Titelschutz-Magazin September 2026

09. Oktober 2026

In der 141. Ausgabe des Titelschutz-Magazins, September 2026, wurden 105 neue Titel in 51 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. Die Titelschutzanzeigen wurden nach § 5 Markengesetz für Deutschland und ein Teil der Anzeigen auch nach § 80 Urhebergesetz für Österreich veröffentlicht.

105 neue Titel

  • (D)ein Leben auf der KIppe!
  • A Stranger at Holm
  • Accidental Heroes - Helden wider willen
  • Arschengel
  • BEHIND THE GRID
  • Besuch auf Orkney
  • Bis die Welt leiser wird
  • Blackwater Reiseführer Schottland
  • Blackwater Travel Guides to Scotland
  • Bloodline - Die Chroniken des Blutmonds
  • Business Continuity Strategy
  • CampusZeit
  • Das berechnete Paradies
  • Das letzte Passwort
  • Das letzte Passwort - Das Arbeitsbuch
  • Das Schwert der Zwerge - Die Schildmaid
  • defensio
  • Der Gasthof am Ende der Welt
  • Der Geldknigge
  • Der kleine Mumpitz
  • Der Schach-Kobold
  • Der Wullimann
  • dibso
  • Dickkopfschmerzen
  • Die 4 Reiter
  • Die 4 Reiter - Von Patmos bis zur künstlichen Intelligenz
  • Die Blaue Patrone
  • Die Buchheilerin
  • Die Chroniken des Blutmonds
  • Die Geschichte des Wullimann
  • Die hellen Tage
  • Die Legende des Wullimann
  • Die Nebel vom Erlenbruch
  • Die Sage des Wullimann
  • Die Sage vom Wullimann
  • Die vier Reiter
  • Die vier Reiter der künstlichen Intelligen
  • Die vier Reiter Von Patmos bis zur künstlichen Intelligenz
  • Die Welt des Wullimann
  • Disgust
  • Disgust.
  • Draußen nur Kännchen
  • Ein Fremder in Holm
  • Ekel
  • Ekel.
  • exactia
  • exactia consulting
  • exactia legal
  • exactia ligitation
  • exactia tax
  • Fällt das denn keinem auf? Wer bei Bildung spart, zahlt vielfach drauf
  • Frieden Krise Krieg
  • Geschichten an einen Freund
  • Gespräche mit meinem inneren Hamster
  • GREIFENCODE
  • h
  • h How to Be Human
  • Habedank
  • HochschulZeit
  • Horst Magazine
  • How to Be Human
  • HT: An deiner Seite durch den Sturm
  • HT: Keine Distanz löscht deine Spuren
  • human FORWARD
  • Kalt wie die See
  • Karma und andere Katastrophen
  • Kellermann und die Nebel vom Erlenbruch
  • KLAR FÜHREN UNTER DRUCK Was Krisen offenbaren – und wie Sie daraus souveräner und wirksamer führen.
  • Knockout love
  • Leben ohne Drehbuch
  • LehrZeit
  • Make some Noise Geräusche Raten, Party starten!
  • Menopauseland
  • MenschensKInder
  • Menschliche Führung trägt! KI trennt die Spreu vom Weizen
  • MetabolicFlash
  • M·e I·n A·nother·s World
  • Nicht mit mir!
  • Nicht mit mir! Betrug erkennen – vom Enkeltrick bis zur KI-Stimme
  • Nicht mit mir! Betrug im Alltag im Handumdrehen erkennen
  • Nicht mit mir! Für Angehörige
  • Nicht mit mir! Im Betrieb
  • Nicht mit mir! Sicher im Internet
  • Nicht schön genug
  • Otto das Ei
  • PUPPENWELTEN
  • Rainbow hope
  • RT: East Harbor
  • Schnee & Sand
  • Schnee und Sand
  • Shelters dream
  • Snow & Sand
  • Snow and Sand
  • So happy it hurts
  • The Orkney Visitor
  • Vielleicht ist irgendwann jetzt
  • Von Patmos bis zur künstlichen Intelligenz
  • WEGERP
  • Wenn niemand das Passwort kennt
  • Wer selbst denkt, wird nicht von der KI gelenkt!
  • Wie viele wirklich schöne Sommer hast du noch? Eine Reise zurück ins Leben
  • Wullimann
  • Wullimann - Das Orginal
  • Wullimann - Eine Geschichte voller Wunder
  • Zwischen Liebe & Loslassen - Wenn erwachsene Kinder den Kontakt abbrechen

BGH entscheidet erneut über Sampling

Der Rechtsstreit um die Übernahme einer nur etwa zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ beschäftigt die deutschen und europäischen Gerichte seit mehr als zwei Jahrzehnten. Auch das Titelschutz-Magazin hat über das Verfahren bereits berichtet. Nun hat der Bundesgerichtshof erneut entschieden. Mit Urteil vom 3. September 2026 (Az. I ZR 74/22 – Metall auf Metall VI) befasste er sich insbesondere mit der Frage, ob das Sampling als sogenannter Pastiche urheberrechtlich zulässig sein kann.
Ein Rechtsstreit mit langer Vorgeschichte
Ausgangspunkt des Verfahrens ist der 1977 veröffentlichte Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“. Der Musikproduzent Moses Pelham hatte daraus eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz übernommen. Die Sequenz wurde in veränderter Form fortlaufend dem Titel „Nur mir“ unterlegt, den Pelham für die Sängerin Sabrina Setlur produziert hatte und der 1997 erschien.
Die Mitglieder der Gruppe Kraftwerk sahen darin eine Verletzung ihrer Rechte und klagten bereits 1999. Was zunächst wie ein Streit über zwei Sekunden Musik erschien, entwickelte sich zu einem der bedeutendsten europäischen Urheberrechtsverfahren. Mit dem Fall beschäftigten sich mehrfach der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof.
Dabei änderten sich während des langen Verfahrens auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die europäische Harmonisierung des Urheberrechts und die Rechtsprechung des EuGH führten dazu, dass die rechtliche Beurteilung des Samplings mehrfach neu vorgenommen werden musste.
Der EuGH hatte 2019 unter anderem entschieden, dass die Übernahme eines Audiofragments grundsätzlich in das ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers eingreifen kann. Ist das Fragment in der neuen Aufnahme jedoch beim Hören nicht wiedererkennbar, liegt danach keine zustimmungspflichtige Vervielfältigung vor.
Die Pastiche-Schranke rückt in den Mittelpunkt
Für den Zeitraum ab dem 7. Juni 2021 erhielt der Rechtsstreit eine weitere Wendung. Mit der Umsetzung der europäischen DSM-Richtlinie wurde in § 51a Urheberrechtsgesetz ausdrücklich eine Schranke für Karikatur, Parodie und Pastiche eingeführt.
Danach ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches zulässig. Für den Rechtsstreit stellte sich damit die Frage, ob das Sampling in „Nur mir“ als Pastiche eingeordnet werden kann.
Der BGH legte diese Frage zunächst dem Europäischen Gerichtshof vor. Nachdem das Vorabentscheidungsersuchen später zurückgenommen worden war, musste der Bundesgerichtshof selbst über die Auslegung des Begriffs entscheiden.
Sampling kann ein Pastiche sein
Der BGH kommt in seiner Entscheidung vom 3. September 2026 zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Rhythmussequenz im konkreten Fall als Pastiche zulässig ist.
Nach Auffassung des Gerichts kann der Begriff des Pastiches auch Formen künstlerischer Auseinandersetzung erfassen, bei denen erkennbare Elemente eines bestehenden Werkes übernommen und in einen neuen Zusammenhang gestellt werden. Voraussetzung ist nicht, dass das neue Werk das ursprüngliche Werk verspottet oder sich – wie bei einer Parodie – humoristisch mit ihm auseinandersetzt.
Entscheidend ist vielmehr, dass eine erkennbare gestalterische Auseinandersetzung mit dem übernommenen Material vorliegt. Beim Sampling kann gerade die Wiedererkennbarkeit eines übernommenen musikalischen Bestandteils Teil des künstlerischen Konzepts sein.
Damit unterscheidet sich die Pastiche-Schranke wesentlich von der bereits früher im Verfahren behandelten Frage, ob ein Sample in der neuen Aufnahme überhaupt noch wiedererkennbar ist. Ist es nicht wiedererkennbar, kann bereits ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht ausscheiden. Ist es dagegen erkennbar, kommt eine Rechtfertigung der Nutzung als Pastiche in Betracht.
Interessen der Rechteinhaber bleiben zu berücksichtigen
Die Einordnung als Pastiche bedeutet allerdings keinen Freibrief für die Übernahme fremder Werke. Auch bei einer grundsätzlich zulässigen Nutzung müssen die Interessen des ursprünglichen Rechteinhabers berücksichtigt werden.
Dabei spielt insbesondere eine Rolle, welchen Umfang das übernommene Material hat, wie es in das neue Werk integriert wird und ob die Nutzung die normale wirtschaftliche Verwertung des ursprünglichen Werkes beeinträchtigt.
Im Fall „Metall auf Metall“ handelt es sich lediglich um eine kurze Rhythmussequenz. Nach der Beurteilung des BGH steht deren Verwendung in „Nur mir“ einer normalen wirtschaftlichen Verwertung des Kraftwerk-Titels nicht entgegen. Die Interessen der Rechteinhaber werden durch die konkrete Verwendung daher nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung reicht weit über den konkreten Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham hinaus. Digitale Produktionstechniken haben es erheblich vereinfacht, Ausschnitte bestehender Werke zu übernehmen, zu verändern und in neue Werke einzubauen. Das betrifft nicht nur Musik. Vergleichbare Fragen können sich bei Texten, Bildern, Videos, Memes, Collagen und anderen Medienformaten stellen.
Für Verlage und Medienunternehmen ist deshalb insbesondere die Auslegung des Pastiche-Begriffs von Bedeutung. § 51a UrhG eröffnet einen Spielraum für kreative Auseinandersetzungen mit bestehenden Werken, beseitigt die Rechte der ursprünglichen Urheber und Rechteinhaber aber nicht.
Ob eine konkrete Übernahme zulässig ist, bleibt eine Einzelfallentscheidung. Entscheidend sind Art und Umfang des übernommenen Materials, die gestalterische Auseinandersetzung damit sowie die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Verwertung des ursprünglichen Werkes.
Einordnung / Hintergrund
„Metall auf Metall“ hat die Entwicklung des deutschen Urheberrechts über mehr als zwei Jahrzehnte begleitet. Der Fall führte vom Bundesgerichtshof zum Bundesverfassungsgericht, zum Europäischen Gerichtshof und wieder zurück. Dabei ging es längst nicht mehr nur um zwei Sekunden Musik, sondern um das grundsätzliche Verhältnis zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Freiheit künstlerischen Schaffens.
Mit „Metall auf Metall VI“ erhält nun insbesondere der 2021 ausdrücklich in das deutsche Urheberrecht aufgenommene Begriff des Pastiches weitere Konturen. Für die Praxis ist dabei besonders wichtig: Auch eine erkennbare Übernahme fremden Materials kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Allein die Kürze eines übernommenen Ausschnitts macht dessen Nutzung jedoch ebenso wenig automatisch erlaubt wie die Bezeichnung einer Bearbeitung als Pastiche.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. September 2026 – I ZR 74/22, „Metall auf Metall VI“.


Wilhelm Raabe-Literaturpresi 2026

Die Schriftstellerin Shida Bazyar erhält den mit 30.000 Euro dotierten „Wilhelm Raabe-Literaturpreis 2026“. Ausgezeichnet wird ihr Roman „Die Lücken“, erschienen bei Kiepenheuer & Witsch. Die Stadt Braunschweig und der Deutschlandfunk gaben die Entscheidung am 22. September bekannt.<br>Der Roman behandelt deutsche Geschichte vom frühen 20. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Schauplatz ist ein fiktiver Ort im Hunsrück. Anhand verschiedener Lebensgeschichten thematisiert Bazyar die Verfolgung jüdischer Menschen, den Holocaust und gesellschaftliche Ausgrenzung. Die Jury würdigt insbesondere die sprachliche Gestaltung und die Verbindung historischer Ereignisse mit persönlichen Erinnerungen. Der Roman untersuche, wie Menschen belastende Vergangenheit verdrängen und ihre eigene Geschichte umdeuten.<br>Der „Wilhelm Raabe-Literaturpreis“ wird jährlich von der Stadt Braunschweig und dem Deutschlandfunk vergeben. Er zeichnet ein aktuelles erzählerisches Werk in deutscher Sprache aus. Namensgeber ist der Schriftsteller Wilhelm Raabe (1831–1910). Die Auszeichnung wird in ihrer heutigen Form seit 2000 verliehen.<br>Shida Bazyar wurde 1988 in Hermeskeil geboren. Ihre bisherigen Romane „Nachts ist es leise in Teheran“ und „Drei Kameradinnen“ beschäftigen sich unter anderem mit Migration und gesellschaftlichen Konflikten.

Buchpreis Familienroman 2026

Die österreichische Schriftstellerin Birgit Birnbacher erhält den mit 15.000 Euro dotierten „Buchpreis Familienroman 2026“. Ausgezeichnet wird ihr Roman „Sie wollen uns erzählen“, erschienen im Paul Zsolnay Verlag. Die Stiftung Ravensburger Verlag gab die Entscheidung am 28. September bekannt.<br>Im Mittelpunkt des Romans steht der zehnjährige Oz, bei dem ADHS diagnostiziert wurde. Auch seine Mutter lebt mit dieser Diagnose. Ein schulischer Vorfall und das plötzliche Verschwinden der Großmutter stellen die Familie vor Herausforderungen. Auf der gemeinsamen Suche entwickeln die Angehörigen neue Formen des Zusammenhalts.<br>Die Jury würdigt den Roman als Darstellung der Familie als Solidargemeinschaft. Birnbacher verbinde eine persönliche Geschichte mit aktuellen sozial- und bildungspolitischen Fragen. Dabei zeige sie, dass ungewöhnliches Denken und Verhalten nicht ausschließlich als Defizit betrachtet werden müsse.<br>Der „Buchpreis Familienroman“ wird seit 2011 jährlich von der Stiftung Ravensburger Verlag vergeben. Er zeichnet deutschsprachige Prosawerke aus, die ein zeitgenössisches Bild der Familie vermitteln.<br>Birgit Birnbacher wurde 1985 geboren und lebt in Salzburg. Sie arbeitete zunächst als Sozialarbeiterin und erhielt 2019 den Ingeborg-Bachmann-Preis. „Sie wollen uns erzählen“ ist ihr vierter Roman.

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Alfred-Döblin-Preis 2027

Die Akademie der Künste und das Literarische Colloquium Berlin schreiben den „Alfred-Döblin-Preis 2027“ aus. Die Auszeichnung richtet sich an Autorinnen und Autoren, die an einem längeren, bislang unveröffentlichten Prosawerk arbeiten. Der 1979 von Günter Grass gestiftete Preis erinnert an den Schriftsteller Alfred Döblin und wird alle zwei Jahre vergeben.
Der Literaturpreis ist mit 15.000 Euro dotiert. Eine unabhängige Jury wählt sechs Finalisten aus, die ihre Texte am 22. Mai 2027 beim Literarischen Colloquium Berlin öffentlich vorstellen. Anschließend entscheidet die Jury über die Preisvergabe.
Einzureichen sind mindestens 50 Normseiten unveröffentlichter Prosa sowie ein Exposé und ein Lebenslauf mit Bibliografie. Die Manuskripte müssen über das Onlineportal eingereicht werden. Die Preisverleihung ist für den 5. September 2027 vorgesehen.
Bewerbungsschluss: 15.11.2026


Katholischer Kinder- und Jugendbuchpreis

Die Deutsche Bischofskonferenz schreibt den „Katholischen Kinder- und Jugendbuchpreis 2027“ aus. Ausgezeichnet werden deutschsprachige Kinder- und Jugendbücher, die religiöse Erfahrungen vermitteln, Glaubenswissen erschließen oder christliche Lebenshaltungen verdeutlichen. Die Werke sollen das Zusammenleben verschiedener Gemeinschaften, Religionen und Kulturen fördern.
Der jährlich vergebene Preis ist mit 8.000 Euro dotiert. Das Preisgeld kann auf mehrere Ausgezeichnete verteilt werden. Berücksichtigt werden können neben Autorinnen und Autoren auch Illustratoren und Übersetzer.
Verlage, Institutionen und Privatpersonen können erzählende Literatur und Sachbücher einreichen. Zugelassen sind ausschließlich veröffentlichte Bücher des Produktionsjahres 2026, die spätestens im Oktober erschienen sind. Manuskripte sind ausgeschlossen. Elf Exemplare müssen fristgerecht beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn eingehen. Die Preisverleihung ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen.
Bewerbungsschluss: 31.10.2026

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Francke-Buch übernimmt Brunnen Verlag

Francke-Buch hat die bislang noch ausstehenden Gesellschaftsanteile am Brunnen Verlag übernommen. Das Unternehmen ist damit alleiniger Gesellschafter des traditionsreichen Verlags. Die vollständige Übernahme wurde am 17. September 2026 bekannt gegeben.
Der Brunnen Verlag gehört zu den etablierten Anbietern christlicher Literatur im deutschsprachigen Buchmarkt. Sein Programm umfasst unter anderem Bücher zu Glaubensfragen, Lebensgestaltung sowie Kinder- und Jugendliteratur. Francke-Buch ist ebenfalls im christlichen Verlagssegment tätig.
Mit dem Erwerb der restlichen Anteile werden die bisherigen Beteiligungsverhältnisse vereinfacht. Die Übernahme betrifft damit die Eigentümerstruktur des Brunnen Verlags. Ob daraus Änderungen beim Verlagsprogramm, bei der organisatorischen Zusammenarbeit oder beim Marktauftritt entstehen, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Auch zu möglichen personellen Veränderungen liegen keine Informationen vor.


Neues Imprint "Tiger & Friends"

Die Penguin Random House Verlagsgruppe erweitert ihr Kinderbuchprogramm um das neue Imprint „Tiger & Friends“. Das Angebot richtet sich an Kinder ab zwölf Monaten bis zum Schuleintritt. Über die Neugründung berichtete das Börsenblatt am 16. September 2026.
Das Imprint entsteht in Zusammenarbeit mit dem britischen Kinderbuchverlag Little Tiger. Dieser wurde 1987 gegründet und gehört seit 2019 zu Penguin Random House. Die Kooperation soll die internationale Erfahrung des britischen Verlags für den deutschsprachigen Kinderbuchmarkt nutzen.
Im Mittelpunkt stehen illustrierte, leicht zugängliche Bücher für die ersten Lebensjahre. Verlegerin Carina Mathern betont die Bedeutung einer konsequenten Orientierung an den Interessen von Kindern und Familien. Mit dem neuen Programm möchte die Verlagsgruppe auch Familien erreichen, in denen Bücher bislang eine geringere Rolle spielen. Damit baut Penguin Random House seine Aktivitäten im frühkindlichen Buchsegment aus.


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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

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