Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Kunden,
wir haben den Internetauftritt des Titelschutz-Magazins in den vergangenen Wochen überarbeitet. Nicht nur das Layout und die Technik wurde erneuert. Alle Probleme beim eMail-Versand der letzten Wochen und Monate sind nun behoben!
Die für Sie wichtigtes Änderung ist jedoch, dass die Titelschutzanzeigen nun individualisiert werden können, was den Text des Umfangs des beanspruchten Schutzes angeht. In der Vergangenheit hatten wir einen starren Text voreingestellt, der alle "Lebensbereiche" eines Werktitels abdeckte.
Wählen Sie die für Sie relevante Werkart
Jetzt können Sie aktiv die Bereiche auswählen oder auch deaktivieren, in denen Sie gar nicht aktiv werden wollen mit Ihrem Titel. Wenn Sie also ein Bühnenwerk veröffentlichen möchten, so können Sie den Bereich "Software" abwählen. Das vermeidet mögliche Irritationen und womöglich unnötige Konflikte mit Dritten, die einen ähnlichen Titel vielleicht - um beim Beispiel zu bleiben - im Bereich Software bereits in Benutzung haben. Sie wissen ja sicherlich, dass es beim Titelschutz insbesondere auch darauf ankommt, für welche Werkart ein Titel genutzt und damit geschützt wird. Ein bestehender Musiktitel muss Sie daher nicht davon abhalten, den Titel für andere Werkarten zu verwenden.
Formularabschnitt: Werkart zum an- oder abwählen
Tipp: Selbstverständlich können Sie weiterhin auch alle Bereiche anwählen!
Darüber hinaus können Sie ab sofort auch einen komplett individuellen Text verwenden. Dies wurde regelmäßig insbesondere von Kanzleien oder Verlagen nachgefragt, die gerne eigene Formulierungen für die Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen verwenden.
Formularabschnitt: Werkart wählen: individueller Text zum beanspruchten Schutzumfang
Insofern hoffen wir, dass das neue Titelschutz-Magazin auch Ihnen gefällt. Wir freuen uns sehr über den relaunch und die damit verbundenen Neuerungen.
Übrigens: der Preis bleibt bei konstanten 45 EUR netto.
Viele Grüße und weiterhin viel Kreativität und Gesundheit wünschen
Volker Lehmann & Dennis Breuer
(Gründer und Inhaber)
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„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“
Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München
Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.