Corona Soforthilfen des Bundes und der Länder

28. April 2020

Mit Programmen zur Corona Soforthilfe haben die Bundesregierung und die Bundesländer auf den Ausbruch der Corona-Pandemie reagiert. Die Programme zur Corona Soforthilfe bestehen zum Teil aus Zuschüssen und zum Teil aus Krediten, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden. Eine Übersicht und Links zu den Programmen haben wir hier zusammen gestellt.

Corona Soforthilfe Bundesprogramm

Das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik wurde in den letzten Wochen auf den Weg gebracht. Mit den Corona Soforthilfen soll die die Wirtschaft stabilisiert werden. Massive Finanzmittel für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen und zur Stärkung des Gesundheitssystem werden bereitgestellt.

Für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

  • bis zu 5 Beschäftigte eine Einmalzahlung als Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate;
  • bis zu 10 Beschäftigte eine eine Einmalzahlung als Zuschuss von bis zu 15.000 Euro
  • leichterer Zugang zur Grundsicherung für alle Selbständige, damit Lebensunterhalt und Unterkunft trotz Verdienstausfall gesichert sind. (Link)
  • Im Rahmen der Corona Soforthilfe stellt die KfW Hilfskredite zur Verfügung. Unternehmen, die seit mindestens für Jahren bestehen, steht der KfW-Unternehmerkredit und für jüngere Unternehmen der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Eine Übersicht der Kredite und Hinweise zu Konditionen und Beantragung finden Sie hier
  • Für Beschäftigte aller Unternehmesgrößen wurde das Kurzarbeitergeld ausgeweitet und die Genehmigung vereinfacht. Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier
  • Um insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen zu helfen, besonders schnell an Liquidität zu kommen, hat die Bundesregierung am 6. April 2020 den KfW-Schnellkreditbeschlossen. Er ergänzt die bestehenden Kreditangebote im Rahmen des Sonderprogramms 2020 und die Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen.

Für kleine, mittlere und große Unternehmen

  • Für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter wurden Gesetze auf den Weg gebracht um einen Schutzfond einzurichten. Mit dem Schutzfond sollen auch kleiner Unternehmen in kritischen Infrastrukturen und Sektoren berücksichtigt werden. Der Schutzfond ermöglicht Liquiditätsgarantien und Kapitlamaßnahmen bis zur Beteilung des Bundes am Unternehmen.
  • Für Unternehmen aller Größen stehen mit dem KfW-Sonderprogramm verschiedene Kreditangebote durch die Hausbank zur Verfügung.
  • Um insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen zu helfen, besonders schnell an Liquidität zu kommen, hat die Bundesregierung am 6. April 2020 den KfW-Schnellkredit 2020 beschlossen. Er ergänzt die bestehenden Kreditangebote im Rahmen des Sonderprogramms 2020 und die Corona Soforthilfen für Kleinstunternehmen.

Für Start-ups

  • Die Bundesregierung ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme um ein Maßnahmenpaket, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Start-ups haben darüber hinaus grundsätzlich auch Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets.

Corona Soforthilfe Länderprogramme

Die Bundesländer haben unterschiedlichste Programme zur Unterstützug der Wirtschaft aufgelegt. Die Einzelheiten der Länder unterscheiden sich z.T. in der geförderten Höhe, der Unterscheidung in den Unternehmesgrößen oder auch ob das Programm zusätzlich oder ergänzend zu den Bundesprogrammen der Corona Soforthilfe wirkt.

  • Baden-Württemberg; Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank, Link
  • Bayern; Antragstellung bei Regierungen und Landeshauptstadt München, Link
  • Berlin; Antragstellung bei Investitionsbank Berlin (IBB), Link
  • Brandenburg; Antragstellung bei Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB, Link
  • Bremen; Antragstellung bei BAB Bremer Aufbau BankBIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH , Link Bremen Link Bremerhaven
  • Hamburg; Antragstellung bei Hamburgische Investitions-und Förderbank (IFB Hamburg), Link
  • Hessen; Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank, Link,
  • Mecklenburg-Vorpommern; Antragstellung beim Regierungspräsidium Kassel , Link
  • Niedersachsen; Antragstellung bei Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank, Link
  • Nordrhein-Westfalen ; Antragstellung bei den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster, Link
  • Rheinland-Pfalz ; Antragstellung bei Investitions-und Strukturbank RP (ISB) , Link
  • Saarland; Antragstellung bei Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Link
  • Sachsen; Antragstellung bei Sächsische Aufbaubank -Förderbank (SAB), Link
  • Sachsen-Anhalt ; Antragstellung bei Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Link
  • Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Link
  • Thüringen; Antragstellung bei Thüringer AufbaubankDie Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHKn und HWKn, Link

Corona Soforthilfe Links

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