAL GmbH stellt unter den benannten Domains ein Portal zur Schaltung von Titelschutzanzeigen zur Verfügung. Eine Recherche, ob der gewünschte Titel bereits von Dritten geschützt ist, erfolgt nicht. Ebenso erfolgt keine Prüfung, ob der durch die Kunden eingegebene Titel in der Form geschützt werden kann oder nicht.
Die Schaltung einer Titelschutzanzeige verlegt den Tag des Schutzes eines Werktitels vor den Tag der Veröffentlichung des Werks. Wie lange der Schutz gilt, ist nach der derzeit gültigen Rechtsprechung vom Einzelfall abhängig (Originalität des Titels, Werkart etc.).
Sollte der Titel nicht innerhalb von spätestens 6 Monaten nach Schaltung der Titelschutzanzeige tatsächlich genutzt werden, so sollte zu dessen Schutz eine Marke angemeldet werden. Unsere Kooperationskanzlei BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE bietet die Markenanmeldung von Werktiteln unter www.breuerlehmann.de an.
Hierzu gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter www.breuerlehmann.de abrufbar sind.

Die hiesigen AGB sind im Internet unter www.titelschutz-magazin.de/agb jederzeit frei abrufbar und ausdruckbar und werden dem Kunden vor jeder Inanspruchnahme der auf www.titelschutz-magazin.de angebotenen Dienstleistungen zur Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt diese AGB vor dem Absenden einer verbindlichen Bestellung der Dienstleistungen von IP CENTRAL GmbH an.

§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Allgemeines Gegenstand der angebotenen Dienstleistung ist die Aufnahme und Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige gem. § 5 Abs. 3 MarkenG. Der Kunde erhält mit der Absendung des Auftrags eine elektronisch signierte Bestätigung per eMail zugeschickt. Der Kunde willigt durch die Beauftragung der Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige ein, dass diese auch auf Plattformen wie Facebook oder Twitter veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Anzeige auf verschiedenen Plattformen dient dem Schutz im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG und wird ausdrücklich empfohlen. Der Kunde willigt durch die Beauftragung der Veröffentlichung der Titelschutzanzeige ein, dass die IP Central GmbH diese archivieren darf. Der Kunde willigt durch die Beauftragung der Veröffentlichung der Titelschutzanzeige ein, dass die IP Central GmbH diese Dritten zu Recherchezwecken zugänglich machen darf. Der Kunde ist im eigenen Interesse angehalten, die elektronisch signierte Bestätigung sicher auf dafür geeigneten Medien zu speichern. IP CENTRAL GmbH ist nicht dazu verpflichtet, die Titelschutzanzeige und sonstige Daten des Kunden über ein Kalenderjahr hinaus im Sinne einer Hinterlegung abzuspeichern oder in einer anderen Form aufzubewahren bzw. zur Veröffentlichung bereitzuhalten. Der Kunde ist für die Angaben im Rahmen der Titelschutzanzeige selbst verantwortlich. Die IP Central GmbH prüft die Angaben des Kunden vor Veröffentlichung der Anzeige grundsätzlich nicht. Der Kunde ist daher für Inhalt und bspw. Rechtschreibung selbst verantwortlich. Eine erneute Schaltung einer Anzeige aufgrund Tippfehler o.ä. kann vom Kunden nicht verlangt werden. Etwaige Korrekturen erfolgen allenfalls auf Kulanzbasis. Wünscht der Kunde eine anwaltliche Bewertung zur Schutzfähigkeit seiner Werktitel so kann er die Kanzlei BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE gesondert zu den dann benannten Tarifen zu beauftragen. 2. Einmalige Beauftragung der Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige Bestellt der Kunde die einmalige Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige mit einem oder mehreren Titeln, so besteht die hiesige Leistung der IP CENTRAL GmbH nur in der einmaligen Veröffentlichung der Titelschutzanzeige wie unter § 1 Ziff. 1 beschrieben. Der Kunde bestellt und zahlt diese einmalig zu dem benannten Preis. Das Vertragsverhältnis ist mit Bezahlung durch den Kunden und die Veröffentlichung der Titelschutzanzeige durch die IP CENTRAL GmbH beendet. 3. Flatrate zur wiederholten Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen Wenn der Kunde die Flatrate zur Schaltung von Titelschutzanzeigen bucht, so hat der Kunde einen bestimmten Jahresbeitrag zu zahlen. Die Buchung der Flatrate ist zunächst für 1 Jahr ab dem Datum der Freischaltung des Flatrate-Accounts gültig. Das Modell Flatrate ist monatlich schriftlich (eMail, Fax, Brief) durch den Kunden kündbar. Nicht verbrauchte Monate werden anteilig erstattet. Nach Ablauf des gebuchten Jahres läuft der Vertrag automatisch aus. Der Kunde wird rechtzeitig an eine Verlängerung erinnert. Die IP CENRAL GmbH behält sich das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung unter Erstattung etwaig ausstehender Restguthaben vor. Der Kunde kann während der Laufzeit der Flatrate unbegrenzt viele Titelschutzanzeigen veröffentlichen. Der Flatrate-Account ist nicht übertragbar. Im Falle einer Rechtsnachfolgerschaft oder Änderung der Rechtsform und ähnliche Fälle kann der Account auf Antrag umgeschrieben werden.

§ 2 Vorbehalt der Löschung von Daten und Urkunden

Wir behalten uns vor, Anzeigen die Inhalte vorhalten, welche Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität darstellen oder offensichtlich gegen § 8 MarkenG verstoßen zu löschen.

§ 3 Vergütung

Das freibleibende Angebot gilt für Unternehmen und/oder Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher (§ 1 PAngV).

Alle Preisangaben sind – soweit nicht anders angegeben - Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

§ 4 Unterrichtung

Mit der Mitteilung der E-Mail-Adresse willigt der Auftraggeber jederzeit widerruflich ein, dass ihm ohne Einschränkungen per E-Mail Informationen zugesendet werden. Die Kommunikation per E-Mail, sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Auftraggebers.

§ 5 Haftung

Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Für eine mögliche Haftung der Kanzlei BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE aus einem separaten Auftragsverhältnis wird verwiesen auf die AGB der Kanzlei unter www.breuerlehmann.de.
Der Kunde haftet für jegliche Folgen, die der IP Central GmbH aus einem unberechtigten Upload entstehen. Er stellt die IP Central GmbH insbesondere für sämtliche dadurch entstehenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten), insbesondere die einer sachgemäßen Rechtsvertretung frei. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung wird der Kunde die IP Central GmbH unterstützen. Für den Upload von Dateien, an denen Dritte Rechte als Urheber oder Miturheber besitzen, ist der Kunde verpflichtet, eine Genehmigung einzuholen. Ist der Kunde nicht der alleinige Urheber, ist er verpflichtet, die Miturheber im dafür vorgesehenen Formularfeld namentlich aufzuführen.

Der Kunde räumt der Kanzlei darüber hinaus die erforderlichen Rechte für die zu erbringenden Dienstleistungen (Veröffentlichung on- und offline) ein (Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Veröffentlichungsrecht).

§ 6 Datenschutz

Die IP Central GmbH weist gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch IP CENTRAL GmbH auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Soweit sich die Kanzlei Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist die Kanzlei berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

§ 7 Vertragsende

Der Vertrag endet grundsätzlich mit Veröffentlichung der Titelschutzanzeige auf www.titelschutz-magazin.de und ggfs. angebundener Webseiten, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Veröffentlichung der Titelschutzanzeige. Darüber hinaus können die Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Dabei reicht eine schriftliche Kündigung per eMail aus. Die Laufzeit des Vertragsmodells „Flatrate“ beträgt 1 Jahr und beginnt ab Freischaltung des Zugangs durch die IP CENTRAL GmbH zu laufen. Das Modell Flatrate ist monatlich kündbar. Nicht verbrauchte Monate werden im Verhältnis zur Jahresgebühr dem Kunden zurückerstattet. Der Account wird nicht automatisch verlängert. Der Kunde wird rechtzeitig an die Verlängerung des Flatrate-Vertrages erinnert.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.

§ 9 Sonstiges; Schriftformklausel

Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand München. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein beziehungsweise werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der hiesigen AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.




München, 28.11.2014

IP CENTRAL GmbH
www.titelschutz-magazin.de

Stand 28.11.2014