Auf Basis einer Titelschutzanzeigen in Verbindung mit dem tatsächlich erschienenen Werktitel kann man problemlos gegen andere identische oder ähnliche Titel vorgehen, sofern diese später erscheinen.
Rechtlich verankert sind Titelschutzanzeigen in § 5 Abs. 3 MarkenG. Bei Verletzung eines Titelrechts kann Unterlassung gem. § 15 Abs. 4 MarkenG geltend gemacht werden. Aber auch Schadenersatzansprüche kommen in Betracht. Schnell und effektiv kann man ein Titelschutzrecht im Rahmen einer so genannten einstweiligen Verfügung durchsetzen.
Der Kollege Remmertz aus München hat dies z.B. bereits erfolgreich auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin durchgesetzt:
"Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen. Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München"
Titelschutzanzeigen machen daher durchaus Sinn. Wir können daher sagen, dass die Titelschutzanzeigen im Titelschutz-Magazin rechtssicher sind.
In diesem Sinne wünschen wir viel Erfolg beim Schutz, Verkauf und Durchsetzung Ihrer Werktitel. Gerne stehen Ihnen auch unsere Anwälte der Kanzlei BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE zur Verfügung wenn es darum geht, Ihre Rechte Dritten gegenüber durchzusetzen.
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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
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